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Amtliche Bekanntmachungen.

Herstellung von Schnitzbrot.

Für die Zeit bis 31. Dezember ds. IS. ist wie in den Vorjahren die Herstellung von Schnitzbrot (Hutzelbrot) ans Getreidemehl aller Art oder mehlartigen Stoffen in gewerb­lichen Betrieben wie in Haushaltungen gestattet. Für die gewerbliche Herstellung und den Verkauf von Schnitzbrot gelten die bisherigen Bestimmungen. Das Schnitzbrot darf hienach stets nur gegen Mehl- und Brotmarken abgegeben und mittels solcher bezogen werden. Hiefür gelten nur die sogenannten kleinen Mehl- und Brotkarten und die Reisebrot­marken. Dabei muß entsprechend der üblichen Zusammen­setzung des Schnitzbrotes das einzelne Laibchen mindestens das dreifache Gewicht der Mehlmenge haben, für welche die abgegebene Marke gilt. Eine Marke über 150 Gramm Mehl oder 4 Reisebrotmarken haben also Bezugswert für ein Schnitz­brot von mindestens 450 Gramm Gewicht. 2378

Ein Höchstpreis für Schnitzbrot (Hutzelbrot) wird nicht bestimmt; doch wird die Einhaltung eines angemessenen Verkaufspreises durch die Preisprüfungsstelle überwacht.

Nagold, den 3. Dez. 1919. Oberamt: Münz.

Auf die im Staatsanzeiger Nr. 273 vom 27. II. 19 er­schienene Verfügung des Ernährungsministeriums betreffend Aenderung der Verfügung des Ministeriums des Innern vom 16. 5. 18 über die Genehmigung von Ersatzmitteln Staatsanzeiger Nr. 116 wird hiemit ganz besonders hin­gewiesen. 2377

Nagold, 3. Dezember 1919. -Oberamt: Münz.

NH- md Brennhglz-Berkmf.

Die Stadtpflege Nagold bringt am morgigen Freitag, nachmittags von 1 Uhr ab am Vollmaringer Weg, beim Bildstöckle u. in der Nähe vom Müllerweg im Aufstreich zum Verkauf:

2Kirschb.-Abschnitte mit 0,19 u.0,22 Fm. u.3Kastan.- Abschnitte mit 0,24, 0,31 u. 0,32 Fm., sowie 14 Haufen Kirsch-, Birn- u. Kastanienb.-Astholz, dar. etwa 2'/2 Rm. aufber. Brennholz.

Zusammenkunft u. Beginn bei Bahnw. Schöttle's Haus. Zugelaffen werden nur hiesige Kaufsliebhaber. 2381

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von

Hermann Keller, l'oaüiinstler, Stuttgart

unck

IVillzs Kerner, blnAolst.

von kaok, Nosart, kvKvr.

Karten ?u 2.50 lVl. (numeriert) unck 1.50 bl. (un- numeriert) ab Kreits^ bei O. VV. Kaiser unck am LaaleinZanA. 2372

Nagold.

Durch Beschluß sämtlicher Fuhrleute von hier, mutz durch die enorme Steigerung der Be­triebskosten der Stundenlohn von 6 ans 8 Mk. sür den Zwei­spänner und von 4 uns 5 Mk. für den Einspänner nb 1. 12. erhöht werden.

Die Fuhrwerksbefitzer.

2370

2379

Nagold, den 3. Dez. 1919.

Danksagung.

Die Beweise herzlicher Teilnahme an dem schweren Schicksalsschlage, der uns durch den Tod unserer innigstgeliebten Mutter

» Km Luise Varru, Witwe

geb. Kurstedt

betroffen, sind uns ein Trost gewesen in unserem großen Schmerze.

Wir bitten, unfern herzlichsten Dank entgegen zu nehmen.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen

Marie Barry.

Abgabe von

Feintalg

bei Karl Rauser, Metzger für Buchst. A und B bis Blum. Es entfallen auf die Person 123 xr zu Mk. 3.60 p. Pfund. 2382

Ausweismarken hierfür sind auf dem Rathaus Samstag nachm, von 2 Uhr an abzu­holen.

Nagold, 3. 12. 19.

Stadtfchulth.-Amt.

M.B.N. HE °b-8 Uhr

i. Fests. d.Sem.: Bruckner 7. Symph., 1. u. 2. Satz zu 4 Händen. 2371

welcher noch ein halbes Jahr zu lernen hat, sucht Stelle.

Kost und Wohnung beim Meister.

Angaben u.v 2376 an die Geschäftsstelle des Blattes er­beten. 2376

Ein ehrlicher, zuverlässiger

Haus­

bursche

kann sofort eintreten bei

LllvIMIg. ll. Lllvdürllokvrei

RnKvIck.

nicht unter 18 Jahren für Haushalt und Wirtschaft bei hohem Lohn 2368

gesmvt.

Auskunft erteilt

Dürr, Witwe, Walddors.

