I

ist skis diesen Stzandas yeranlrsortlich? Ist itz Byny kein SiaqjsaLwalt. ösr der Sach« auf die Spur kommen kann? Ist aber die Nachricht von d-r feindlichen Presse erfunden, bann soll die Sache bri der Presse der neutralen Läirpee wieder gekennzeichnet werden. Aber bitte nicht nach einem Jahr!'

Aus Stadt und Bezirk.

Nagold, 11. November lölv

Ren« Ferrsuorduurrg. Bor einiger Zeit ist die Anordnung getrosten worden, daß di Frühjahrsserien der tzshrren Schulen sich künftig an cie Ferienordnung der VolkLschul- anschließeu und ohne Rücksicht ans drs Lage des Osterfeste» eber.ftlls auf dis zweite Hälft« des Monats April mrleqt werden. 'Hernach mad künftig bei sinnt- lichen höheren Schulen mit Frühjah scmsang da» n ue Schuljahr, bei den übrizen das Sommerhaibjahr anit di in 1 . Mat deginnsn.

Lotterie Ziehung. Die Ziehung der 3. Wohisah ts- Geldlotterie für wiuschajtl'che Frauenschuien wurde aus 14. November verlegt. _

Bsrnrck. In diessm Monat Hrrc Haupiiehrer Schwarz maier von hier sein 25jäh?igss Dienstjudiläum. Gr hat es als tüchtiger Lehrer und Erzieher verstanden, sich die Dankbarkeit und Ergebmheit feiner frühe? n Schüler Z" sichern. Dinebsn üd-e er auch rudere uebe>iami!rche Ehresftüiigkttten au». Seii ttinge;er Zeit fühtt er auch die Geschäfte des Freiherm von Gülllliigenschen Rerftsmiss. Wl? 'wünschen dem Hochverdienten für feinen Vrirerru Lebrnspfad herzlich Glück.

d Ebhasssu. Gerade j tzi, da Hoffnungen die Börde? erfüllt, dstz mir dem Wrtlsrledm cuizezsn schreiten, werder- Trauerdstschssten aue dem Felde mit dopprlier Schmrre empfunden. Doppelt schwer siftwstzr, psrnu dgK Kriegsopfer, wie es bei Johanne?- Beutler, einem Sohn des Wölkrrs und Landwirt« Wsihftm Trutter der 3-fti ist, nach nahezu ?V« jährtgrc militärischer DienftM, nicht auf dlurrger Walstatt, nein, von einer hrimÄckkfchca Kravk- heil schon noch oi ? Ta-ren dohingrrafft ryird. Auf allen unfern Kriegsschauplätzen mir Auszeichnung seinen Mono gestellt, mußte drr ssrstorbrve, 27 Jahre a!i- Krieger, der Satiler von Beruf war. in dar Feldlazarett 259 am 30. Oktober ausgenommen werden, wo cr schon am 2. Noo. an Lungenentzündung starb. Die tieft kauernd L die -mch 2 wettere Söhne im Dienste des Vaterlandes stehen hat, darf unserer herzlichsten Anteilnahme gewiß sfto.

s. Ebhanfen. Samstag abend nach 10 Utzr fuhr ein Fuhrmann au« Schöndrmrn von Berneck aus nach Eb- Haufen ohne Licht und hatte anscheinend geschlafen. In der Nähe von der Zementbrücke MNkt da« Fuhrwerk in den kommende! Imz. Das Pferd wurde zu Boden Glissen und schwer verletzt, so daß es sofort Hktötei weiden muß Der Fuhrmann war zwischen der Leiter und Rad ci.re klemmt und mußte vom Perfcnsl aus seiner schrecklichen Lage befreit werden.

