I.
Maschen und n I. Sorte,
Anthraeit
ckleinerten
vkolrl
schoff-
'beln,
ei, den Ztr. einpsiehlt
n. S t i ck e l.
). Sss
kokett
er».
eoa
il. Ses rlode,
Bauer.
r Essig.
Ml:
itück birkene Lhüren und Arbeitstisch- l Schwung- mdsäge oder be, passend
mird garan-
« Beckh.
r ein schwar-
r
aufeu^
egen Kostenholt werden, lingler.
welches llnwohl- sener mit' ndet wer- r>ird durch rngen usw. orgcbeugt. itcr Rat" obte Au- sich jede st von ilt in . Es üost- ng
ttel
kerei ds. Bl
1 l-'l-Wll!
^-Ltrarrrk
sM^lj
MKÄ
WW«
WM
«MM
MM
24.
Amts-
und AnzeigeblatL für den Bezirk (Lalw.
66. Jahrgang.
Erscheint Di en s t a g , Donnerstag und Samstag. Die Einrückungsgebühr beträgt im Bezirk und nächster Umgebung S Pfg. die .^eil'e, sonst 12 Pfg.
Dienstag, den 24. Februar 1891.
Abonnementöprets vierteljährlich in der StaBt A) Pfg. und Ly Pfg. Trägerlohn, durch d'e Post bqogen Mk. L. 1ü, sonst iv ganz Württemberg Mk. 1. SS.
Amtliche Bekanntmachungen.
Kekarmtrrmchrmg.
Die öffentliche Impfung
wird Heuer in sämmtlichen Jmpfbezirken, an deren -Eintheilung nichts geändert wird, Oberamtsarzt vr. Müller in Calw vornehmen.
Calw, den 20. Februar 1891.
K. Oberamt. K. Oberamtsphysikat. Supper. Or. Müller.
Mn Gklnrindebthörden und de« DorSändkn der Krankknkassku des Kkjirirs
wird der nachstehende Ministerialerlaß vom 12. Februar 1891,
betreffend die Rechnungsabschlüsse der Krankenkassen,
,zur genauen Nachachtung bekannt gegeben.
Calw, den 21. Febr. 1891.
K. Oberamt. Supper.
Drlatz des K. Ministeriums des Innern an die K. Regierung für den Neckarkreis.
Auf den Bericht vom 3. d. Mts., betreffend den Jahresabschluß der Krankenpflegeversicherung, wird der K. Regierung für den Neckarkreis Nachstehendes erwidert:
Die Bestimmung unter 0. 3 der Anlage zu dem Ministerial-Erlaß vom 18. Oktober 1887, betreffend die Art und Form der Rechnungs- und Registerführung der Krankenkassen (Aintsbl. S. 377), beruht auf einem Bundesratsbeschluß vom 23. Juni 1887, welcher die entsprechende Stelle der Vorlage so abänderte, wie sie jetzt lautet. Der Entwurf wollte j
die Rückbuchung der aus dem Vorjahr herrührenden Einnahmen und Ausgaben noch während des Monats Jauuar zulassen. Abweichend hievon wurde der Abschluß auf 31. Dezember angeordnet, um die durch gleichzeitige Führung zweier Einnahme- und Ausgabebücher für das verflossene und das neue Jahr entstehenden Konfusionen zu verhüten.
Hieraus erhellt, daß eine Auslegung der bezeichnten Vorschrift, wie sie der Gemeinderat in St. befürwortet, nicht zulässig ist. Es muß vielmehr daran festgehalten werden, daß Rückbuchungen bei den reichsgesetzlichen Krankenkassen durch die Eingangs erwähnte Vorschrift ausgeschlossen sind. Da für die Krankenpflegeversicherungen durch Ziff. 2 des Mini- sterial-Erlasses vom 18. Oktober 1887 die gleichen Vorschriften als anwendbar erklärt sind und behufs der Vergleichbarkeit der Rechnungsergebnisse der einzelnen Arten von Krankenkassen auch in Anwendung bleiben müssen, so sind die Rückbuchungen auch bei den Krankenpflegeversicherungen als unzulässig zu betrachten.
Das Ministerium verkennt nicht, daß die strikte Handhabung der bezeichnten Vorschrift zu der Unzuträglichkeit führt, daß das Rechnungsergebnis nicht ganz in das Kalenderjahr fallenden Thatsachen entspricht, auf welchen die Einnahmen und Ausgaben beruhen. Diese Unzuträglichkeit muß möglichst dadurch abgeschwächt werden, daß soweit irgend thunlich alle aus dem Rechnungsjahr herrührsnden Einnahmen und Ausgaben noch vor dem Jahresabschluß eingezogen beziehungsweise geleistet werden. Durch Aenderung Ser Termine für die Rechnungen der Aerzte und Apotheken und dergl. kann in dieser Beziehung viel erreicht werden.
Uebrigens erscheint es auch nicht unzulässig,
daß die Aufsichtsbehörde ausnahmsweise die Mitberücksichtigung eines erheblichen alsbald nach Neujahr angefallenen Postens in der Rechnung des Vorjahrs nicht beanstandet, wenn das zu dem Zweck geschieht, daß dadurch die Verdunklung des wirtschaftlichen Bildes des abgelaufenen Jahres gegenüber den Vorjahren verhütet wird.