Junges 2374

für den Haushalt

-er Wort gesucht.

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Wahlbestimmungen.

. Sonntag, den 7. Dezember wird gewählt von "/«I I Uhr (nach Schluß des

Hauptgottesdienstes) bis 2 Uhr. Haben bis dahin nicht */s der Wahlberechtigten abgestimmt, ist also nach Gesetz em zweiter Wahlgang nötig, so wird nach einem kurzen Glockenzeichen dieselbe von 2-3 Uhr angesetzt. Um 3 Uhr ist die Wahlhandlung zu Ende.

- A wieder genau wie bei der Landeskirchenversammlunqsmahl im Sommer

zwei Wahllokale: I. Bezirk (auf der Kirchenseite einerseits der Calwer-, Markt- und Haiter- bacherstraße) rm Knabenschulgebäude Erdgeschoß. II. Bezirk (anderersei:., des genannten Hauptstratzenzugs auf der Rathausseite) im Rathaus II. Stock.

Wahlberechtigt sind alle über 25 Jahre alten männlichen und weiblichen Kirchen- gememdeglieder, die hier wohnhaft sind. Ausgeschlossen sind solche Personen, die in den letzten 3 Jahren anläßlich eines Verbrechens Freiheitsstrafen oder Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte sich zugezogen haben.

Wählbar sind sämtliche Kirchengenossen, die das Stimmrecht haben.

Zu mahlen sind 8 Männer oder Frauen, deren Namen unzweideutig, womöglich mit Beruf und Vornamen, auf einem Zettel leserlich sein 'müssen. Ist nicht genau zu erkennen, wer gemeint ist, so ist der Name ungültig.

. . Wahlvorschlag: Als unverbindliche'Richtlinie ist ein solcher ausgearbeitet worden, der

m alphabetischer Reihenfolge zuerst die Namen der bisherigen Kirchengemeinderäte (soweit sie sich wieder zur Verfügung stellten), dann-weitere 17 (am Schluß 2 Frauen) aufweist

Dieser Wahlvorschlag wird 1. im Gesellschafter veröffentlicht, 2. in je 2 Exemplaren der Samstagsnummer dieses Blattes beigelegt werden. 3. in der Zaiserschen Buchhandlung, 4. am Sonntag nach dem Hauptgottesdienst im Taufstüblein, 5. in den Wahllokalen aufliegen.

Gültig ist aber auch jeder mitgebrachte Zettel mit beliebigen Namen von wählbaren Kirchengenossen.

Beim gedruckten Wahlvorschlag ist gedacht, daß, womöglich zu Hause schon, 8 Namen (durch Streichung der übrigen) deutlich als gewählt kenntlich gemacht werden.

Wird er unabgeändert oder mit weniger Streichungen abgegeben, dann gelten die ersten 8 unausgestricheneii Namen.

Zu den vorgedruckten Namen können andere nach Belieben und an beliebiger Stelle hinzugefügt werden, die ebenso gültig sind, falls dafür andere in genügender Anzahl ge­strichen werden.

Denselben Namen mehrmals zu nennen ist wertlos; er gilt dann nur einmal.

Jede Persou darf nur einen Stimmzettel abgeben und zwar nur für sich selbst.

Als gewählt werden die Namen mit den 8 höchsten Stimmenzahlen gelten; nimmt ein Gewählter die Wahl nicht an, so tritt die nächsthöhere Zahl an seinen Platz.

Das Wahlergebnis wird den Gewählten schriftlich und im Hauptgottesdienst des 3. Advent öffentlich bekannt gegeben.

Wahlbeanstandungen müssen von da ab innerhalb 6 Tagen bei dem Vorsitzenden des Kirchengemeinderats angebracht werden.

Es werden nach Beratung im Kirchengemeinderat und im Einvernehmen mit einer Bürgerversammlung folgende Namen zur Wahl unverbindlich vorgeschlagen die Herren:

Verwalter Gottlieb Bauer. Sem.-Rektor Georg Dieterle. Sem.-Oberlehrer Karl Klunzinger. Gerbermeister Wilh. Mayer. Weinhändler Carl Schuon.

Reallehrer Felix Bodamer. Schreinermeister Friedrich Gabel. Konditor Theodor Gauß. Landwirt Wilhelm Hauser.

Schreinermeister Gottlob Fenne. Geometer August Kapp. Kettenmacher Wilhelm Luginsland. Schreinermeifter Georg Maier. Gärtnereibesitzer Hermann Raas. Buchdrucker Karl Reichert. Geschäftsführer 2akob Schändet. Badbesitzer Karl Schwarzkopf. Konditor Heinrich Strenger.

Metzgermeister Christian Häußler. Schreinermeister Friedrich Hezer.

2373

Frau Schulrat Klara Schott.

Frau Schneidermeister Berta Theurer. Der Vorsitzende des Kirchengemeinderats:

I. V. Stadtpfarrer Dr. Schairer.

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