) Amerika. Frank- ng hält aber kramps. h die Hoffnung auf Kriegsziele erreicht: t unpopulär gemacht^ nien erobert. Arabien in Südpersien und land sicher, bei Frie- so wäre der Frieden siche, polnische und scheu Imperialismus lt trotz allem Liber- ihren seine Stellung aut und zwar durch rt cs 34 Kriege ge. nter seine Herrschaft Imperialismus mit >ei England. Es ist n Chauoinistenpresse hlruf:Gegen den rd. Es handelt sich twicklung, die Eng- >nd sollte allein das reuten kri- eri Platz rieg interessiert war, cht zweifelhaft sein. Vorteile. Seitdem

isSll« am Kriege be­reuen äußerst gesühr- wenn es in einem chland besiegen und beseitigen könnte, so s Ozeans ein neuer TDA.

ck der Entente.

wirtschaftlichen Dau- ! Bersorgungsschwie- »war ist es unwahr- rieg werden erdulden ; wirtschaftliche Not. > retten. Bundesrat die Verhältnisse, um m, unsere Wüschen en ebenso unbedenk- tlritt des hochverdien- jeden, der über die cgirßt, leichthin als Rohstoffe sind er- !rnte wird nur süi ür die übrigen drei ;r angewiesen. Die lngenügend, Deutsch.

! nicht mehr als das erlaubt. Was soll esterrepublik jenseits )r mit Deutschland ilitätsrechte pochend, ionsaussuhr für sich iund 15 Milliarden igesall etwa ausge-

lgold, 27. Juli 1S17.

einem Amslug be- tgarter Knabenchor dem Gasthos zun. : Lieder zum Bestem > Knaben zählende vieder Abschied o»n

mmeln!

st es unserer Jugend iren umherzustreifen, ine Liebltngsbeschäs- Seeren des Waldes, »euer wieder beschert, jetzt schon zur Reise Anderweit, die im dert ist, mancherlei !e von Pflanzen und !e Kleinen zum Ge» > schädlich für den st häufig die Frücht« Höne Färbung zum s die Früchte der ;en im Walde reist henartigen Früchten. Größe und täuscht, Aber sie sind giftig, die bekannten Ver­leiden, Ohr macht, Auch der schwarze tigen Früchten ist und Aeckern ist »s Hilsenkraut, das erinnert. Aber die che Sist. das beim >d zur Folge hat- Brombeeren gezecht mglich-roien Beeren.

Im Walde selbst ist noch die Einbeere zu nennen, deren blauschwarze Frucht Zwischen den vier Blättern sitzt und ganz verlachend oussieht; auch die roten Früchte des Sei­delbast enthalten Gift. Aus Schutthaufen wächst noch der Stechapfel, dessen Kapselsrucht giftige Samenkörner ent- hält. Die Giftpflanzen erkennt man am scharfen Geruch, den man besonders beim Zerreiben der Blätter bemerkt. Die Eltern sollten ihren Kindern immer wieder einschärsen, keine Beeren zu sammeln oder zu essen dis sie nicht kennen. .Sei auch die Beere noch so schön, kennst du sie nicht, so laß sie stehn!" Endlich gehört hierzu noch die Mahnung, nach dem Genuß von Beeren, namentlich nach reichlichem Genuß, das Trinken von Wasser zu vermeiden. Wieder­holt mußte in den letzten Wochen aus dem Lande berich­tet werden (zuletzt aus Tübingen), daß Kinder, infolge Waflertrinkens aus reichlichen Genuß von Kirschen hin, tödlich erkrankten und starben.

Brennholz «nd Tannenzapfen sammeln!

Da das Anzündholz und Feuerungsholz sehr knapp ist, empfiehlt es sich, die Kinder in den kommenden Ferien bei der guten Witterung anzuhalten, neben dem Sammeln von Bee­ren auch Brennholz und Tannenzapfen in den Wäldern zu sttnrneln. Hoizlessscheinen werden bei den zuständigen städtischen und siaatiichen Forftämtern ausgestellt.

r Anskuuftspsiicht. Die höchsten Reichs- undLan- desbehörden oder die von ihnen bestimmten Stellen sind berechtigt, jederzeit Auskunft zu verlangen über wirtschaftliche Verhältnisse, insbesondere über Vorräte sowie über Leistungen Md Leistungsfähigkeit von Untnehmungrn oder Betrieben. Die zuständigen Stellen sind befugt, zur Ermittlung rich­tiger Angaben Geschäftsbriefe und -bücher einzusehen, sowie Brtliebseinrichtungen und Räume zu besichtigen, auch die Führung besonderer Lagerbücher oorzuschreiben. Das Er- gebnis der Auskünfte oder Ermittlungen darf nicht zu steuerlichen Zwecken verwendet werden. Diese neue Ber- bereits in Kraft getreten.

r Gartesbesitzer als Kartoffelselbstversorger.

