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M 119. Amts- und Anzeigeblalt für den Bezirk Lalw. 66. IahkMK

Erscheint Di en S t a g , Donnerstag nnd SamStag. Die Einrückungsgebühr beträgt im Bezirk und nächster Um­gebung S Pfg. die Zeile, sonst 12 Pfg.

Donnerstag, den 8. Oktober 1891.

AbonnementSpreis vierteljährlich in der Stabt Bo Pfg. und 20 Pfg. Trägerlohn, durch die Post bezogen Mk. L. 1K, sonst in ganz Württemberg Mk. 1..

Amtliche Bekanntmachungen.

Bekanntmachung.

Durch unmittelbares Königliches Dekret vom 6. Oktober 1891 ist bestimmt worden, datz vom Tag des Hinscheideus des Höchst­seligen Königs Karl Majestät bis zum Tage der Beisetzung und nach derselben noch weitere zehn Tage in sämtlichen Kirchen des Landes täglich Bormittags von 1112 Uhr Trauergeläate mit allen Glocken in angemessenen Unterbrechungen stattfiude, sowie datz für die gleiche Zeitdauer jede öffentliche Lustbarkeit und Musik mit Ausnahme der Kirchen- und Trauermusik - z« unterbleiben habe.

Hievon wird de« Ortsbehörden zur genauen Nachachtung und Bekanntmachung in ihren Gemeinden Kenntnis gegeben.

Calw, 7. Oktober 1891.

K. gem. Oberamt.

Supper. Braun.

An die Orlsnorsteher.

Da bestehender Vorschrift gemäß vor dem Ein­tritt der kälteren Jahreszeit die feuerpolizeilichen Vor­schriften zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden müssen, so werden die Ortsvorsteher angewiesen, die Bestimmungen der K. Verordnungen vom 21. Dezember 1876, betreffend die Feuerpolizei, Reg.-Bl.S. 513, und vom 4. Januar 1888, betreffend die Abänderung der Feuerpolizeiordnung, Reg.-Bl. S. 15, alsbald in ortsüblicher Weise zu verkünden und auch die Ortsfeuerschauer und Polizeidiener zu getreuer Erfüllung der ihnen in dieser Richtung obliegenden Verpflichtungen anzuhalten. Ueber den Vollzug dieser Weisung ist Eintrag in das Schultheißenamts­protokoll zu machen.

Calw, den 5. Okt. 1891.

K. Oberamt.

Supper.

Den Ortslmjtehttu

wird die genaue Befolgung des Erlasses vom 13. April 1888, betreffend Maßnahmen gegen das Stromer­thum, (Calwer Wochenblatt Nro. 45) in Erinnerung gebracht. Die Polizeidiener find wiederholt zu instruiren, zu überwachen und zutreffendenfalls zu bestrafen. Nicht nur die beim Bettel betretenen, sondern alle Vaganten, welche sich nicht genügend auszuweisen vermögen, beziehungsweise die Genehmigung ihrer Gewalthaber zum Aufenthalt außerhalb ihres Wohn­orts nicht Nachweisen können, sind an das Oberamt einzuliefern.

Calw, den 5. Oktober 1891.

K. Oberamt.

Supper.

Die Ortsvorstkher,

welche die in Z 3 der Ministerialverfügung vom 7. Oktober 1885, betreffend die Vollziehung des Ge­setzes vom 16. Juni 1885 über die Gemeindeangehörigkeit (Reg.-Bl. S. 453), vorgeschriebene Aufforderung zur Geltendmachung des Anspruchs auf Ertheilung des Bürgerrechts noch nicht erlassen haben, werden hieran erinnert. Der Vollzug ist in dem Schultheißenamts­protokoll vorzumerken.

Calw, den 5. Oktober 1891.

K. Oberamt. Supper.

werden hiedurch aufgefordert, die Erledigung der bei der Oberfeuerschau pro 1891 Vorgefundenen Defekte alsbalv'hierher nachzuweisen.

Calw, den 5. Oktober 1891.

K. Oberamt. Supper.

Körrig Karl von Württemberg -f.

Am Dienstag, den 6. Okt., früh 6.50 Uhr, ist Seine Majestät der König Karl im König­lichen Residenzschlosse, wohin Er erst seit wenigen Tagen zurückgekehrt war, sanft entschlafen.

Von einem schmerzvollen Leiden heimgesucht, ist ihm der Tod als Erlöser genaht; aber das ganze Land ist durch die schmerzlich überraschende Kunde von dem Ableben seines geliebten Königs, unter dessen mildem Scepter es sich so wohl fühlte, in tiefste Trauer versetzt.

