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67. IahrgauK

Amts und Anzeigeblcrtt für den Bezirk (Lcrlw.

Erscheint Dien s ta g , Donnerstag und SamStag. Die Einrückungsgebühr beträgt im Bezirk und nächster Um­gebung S Pfg. die Heile, sonst l2 Psg.

Samstag, den 2. Januar 1892.

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LbonnementSpreiS vierteljährlich in der Stadt »0 Pfg. a r i. Trägerlohn, durch die Post bqopen Mk. 1. lk, sonst in Lürttembera Mk. !. 3K

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auswärts im Oberamtsbezirk 1 Mk. 15 Pfg., außerhalb des 1 Mk. 35 Pfg.

Amtliche Bekanntmachungen.

An die GkUttillderathe des Bezirks.

Am 11. ds. Mts. (vergl. .Erlaß im Calwer Wochenblatt S. 147) wurden die Kataster der land- wirthschaftlichen Berufsgenossenschaft den Ortsbehörden für die Arbeiterversicherung zufolge des K 11 letzter Absatz der Ministsrialverfügung vom 18. Juni Js zur Benützung bei der erstmaligen Erhebung der von der Beitragspflicht zur landwirthschaftlichen Berufs­genossenschaft befreiten Grundstücke durch Vermittlung des Oberamts mit der Weisung ausgefolgt, dieselben nebst den dazu gehörigen Beilagen bis auf Weiteres in den Ortsregistraturen aufzubewahren.

Einem Ersuchen des Herrn Vorsitzenden des Vorstands der landw. Berufsgenossenschaft für den Schwarzwaldkreis entsprechend werden die Gemeinde- räthe des Bezirks zur Erklärung veranlaßt, ob sie mit der Verbindlichkeit sicherer Aufbewahrung der Kataster, welche nach wie vor im Eigenthum der landw. Berufsgenossenschaft verbleiben, diese Aufbewahrung

an Stelle der Berufsgenossenschaft bis auf Weiteres auch für die Zukunft übernehmen wollen. Eine Ver­pflichtung hiezu haben die Gemeindebehörden nicht. Man wird aber annehmen dürfen, daß diese Aufbe­wahrung, welche die jederzeitige Einsichtnahme an Ort und Stelle ermöglicht, den Gemeinde- und Orts­behörden für die ihnen nach dem Gesetz vom 30. Mai ds. Js. und der Ministerialverfügung vom 18. Juni ds. Js. künftig obliegenden Geschäfte auch später noch sehr erwünscht sein werde.

Die Erklärungen der Gemeindebehörden sind in Bälde hierher vorzulegen.

Calw, den 30. Dezember 1891.

K. Oberamt.

Supper.

Die Gemeindebehörden

werden angewiesen, spätestens bis 7. Januar für das letzte Quartal die Nachweisungen bezw. Fehlanzeigen über Regiehochvauaröeiren und getrennt von diesen die Nachweisungen bezw. Fehlanzeigen über Regietiefbauarbeiten hierher einzusenden. Calw, den 30. Dezember 1891.

K. Oberamt. Supper.

Calw.

werden an die genaue Befolgung der Vorschrift des Ministerialerlasses vom 18. Oktober 1887, betr. die Art und Form der Rechnungsführung der Kassen­bücher mit dem 31. Dezember abgeschlossen und in

dieselben nur die in dem betreffenden Jahre wirklich eingezahlten und ausgezahlten Beträge eingetragen werden sollen, erinnert.

Den 31. Dezember 1891.

K. Oberamt. Supper.

Calw.

Bekanntmachung,

betreffend die Ausstellung von Legitimations­karten für Handlungsreisende für das Jahr 18 SS.

Diejenigen Personen, welche Gewerbelegitima­tionskarten für das Jahr 1892 zu erhalten wünschen, werden hiemit benachrichtigt, daß deren Ausstellung von jetzt ab erfolgt.

Zuständig zur Ausstellung ist dasjenige Ober­amt, in dessen Bezirk sich der Niederlassungsort des Inhabers des betreffenden stehenden Gewerbebetriebs befindet.

Die Ausstellung darf nur auf Antrag des Inhabers des stehenden Gewerbebetriebs erfolgen.

Für den Reisenden, welchem die Karte ausge­stellt werden soll, ist dem Oberamt ein Zeugniß des Ortsvorstehers des Wohnorts desselben darüber vorzulegen, ob ihm über denselben keine der in Z 57 Z. 14 und H 57 b Z. 2 der Gewerbe­ordnung bezeichneten Thatsachen zur Kenntniß ge­kommen sind. In dem Zeugniß ist der Geburtsort des Reisenden anzugeben, damit für den Fall, daß der Wohnort nicht zugleich der Geburtsort ist, und die Persönlichkeit dem Oberamt oder der Ortsbehörde

, Nachdruck orrboten.

Kapitän Herbold's Tochter.

Novelle von F. Herrmann.

(Fortsetzung.)

