VeftellUW-M^GesellsWer
für den Monat September könne« immer «och gemacht werden.
Amtliches.
A. Hbevcrrnt Hlagokd.
Gewerbliche Betriebszählung am IO. Eept. 1S1V.
Am 10. Sept. ds. Is. findet eine Erhebung der ge- wecbiichm Betriebe statt, welche umfaßt:
a) Handwerk.
d) Industrie (auch Hausgewerbe und Heimarbeit),
c) Baugewerbe,
ä) Handel jeder Art,
e) Bergbau. Hütten. Salinen,
k) Gast- und Schankwirtschaften, Hotels, Pensionen und drgl., ebenso Sanatorien und ähnliche Einrichtungen, soweit sie vorwiegend Erwerbszwecken des Inhabers dienen, nicht aber Krankenhäuser. Lazarette und ähnliche, ganz oder überwiegend, Wohlfahrtszwecken dienende Einrichtungen,
L) Bersicherungrgewerbe,
b) Brrkchrs- und Lransporiuniemehmuugsn, jedoch aus schließlich der Eisenbahn-, Post-, Telegraphen- und
' Fernsprechbetriebe, doch sind die Werkstätienbetriebe dieser Berkehrsanstalten stets zu zählen,
i) Theater-, Musik- und Schaustellungsgsnmbe,
k) Fischerei,
l) Gäctnerei, som it sie gewerblich, nicht ackermäßig betrieben wird.
Die Erhebung liegt den Gemeindebehörden ob, welchen die erforderlichen Erhebungspapiere (Fragebogen, Merkblätter. Anweisungen) in den nächsten Tagen von hier aus zugehen werden.
Die Gemeindebehörden haben alsbald durch entsprechende Einteilung in Zöhlbezirke, Ausstellung geeigneter Personen als Zähler, Austeilung der ihnen von hier aus zuzehendrn Erhedungspapiere, die Erhebung vorzubereiten.
Bis zum 8. Sept. müssen die Zähler, bis zum 9. September die Belriebsinhaber im Besitze der Erhebungs- bogen sein. Die Wiedereinsammlung der ausgesüllten Erhebungsbogen hat spätestens am 14. Sept. zu beginnen und ist bis 17. Sept. abzuschließen.
Die Prüfung ber Gemeindebehörde hat sich vor allem darauf zu richten, daß kein Gewerbebetrieb der oben genannten Arten übergangen wird.
Bis spätestens 24. Sept. ds. Is. müssen die geprüften Erhebungsbogen mit einem namentlichen Verzeichnis (Kontrollliste) der gezählten Gewerbebetriebe, wozu durch das statistische Landesamt noch ein Formular geliefert wird, eingesammelt werden.
Die Kosten der Erhebung haben die Gemeinden zu tragen.
Nagold. 28. Aug 1917. K. Oberami:
Kommerell.
Ernte der Sounrnblnmenkern« «nd deS Mohnsamens für 1S1V.
Durch Verfügung der K. Generaldirektion der Staats- eisenbahnen sind dis Bahnstationen I. bis IV. Klasse angewiesen worden, die diesjährige Ernte an Souneublumeuker- ne» und Mohnsamen von Württemberg und Hohenzallern wie im Barjahr für den Krieqsausschuß für Oels und Fette in Berlin zu sammeln und für 1 K!g. gut getrockneter Sonnenblumen Kerne 52 Pfennig, für 1 Klg. Mohnsamen 99 Pfennig zu vergüten.
Die Bahnstationen nehmen auch die Anträge aus Rücklieferung von Oelkuchen entgegen.
Die Sammlung der Ernte durch die Bahnstationen würde wesentlich erleichtert. wenn jede Gemeinde die gesamte Ernte ihrer Markung anfkanfen «nd an die nächste Bahnstation abliefern würde.
Nagold, den 28. Aug. 1917. K. Oberamt:
Kommerell.
Beschlagnahme «nd Einsammluug der Eichel« «nd Kastanien.
Mit der Beschlagnahme und Einsammlung aller im Reich anfallenden Eicheln und Kastanien ist die BezngS-
vereinignng der deutschen Landwirte, G. m. b. H. Berlin W SS, Potsdamerstr. SS beauftragt worden. Dieselbe hat eine Sammelorganisation derart geschaffen, daß die Hauptankäufer in allen Distrikten des Reichs aufgestellt hat, welche ihrerseits wiederum, aus besondere Anordnungen hin. an allen Plätzen ihres Gebiets Unterankäu- fer ernannt bezw. Annahmestellen errichtet haben.
Für den Oberamtsbezirk Nagold ist als Haupt- ankänfer die Firma Julius Mohr junr. Ulm a. D. bestellt worden.
Die für den Oberamtsbezirk vom Har-ptankäufer auf- zustellenden Unterankäuser bezw. zu errichtenden Annahmestellen werden noch bekanntgsgeben werden.
Es wird besonders darauf hingewiesen, daß Eicheln und Kastanien der Beschlagnahme unterworfen sind und abgeliefert werden müssen.
Die Gemeindebehörden werden beauftragt, auch ihrerseits durch Brkannimachnng in ortsüblicher Weise auf die Wichtigkeit der restlosen und lückenlosen Einerntung der in Rede stehenden Laubholzfrüchte hinzuwirken.
Dis vollständige Erfassung aller anfallenden Früchte und die Ablieferung derselben an die Bezugsoereinigung der deutschen Landwirte in Berlin bezw. an deren Haupt- und Unterankäuser ist im dringendsten Interesse des Reiches, namentlich der Bolksernährung, gelegen.
