Kapitän Wolf statt, welcher als Leiter der Luftschifffahrtsschule auf dem Ausstellungsplatze angestellt war. Die Anklage gegen ihn wurde wegen Uebertretung gegen die Sicherheit des Lebens erhoben, und zwar infolge der Ballonkatastrophe, welche sich am 16. Juni bei dem Aufstiege des Luftballons in der Ausstellung ereignete. Bei dieser Auffahrt waren Oberlieutenant Wrondaschka und drei Steuerleute aufgestiegen. Der Ballon platzte und es war nur einem glücklichen Zufalle zu danken, daß die Insassen mit heiler Haut davonkamen. Da nun die Untersuchung ergab, daß der Stoff des Ballons sehr schlecht gewesen, da ferner die Steuerleute der Luftschifffahrt vollständig unkundig waren, und da außerdem das Ventil gar nicht fungierte, wurde der Unglücksfall dem Leiter des Ballons zur Last gelegt. Derselbe suchte sich dahin zu verantworten, daß bei der Abfahrt der Ballon vollständig geeignet war und daß gerade so, wie bei Eisenbahnen und Schiffen, solche Unglücksfälle unvermeidlich wären. Die als Sachverständige vernommenen Professoren der Technik erklärten, das Unglück sei einzig und allein dem schlechten Stoffe (Calicot), aus welchem der Ballon verfertigt war, zuzuschreiben; außerdem sei es unverantwortlich von dem Leiter des Unternehmens, daß er die Auffahrt nicht selbst mitgemacht hat. Der Oberlieutenant, als Zeuge vernommen, erklärte, er wäre niemals aufgestiegen, wenn ihm der Leiter des Ballons nicht versprochen hätte, daß er selbst die Fahrt mitmachen würde. Das Urteil lautete auf acht Tage Arrest.
Vermischtes.
Fortschritte der Lebensversicherung in Deutschland. In der nächsten Zeit wird in den Hildebrand—Conrad'schen „Jahrbüchern für National- Oekonomie und Statistik" wieder die bekannte statistische Abhandlung über „Zustand und Fortschritte der deutschen Lebensversicherungs-Anstalten und zwar für das Jahr 1890, zur Veröffentlichung gelangen. Einige hauptsächliche Ergebnisse dieser Untersuchung, welche sich auf die eigenen Geschäftsberichte von 35 Lebensversicherungs-Anstalten gründet, dürften allgemeinstes Interesse für sich in Anspruch nehmen. Der Bestand der 35 Anstalten an Kapitalversicherungen auf den Todesfall hat sich im abgelaufenen Jahre um 33 639 Personen mit 187470 565 ^ Versicherungs-Summe vermehrt. Es ist dies der reine Zuwachs, welchen die sämtlichen Anstalten nach Abzug des im Laufe des Jahres durch Sterbefälle, Zahlbarwerden bei Lebzeiten und Aufgabe der Versicherung entstandenen Abgangs erzielt haben. Der Brutto-Zugang betrug 70847 Personen mit 324 668684 ^ Versicherungs- Summe. Von letzterer Summe kommen auf die Lebensversicherungsbank f. Deutschland in Gotha 34 404 200^, auf die „Germania" in Stettin 33 001125 auf die Lebensversicherungs-Gesellschaft zu Leipzig 27 272100 auf die „Victoria" in Berlin 25090067 auf die Allgemeine Versorgungs-Anstalt zu Karlsruhe 23 701400 ^ und auf die Lebensversicherungs- und Ersparnisbank in Stuttgart 23449120 ^7. Die genannten sechs Anstalten allein haben also zusammen 166 918012 ^ oder 51,4"/« des Gesamtzugangs aller 35 Anstalten erzielt. Der Versicherungsbestand belief sich am Schluffe des Jahres auf 880 252 Personen mit 3 662641467 Wie inbezug auf den neuen Zugang, so behauptet die Lebensversicherungsbank für Deutschland zu Gotha auch inbezug auf die Höhe
des Gesamtversicherungsbestandes mit 585697 900 ^ die erste Stelle. Ihre zunächst folgende die „Germania mit 374827 632 die Lebensversicherungs-Gesellschaft zu Leipzig mit 314832 750 die Stuttgarter Lebensversicherungs- und Ersparnisbank mit 314156 039 ^ und die Allgemeine Versorgungsanstalt zu Karlsruhe mit 25.7601853 An Versicherungs-Summen für gestorbene Versicherte sind im vorigen Jahre insgesamt 51916965 ^ zur Auszahlung gelangt. In dieser bedeutenden Ziffer liegt wohl das stärkste Zeugnis für die segensreiche Bedeutung der Lebensversicherung.
