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Amtliche Bekanntmachungen.
Herstellung von Schnitzbrot.
Für die Zeit bis 31. Dezember ds. IS. ist wie in den Vorjahren die Herstellung von Schnitzbrot (Hutzelbrot) ans Getreidemehl aller Art oder mehlartigen Stoffen in gewerblichen Betrieben wie in Haushaltungen gestattet. Für die gewerbliche Herstellung und den Verkauf von Schnitzbrot gelten die bisherigen Bestimmungen. Das Schnitzbrot darf hienach stets nur gegen Mehl- und Brotmarken abgegeben und mittels solcher bezogen werden. Hiefür gelten nur die sogenannten kleinen Mehl- und Brotkarten und die Reisebrotmarken. Dabei muß entsprechend der üblichen Zusammensetzung des Schnitzbrotes das einzelne Laibchen mindestens das dreifache Gewicht der Mehlmenge haben, für welche die abgegebene Marke gilt. Eine Marke über 150 Gramm Mehl oder 4 Reisebrotmarken haben also Bezugswert für ein Schnitzbrot von mindestens 450 Gramm Gewicht. 2378
Ein Höchstpreis für Schnitzbrot (Hutzelbrot) wird nicht bestimmt; doch wird die Einhaltung eines angemessenen Verkaufspreises durch die Preisprüfungsstelle überwacht.
Nagold, den 3. Dez. 1919. Oberamt: Münz.
Auf die im Staatsanzeiger Nr. 273 vom 27. II. 19 erschienene Verfügung des Ernährungsministeriums betreffend Aenderung der Verfügung des Ministeriums des Innern vom 16. 5. 18 über die Genehmigung von Ersatzmitteln — Staatsanzeiger Nr. 116 — wird hiemit ganz besonders hingewiesen. 2377
Nagold, 3. Dezember 1919. -Oberamt: Münz.
NH- md Brennhglz-Berkmf.
Die Stadtpflege Nagold bringt am morgigen Freitag, nachmittags von 1 Uhr ab am Vollmaringer Weg, beim Bildstöckle u. in der Nähe vom Müllerweg im Aufstreich zum Verkauf:
2Kirschb.-Abschnitte mit 0,19 u.0,22 Fm. u.3Kastan.- Abschnitte mit 0,24, 0,31 u. 0,32 Fm., sowie 14 Haufen Kirsch-, Birn- u. Kastanienb.-Astholz, dar. etwa 2'/2 Rm. aufber. Brennholz.
Zusammenkunft u. Beginn bei Bahnw. Schöttle's Haus. Zugelaffen werden nur hiesige Kaufsliebhaber. 2381
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von
Hermann Keller, l'oaüiinstler, Stuttgart
unck
IVillzs Kerner, blnAolst.
von kaok, Nosart, kvKvr.
Karten ?u 2.50 lVl. (numeriert) unck 1.50 bl. (un- numeriert) ab Kreits^ bei O. VV. Kaiser unck am LaaleinZanA. 2372
Nagold.
Durch Beschluß sämtlicher Fuhrleute von hier, mutz durch die enorme Steigerung der Betriebskosten der Stundenlohn von 6 ans 8 Mk. sür den Zweispänner und von 4 uns 5 Mk. für den Einspänner nb 1. 12. erhöht werden.
Die Fuhrwerksbefitzer.
2370
2379
Nagold, den 3. Dez. 1919.
Danksagung.
Die Beweise herzlicher Teilnahme an dem schweren Schicksalsschlage, der uns durch den Tod unserer innigstgeliebten Mutter
» Km Luise Varru, Witwe
geb. Kurstedt
betroffen, sind uns ein Trost gewesen in unserem großen Schmerze.
Wir bitten, unfern herzlichsten Dank entgegen zu nehmen.
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen
Marie Barry.
Abgabe von
Feintalg
bei Karl Rauser, Metzger für Buchst. A und B bis Blum. Es entfallen auf die Person 123 xr zu Mk. 3.60 p. Pfund. 2382
Ausweismarken hierfür sind auf dem Rathaus Samstag nachm, von 2 Uhr an abzuholen.
Nagold, 3. 12. 19.
Stadtfchulth.-Amt.
M.B.N. HE °b-8 Uhr
i. Fests. d.Sem.: Bruckner 7. Symph., 1. u. 2. Satz zu 4 Händen. 2371
welcher noch ein halbes Jahr zu lernen hat, sucht Stelle.
Kost und Wohnung beim Meister.
Angaben u.v 2376 an die Geschäftsstelle des Blattes erbeten. 2376
Ein ehrlicher, zuverlässiger
Haus
bursche
kann sofort eintreten bei
LllvIMIg. ll. Lllvdürllokvrei
RnKvIck.
nicht unter 18 Jahren für Haushalt und Wirtschaft bei hohem Lohn 2368
gesmvt.
Auskunft erteilt
Dürr, Witwe, Walddors.
Junges 2374
für den Haushalt
-er Wort gesucht.
