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24.

Amts-

und AnzeigeblatL für den Bezirk (Lalw.

66. Jahrgang.

Erscheint Di en s t a g , Donnerstag und Samstag. Die Einrückungsgebühr beträgt im Bezirk und nächster Um­gebung S Pfg. die .^eil'e, sonst 12 Pfg.

Dienstag, den 24. Februar 1891.

Abonnementöprets vierteljährlich in der StaBt A) Pfg. und Ly Pfg. Trägerlohn, durch d'e Post bqogen Mk. L., sonst iv ganz Württemberg Mk. 1. SS.

Amtliche Bekanntmachungen.

Kekarmtrrmchrmg.

Die öffentliche Impfung

wird Heuer in sämmtlichen Jmpfbezirken, an deren -Eintheilung nichts geändert wird, Oberamtsarzt vr. Müller in Calw vornehmen.

Calw, den 20. Februar 1891.

K. Oberamt. K. Oberamtsphysikat. Supper. Or. Müller.

Mn Gklnrindebthörden und de« DorSändkn der Krankknkassku des Kkjirirs

wird der nachstehende Ministerialerlaß vom 12. Februar 1891,

betreffend die Rechnungsabschlüsse der Krankenkassen,

,zur genauen Nachachtung bekannt gegeben.

Calw, den 21. Febr. 1891.

K. Oberamt. Supper.

Drlatz des K. Ministeriums des Innern an die K. Regierung für den Neckarkreis.

Auf den Bericht vom 3. d. Mts., betreffend den Jahresabschluß der Krankenpflegeversicherung, wird der K. Regierung für den Neckarkreis Nachstehendes erwidert:

Die Bestimmung unter 0. 3 der Anlage zu dem Ministerial-Erlaß vom 18. Oktober 1887, be­treffend die Art und Form der Rechnungs- und Registerführung der Krankenkassen (Aintsbl. S. 377), beruht auf einem Bundesratsbeschluß vom 23. Juni 1887, welcher die entsprechende Stelle der Vorlage so abänderte, wie sie jetzt lautet. Der Entwurf wollte j

die Rückbuchung der aus dem Vorjahr herrührenden Einnahmen und Ausgaben noch während des Monats Jauuar zulassen. Abweichend hievon wurde der Ab­schluß auf 31. Dezember angeordnet, um die durch gleichzeitige Führung zweier Einnahme- und Ausgabe­bücher für das verflossene und das neue Jahr ent­stehenden Konfusionen zu verhüten.

Hieraus erhellt, daß eine Auslegung der be­zeichnten Vorschrift, wie sie der Gemeinderat in St. befürwortet, nicht zulässig ist. Es muß vielmehr daran festgehalten werden, daß Rückbuchungen bei den reichsgesetzlichen Krankenkassen durch die Eingangs erwähnte Vorschrift ausgeschlossen sind. Da für die Krankenpflegeversicherungen durch Ziff. 2 des Mini- sterial-Erlasses vom 18. Oktober 1887 die gleichen Vorschriften als anwendbar erklärt sind und behufs der Vergleichbarkeit der Rechnungsergebnisse der ein­zelnen Arten von Krankenkassen auch in Anwendung bleiben müssen, so sind die Rückbuchungen auch bei den Krankenpflegeversicherungen als unzulässig zu betrachten.

Das Ministerium verkennt nicht, daß die strikte Handhabung der bezeichnten Vorschrift zu der Unzu­träglichkeit führt, daß das Rechnungsergebnis nicht ganz in das Kalenderjahr fallenden Thatsachen ent­spricht, auf welchen die Einnahmen und Ausgaben beruhen. Diese Unzuträglichkeit muß möglichst dadurch abgeschwächt werden, daß soweit irgend thunlich alle aus dem Rechnungsjahr herrührsnden Einnahmen und Ausgaben noch vor dem Jahresabschluß eingezogen beziehungsweise geleistet werden. Durch Aenderung Ser Termine für die Rechnungen der Aerzte und Apotheken und dergl. kann in dieser Beziehung viel erreicht werden.

Uebrigens erscheint es auch nicht unzulässig,

daß die Aufsichtsbehörde ausnahmsweise die Mit­berücksichtigung eines erheblichen alsbald nach Neu­jahr angefallenen Postens in der Rechnung des Vor­jahrs nicht beanstandet, wenn das zu dem Zweck ge­schieht, daß dadurch die Verdunklung des wirtschaft­lichen Bildes des abgelaufenen Jahres gegenüber den Vorjahren verhütet wird.

Die Ortsvorjietm,

welchen die erste Lieferung des bestellten Handbuchs der Gemeindevermögensverwaltung von Frisch zuge­gangen ist, werden veranlaßt, den Kostenbetrag un­mittelbar an Amtmann Frisch in Waiblingen porto­frei einzusenden.

Calw, den 23. Februar. 1891.

K. Oberamt.

Supper.

