VeftellUW-M^GesellsWer

für den Monat September könne« immer «och gemacht werden.

Amtliches.

A. Hbevcrrnt Hlagokd.

Gewerbliche Betriebszählung am IO. Eept. 1S1V.

Am 10. Sept. ds. Is. findet eine Erhebung der ge- wecbiichm Betriebe statt, welche umfaßt:

a) Handwerk.

d) Industrie (auch Hausgewerbe und Heimarbeit),

c) Baugewerbe,

ä) Handel jeder Art,

e) Bergbau. Hütten. Salinen,

k) Gast- und Schankwirtschaften, Hotels, Pensionen und drgl., ebenso Sanatorien und ähnliche Einrich­tungen, soweit sie vorwiegend Erwerbszwecken des Inhabers dienen, nicht aber Krankenhäuser. Lazarette und ähnliche, ganz oder überwiegend, Wohlfahrts­zwecken dienende Einrichtungen,

L) Bersicherungrgewerbe,

b) Brrkchrs- und Lransporiuniemehmuugsn, jedoch aus schließlich der Eisenbahn-, Post-, Telegraphen- und

' Fernsprechbetriebe, doch sind die Werkstätienbetriebe dieser Berkehrsanstalten stets zu zählen,

i) Theater-, Musik- und Schaustellungsgsnmbe,

k) Fischerei,

l) Gäctnerei, som it sie gewerblich, nicht ackermäßig be­trieben wird.

Die Erhebung liegt den Gemeindebehörden ob, wel­chen die erforderlichen Erhebungspapiere (Fragebogen, Merkblätter. Anweisungen) in den nächsten Tagen von hier aus zugehen werden.

Die Gemeindebehörden haben alsbald durch entspre­chende Einteilung in Zöhlbezirke, Ausstellung geeigneter Personen als Zähler, Austeilung der ihnen von hier aus zuzehendrn Erhedungspapiere, die Erhebung vorzubereiten.

Bis zum 8. Sept. müssen die Zähler, bis zum 9. September die Belriebsinhaber im Besitze der Erhebungs- bogen sein. Die Wiedereinsammlung der ausgesüllten Er­hebungsbogen hat spätestens am 14. Sept. zu beginnen und ist bis 17. Sept. abzuschließen.

Die Prüfung ber Gemeindebehörde hat sich vor allem darauf zu richten, daß kein Gewerbebetrieb der oben ge­nannten Arten übergangen wird.

Bis spätestens 24. Sept. ds. Is. müssen die geprüf­ten Erhebungsbogen mit einem namentlichen Verzeichnis (Kontrollliste) der gezählten Gewerbebetriebe, wozu durch das statistische Landesamt noch ein Formular geliefert wird, eingesammelt werden.

Die Kosten der Erhebung haben die Gemeinden zu tragen.

Nagold. 28. Aug 1917. K. Oberami:

Kommerell.

Ernte der Sounrnblnmenkern« «nd deS Mohn­samens für 1S1V.

Durch Verfügung der K. Generaldirektion der Staats- eisenbahnen sind dis Bahnstationen I. bis IV. Klasse ange­wiesen worden, die diesjährige Ernte an Souneublumeuker- ne» und Mohnsamen von Württemberg und Hohenzallern wie im Barjahr für den Krieqsausschuß für Oels und Fette in Berlin zu sammeln und für 1 K!g. gut getrockneter Sonnenblumen Kerne 52 Pfennig, für 1 Klg. Mohnsamen 99 Pfennig zu vergüten.

Die Bahnstationen nehmen auch die Anträge aus Rück­lieferung von Oelkuchen entgegen.

Die Sammlung der Ernte durch die Bahnstationen würde wesentlich erleichtert. wenn jede Gemeinde die gesamte Ernte ihrer Markung anfkanfen «nd an die nächste Bahnstation abliefern würde.

Nagold, den 28. Aug. 1917. K. Oberamt:

Kommerell.

Beschlagnahme «nd Einsammluug der Eichel« «nd Kastanien.

Mit der Beschlagnahme und Einsammlung aller im Reich anfallenden Eicheln und Kastanien ist die BezngS-

vereinignng der deutschen Landwirte, G. m. b. H. Berlin W SS, Potsdamerstr. SS beauftragt worden. Dieselbe hat eine Sammelorganisation derart geschaffen, daß die Hauptankäufer in allen Distrikten des Reichs auf­gestellt hat, welche ihrerseits wiederum, aus besondere An­ordnungen hin. an allen Plätzen ihres Gebiets Unterankäu- fer ernannt bezw. Annahmestellen errichtet haben.

Für den Oberamtsbezirk Nagold ist als Haupt- ankänfer die Firma Julius Mohr junr. Ulm a. D. bestellt worden.

Die für den Oberamtsbezirk vom Har-ptankäufer auf- zustellenden Unterankäuser bezw. zu errichtenden Annahme­stellen werden noch bekanntgsgeben werden.

Es wird besonders darauf hingewiesen, daß Eicheln und Kastanien der Beschlagnahme unterworfen sind und abgeliefert werden müssen.

Die Gemeindebehörden werden beauftragt, auch ihrer­seits durch Brkannimachnng in ortsüblicher Weise auf die Wichtigkeit der restlosen und lückenlosen Einerntung der in Rede stehenden Laubholzfrüchte hinzuwirken.

Dis vollständige Erfassung aller anfallenden Früchte und die Ablieferung derselben an die Bezugsoereinigung der deutschen Landwirte in Berlin bezw. an deren Haupt- und Unterankäuser ist im dringendsten Interesse des Rei­ches, namentlich der Bolksernährung, gelegen.

Nagold, den 28. Aug. 1917. K. Obsramt:

Kommerell.

