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^L 33. Amts- und Anzeigeblatt für den Bezirk (Lalw. 66. IllhlMK.
Erscheint Di en s t a g , Donnerstag und SamStag. Die Einrückungsgebühr betrügt im Bezirk und nächster Umgebung S Pfg. die Zeile, sonst 12 Psg.
Amtliche Bekanntmachungen.
Calw.
Bekanntmachung,
stetr. das Musterungsgeschäst pro 1891.
1) Das diesjährige Musterungsgeschäft wird im Aushebungsbezirk Calw in folgender Weise vorgenommen werden:
Montag, den 13. April, Musterung in Liebenzell.
Hiebei haben zu erscheinen Morgens 8'/- Uhr: die Pflichtigen von Dennjächt, Ernstmühl, Hirsau, Liebenzell; Morgens 9 Uhr: die von Monakam, Möttlingen, Neuhengstett, Oberkollbach, Oberreichenbach, Ottenbronn; Morgens 10 Uhr: die von Sim- mozheim, Unterhaugstett, Unterreichenbach.
Dienstag, den 14. April, Musterung in Neuweiler.
Hiebei haben zu erscheinen Morgens 9 Uhr: die Pflichtigen von Agenbach, Aichhalden, Altbulach, Bergorts, Breitenberg, Emberg, Hornberg; Morgens 10 Uhr: die von Liebelsberg, Martinsmoos Neubulach, Neuweiler, Oberhaugstett, Oberkollwangen; Morgens 11 Uhr: die von Röthenbach, Schmieh, Würchach, Zwerenberg.
Mittwoch, den 13. April, Musterung in Gechingen.
Hiebei haben zu erscheinen Morgens 9'/- Uhr: die Pflichtigen von Althengstett, Dachtel, Decken- pfronn, Gechingen; Morgens 10'/- Uhr: die von Holzbronn, Ostelsheim, Stammheim.
Donnerstag, den 1«. April, Musterung in Calw.
Hiebei haben zu erscheinen Morgens 8 Uhr: die Pflichtigen von Altburg, Calw; Morgens 9 Uhr; die Pflichtigen von Sommenhardt, Speßhardt, Teinach, Zavelstein.
Die Losung
findet für sämtliche Militärpflichtige des Bezirks am
Freitag, den 17. April, morgens 8 Uhr, in Calw
statt.
Bei der Musterung haben nicht nur die Militärpflichtigen des Jahrgangs 1891, sondern auch alle Diejenigen der früheren Jahrgänge zu erscheinen, über deren Militärpflicht noch nicht endgiltig entschieden ist, oder welche von der Gestellung nicht ausdrücklich entbunden worden sind. Die Angehörigen früherer Jahrgänge haben ihre Losungsscheine mitzubringen.
Militärpflichtige, welche im Musterungstermin unentschuldigt ausbleiben, oder nicht pünktlich erscheinen, werden, sofern sie dadurch nicht zugleich eine höhere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 ^ oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Auch verlieren diejenigen, welche unentschuldigt bei der Musterung gefehlt haben, die Berechtigung, an der Losung teilzunehmen, oder die Vorteile der bereits gezogenen Loosnummer und unter Umständen den aus etwaigen Reklamationsgründen erwachsenden Anspruch auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienst. Die Entschuldigung, eine besondere Vorladung nicht erhalten zu haben, kann für die Regel nicht berücksichtigt werden; es ist die Sache der Pflichtigen, sich beim Ortsvorsteher oder dem Unterzeichneten zu erkundigen, wann sie zur Musterung zu erscheinen haben.
Am Tage der Musterung haben die Militärpflichtigen -rein gewaschen und mit frischem Leibweißzeug versehen-zu erscheinen; auch müssen diejenigen, lweHe an Schwerhörigkeit zu leiden behaupten, das
Samstag, den 21. Mär; 1891.
Abonnementspreis vierteljährlich in der Stadt ro Psg. un 20 Pfg. Trägerlohn, durch die Post bezogen Mk. 1. 15, sonst irr ganz Württemberg Mk. 1. 3b.
Innere des Ohrs gründlich reinigen, damit eine Untersuchung desselben ohne Weiteres vorgenommen werden kann.
Das Erscheinen bei der Loosziehung ist den Militärpflichtigen freigestellt. An der
Loosung nehmen Theil diejenigen Militärpflichtigen der Altersklasse 1871, welche im Bezirk Calw in einem der genannten Musterungsorte zur Musterung erschienen waren, oder welche entschuldigt gefehlt habeu, sowie diejenigen der Altersklassen 1870 und rückwärts, welche ohne ihr Verschulden noch nicht zur Loosung gelangt und daher nachträglich zur diesjährigen Loosung zugelassen worden sind. Der Aufruf der Pflichtigen zur Loosung erfolgt in der Ordnung der Gemeinden, in welchen dieselben sich aufhalten und zur Stammrolle angemeldet haben und-wird für die Nichterschienenen das Loos durch ein Mitglied der Ersatzkommission gezogen. Ausgeschlossen von der Loosung sind: die zum Einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten, die von einem Truppenteil angenommenen Freiwilligen, die vorweg Einzustellenden, die dauernd Unwürdigen.