Amtliche Kekallntmachullg.

betreffend die Vornahme einer allge­meinen Schafschau.

Die Ortsvorsteher haben um die rechtzeitige Vornahme der Schafschau pro 1891 zu ermöglichen, dem Oberamt binnen 1 Woche ein Verzeichniß der Schafbestände des Gemeindebezirks unter Angabe der Stückzahl derselben, und Bezeichnung derjenigen Herden, welche zur Sommerweide auf eine andere Markung gebracht werden, vorzulegen.

Den Schafbesitzern wird hiemit eröffnet, daß vor Beendigung des Heilverfahrens die Abfahrt einer Heerde, bei welcher die-Räude festgestellt wird, auf die Sommerweide nicht gestattet werden wird.

Calw, den 23. Februar 1891.

K. Oberamt.

Amtmann Bertsch.

Nachdruck uerdolcn.

WerfeHmL

Nach amerikanischem Motiv frei bearbeitet von A. Geisel.

(Fortsetzung.)

Die Aussicht auf die Zukunft erhellte dem Ehepaar die nächsten Stunden; am Nachmittag ließ der Regen nach und nun begaben sich beide hinaus auf den freien Platz, wo sie die Trümmer ihres Inventars zusammenlasen und dabei einen Uebsrschlag in Betreff des durch den Verkauf zu erzielenden Gewinnes machten. Frau Jenkins war eben damit beschäftigt, die Schnüre des Segeltuches aufzurollen, als sie einen jungen Burschen gewahrte, der ein großes rotes Plakat an einem Bretterzaun befestigte. Neugierig näherte sie sich dem Zaun, kaum indeß hatte sie einen Blick auf das Plakat geworfen, als sie laut aufschrie und dann schluchzend ries:Henry komm schnell sieh doch, was die Vorsehung uns schickt!"

Was denn?" fragte der Zwerg, durch die offenbare Auflegung seiner Gattin- beunruhigt,ich habe bis jetzt noch nicht bemerkt, daß die Vorsehung sich speziell für uns bemüht hätte."

Ei, Henry so lies doch nur", rief Frau Sarah ungeduldig, indem sie mit zitternder Hand auf das Plakat wies. Der Schaubudenbesitzer schüttelte den dicken Kopf und näherte sich d.r bczeichneten Stelle; er las die zolllangen, fetten Buch­staben, rieb sich die Augen, las nochmals und stammelte dann unsicher:

Sarah glaubst Du wirklich, es sei die Hand der Vorsehung, die uns diesen Weg weist?"

Und Du kannst wirklich noch zweifeln, Henry?" sagte Frau Jenkins halb verächtlich,merke auf, ich will Dir vorlesen, was hier steht, damit Du es begreifst! -Also gicb wohl Acht!"

20,000 Dollars Belohnung

erhält Derjenige, welcher sichere Auskunft über den Aufenthalt Katharina Rockwald's und ihrer Tochter

geben kann. Sollten die Gesuchten nicht nachzuweisen sein, dann bitten wir, uns etwaige Anhaltspunkte, welche zu ihrer Ermittelung führen können, anzugeben, und werden wir in diesem Fall die gleiche Belohnung gewähren

Varley und Wapping,

Avvokaten in Richmond (Virginia).

Nun hast Du's verstanden, Henry?" fragte Frau Jenkins triumphierend, ich weiß freilich nicht, ob Du diesmal klüger sein wirst, als dainals, ich weiß nur soviel, daß ich's diesmal nicht darauf ankommen lasten werde, ob Du Deine Pflicht thust oder nicht! Ich kenne gottlob die meine, und keine Macht der Erde soll mich hindern, dieselbe zu erfüllen. Ueberlege Dir's, Henry, aber nicht allzulange, wenn ich bitten darf ich gehe stehenden Fußes nach Richmond, und wenn Du mich be­gleiten willst, soll mir's recht sein!"

16. Kapitel.

An einem trüben, kalten Oktober-Abend rollte der leichte, offene Wagen, dessen sich Herr Wapping zu bedienen pflegte, wenn seine Geschäfte ihn über Lund führten, aus der Fahrstraße nach Rockwald hin. Seit einigen Tagen hakte der Detektiv sich dauernd in dem alten Herrenhause einquartiert, und da Herr Wapping das Bedürsniß empfand, sich mit Taubert über Dies und Jenes zu besprechen, so hatte er sich entschlossen, den Detektiv hier aufzusuch n. Wie bereits bemerkt worden, befand sich die Schloßkapelle von Rockwalde etwa einen Büchsenschuß weit vom Herrenhause entfernt und während Herr Wapping sein Pferd zu schnellerer Gangart antrieb. warf er einen traurigen Blick auf das Portal der Kapelle, an welchem er eben vorüberfuhr. In der Gruft der Schloßkapelle ruhten die sterblichen Uebeireste sämmtlicher Rockwald's und der Advokat erinnerte sich mit heimlichem Grauen deS