S Rohrdorf. Vergangene Woche ttvg man zwei Krieger Zu chrer letzten Rr,-Hr. Am Mittwoch erwies die Gemeinde dem GrfreUen Christian Walz die letze Ehre uns der Kkiegerversin dk militärischen Ehrenbezeugungen, die nach 4Vtiähri8rr treuer Pfltchtusüllung gewiß verdlmt waren. Donnerstag nachmittag trugen wiederum Soldattu einen Kameraden an den st llsn Ort der Loten, o Wehr- mann G^org Bräunir. g waes. dem man die letzis Ehre gab. 29 Jahre ist er in Diensten der Firma Koch L Rei­chert gestanden, die ihm durch die Betriebsleitung ehren­vollen Nachruf und Kranzspende widmete. Die Mitarbeiter ließen ebenfalls einen Kranz am Grabe nkderlegen. Wie amtlich mttgetsttl wird/ ist Gottlob Reichert am 31. Oktober durch GranMchuß gefallen.

Aus dem übrige» Württemberg.

r Psilztzrafeutveiier OA. Freude-stadt. In Obrr- waldach ist dus Bauernhaus de» Georg Kiigls d,s auf den Grund rriedergebrannt. Die Entstehungrursache ist noch nicht aufgeklärt.

r Oberndorf. Ein Schuppen bei den Dyckerhoff u. Widmannschen Baracken ist abgebrannt. Die Sni- stehungiursachs ist noch nichi bekannt.

x Stnttgart Der stello. kommandierende General des 13. (mürtt. Armeekorps) hat die Beschlagnahme und das Berdot des weiteren Erscheinen« der von dem angeb­lichen Stuttgarter Arbeite:- Md Soldaiemat hrrausgegebe- neu Zeitschrift «Die rote Fahne' verfügt.

r Schorndorf. Nachdem in der letzten Woche in einem Püoathaus der Durgstrsße Nacht» ungefähr zwischen 1 mH 2 Uhr «ingebrochen und Kleider und Wäsche im Werte von etwa 700 gestohlen worden sind, ist gestern am ° hell m Tage nachmittag« zwischen 12 und 1 Uhr in einer Prtterrewohnung am Marktplätze eingedrochen und Geld im Betrags von etwa 600 gestohlen worden. Da, Geld lag, wie man hört, offen suf einer Kommode im Schlafzimmer. Der Täter verschmähte die noch weiter hrrumltegenden zahlreichen 50 Pfennig-Notgeldscheine uud eine mit 100 Silber- und Ntckelgeld gefüllte Schachtel.

r Uriedrichshafe«. Ueder die Bewegungen in der hiesigen Arbeiterschaft wird dem «Seeblatt' geschrieben: Am Bormittag des 8. November sind mehrere Arbriter und Angehörige des Arbeiter, und Soldatenrats durch Be­amte des Landespolizeiamts Stuttgart sestgenommen und dem Amtegericht Tettzrang zur Vernehmung wegen Ber- dachts des Hochverrats zugesührt worden. Sämtliche Fest- genommenen wurden jedoch nach startgchabtem Verhör im Laufe des vorgestrigen Abend- vom Amtsgericht wieder

auf freien Fuß grsetz'. Im Uebftzm wird das eingeleiiete gerichtliche Verfahren seinen Fortgang nchmen und es mutz abgewartst werden, zu welch m Ergebnis da- Gericht kommm chird. Iu sämtlichen hiesigen Fabriken haben die Arbeiter mit dem gestrigen Tag die Arbeit wieder voll­ständig ausgenommen. Die Erregung, die sich der Arbeiter, schafi auf d!p Nachricht von d.r Festnahme einiger ihrer Mitglieder bewächiigt hatte, ist mit der Entlastung der Festgenommensn wieder in ruhigere Bahnen gekommen. Auch in der gestrige!! Betriebsversammlung der Arbeiter drs Maybach-Motorenbau«, an der auch die Betriebsleitung des Maybach.Mstorenhaus und de« Luftschiffbau Zeppelin teilgenommen halten, kam zum Ausdruck, oaß nichi brab- sichrigt sei, bei ft-neren Demonstrationen dir Bestrebungen der Arbeiterschaft unter Anwendung von Gewalt durchzu- setzen. Nach den Zulagen, di- von den Vertretern der Arbeiterschaft den Dchö-der? xemschi wurden, haben diese die Verantwortung dssür übernommen, daß such bei ferne, ren Demonstrationen wir bi; her alles geschehen werde, um Ausschreitungen trgendwrichrr A't ftrrrzuhalte».