Die Ortsvorjietm,
welchen die erste Lieferung des bestellten Handbuchs der Gemeindevermögensverwaltung von Frisch zugegangen ist, werden veranlaßt, den Kostenbetrag unmittelbar an Amtmann Frisch in Waiblingen portofrei einzusenden.
Calw, den 23. Februar. 1891.
K. Oberamt.
Supper.
Amtliche Kekallntmachullg.
betreffend die Vornahme einer allgemeinen Schafschau.
Die Ortsvorsteher haben um die rechtzeitige Vornahme der Schafschau pro 1891 zu ermöglichen, dem Oberamt binnen 1 Woche ein Verzeichniß der Schafbestände des Gemeindebezirks unter Angabe der Stückzahl derselben, und Bezeichnung derjenigen Herden, welche zur Sommerweide auf eine andere Markung gebracht werden, vorzulegen.
Den Schafbesitzern wird hiemit eröffnet, daß vor Beendigung des Heilverfahrens die Abfahrt einer Heerde, bei welcher die-Räude festgestellt wird, auf die Sommerweide nicht gestattet werden wird.
Calw, den 23. Februar 1891.
K. Oberamt.
Amtmann Bertsch.
Nachdruck uerdolcn.
WerfeHmL
Nach amerikanischem Motiv frei bearbeitet von A. Geisel.
(Fortsetzung.)
Die Aussicht auf die Zukunft erhellte dem Ehepaar die nächsten Stunden; am Nachmittag ließ der Regen nach und nun begaben sich beide hinaus auf den freien Platz, wo sie die Trümmer ihres Inventars zusammenlasen und dabei einen Uebsrschlag in Betreff des durch den Verkauf zu erzielenden Gewinnes machten. Frau Jenkins war eben damit beschäftigt, die Schnüre des Segeltuches aufzurollen, als sie einen jungen Burschen gewahrte, der ein großes rotes Plakat an einem Bretterzaun befestigte. Neugierig näherte sie sich dem Zaun, kaum indeß hatte sie einen Blick auf das Plakat geworfen, als sie laut aufschrie und dann schluchzend ries: „Henry — komm schnell — sieh doch, was die Vorsehung uns schickt!"
„Was denn?" fragte der Zwerg, durch die offenbare Auflegung seiner Gattin- beunruhigt, „ich habe bis jetzt noch nicht bemerkt, daß die Vorsehung sich speziell für uns bemüht hätte."
„Ei, Henry — so lies doch nur", rief Frau Sarah ungeduldig, indem sie mit zitternder Hand auf das Plakat wies. Der Schaubudenbesitzer schüttelte den dicken Kopf und näherte sich d.r bczeichneten Stelle; er las die zolllangen, fetten Buchstaben, rieb sich die Augen, las nochmals und stammelte dann unsicher:
„Sarah — glaubst Du wirklich, es sei die Hand der Vorsehung, die uns diesen Weg weist?"
„Und Du kannst wirklich noch zweifeln, Henry?" sagte Frau Jenkins halb verächtlich, „merke auf, ich will Dir vorlesen, was hier steht, damit Du es begreifst! -Also gicb wohl Acht!"
20,000 Dollars Belohnung
erhält Derjenige, welcher sichere Auskunft über den Aufenthalt Katharina Rockwald's und ihrer Tochter
geben kann. Sollten die Gesuchten nicht nachzuweisen sein, dann bitten wir, uns etwaige Anhaltspunkte, welche zu ihrer Ermittelung führen können, anzugeben, und werden wir in diesem Fall die gleiche Belohnung gewähren
Varley und Wapping,
Avvokaten in Richmond (Virginia).
„Nun — hast Du's verstanden, Henry?" fragte Frau Jenkins triumphierend, „ich weiß freilich nicht, ob Du diesmal klüger sein wirst, als dainals, ich weiß nur soviel, daß ich's diesmal nicht darauf ankommen lasten werde, ob Du Deine Pflicht thust oder nicht! Ich kenne gottlob die meine, und keine Macht der Erde soll mich hindern, dieselbe zu erfüllen. Ueberlege Dir's, Henry, aber nicht allzulange, wenn ich bitten darf — ich gehe stehenden Fußes nach Richmond, und wenn Du mich begleiten willst, soll mir's recht sein!"
16. Kapitel.
An einem trüben, kalten Oktober-Abend rollte der leichte, offene Wagen, dessen sich Herr Wapping zu bedienen pflegte, wenn seine Geschäfte ihn über Lund führten, aus der Fahrstraße nach Rockwald hin. Seit einigen Tagen hakte der Detektiv sich dauernd in dem alten Herrenhause einquartiert, und da Herr Wapping das Bedürsniß empfand, sich mit Taubert über Dies und Jenes zu besprechen, so hatte er sich entschlossen, den Detektiv hier aufzusuch n. Wie bereits bemerkt worden, befand sich die Schloßkapelle von Rockwalde etwa einen Büchsenschuß weit vom Herrenhause entfernt und während Herr Wapping sein Pferd zu schnellerer Gangart antrieb. warf er einen traurigen Blick auf das Portal der Kapelle, an welchem er eben vorüberfuhr. In der Gruft der Schloßkapelle ruhten die sterblichen Uebeireste sämmtlicher Rockwald's und der Advokat erinnerte sich mit heimlichem Grauen deS