Allgemeine Nentenanstalt zuStutt- gart. Der Reingewinn dieser Anstalt beziffert sich pro 1890 auf ^ 378155.— gegen ^ 366 660.— im Vorjahr. Das Gesamtvermögen, von welchem 87 Prozent in durchaus gesicherten Hypotheken angelegt sind, ist auf ^ 66 573 721.— und der Versicherungsstand auf 39307 Policen über ^ 51119 339 — versich. Kapital und ^ 1582002.— versich. Rente gestiegen. Die Deckungskapitalien der verschiedenen Versicherungszweige betragen ^ 32 478104.— und die Reserve- und Sicherheitsfonds (Extrareserven) ^ 4 612 546.—. Die Verwaltungskosten einschließlich der Agentenprovisionen beliefen sich auf ^ 420 479.—, also auf nur 0,63 Prozent des Gesamtvermögens. Bei der Lebenversicherung, welche einen erheblichen Sterblichkeitsgewinn aufzuweisen hat, ist die Dividende von 28°/° auf 30°/° der Prämien gestiegen, während den Rentenversicherten eine Dividende von 5°/° der Rente wie im Vorjahr gewährt wird.
Ein Reiseabenteuer. Man schreibt der „N. fr. Pr." aus Preßburg: „Mit dem hier um 4 Uhr früh einlangenden Pest-Wiener Zuge passierten auf der Fahrt nach Wien zwei Kavallerieoffiziere unsere Station, denen auf der Tour ein komisches Abenteuer begegnete. Wegen der fast unerträglichen Hitze, welche während der Nacht im Coupö herrschte, hatten sie sich ihrer Oberkleider entledigt. Um seinen brennenden Durst zu löschen und etwas Luft zu schöpfen, verließ Lieutenant S., seinen langen Mantel umnehmend, eine Station vor Preßburg das Coups und suchte nach dem Restaurant. Leider konnte der junge Mann trotz eifriger Nachforschung im Stationsgebäude nicht einmal einen Schluck Wasser auftreiben, und als er wieder aus dem Gebäude heraustrat, setzte sich der Zug bereits in Bewegung. Erschreckt lief nun Lieutenant S. auf und nieder. Er konnte sein Coups nicht finden, da endlich erblickt er bei einem Fenster seinen Kameraden, der voll Entsetzen über die Situation des Freundes rasch die geniale Idee faßte. Netter in der Not zu sein und für den zurückbleibenden Freund Rock, Beinkleid und Kappe durch das Coupsfenster auf den Perron hinauszuwerfen. Gedacht, gethan. Doch kann man sich die Verwunderung des Retters denken, als einige Sekunden später der Kondukteur die Thür öffnete und Lieutenant S. lachend Hereinstieg. Er konnte nämlich noch glücklich auf das Trittbrett des letzten Waggons hinaufspringen und bis zu seinem Coups klettern. Was nun beginnen? Die Oberkleider lagen auf dem Perron! Von der nächsten Station aus wurde sofort telegraphiert und mit dem folgenden Zuge die Garderobe nach Wien nachgesendet, so daß das Abenteuer noch glücklich zur Zufriedenheit Aller endete."
Vier Mörder durch Elektrizität hingerichtet. Sing-Sing (Ver. Staat, v. Nord- Amerika), 7. Juli. Zwischen 4 und 5 Uhr heute morgen wurden die zum Tode verurteilten, im hies.
Staatsaefängniffe befindlichen Mörder mittelst Eleft trizität yingerichtet. Außer den wissenschaftlichen Sachverständigen und den Beamten der Strafanstalt war Niemand Zeuge der Vollstreckung des Todesurteils. Die Sachverständigen schliefen während der Nacht im Gefängnis. Zuerst, um 4 Uhr 42 Min., wurde James Slocum, welcher seine Frau ermordet hatte, an die Richtstätte geführt. Slocum ging gefaßt seinem Ende entgegen. Der Tod trat schnell und schmerzlos ein und der Apparat „arbeitete" sicher. Der nächste Delinquent war Levy Smiler, ein früherer Lieutenant der Heilsarmee, der seine Geliebte ermordet hatte. Darauf folgte der Negerarbeiter Joseph Wood, der Mörder eines seiner Nebenarbeiter. Dessen Hinrichtung war um 5 Uhr 38 Minuten vollzogen. Smiler und Wood starben anscheinend ebenso schmerzlos, wie Slocum. Zuletzt kam der japanische Matrose Shibuya Jugiro an die Reihe, welcher einen anderen Matrosen ermordet hatte. Alle Hinrichtungen waren um 6 Uhr 5 Minuten beendigt. Der angewandte elektrische Strom war 3000 Voltas stark. In demselben Augenblick, als der Strom losgelaffen wurde, erfolgte der Tod. Jeder der Zeugen der Hinrichtung mußte der Secierung der Leichen beiwohnen. Alle anwesenden Aerzte erklärten, daß sich die Elektrizität völlig bewährt habe. — Einem