2) Die Ortsvorsteher haben auf Grund der Stammrollen die Heuer gestellungspflichtigen Leute, welche in den Listen noch nicht gestrichen sind, protokollarisch, nach Jahrgängen geordnet, zur Musterung vorzuladen. Die Vorladungsurkunden sind längstens bis k. April d. I. hieher einzusenden. Von der Gestellung können die Gemeindebehörden nicht entbinden. Wer an solcher durch Krankheit verhindert ist, hat ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das, falls der Arzt nicht amtlich angestellt ist, von der Gemeindebehörde zu beglaubigen ist. Gemüthskranke, Blödsinnige, Krüppel können auf Grund eines solchen Zeugnisses überhaupt von der Gestellung befreit werden. *)
3) Die Militärpflichtigen, sowie deren Angehörige sind berechtigt, spätestens am Musterungstermin Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung zu stellen. Die Anträge können durch Urkunden, Zeugnisse und Sachverständige unterstützt werden. Derartige Urkunden müssen obrigkeitlich beglaubigt sein.
Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hiefür zu stellen.
Werden Reklamationen mit der Erwerbsunfähigkeit von Eltern und Geschwistern u. s. w. begründet, so haben die betreffenden Verwandten sich zur ärztlichen Untersuchung bei der Musterung der Ersatzkommission vorzustellen.
Schulamtskandidaten haben ihre Prüfnngs- zeugnisse rechtzeitig, spätestens am Musterungstermin vorzulegen.
4) An- und Abmeldungen von Pflichtigen sind alsbald dem Oberamt anzuzeigen, zutreffendenfalls unter Anschluß der Loosungsscheine.
5) Bei der Musterung haben je die Ortsvorsteher der zu musternden Pflichtigen zu erscheinen, dagegen bei der Loosung nicht. Die Stammrollen sind mitzubringen und bei der Musterung nach dem Ergebniß der letzteren genau zu ergänzen, der Eintrag der Loosnummern erfolgt auf Grund der den Ortsvorstehern nach der Loosung zugehenden Loosungsscheine vor deren Ausfolge an die Pflichtigen.
Die Ortsvorsteher sind dafür verantwortlich, daß die Pflichtigen bei der Musterung vollzählig und
*) Nach Anordnung der K. Oberersatz-Commisfion werden die Ortsvorsteher aufgefordert, Schein- Verziehungen entgegenzutreten und solche eventuell noch gelegentlich des Musterungsgeschäfts zur Sennt- nih de» Unterzeichneten z» bringen.
rechtzeitig in den Musterungslokalen sich einfinden und dort in Ordnung versammelt bleiben. Bei der Vorladung ist denselben all' Vorstehendes und weiter zu eröffnen, daß alles Lärmen und jede Störung der Verhandlungen strenge bestraft werden wird.
6) Ueber die Classification der Mannschaften der Reserve u. s. w. (siehe Amtsblatt Nr. 30) findet die Verhandlung je am Ende der Musterung bezüglich der Angehörigen derjenigen Gemeinden statt, welche am betreffenden Tage die Militärpflichtigen gestellt haben.
Calw, den 19. März 1891.
Der Civilvorsitzende der Ersatzkommission:
Supper,
Oberamtmann.
Bekanntmachung,
betreffend den Kintritt junger Leute in die Zlnterofsiriersschnkru.
Junge Leute, im Alter von 15—16 Jahren, welche in eine Unteroffiziers-Vorschule, und solche im Alter von 17—20 Jahren, welche in eine Unteroffiziers-Schule einzutreten wünschen, haben sich alsbald beim Äezirksfeldwebel zu stellen, von dem ihnen weitere sachdienliche Auskunft erteilt werden wird.
Calw, den 19. März 1891.
K. Oberamt.
Supper.
D 7 und die Orts-
behörden für die Ardeileroerflchrrung
werden benachrichtigt, daß entgegen der ursprünglichen Absicht Formulare zu den vierteljährigen „Abrechnungen" und „Liquidationen" über den Markenverbrauch (Z 11 Abs. 2 und Z 13 Abs. 4 der Geschäftsanweisung bezw. ß 17 Abs. 2 und Z 20 Abs. 5 der Geschäftsanweisung U) den Krankenkassen und Ortsbehörden für die Arbeiterversicherung nicht auf Kosten der Jnvaliditäts- und Altersversicherungsanstalt geliefert werden, daß aber diese Fonnulare von W. Kohlhammer in Stuttgart bezogen werden können.
Den 19. März 1891.
K. Oberamt.
Supper.
Tages-Ueuigkeiten.
Calw. Am 18. März d. Js. nach 3 Uhr ist auf der Bahnstrecke zwischen Calw und Teinach bei Wärterposten Nr. 43 ein Baumstamm vom Wald auf die Bahnlinie abgerutscht, wodurch das Bahngeleise stark beschädigt worden ist. Der um 3 Uhr 47—49 Min. Nachm, in Teinach abfahrende beschleunigte Personenzug Nr. 182 konnte nur bis zur Unfallstelle vorrücken, von wo die Reisenden mit einem entgegenkommenden Zug nach Calw weiterbefördert wurden.
Tuttlingen, 12. März. Ein hies. Familie wurde in den letzten Tagen schwer heimgesucht. Innerhalb zweier Tage starben ihr 3 Kinder an der Halsbräune. Sie wurden nebeneinander zur Ruhe gebetet. Nun ist auch das 4. und letzte Kind der tückischen Krankheit erlegen. Die Kinder standen im Alter v»n 1—4 Jahren. Außer diesem erschütternden Vorfall traten in^letzter Zeit mehrere Fälle von Bräune mit tätlichem Ausgang hier ein. Ebenso soll gegenwärtig das Scharlachfieber unter der Kinderwelt sich ausbreiten.