Kgl. Ev. Bezirksschulamt Nagold.

A« dir rch»1v«W»dt. erste» ««d einzige« Lehrer.

Unter Hinweis aus den in Nr. 12 des Amtsblattes veröffentlichten Erlaß der Oberschulbehörden betr. Mitwir­kung der Schuljugend bei der Ungezieserbekämpfung ergeht hirmit die Aufforderung, auf- eine wirksame Bekämpfung der Raupenplage durch Heranziehung einer möglichst großen Schülerzahl hinzuwirksn. Auf Anforderung der Ortsvor­steher ist entsprechend vorzugehcn und den Schülern die er­forderliche Zeit frei zu geben (s. auch dis Bekanntmachung des Gem. Oberamts in Schulsachen v. 27. v. M. Ge­sellschafter Nr. 176).

Nagold, 29. Aug. 1917. Schulrat Schott.

Kohlenvorratserhebung

ReW-Berkaus.

und

Kohlenbedarfs anmeldung.

Auf 1. September ds. Is. haben

sämtliche Haushaltungen

ihre Bestände und den «och «otwenbigen Bedarf an Brenn stoffen für Winter 1917/18 (Steinkohlen, Anthrazit, Steinkohlenbrikett« aller Art, Braunkohlen, Braunkohlenpreßsteine. Braunkohlenbriketts und Coks jeder Ari) anzumelden.

Zur Anmeldung sind außer den Haushaltungsvorständen auch die Behörden» Anstalten, landwirtschaftl. Betriebe und Nebenbrlriebe sowie Gewerbebetriebe, die monatlich weniger als 10 Tonnen (1 Tonne ----- 1000 Kg) verbrauchen, verpflichtet.

Vordrucke sind vom Siadifch.-Amt zu beziehen und pünktlich aus- gefüllt bis spätestens 5. September 1917 zurückzugeben. In der An­meldung ist anzugeben, bei welchem Händler die Kohlen zu beziehen gewünscht werden. Die früheren Bestellungen bei den Kohlen-Händlern find damit hinfällig.

Wer die Meldung nicht rechtzeitig erstattet, hat keiner­lei Anspruch ans behördliche- Eingreifen zugunsten seiner

Die Stadtgemeinde Nagold bringt am nächsten Freitag 31. Aug. nachmittags S Uhr aus

den Waldabteilungen Aendresle undmiltl. Kohlplaltenberg zum Verkauf:

6000 Sl.Nadelreistvellenund 3 Lose SchlWainn.

Zusammenkunft beim Nagold Unterjeltiuger Markungsgrenzstock.

Mädchen

welches das

Kleidernähen

erlerne« will, Kami eintrelen.

Zu erfragen bei der Expedition ds. Blattes.

Belieferung.

Unrichtige oder unvollständige Angaben sind mit strengen Strafen bedroh». Auch kann auf Einziehung der Brennstoffe erkannt werden. Eine Nachprüfung der Angaben aus Grund der Ausschriebe der Kohlen­händler und öff. Wagen bleibt Vorbehalten.

Nagold, den 29. August 1917.

Stadtsch.-Amt: Maier.

AMckW-HrnchlMrss

Gleichzeitig mit der Kohlenbestands, und Bedarfsanfnahme ist auch der noch dringend nötige ungedeckte Bedarf an i

Brennholz in LLi» und Wellen

Pfrondorf.

2

Pferde

hat zu ver­kaufen

Kayser

zur Psroudorfer Mühle. B-rneck.

GesMenrs Vieh

AM',

für den Winter LS1V/18 auznmeide«. jeder An. welches oerlocht werden

Vordrucke sind auf dem Stadtschulth.-Amt zu beziehen und aus- müßte, kaust zu Fischfutter jederzeit gefüllt bis spätestens S. September zurückzugeben. i Frech. Wilh. v. Gültlingen'sche

Oeffentliche Brennholzversteigerungen in Derbholz finden nicht mehr > Forellenzucht, Fernsprecher Nr. 2. statt. Wer seine Brennholzdedarfsanmeldung nicht rechtzeitig bis s. Sept. erstattet, verliert den Anspruch aus Brennholzzuweisung.

Die Min.-Berf. vom 2l. Aug. 1917 über Brennholz (Slaatsanz.

Beilage Nr. 195) liegt auf dem Siadtfchulth.-Awt zur allg. Einsicht- nähme auf.

Nagold, den 29. Aug. 1917.

Stadtsch.-Amt: Maier.

Predigt

am Sonntag 24. Juni (y (7

vor Abnahme der Glocken

Legt Euren Liebesgaben auch Bü­cher bei! Unsere Soldaten brauchen draußen auch geistige Anregung.

gehalten von Dekan Pfleiderer. Kreis Kfz.

Vorrätig bei

6. W. Isiskl', 8uekkl!!g.

VWmissWWttMiist

Am Sonntag, den 2 . Sept., V22 Ahr

findet hier das jährliche Mtfsionsfest statt.

Hauptredner: Direktor Hnppenbaner (Freudenstadt). Zur Teilnahme wird herzlich eingeladen.

Nagold, 27. August 1917.

Dekali Mderer.

Am 1. September ISIV findet die

statt. Sie erstreckt sich auf Pferde, Rindvieh, Schafe, Schweine, Ziege« und Federvieh und erfolgt durch Zählen durch Aufnahme von Haus zu Haus.

Zur genauen und bereitwilligen Auskunft wird unter Hinweis auf die Strafbestimmungen aufgefordert.

Nagold, den 28. August 1917

Stadtschulth.-Amt: Maier.

I Zum Reformationsjubiläum

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G. w. Zaiser, Buchhandlung, Nagold.

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