Letzte Nachrichten.

Sämtliche 6LS.

Aufruf des neue» Reichskanzlers.

Berit«, 9. Nov. WTV. Der Reichskanzler Eberl veröffentlicht nachfolgenden Ausruf:

Ausruf! «

Die neue Regierung hat die Führung der Grschäst« übernommen, um das deutsche Volk vor Bürgerkrieg und Hunßersnot zu bewahren und seine berechtigten Forderungen auf Selbstbkstirr-Mung durchzusetzen. Diese Ausgxbkn kann sie NU? «füllen, wenn alle Behörden und Beamten in Stadt und Land ihr hilfreiche H»nL leihen.

Ich weiß, daß es vielen schwer wrrden wird, mit dru neuen Männern zu arbeiten, die das Reich zu letten über­nommen haben, aber ich appelliere «m ihre Liebe zu unse­rem Volke. Ett; Versage,! Ser Organisation in dieser schweren Stunde würde DeutWano der Anarchie und dem schrecklichsten Eiend ausliefem.

Helft also mit mir dem Vaterlands durch furchtloses und unorrdroffene« Weiterarbeiten, sin jeder auf seinem Posten. b'Z die Stunde der Ablösung genommen ist.

Berlin, 9. 11. 1918.

Der Reichskanzler, (gez.): Ebert.

Alle Soldaten zurück zu ihren Regimentern!

Stuttgart, 11. November. Drahtb. Sämt­liche Soldaten haben sich zu ihren Truppen­teilen zurückznbegeben. Nichtbefolgen wird streng bestrast! Der Soldatenrat.

Annahme der WaffevstWandsbedjvgnvgen.

Berlin, 10. Nos. Amlich. WTB. Drahlb. Heute vormittag fand eine Brinrechung der Staatssekretäre statt. N«ch Bekanntgabe der Waffenstillftandsbedinzungen wurde beschlösse-?, diese auzuuehmeu. Entsprechende Weisungen sind an unsere Fried asLelcgirrts abgegangen.

Berlin, 10. Nw Dr«htd. Dis deutsche Regierung Hst sich in einer Note an Amerika gesandt und dieses gebeten, eine Milderung der Bedingungen httdeizusiihren.

Döberitz und Potsdam in de« Hände« des Arbeiter- und Soldateurates.

Berlin, 10. Nov. WTB. Drahtb. Abgeordneter Haas« teilt mit, dstz Potsdam und Dödsritz m den Händen des Soldatemats sich befinden.

Kein Friede mit einem bolschewistische« Deutsch­land ?

Berlin, 11. Nos. WTB. Drahib. Der drmsche Grsm-d»e im Hd.ag teil! aus E-rlrnteqrrellerr mit. Latz die Eritkntr gesoniun ft?, mit einem bolschrWiste« Deutsch­land keine» Frieden zu schließen, da eine solche unsichere Staatsgewalt KUne Gewähr jür die Er Münz der Frie- drusbedingungen bki-. Tie wi d sich daher bernfe« fühlen, in Deutschland einznmarschiere» und die Rnhe wieder hrrznstelle«.

Der Kaiser in Holland.

Berlin, 10. November. WTB. Drahtb. Le: Kaiser ist mit zehn Hei ren Gefolge in Arnheim in Holland ein- getroffen uud wird in de: Villa des Baron Berttlnk Woh­nung «chm«!. _

Di-, «W Abend des 1o> Rov

Bestin, 10 Nov. VLB. Drahtb. Amtlich wrrv ^-irgeiellt:

Bon der W'stf-or.t nichts N^u?».