Nagold, den 28. Aug. 1917. K. Obsramt:
Kommerell.
Kgl. Ev. Bezirksschulamt Nagold.
A« dir rch»1v«W»dt. erste» ««d einzige« Lehrer.
Unter Hinweis aus den in Nr. 12 des Amtsblattes veröffentlichten Erlaß der Oberschulbehörden betr. Mitwirkung der Schuljugend bei der Ungezieserbekämpfung ergeht hirmit die Aufforderung, auf- eine wirksame Bekämpfung der Raupenplage durch Heranziehung einer möglichst großen Schülerzahl hinzuwirksn. Auf Anforderung der Ortsvorsteher ist entsprechend vorzugehcn und den Schülern die erforderliche Zeit frei zu geben (s. auch dis Bekanntmachung des Gem. Oberamts in Schulsachen v. 27. v. M. — Gesellschafter Nr. 176).
Nagold, 29. Aug. 1917. Schulrat Schott.
Kohlenvorratserhebung
ReW-Berkaus.
und
Kohlenbedarfs anmeldung.
Auf 1. September ds. Is. haben
sämtliche Haushaltungen
ihre Bestände und den «och «otwenbigen Bedarf an Brenn stoffen für Winter 1917/18 (Steinkohlen, Anthrazit, Steinkohlenbrikett« aller Art, Braunkohlen, Braunkohlenpreßsteine. Braunkohlenbriketts und Coks jeder Ari) anzumelden.
Zur Anmeldung sind außer den Haushaltungsvorständen auch die Behörden» Anstalten, landwirtschaftl. Betriebe und Nebenbrlriebe sowie Gewerbebetriebe, die monatlich weniger als 10 Tonnen (1 Tonne ----- 1000 Kg) verbrauchen, verpflichtet.
Vordrucke sind vom Siadifch.-Amt zu beziehen und pünktlich aus- gefüllt bis spätestens 5. September 1917 zurückzugeben. In der Anmeldung ist anzugeben, bei welchem Händler die Kohlen zu beziehen gewünscht werden. Die früheren Bestellungen bei den Kohlen-Händlern find damit hinfällig.
Wer die Meldung nicht rechtzeitig erstattet, hat keinerlei Anspruch ans behördliche- Eingreifen zugunsten seiner
Die Stadtgemeinde Nagold bringt am nächsten Freitag 31. Aug. nachmittags S Uhr aus
den Waldabteilungen Aendresle undmiltl. Kohlplaltenberg zum Verkauf:
6000 Sl.Nadelreistvellenund 3 Lose SchlWainn.
Zusammenkunft beim Nagold— Unterjeltiuger Markungsgrenzstock.
Mädchen
welches das
Kleidernähen
erlerne« will, Kami eintrelen.
Zu erfragen bei der Expedition ds. Blattes.
Belieferung.
Unrichtige oder unvollständige Angaben sind mit strengen Strafen bedroh». Auch kann auf Einziehung der Brennstoffe erkannt werden. Eine Nachprüfung der Angaben aus Grund der Ausschriebe der Kohlenhändler und öff. Wagen bleibt Vorbehalten.
Nagold, den 29. August 1917.
Stadtsch.-Amt: Maier.
AMckW-HrnchlMrss
Gleichzeitig mit der Kohlenbestands, und Bedarfsanfnahme ist auch der noch dringend nötige ungedeckte Bedarf an i
Brennholz in LLi» und Wellen
Pfrondorf.
2
Pferde
hat zu verkaufen
Kayser
zur Psroudorfer Mühle. B-rneck.
GesMenrs Vieh
AM',
für den Winter LS1V/18 auznmeide«. jeder An. welches oerlocht werden
Vordrucke sind auf dem Stadtschulth.-Amt zu beziehen und aus- müßte, kaust zu Fischfutter jederzeit gefüllt bis spätestens S. September zurückzugeben. i Frech. Wilh. v. Gültlingen'sche
Oeffentliche Brennholzversteigerungen in Derbholz finden nicht mehr > Forellenzucht, Fernsprecher Nr. 2. statt. Wer seine Brennholzdedarfsanmeldung nicht rechtzeitig bis s. Sept. erstattet, verliert den Anspruch aus Brennholzzuweisung.
Die Min.-Berf. vom 2l. Aug. 1917 über Brennholz (Slaatsanz.
Beilage Nr. 195) liegt auf dem Siadtfchulth.-Awt zur allg. Einsicht- nähme auf.
Nagold, den 29. Aug. 1917.
Stadtsch.-Amt: Maier.
Predigt
am Sonntag 24. Juni (y (7
vor Abnahme der Glocken
Legt Euren Liebesgaben auch Bücher bei! Unsere Soldaten brauchen draußen auch geistige Anregung.
gehalten von Dekan Pfleiderer. Kreis 2ü Kfz.
Vorrätig bei
6. W. Isiskl', 8uekkl!!g.
VWmissWWttMiist
Am Sonntag, den 2 . Sept., V22 Ahr
findet hier das jährliche Mtfsionsfest statt.
Hauptredner: Direktor Hnppenbaner (Freudenstadt). Zur Teilnahme wird herzlich eingeladen.
Nagold, 27. August 1917.
Dekali Mderer.
Am 1. September ISIV findet die
statt. Sie erstreckt sich auf Pferde, Rindvieh, Schafe, Schweine, Ziege« und Federvieh und erfolgt durch Zählen durch Aufnahme von Haus zu Haus.
Zur genauen und bereitwilligen Auskunft wird unter Hinweis auf die Strafbestimmungen aufgefordert.
Nagold, den 28. August 1917
Stadtschulth.-Amt: Maier.
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