Kleingartenbesitzer gelten nach einer neueren Entscheidung der Reichskartoffelstelle, solange der Kartoffelvorrat ihrer eigenen Anbaufläche reicht, als Selbstversorger. Sie «Haien deshalb, solange sie Selbstversorger sind, keine Kartoffel- Karten. Al» Selbstversorger steht den Kleingartenbesitzer die Selbstoersorgerkopfmenge (0,8 Pfund täglich) für sich und alle seine Fam'lienangehörigen zu. Nach Ausbrauch der eigenen Kartoffeln wird der Gartenbesitzer zum Ber- sorgungsberechtigten und erhält dann Kartoffelkarten.

r Topinambur. Durch die Zeitungen geht gegen­wärtig die Androhung des Bundesrat«, daß die Verarbei­tung von .Topinambur" zu Branntwein bei hoher Strafe verboten sei. Nun wissen die wenigsten Leute, was Topi­nambur ist. Es handelt sich hier um elne kleinere, mehr- dlürigr Sonnenblume mit bimförmigen Knollen. Sie ist eine ausdauernde Pflanze und wurde eben wegen diesen Erdbirnen" aus Nordamerika bei uns eingesührt. Wie Rüben und Kartoffeln werden diese Knollen als Btehfuttsr verwendet und heißen in manchen Gegenden auchErdäpfel" oderBataten". An den Boden stellen sie keine großen Anforderungen und sind auch winterhart. Ersetzen wir Len Namen Topinambur ruhig mitknolliger Sonnenblume".

r Getreideernte vor Jahren. Die Getreide- ernte ist in vollem Gang. Sie ist nach Güte und Menge vorzüglich. Seit Jahren sind die Getreidefelder nicht in so schönem Stande gewrsen. Die Einführung der Ernte geschieht mehrere Wochen früher als vor 100 3-h.en. Am 4 August 1817 wurden die ersten Erntewagen ein- geführt, Die Teuerung war furchtbar. Der Scheffel Korn galt 75 Gulden, Roggen und Gerste 18 Gulden, 1 Simri Kartoffeln 1 fl. 12 Kr.. 3 Pfund schlechtes Brot kosteten 26 Kreuzer. Da sind wir Heuer trotz der englischen Aushungerung erheblich bester drsn als vor 100 Jahren.

Ettmarmsweiler, 26. Juli. Das Schultheißmamt Ettmannsweiler (Schultheiß Kübler) ist unter Nr. 1 an das Fernsprechnetz angeschloffen worden.

Aus dem übrige« Württemberg.

Ans de« Kommissionen.

r Stuttgart, 26. Juli.

In den Bereinigten Ausschüssen wurde bei der Ab­stimmung über die Anträge zur Gemüse- und Obstoer- sorgunz der Bauernbundsantrag (stehe den gestrigen Kom­mission,bericht) in den ersten drei Ziffern mit Mehrheit an- Mammen, ebenso in der vierten Ziffer in einer von anderer vrn« abgeänderten Fassung. Der Zentrumsantrag wurde m den drei ersten Ziffern mit Mehrheit angenommen, eben- '"""erste Teil von Ziffer 4, der zweite Teil mit 16 gegen ^ Stimmen abgelehnt, der Antrag Erzeugerricht, und yandelrhSchstpreisen mit 24 gegen 6 Stimmen angenommen.