Für die Schriftliitung verantwortlich Paul Sage, Nagold.

DruckKu. Berlag der L. W. Zatler'fchen Buchdrucker«! (Karl 8alfer> Nagold.

Amtliches.

Der Berkehr mit Saatgut von Hülseusrüchte»

unterliegt ebenso wie der Verkehr mit Saatgut von Ge­treide einer besonderen Regelung, weis sonst ersahmngg- gemäß große Mengen wertvollen Saatguts im Schleichwege zu Sp-tisezwkcke adgesetzt würden. Die Vorschriften sind jedoch so gehalten, daß sich die Landwirts ohne große Um­ständlichkeiten und Schwierigkeiten mit dem nötigen Saat- gut versehen können. Im einzelnen ist hauptsächlich fol- gendls zy beachtra.

Es find 3 Arten von Saatgut für Hülsrnsrüchle zu unterscheiden: 1) Gemüse-Santgut, 2) Original-Saatgut urch anerkannte Absaaftn zur Gewinnung trocken«! Hülseu- srüchte, 3) gewöhnliches Saatgut, sog. Hrphsls-Sgatgut zur Gewinnung trockener Hiilj«usrüchr4.

1) Gemüse-Saatgut (zum gartenmäßigen Anbau von Hülsensrüchien für dis Gewinnung von grünem Gemüse) wird den Verbrauchern von ds, zugelassenen Samenhand, langen geliefert. Für Mengen von mehr als 125 x mutz der Käufer dem Händler sine Saatkarts übergeben. Die Saattrmte wird vom Obekamt (Geschäftsstelle des Kom- munalserbands) ausgestellt. Dir Ausstellung ist mündlich oder schriftlich beim (Stadt-)Schuliheißrnaml zu beantragen; Nntrasevordruck« sind aus dem Rathaus zu haben.

Die Samenhändler brauchen zum Bezug ihres Saal- guts so» den Erzeugern die Genehmigung der Würti. Saatstelle für Getreide und Hülsenfrüchte in Stuttgart, ebenso dis Erzeuger zur Lieferung von Gemüse-Saatgut' an Händler. Die Genehmigung ist vom Händler oder vom Erzeuger mit genauer Angabe der Mengen und Sorten des Saatgut« und des Namens und Wohnorts des Er­zeugers bezw. Händlers durch Vermittlung des Kommunal- verband« zu beantragen.

Als Gemüse-Saatgut gelten nur solche Sorten von Hülsensrüchien, die regelmäßig zur Grüngewüss-Gewinnung gehabt werden und ausdrücklich vom KriegsrraShrungs- «ml als solche bekannt gegeben sind. Et» Verzeichnis dieser Sorten wird besonders verö-ftntlichl werden. Alle in der Regel nur feldwäßig «ngrbauten Hülsenfrüchte können sicht als Gemüft-Saatgut gehandelt werden. Für das Gemüse-Saatgut stad Richtpreise festgesetzt, M nicht überschritten werden dürfen. und die gleichfalls besonders werden veröffentlicht werden.

Bor dem 1. Januar 4SI» ist ein Handel mit Gemüse Saatznt nicht gestattet.

2) Original-Taatgnt nnd anerkannte Absaateu znr Gewinnung trockener Hülsenfrüchte.

Die von der K. Saat-Zuchtanstalt in Hohenheim an­erkannten Saatzut'Mrtschasren dürfen ihr Original-Saat- gut und ihre anerkannten Absaaten nur an die Württ. Saatstelle absetzen. Wollen sie Saatgut unmittelbar an einen Landwirt (Verbraucher) abgeben, so brauchen sie dafür die Genehmigung der Saatstelle. Dis Genehmigung ist bei dieser unmittelbar mit genauer Angabe de: Meng« und Sorte des Saatguts und de« Namens und Wohnorts des Käufers zu beantragen. Ueber alle Bsrkäufe und Lieferungen, habsn dis Ssatgut-Wilischasttn nach dem vor- geschriebenen Vordruck Buch zu führen. Dis Süattrarten- Vorschriften sind genau rinzuhalten.