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OÜLÜriuAen.
Weihnachts-
Karten
in großer Muswahl
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Wahlbestimmungen.
. Sonntag, den 7. Dezember wird gewählt von "/«I I Uhr (nach Schluß des
Hauptgottesdienstes) bis 2 Uhr. Haben bis dahin nicht */s der Wahlberechtigten abgestimmt, ist also nach Gesetz em zweiter Wahlgang nötig, so wird nach einem kurzen Glockenzeichen dieselbe von 2-3 Uhr angesetzt. Um 3 Uhr ist die Wahlhandlung zu Ende.
- A wieder genau wie bei der Landeskirchenversammlunqsmahl im Sommer
zwei Wahllokale: I. Bezirk (auf der Kirchenseite einerseits der Calwer-, Markt- und Haiter- bacherstraße) rm Knabenschulgebäude Erdgeschoß. II. Bezirk (anderersei:., des genannten Hauptstratzenzugs auf der Rathausseite) im Rathaus II. Stock.
Wahlberechtigt sind alle über 25 Jahre alten männlichen und weiblichen Kirchen- gememdeglieder, die hier wohnhaft sind. Ausgeschlossen sind solche Personen, die in den letzten 3 Jahren anläßlich eines Verbrechens Freiheitsstrafen oder Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte sich zugezogen haben.
Wählbar sind sämtliche Kirchengenossen, die das Stimmrecht haben.
Zu mahlen sind 8 Männer oder Frauen, deren Namen unzweideutig, womöglich mit Beruf und Vornamen, auf einem Zettel leserlich sein 'müssen. Ist nicht genau zu erkennen, wer gemeint ist, so ist der Name ungültig.
. . Wahlvorschlag: Als unverbindliche'Richtlinie ist ein solcher ausgearbeitet worden, der
m alphabetischer Reihenfolge zuerst die Namen der bisherigen Kirchengemeinderäte (soweit sie sich wieder zur Verfügung stellten), dann-weitere 17 (am Schluß 2 Frauen) aufweist
Dieser Wahlvorschlag wird 1. im Gesellschafter veröffentlicht, 2. in je 2 Exemplaren der Samstagsnummer dieses Blattes beigelegt werden. 3. in der Zaiserschen Buchhandlung, 4. am Sonntag nach dem Hauptgottesdienst im Taufstüblein, 5. in den Wahllokalen aufliegen.
Gültig ist aber auch jeder mitgebrachte Zettel mit beliebigen Namen von wählbaren Kirchengenossen.
Beim gedruckten Wahlvorschlag ist gedacht, daß, womöglich zu Hause schon, 8 Namen (durch Streichung der übrigen) deutlich als gewählt kenntlich gemacht werden.
Wird er unabgeändert oder mit weniger Streichungen abgegeben, dann gelten die ersten 8 unausgestricheneii Namen.
Zu den vorgedruckten Namen können andere nach Belieben und an beliebiger Stelle hinzugefügt werden, die ebenso gültig sind, falls dafür andere in genügender Anzahl gestrichen werden.
Denselben Namen mehrmals zu nennen ist wertlos; er gilt dann nur einmal.
Jede Persou darf nur einen Stimmzettel abgeben und zwar nur für sich selbst.
Als gewählt werden die Namen mit den 8 höchsten Stimmenzahlen gelten; nimmt ein Gewählter die Wahl nicht an, so tritt die nächsthöhere Zahl an seinen Platz.
Das Wahlergebnis wird den Gewählten schriftlich und im Hauptgottesdienst des 3. Advent öffentlich bekannt gegeben.
Wahlbeanstandungen müssen von da ab innerhalb 6 Tagen bei dem Vorsitzenden des Kirchengemeinderats angebracht werden.
Es werden nach Beratung im Kirchengemeinderat und im Einvernehmen mit einer Bürgerversammlung folgende Namen zur Wahl unverbindlich vorgeschlagen die Herren:
Verwalter Gottlieb Bauer. Sem.-Rektor Georg Dieterle. Sem.-Oberlehrer Karl Klunzinger. Gerbermeister Wilh. Mayer. Weinhändler Carl Schuon.
Reallehrer Felix Bodamer. Schreinermeister Friedrich Gabel. Konditor Theodor Gauß. Landwirt Wilhelm Hauser.
Schreinermeister Gottlob Fenne. Geometer August Kapp. Kettenmacher Wilhelm Luginsland. Schreinermeifter Georg Maier. Gärtnereibesitzer Hermann Raas. Buchdrucker Karl Reichert. Geschäftsführer 2akob Schändet. Badbesitzer Karl Schwarzkopf. Konditor Heinrich Strenger.
Metzgermeister Christian Häußler. Schreinermeister Friedrich Hezer.
2373
Frau Schulrat Klara Schott.
Frau Schneidermeister Berta Theurer. Der Vorsitzende des Kirchengemeinderats:
I. V. Stadtpfarrer Dr. Schairer.
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