weitere Zentrumsantrag betreffend unmittelbare Liefe- rung von Lebensmitteln durch Lieserungsverlräge wurde mit i » gegen 13 Stimmen angenommen und sodann di« zwei beantragten Zusätze, daß zu gunsten der Kommunal- verbände, der Lieferungsoerbände, für ihre Inanspruchnahme den tatsächlichen Aufwand nicht übersteigende Ent- an s^.g ^3'setzt, und ferner dahin gewirkt werde, daß "ieserer von Lebensmitteln und deren einwandfreie Beschafferheit »olle Gewähr leisten müssen. Der Sozial- drmobralische Antrag wurde in Ziffer 1, 3 und 5 je ein­stimmig und in Ziffer 4 mit einer Abänderung nach An- Andra mit Mehrheit angenommen, die Ziffer 2 mit iv gegen 14 Stimmen abgelehnt. Sodann wurde ein erst heute gestellter Zentrumsantrag betreffend Wein dahin an-

genommen, daß 1. von einer Festsetzung von Höchpreisen für Wein abgesehen werde, die mit 24 gegen 6 Stimmen, sodann einstimmig die zwei weiteren Sätze, es sollen zum Weinhandel nur solche Personen zugelaflen werden, die nachweisbar vor dem 1. August 1914 regelmäßig mit Wein gehandelt haben und zur Gewerbesteuer für diesen Betrieb herangezogen waren, sowie daß dem Kettenhandel mit Wein nachdrücklich entzegengetreten werde. Der Antrag Hanser betreffend Beurlaubung von Küfern und Weingärtnern wurde mH 27 gegen 3 Stimmen angenommen. Zur Frage der Tierhaltung wurde vom Bauernbund fünf Anträge ge­stellt, wonach die im letzen Winter geltenden Bieh- und Schweinepreise wieder hergestelli, den Biehhaltern der in den Schlachthäusern erlöste Preis mit Abzug der Einkaufs- Kosten voll ausbezahlt, alle den Biehverkehr erschwerenden Bestimmungen und ungerechtfertigt Gebären bei Weide- Wechsel ausg, hoben, endlich die Schaf- und Schweinezucht tunlichst gefördert werde. Bom Zentrum wurde beantragt, die unmittelbare Lieferung von Schlachtvieh und damit die weitere Ausschaltung des oeeteuernden Zwischenhandels durch möglichst raschen Ausbau des Biehverwertungsve» bands zu fördern. Und von der Sozialdemokratie wurde beantragt. 1. daß die Bieh- und Schweinehaltung während der Kriegsdaurr aus das Maß beschränkt bleibe, das sich aus der Notwendigkeit ergebe, Bodenerzeugniffe, die Mensch und Tier zur Ernährung dienen, für die unmittelbare mensch- liche Ernährung stcherzustellen, 2. eine »eitere allgemeine Senkung der Biehpreise zu veranlassen, 3. die Preise für Fleisch, Fleischwaren und Speisefett im Verhältnis zur Preissenkung für Schlachtvieh aller Art herabzusetzen.

r Baihingen/Enz. Seit längerer Zeit stand die Stadtverwaltung Baihingen/Enz mit der Stadtverwaltung Stuttgart wegen Errichtung eines Geflügelhofs in hiesiger Markung in Unterhandlung. Nunmehr find diese Berhand- lungen abgeschloffen. Gepachtet wurden 67 Morgen Land des Kaufmanns Gäßler, im Heiligkreuz gelegen, aus die Dauer von zunächst 6 Jahren. Der Geflügelhaf soll zur Ausnahme bis zu 2000 Stück Geflügel eingerichtet werden. An der Einrichtung wird bereits gearbeitet.

Letzte Nachrichte«.

Sämtlich« 6L6.

Die mißliche Lage der Russen in Galizien.

Basel, 27. Juli. Drahtb. Der Korrespondent der LondonerMoringpost" erörtert freimütig die durch die deutsche Offensive bedrohlich gewordene Lage der Russen und kommt zu der Ueberzeugung, daß bei Fortsetzung des feindlichen Durchbruchs die ganze russische Front zerschnitten und ihre Zurücknahme unvermeidlich wird.

Die Beute vor Tarnopol.

Wien, 27. Juli. Drahtb. DasNeue Wiener- Abendblatt" meldet von der Ostfront, daß in Tarnopol große Kriegsoorräte gefunden wurden. Bor dem Einzug der Berbündeten haben in Tarnopol Straßenkämpfe zwi­schen meuternden Truppen stattgefunden, (br.)