3) Handels Saatgut zur Gewinnung trockene« Hülsenfrüchte.

Der gesamt« Verkehr mit gewöhnttchem Saatgut (Hsmdrls-Saatgu!) »an Hüiftt-früchten wird, ebrnsa wie der Verkehr mit dem Getreide-Saatgut grundsätzlich durch die Württ. Saatftelle in Stuttgart vermittelt. Erzeuger, die Handels-Saatgut von Hüksenfrüchten verkaufen wollen, haben es unter Einsendung eines Musters von etwa r/z Kilo der Saatstelle «nzubieten. Verbraucher solchen Saatguts dürfen er nur von der Saatstelle beziehen. Die Bestehungen bei der Saatstelle geschehen am besten ge- mrinsam für sämtliche Verbraucher eine? Gemrinde durch Vermittlung der örtlichen Danehmskafle oder des land­wirtschaftlichen Bezirksoereins usw. in der gleichen Weise wie er bet den Bestellungen des Getttide-Saalgut» ge- hatten Wird.

Nur wenn innerhalb deS Obsramts Bezirks «»mittelbar von Landwirt z« Landwirt (d. h. vom

Erzeuger zum Verbraucher) Saatgut abgefttzt werden will, ist die Vermittlung der Saatstelle nicht erforderlich, sondern genügt di« Genehmigung des Kommunaloerbands. Die Genehmigung ist vom Verkäufer oder vom Käufer unter Angabe der Menge und Sorte drs Saatguts nnd des Namens und Wohnort« des Käufers bezw. Verkäufe» bet der Geschäftsstelle des Kommuni-laerbands zu beantra­gen. Dabet ist die Saardarte de» Käufer» womöglich gleich mit vorzulrgen. Will Saatgut unmittelbar von Landwirt zu Landwirt (vom Erzeuger zum Verbraucht) in eines anderen Oberanttsbezirk c besetzt werde«, so ist üastr die Genehmigung der Saatstelle erforderlich. Sie ist bei der Geschäftsstelle des Kommunalverbands unter genauer Angabe der Menge und Sorte des Saatgut« unk des Namen» und Wohnorts des Muftis sowie unter Bei­fügung eines für die Lieferung -iLßzebenden Musters von V, Kilo Gewicht zu brauüagen. Di« Saatkarte de- Mus?» ist womöglich gleich beizn'egsn.

4) Die Ssaikartkü sllr Hülftnsriichte werden wie die für Getreide, dem Erwerber de« Saatguts vom Oberaml (Geschäftsstelle des Kommunaloerbcmds) aus Antrag aus­gestellt. Der Antrag ist beim (Ewdt.)Schullhetßenami an­zubringen, von diesem zu prüfen und an das Oberaml einzusenden.

Jeder de? Saatgut absetz!, muß sich in seinem eigene» Internste (als Nachweis über die Verwendung seiner Be­stände) vom Erwerber des Saatguts die vorschriftsmäßig ausgefüllte Saatkarts übergeben lasten und muß dies« »ach der Lieferung drr Ware mit der Ausgabebescheinigung der Bahnstation oder der Empfange bescheinigung des Erwerber« in allen 3 Abschnitten (X, L und 0) an die Geschäftsstelle Le« Kommunaloerbands einschicksn.

Di« Herren Ortsvorfteher werden beauftragt, kn ihren Gemeindkv öffentlich auf diese Vorschriften hinzu« weisen und ihre Einhaltung zu überwachen.

Nagold, den S Nev 1918. K. Oberamt.

ObrramLma-in Münz, gef. Stv.