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und Anzeigeblalt für den Bezirk Lalw. 67. Iahrgavs.

Erscheint Dien » ta g, Donnerbtag und Sambtag. Dir Einrücknngigebühr betrügt Im Bezirk und nüchster Um­gebung » Pfg. die Zeile, sonst l2 Pfg.

Dienstag, den 5. Januar 1892.

AdonnementSpreir vierteljährlich jn der Stadt »0 Pfg. u»L so Pfg. Trägerlohn, durch die Post bezogen Mk. 1. 1b, sonst ia ganz Württemberg Mk. I. Sb.

Amtliche Bekanntmachungen.

Die Ortsvorsteher

werden darauf aufmerksam gemacht, daß an Stelle des vormaligen Fabrikinspektors Groß Aabrik- inspektor Hochstetter für den Schwarzwaldkreis aufgestellt worden ist.

Calw, den 2. Januar 1892.

K. Oberamt. Supper.

An dieOrtsbehMn f. b.Aebeiterottjichttung.

Uebbr den Begriff der Kalenderwoche im Sinn des Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes hat das Reichsamt des Innern folgendermaßen sich ausgesprochen:

Nach Z 19 des Gesetzes, betreffend die Jn­validitäts- und Altersversicherung vom 22. Juni 1889 (Rchsges.-Bl. S. 97), find die Beiträge für jedeKalenderwoche" zu entrichten, in welcher der Versicherte in einem die Versicheruirgspflicht be­gründenden Arbeits- oder Dienstverhältniß gestanden hat (Beitragswoche). Nach Z 100 Abs. 2 a und o. soll in denjenigen Fällen, in welchen die Beschäf­tigung nicht während der ganzenKalenderwoche" bei demselben Arbeitgeber stattfindet, der volle Wochenbeitrag von demjenigen Arbeitgeber entrichtet werden, welcher den Versicherten zuerst beschäftigt. Hiebei entsteht die Frage, mit welchem Wochen­tage die Kalenderwoche im Sinn des bezeichneten Gesetzes beginnt, ob mit dem Sonntag oder mit dem Montag. Läßt man den Sonntag als ersten Wochentag gelten, so würde derjenige Arbeitgeber welcher einen an Wochentagen etwa in ständiger Arbeit bei einem andern Arbeitgeber beschäftigten Versicherungspflichtigen am Sonntag beschäftigt, genötigt sein, für denselben den vollen Wochen­

beitrag zu entrichten; hiedurch würde gleichzeitig der während der Wochentage zur Lohnzahlung ver­pflichtete Arbeitgeber von der Entrichtung irgend eines Beitrags für den Versicherten überhaupt be­freit bleiben. Dieses Ergebniß scheint den Absich­ten des Gesetzes nicht zu entsprechen. Der Gesetz­geber hat vielmehr, als er die Entrichtung der Bei­träge statt, wie ursprünglich beabsichtigt war, für Tage oder halbe Wochen, für ganze Kalenderwochen anordnete, offenbar nur einen Zeitraum von sieben auf einander folgenden Tagen im Auge gehabt, ohne über den Beginn dieses Zeitraums bindende Anordnungen treffen zu wollen. Andererseits weist das Gesetz darauf hin, daß in erster Reihe ständige Arbeitsverhältnisse haben berücksichtigt werden sollen, und daß es nicht die Absicht gewesen ist, die Ar­beitgeber von der Beitragsentrichtung für ihre stän­digen Arbeiter zu Ungunsten gelegentlicher Neben­beschäftigung an sonst arbeitsfreien Tagen zu belasten. Man wird deßhalb zu der Annahme berechtigt sein, daß unter derKalenderwoche" im Sinn des Gesetzes vom 22. Juni 1889 die mit dem ersten Arbeitstag der Woche, d. h. in der Regel dem Montag, beginnendeArbeitswoche" zu ver­stehen ist."

Nachdem sich die sämmtlichen andern Bundes­regierungen mit dem Vorschlag einer Jnstruirung der Behörden im Sinn dieser Ansicht des Reichsamts des Innern einverstanden erklärt haben, werden die Orts­behörden für die Arbeiterversicherung angewiesen, bei Anwendung des Reichsgesetzes vom 22. Juni 1889 alsKalenderwoche" den am Montag beginnen­den und am Sonntag endigenden Zeitraum von sieben auf einander folgenden Tagen zu behandeln."

Zu einer Aenderung der Bestimmung der Krankenkassenstatute, wonach die Fälligkeit der Jn- validitätsversicherungsbeiträge beim Einzugsverfahren je am Samstag der letzten Woche der Einzugsperiode

eintritt, wird in der Regel keine Veranlassung be­stehen. Bei der Berechnung der Beitragsperiode nach Wochen und der Berechnung der Beiträge im Fall des Ausscheidens eines Versicherten während der Bei­tragsperiode ist aber davon auszugehen, daß die Woche am Montag beginnt und am Sonntag endet.

Die betheiligten Versicherten und Ar­beitgeber, sowie die die Beiträge für die Jn­validitäts- und Altersversicherung einziehen­den Kassenorgane sind von der getroffenen Anordnung zu verständigen. Tie Vorstände der betheingten Krankenkassen und diejenigen Arbeitgeber, welche nach 8 4L, Ziffer 1 ober 8 43 Abs. 1 und 2 der Bollzugsversügung vom 24. Oktober 18SV die zu verwendenden Beitragsmarken einzukleben haben» sind noch besonders auf diese Anordnung aufmerksam zu machen.