Der russische Arbeiter und Toldatenrat lehnt die Diktatur der Regierung ab.

Genf, 27. Juli. Drahtb. DasPetit Journal" meldet aus Petersburg: Der Arbeiter- und Soldatenrat hat die gefordete diktatorische Vollmacht der provisorischen Regierung abzeiehnt. Es verlautet, daß General Brussilow demissionieren werde.

Die Kriegszielkoufereuz der Eateute.

Berlin. 27. Juli. Drahtb. DerLokelanzeiger" meldet aus Karlsruhe:Corrtere della Sera" meldet aus Paris: Für die Beratungen der zusammengetretenen Ent- entekonserenz sind acht Tage vorgesehen. Es sind insge­samt 5 Anträge zur Kriegs- und Friedenszielsrage einge­gangen. Darunter ein in letzter Stunde eingeiroffener Sonderanirag des russischen Arbeiter- und Soldatematee.

Parlamentarier beim Reichskanzler.

Berlin» 26. Juli. Drahtb. Reichskanzler Dr. Mi­chaelis hat. demLokal-Anzeiger" zufolge, gestern Nach­mittag die Fraktionen der preußischen Abgeordnetenhäuser zur Besprechung ins Reichskanzlerpalais eingeladen. Mor­gen vormittag werden die Besprechungen fortgesetzt. Die Herren wurden fraktionsweise empfangen. Gegenstand dieser Beratungen find die Fragen des preußischen Wahl­rechts und die Beziehungen der bundesstaatlichen Regie­rungen ünd Parlamente zum Reichstag und der Reichsre­gierung. Dabei soll auch die Frage erörtert werden, wie wett in Preußen zwischen den großen Parteien und der Regierung eine dauernde engere Fühlung in ähnlicher Weise anzustreben wäre, wie sie bereis im Reichstag mit den unter dem Schlagwort Parlamentarifierung charakterisierten Brstrebunden verlangt worden ist.

Die Kriegslage am Abend des SS. Jnli. Berlin. 26. Juli. Drahtb. WTB. Amtlich wird mitgeteilti In Flandern tagsüber geringes Nachlassen des Feuer­kampfes.

Weitere Erfolge in Ostgalizie« zwinge« die Russe« zur Aufgabe ihrer Karpathenfront bis znm Kirli Baba-Abschnitt.

Mntmastl. Wetter am Gamstag «nd Sonntag.

Bielfach bedeckt, mit vereinzelten Niederschlägen verbunden.

Für dteSchrMeitima verantwortlich «. O. »raun, Naaol».

Druck u. Verlag der N. W. Zatfer'schen vuchdruckerei (Karl Satser) Nagold

Amtliche-.

A. Hbevarnt Nagold.

Vergütung für Kriegsleiftnnge».

Die Inhaber der Anerkenntnisse über die Vergütung für die zu Lazarettzwecken erfolgte Ueberlaflung des Kur­hauses Waldlust und des Gewerbeschulgebäudes in Nagold im Monat April 1SI7 werden aufgesordert, die Aner­kenntnisse behufs Entgegennahme von Kapital und Zinsen bei der Oberamtspflege Nagold osrzulegen.

Nagold, den 25. Juli 1917. K. Oberamt:

Amtmann Stroppel A.-B.

Verfügung der Fleischversorgungsstelle für Würt­temberg «nd Hohenzoller«, betreffend Höchstpreise für Rindvieh.

Aus Grund der Verordnung des Stellvertreters des Reichskanzlers über dir Preise der landwirtschaftlichen Er­zeugnisse aus der Ernte 1917 und für Schlachtvieh vom 19. März 1917 und derjenigen über die Schlachtvieh- und Fleischpreise für Schweine und Rinder vom 5. April 1917 sowie der Verfügung des K. Ministeriums des Innern hiezu vom 16. Mai 1917 wird verfügt:

8 1. 1) Beim Verkauf von Schlachlrindern durch den Viehhalter dürfen folgende Preise für 50 Kilogramm Le­bendgewicht nicht überschritten werden:

1. Für ausgemästeie oder vollfleischige Ochsen,

Stiere. Farren und Rinder und für bestausgemästete Kühe.95

2. für fleischige Ochsen. Stiere, Farren und Rinder

und für oollfletschige Kühe.86 ^

3. für an gefleischte Ochsen, Stiere, Farren und Rin­der und für fleischige Kühe.78