Telegramm aus Newyork vom 8. Juli zufolge geht das Gerücht, daß bei Slocum's Hinrichtung im Gefängnisse zu Sing-Sing zweimaliges Oeffnen des elektrischen Stromes erforderlich gewesen lei, weil der Mörder nach dem ersten noch Lebenszeichen gab, ferner daß das Fleisch verbrannt sein soll. Die Untersuchung des Leichnams ist beendet. Die Aerzte erklären, der Tod sei sofort schmerzlos eingetreten und ein Stromöffnen habe genügt, auch sei das Fleisch nicht verbrannt. Einer der bei der Hinrichtung Anwesenden, Dr. Daniels, soll übrigens einem Interviewer gegenüber erklärt haben, er hätte über die Sache viel zu sagen, wenn ihm nicht Stillschweigen auferlegt wäre. Er fügte hinzu, daß sich die Szene wie vei Kemmler in der Praxis in jedem Falle wiederholen werde: jeder der Hingerichteten habe zwei Schläge erhalten. Ein anderer Zeuge giebt folgende Darstellung: Die Verurteilten wurden unter Aufsicht Dr. Macdonalds gebunden und an ihrem Kopfe und rechten Bein je eine Elektrode befestigt. Als die Vorbereitungen beendet waren, nahmen die Gehilfen eine Kanne Salzwasser und einen feuchten Schwamm zur Hand. Auf das Zeichen der Doktoren, daß Alles in Ordnung sei, ging die Prozedur vor sich. Sofort spannten sich die Körper der Hingerichteten gegen die Fesseln, jede Muskel zuckte, als ob der Delinquent eine furchtbare Anstrengung mache, zu entkommen. Die Ränder der Bande drangen tief in das Fleisch ein, und die Haut wurde purpurrot. Der Eindruck dieser Szene auf die Zuschauer war ein geradezu schauerlicher. Nach Verlauf von 20 Sekunden war die krampfhafte Muskelbewegung beendet, der Körper erschlaffte. Einen Augenblick schien es, als ob Slocum, wie seiner Zeit Kemmler, wieder zum Leben erwachen würde. Kaum eine Minute nach dem ersten elektrischen Schlage kam zwischen den Lippen und durch die zusammengepreßten Zähne des Hingerichten ein rauschender Ton hervor, ein aus der Lunge kommendes Pfeifen wie ein leiser Seufzer. Sofort schloß Dr. Macdonald zum zweiten Male dem Strom, und bei dem zweiten Schlage begannen Fleisch, Beine und Kopf zu rauchen, die Muskeln hörten auf zu arbeiten und der Körper brach derart in sich zusammen, daß er zu Boden gefallen wäre, wenn er nicht von den Banden gehalten worden wäre. — Bedauerlich bleibt es jedenfalls, daß es trotz der üblen Erfahrungen der Vergangenheit, den Elektrizitätsgesellschaften immer wieder gelingt, die staatlichen Behörden zu neuen derartigen widerwärtigen Versuchen zu bestimmen.
Amtliche Kkkallvtmachuugku.
Forstaml Neuenbürg.
Das Sammeln von Heidelbeeren mit dem Reff in den Staatswaldungen der Reviere Enzklösterle, Hofstett und Simmersfeld wird hiemit auf Grund des Forstpolizeigesetzes Art. 22 Ziff. 1 msolange bei Strafe verboten, bis dasselbe durch öffentliche Bekanntmachung der betreffenden Revierämter gestattet wird. Das Sammeln mit der Hand unterliegt keiner Beschränkung.
Es wird den Schultheißenämtern überlassen, vorstehende Verfügung und die später erfolgende Bekanntmachung der K. Revierämter in ihren Gemeinden im Interesse der Einwohner bekannt machen zu lassen.
Neuenbürg, den 10. Juli 1891. K. Forstamt.
Uxkull.
Forstamt Neuenbürg.
Das Sammeln von Preiselbeeren ist für sämtliche Staatswaldungen des Forstbezirks vor dem 25. August d. I. auf Grund des Art. 22 Z. 1 des Forstpolizeigesetzes bei Strafe verboten.
Neuenbürg, den 10. Juli 1891. K. Forstamt.
Uxkull.
Revier Altensteig.
Slammhotz-Derkauf
am Montag, den 20. Juli, vorm. 11 Uhr, in der Traube zu Altensteig vom Scheidholz aus sämtlichen
Hüten:
935 Stück Langholz und 260 Stück Sägholz mit zus. 996 Fm.
Die Gesamtkirchenpflege Zavelstein leiht gegen Sicherheit
1200 Mark
Revier Calmbach.
Aremihoh-Derkauf
am Donnerstag, den 23. lJuli, vormittags ft!'/- Uhr, auf dem Rathaus in Calmbach aus denKälblings- schlägen: Rollmiß, Vord. Tann und Vord. Jägcrhütte:
Rm. 10 tannen Anbruch und 204 tannene Brennrinde.
Die tannene Brennrinde ist von ganz besonders schöner Qualität.
Lberhaugstett.
Am Donnerstag, den 16. Juli, morgens 9 Uhr, wird beim hiesigen Rathaus
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