So schnell ist das noch nicht gegangen und damals hätte ichs auch kaum fertig gebracht, mich in das finstere Loch hier zu vergraben. Mit dem SeemannS- berufe war es freilich für alle Mal aus; aber Herr Werner Petersen ließ seinen Kapitän nicht im Stich, und er that viel mehr an mir, als es vor Gott und Menschen seine Schuldigkeit gewesen wäre. Meine kleine Elsbeth, die damals neun oder zehn Jahre alt war, hatte er schon ein paar Monate vorher, als mir mein braves Weib gestorben war, in sein Haus genommen, damals hatte eS nur für eine kurze Zeit sein sollen; jetzt aber erklärte er mir mit aller Bestimmtheit, daß er für ihre Er­ziehung und für ihre Zukunft Sorge tragen würde. Mir aber, von dem er gut

genug wußte, daß es mich gar mächtig wieder hinaus zog in die Ferne, gab er einm guten Posten in einer seiner Südsee-Faktoreien. Da habe ich mich denn sechs Jahre lang schlecht und recht mit den einheimischen und mit den eingewanverten Spitzbuben herumgeschlagen, bis mir das verteufelte Klima gar zu arg zusetzte und bis ich mich wohl oder übel zur Heimkehr anschicken mußte, wenn mich mein Mädel überhaupt noch einmal Wiedersehen sollte. Na, Sie können sich wohl denken, Herr Nachbar, daß ich große Augen machte, als ich die Elsbeth zu ersten Male nach dieser langen

Zeit xu Gesicht bekam. Herr Werner Petersen hatte sie gehalten wie sein eigene«

Kind, und es war ein« so kluge und feine Dame aus ihr geworden, daß ich mich kaum getraute, mit ihr zu reden. Aber, was die Hauptsache war: in all' dem Reich­tum und mitten unter den vielen vornehmen Leuten war sie brav geblieben bis ins innerste Herz hinein. Trotzdem er nur ein Krüppel war, und ein rauher, borstiger Geselle obendrein, hatte sie ihren Vater doch lieb bchatten, und wie ich nun Herrn Werner Petersen erklärte, daß ich nicht wieder über das Wasser gehen, sondern mir hier einen kleinen Bücherkram einrichten möchte, da bestand sie mit aller Starrköpfig­

keit, die sie von mir geerbt hat, darauf, fortan bei mir zu bleiben, wo ihr richtiger Platz wäre. Ich wollte nichts davon wissen und Herr Werner Petersen, dem eS um ihre Schönheit und um ihre Bildung leid war, auch nicht. Aber schließlich mußten wir doch Beide nachgeben und so ist es gekommen, wie Sie eS jetzt sehen, mein Herr Rasmuffen oder Jasmus. Sie ist meine Stütze und mein Stab, mein Trost und meine Freude, und wenn ihr's der liebe Gott nur zum allerkleinsten Teil vergilt, was sie mit ihrer Fröhlichkeit und mit ihrer himmlischen Geduld schon Gutes an mir gethan, so muß sie glücklicher werden, als irgend eine Andere auf der Welt/

Diejenige, welcher ein so überschwengliches Lob gezollt wurde, konnte durch dasselbe nun glücklicherweise nicht zum Erröten gebracht werden, denn sie war gar nicht mehr in dem Zimmer anwesend. Als Elsbeth bemerkt hatte, daß der Vater von ihr zu sprechen begann, und als ein paar bittende Blicke, welche sie ihm zuge­worfen, ohne Wirkung geblieben waren, hatte sie sich ganz still und geräuschlos zurückgezogen, denn sie mochte wohl wissen, auf welches Ende solche Erzählungen immer hinauszulausen pflegten.

Wäre sie noch dagewesen, so wüide sie sicherlich durch das sonderbare Be­nehmen des kleinen Schreibers in das höchste Erstaunen versetzt worden sein, denn als Kapitän Herbold seine Rede geendet hatte, sprang Johannes Jasmund plötzlich von seinem Stuhle auf, und indem er mit den beiden beweglichen Fingern seiner rechten Hand die halb geleerte Theetasie erhob, wie wenn es ein schäumendes Cham­pagnerglas gewesen wäre, ergriff er mit seiner schwächlichen, mageren Rechten di« einzige, derbe Seemannsfaust des Kapitäns und begann sie heftig zu schütteln. Da­bei schrie er mit seiner dünnen Stimme:

Sie ist ein Engel Ihre Tochter, Herr Kapitän! Sie ist ein Engel, und wenn eS eine Gerechtigkeit im Himmel giebt, so wird sie die reichste und die ge­segnetste aller Frauen sein!"

Der Kapitän war von diesem jähen Ausbruch eines maßlosen Enthusiasmus natürlich gewaltig überrascht, und es war seiner verdutzten Miene anzusehen, daß er für einen Augenblick an der geistigen Gesundheit seines Gastes zweifelte.

Nun nun nun!" brummte er, indem er mit einer kleinen Bewegung