4. für mäßig genährte Ochsen, Stiere, Farren und Rinder sowie für angefleischte Kühe. ... 70

5. für mäßig genährt« Kühe.SO

6. für gering genährtes Rindvieh jeder Gattung, sog. Fresser (Wurstoieh). je nach Beschaffenheit, jedoch

nicht mehr al» . . .ft,.50 ^

2) Für diejenigen Schlachtinder, die nach der Be­kanntmachung der Fleischversorgungsstelle vom 28. Juni 1917 bi« zum 7. Juli 1917 dem zuständigen Schultheißen- amt angemeldet wurden, darf bis zum 31. Juli 1917 der bisher maßgebende Höchstpreis bezahlt werden.

8 2. Die Höchstpreise gelten für Barzahlung bei Empfang. Für die Kosten der Beförderung bis zur näch­sten Verladestation des Biehhalters und die Kosten der Verladung daselbst darf ein Zuschlag nicht erhoben werden.

8 3. 1) Der Verkauf von Schlachtrindern darf nur nach Lebendgewicht erfolgen. Der Ueberhauptkauf wie der Handel nach Schlachtgewicht ist verboten.

2) Bei der Feststellung des Lebendgewichts find die Tiere nüchtern zu wiegen oder mindestens 5 vom Hundert Schwund in Abzug zu bringen. Als nüchtern gelten Tiere, die mindestens während 12 Stunden vor dem Wiegen nicht gefüttert worden sind. Einer 12stündigen Nüchterung steht gleich ein fulter- und tränkesreier Fußmarsch des Schlachttieres von wenigstens lO k«.

3) In Ausnahmefällen, in denen nur noch die Fest­stellung des Schlachtgewicht« möglich ist, ist der Preis des Tieres in der Weise festzustellen, daß für 1 Kilogramm Schlachtgewicht (Warmgewicht) höchstens 3 Mark 70 Psg. ln Anrechnung kommen.

8 4. Beim Verkauf durch den Biehhalter ab Stall ist das Lebendgewicht durch Wägung am Standort des Tieres oder, fall» sich dort keine Wage befindet, aus der nächsten am Wege zum Verlade- oder Uebergabeort gele­genen Wage festzustellen.

8 5. 1) Beim Weiteroerkaus von Schlachlrindern durch die von der Fleischversorgungsstelle mit dem Auskauf beauftragten oder zum Aufkauf zugelassenen Personen an die Fleischversorgungsstelle oder unmittelbar an den Ver­braucher ober Verarbeiter wird der Preis des Tieres in der Weise berechnet, daß zu dem Lebendgewicht, welchen das Tier am Ablieferungsort nüchtern gewogen (8 3) aufweist, zugeschlagen werden:

a) bei Ablieferung des Tieres in Stuttgart (Vieh- und Schlachthos, Sammelstelle der Fleischversorgungsstelle) 8 vom Hundert,

d) bei ber Ablieserung in allen übrigen Gemeinden des Landes 6 vom Hundert.

2) Die Fleischversorgungsstelle kann im Falle des Bedürfnisses den Zuschlag auch für andere Gemeinden als Stuttgart aus 8 vom Hundert erhöhen.

3) Die Vorschrift des Abs. 1 gilt auch für die Liefe­rung von Schlachtendem durch den Biehhalter unmittelbar an die Biehsammelstelle der Fleischversorgungsstelle.

8 6. 1) Die Ueberschrettung oder Umgehung der in dieser Verfügung festgesetzten Höchstpreise wird nach Maß­gabe des Höchstpreisgesetzes mit Gesängnt» bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft.

2) Wer dea übrigen Vorschriften dieser Verfügung zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. Neben der Strafe kann aus Einziehung der Gegenstände erkannt werden, aus die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob st« dem Täter gehören oder nicht.

§ 7. Diese Verfügung tritt sofort in Kraft. Die Bersügung der Fleischversorgungsstelle für Württemberg und Hohenzollern betreffend Höchstpreise für Rindvieh, vom 22. November 1916 (Staatsanzeiger Nr. 275) wird aus­gehoben.

Stuttgart, den 21. Juli 1917. Schall.