Verknüpfte doch den König von Anfang Seiner Regierung an bis zum heutigen Tage das Band der Liebe mit Seinem treuen Volke, welches Ihm so oft, und so schön noch bei Seinem Regierungsjubiläum, zeigte, daß es Ihm dankbar Liebe mit Liebe vergalt.

Es war ein Fürst von edlen Herrschertugenden, Tugenden, wie sie den Friedensfürsten zieren; Sein warmes Herz, das so voll für alles Menschliche schlug, Seine Milde, die Ihn weit über die Grenzen Würt­tembergs hinaus zum Vorbild gemacht hat. Seine in allen Lebenslagen bewährte wahrhaft königliche vor­nehme Gesinnung, mußten Ihm die allgemeine Liebe und Verehrung erwerben.

Treu hielt König Karl ander Verfassung, diesem festen Band, das Fürst und Volk Württem­bergs stets einigte.

Mit der Volksvertretung verknüpfte den König in der ganzen Zeit Seiner Regierung ein schönes Verhältnis ungetrübter Eintracht.

Mit gleicher Liebe umfaßte Er alle Seine Unterthanen ohne Unterschied des Glauben und der Abstammung. Unablässig war Er bemüht, den kirch - lichen Frieden zu erhalten.

Eine inhaltsvolle, für Württemberg nach außen wie nach innen überaus wichtige Regierung ist heute abgeschloffen.

In den Anfang derselben fiel die Auflösung des Deutschen Bundes, und es war die Aufgabe des Königs Karl, Württemberg in dem neuzugestaltenden Deutschland die ihm gebührende Stellung zu sichern. Er löste die Aufgabe als wahrhaft deutscher Fürst. In nationalem Sinn, mit patriotischer Hin­gebung, war Er wie bei der Gründung, so bei der Weiterentwicklung des Deutschen Reichs stets be­strebt, die Einigung der deutschen Fürsten und Stämme innig und unauflöslich zu gestalten.

Indem König Karl dem tiefen Drang Deutsch­lands nach Einigung in selbstlos patriotischen: Sinn gerecht wurde, hat Er sich in den deutschen Herzen, nicht blos in den Herzen Seines Volks, ein Denkmal ewiger Dankbarkeit und Verehrung gesetzt.

Nicht minder wichtig und ungemein zahlreich sind die inneren Umgestaltungen, welche Württem­berg unter dem Szepter des verewigten Königs er­fahren hat. Nicht allein hat die Reichsgesetzgebung tiefeingreifende Aenderungen des öffentlichen Rechts herbeigeführt, sondern auch auf dem Gebiet der Landesgesetzgebung wurde eine Reihe wichtiger Gesetze verabschiedet. Nicht bloß in politischer, sondern auch in sozialer Hinsicht, im Erwerbs- und im ganzen bürgerlichen Leben haben diese 27 Jahre Umwälzungen gebracht, welche an die Negierung des verewigten Königs die höchsten Anforderungen gestellt haben.

Alle diese Aufgaben sind zur Ehre Württem­bergs dank dem einträchtigen Zusammenwirken von Regierung und Ständen gelöst worden.

Das Land hat unter König Karl an Wohl­stand zugenommen. Sein für alles Schöne so empfäng­liches Auge durfte mit Wohlgefallen auf den vielen Verschönerungen ruhen, welche Stadt und Land in den Jahren Seiner Regierung aufzuweisen hatten.

Die Regierung König Karls bildet so in der vaterländischen Geschichte einen hochbedeutenden und glücklichen Zeitraum.

Darum weint heute der Schmerz des ganzen Volkes am Sarge dieses edlen Fürsten. Es wird dem König Karl ein treues Andenken bewahren.

Es gedenkt aber in diesen Trauertagen, da es Freud und Leid mit Seinem Königshaus« fühlt, in innigster Teilnahme auch Ihrer Majestät der Königin Witwe, welche seit mehr als 45 Jahren, da Sie unter uns wandelt, an der Seite des hohen Gemahls, zum Wohle des Landes, gewirkt und alles Schöne und Edle gefördert hat. Möge der Allmächtige Sie in Ihrem Schmerze trösten!

Das Volk fühlt mit den Schmerzkes ganzen Königlichen Hauses.

Mit Liebe aber und mit festem Vertrauen blickt Land und Volk Württembergs auf zu dem Nachfolger auf dem Throne, zu Seiner Majestät dem König Wilhelm II. Das Volk kennt Ihn und liebt Ihn schon längst; es weiß, daß Er treu wie Seine Vorfahren zu Seinem Land und Volk stehen wird. Möge der allmächtige und gütige Gott Ihm eine lange, gesegnete Regierung schenken zum Heil unseres geliebten Vaterlandes! Staatsanz. f. Wttbg.