Calw, den 2. Januar 1892.

K. Oberamt.

Supper.

Au die Ortsbehördeu f. d. Arbkilttvttfilhttnug.

Dieselben werden unter Bezugnahme auf den Erlaß im Calwer Wochenblatt Nr. 147 angewiesen, die nach Z 17 der Ministerialverfügung vom 18. Juni 1891 (Heuer erstmals) zu fertigenden Katasternach­weisungen für die landwirthschaftliche Berufsgenoffen­schaft nut sämmtlichen Beilagen LI? gemäß ß 16 der genannten Verfügung an das Oberamt emzu- senden. Das Register über die nichtgrunvsteuerpflich- tigen Betriebsunternehmer (Anlage ^) ist nicht mit einzusenden, hat vielmehr in Verwahrung der Orts­behörde zu verbleiben.

Calw, den 2. Januar 1892.

K. Oberamt.

Supper.

6 4t t l l o l r) 4t. Nachdruck verboten.

Kapitän Herbold's Tochter.

Novelle von F. Herrmann.

(Fortsetzung.)

Herr Petersen ist doch wohl zu sprechen?" fragte er, indem er mit seiner einzigen Hand auf eine schwere, grüne Portiöre deutete, hinter der sich noch eine weitere Thür zu verbergen schien.Nach Ihrer Uhr da habe ich mich allerdings um vier und eine halbe Minute verspätet, aber mein Wort darauf, Herr Bergheim, Ihre Uhr geht um ganze fünf Minuten zu schnell."

Der alte Herr lächelte und reichte ihm die Hand.

Sie mögen wohl recht haben, Kapitän Herbold! Was Pünktlichkeit anbe- trifst, kann man sich freilich sicherer auf Sie als auf den Regulator da verlassen!"

Allemal das will ich meinen!" war die zuversichtliche Antwort.Der Mensch soll noch geboren werden» der dem Kapitän Herbold eine Unpünktlichkeit nachweist. Werde ich also Herrn Petersen sprechen können?"

Ich zweifle nicht daran! Sie wissen ja, daß er für Sie immer einige Minuten hat. Warten Sie nur einen Augenblick ich werde gleich anfragen!"

Er verschwand hinter der Portiöre und noch in derselben Minute kehrte er zurück, um dem Kapitän durch ein« Handbewegung anzudeuten, daß er in das Aller- heiligste de« Handelsherrn eintreten möge.

Das Privatcomptoir de« reichen Rheders, den man in kaufmännischen Kreisen scherzweise den König der Südsee zu nennen pflegte, unterschied sich in seiner Ein­richtung nicht wesentlich von jenen Räumen, welche Herbold soeben durchwandert hatte. Alles war von solider, vornehmer Einfachheit, und nur ein hohes Bücher- repositorium, einige mächtige Landkarten an den Wänden und ein zierliche« Cigarren­schränkchen von kostbarer Arbeit deuteten darauf hin, daß man sich hier im Kabinet

des Chefs befinde. Petersen selbst, der wohl um einige Jahre älter sein mochte, als sein Besucher, war eine stattliche, Achtung gebietende Persönlichkeit und in seinem Aussehen sowohl wie in seiner Haltung und seinen Bewegungen ganz das Muster eines jener mächtigen hanseschen Großkaufleute, deren persönliche Tüchtigkeit und Intelligenz ihrem kleinen Freistaate seit Jahrhunderten zu einer so stolzen Welt­stellung verholfen hat.

Herzlich und ohne verletzende Herablassung schüttelte er dem Eintretenden die Hand.

Ich freue mich. Euch wohl »u sehen, Kapitän!" sagte er.Da, setzt Euch, nehmt eine Cigarre! Ihr seht, daß ich wie immer auf Euer Kommen vorbereitet war!"

Dam't reichte er ihm ein geschloffenes Kouvert, auf dessen Umschlag er selbst mit seinen festen, energischen Federzügen geschrieben hatte:Herrn Kapitän Herbold Eigenhändig." Der Empfänger wußte genau, was es enthielt. Es war die Pension, die der Kaufherr seinem in treuer Ausübung des Dienstes verunglückten Beamten in der vollen Höhe seines ehemaligen Gehaltes auszahlte, und die er ihm in feinfühliger Rücksichtsnahme stets selbst einhändigte, ohne daß darüber auch nur ein Wort weiter zwischen ihnen gesprochen worden wäre.

Viel Dank, Herr Petersen!" sagte der Kapitän, indem er da« Päckchen sorg­sam in der Brusttasche seines Rockes barg.Meine Elsbeth hat mir aufgetragen, ihre ehrfurchtsvollsten Grüße zu bestellen."

Die Ihr natürlich in meinem Namen herzlich erwicdern werdet. Wie geht'S dmn der Kleinen, Kapitän?"

ES geht ihr gut, Herr Petersen! Und ich danke dem lieben Gott mit jedem neuen Tage, daß er mir groben Kerl einen solchen Schatz hat zu Teil werden lassen."

Dazu habt Ihr guten Grund! Und ist sie noch immer so hübsch und fröh­lich ? Warum läßt sie sich denn gär nicht einmal bei mir sehen? Unter den Freunden meine« Hauses sind Viele, die sich häufig nach ihr erkundigen."

»Nicht« für ungut, Herr Petersen! Ich weiß wohl, daß e« beinahe auSsirht