Millionen Dollars Flottillen ümerllr. schickt, um mit den iten. Eine Armee- ter Pioniere haben en. 10 000 Vsrzle lmt worden. Mit chen und franzSst. iten in kurzem die lrreich auf 200000 ; Freiwrlllgenmiliz ärke von 406 000 >e ist um nahezu iwtiecung vermehrt Flotte durch das . 400000 junge rn eine eingehend« 2 en Armee zu die» ilmachuag schließen i Eisenbahnen ein. 3300 Kriegsflug, »sem Jahre auszu-

zirk.

old, 31. Mai 1917.

verzeichxet:

mgenschaft,

. d. Truppe.

rg hatten mir das in größeren Ber- de von der Se­id und von der lusgesührt. Schon !er Trommelschlag ert. um in Hüller, chtigte kriegerische fin-stAoalags statt, s Unterschwandorfs !ie, ihnen da» Dorf !, den Gegner zu zu nehmen. In Waldgesecht wurde Flanke gefaßt und Kämpfe zu Ende Besprechung über ulen Leistungen der getretenen Mängel ch der anwesende Geschäftsstelle des befriedigt über den §sn der Jugend- Jugend wehr, Se- inarlehrer Binder, erfolgreiche Arbeit linarrektor Dieterle diger Weiterarbeit, d zu kräftiger Be- iger Unterordnung en und ein Blick Merl stimmte die anwesenden Zu- lerland ein. Rach schönen Parade- rde Veranstaltung, mng bleiben wird, e, IS. «nd 1«. sallene Gewinne: auf Nr. 64633, 74 901, 175157,

, 56810, 174503, 78381, 182 722, 5628.«d«N »r.) 3000 ^ auf 176503, 177 260, 89079, 189 767; 8646. Außerdem

hr-)

Infolge schwerer er von 24 Jahren »sef Berger!, e Untrrschwandorf.

emberg.

erste Sitzung beim c Reihenfolge /2 Uhr. Aus der bgeordneten West- l betr. die Wahl- atzl im Oberamts- w Ausschusses für

k Zentraloerbands

rttemberg).

kverbots.

>at mit safartiger

lchenback »er- auch aas auslän- Bäcker da, zum rren uad daraus ist den Brat.

Läckereken vom 10. Juni an die Kuchen- Herstellung und die Herstellung von Backwerk Msrhaupt verboten. Zur Begründung dieser Maß. nähme wird im Staatsanzeiger u. a. eusgefiihrt: Me Be­reitung von Kuchen und Backwerk aus Weizen-, Kernen- und Roggenmeh! ist schon bisher verboten. Infolge der Knappheit der Brotgetreidebestände müssen zur Zeit auch Gerste und Haber für die allZemeine Dolkaernähmng m Anspruch genommen werden. Da «usläadisches Mehl so gut wie gar nicht mehr im freien Verkehr vorhanden ist, es aber immer wieder verkommt, daß das zur Herstellung von Kuchen verwendete Mehl als Auslandsmehl bezeichnet wird, so schließt die Berjüzuag auch die Verwendung von ausländischem Mehl zum Kuchenbacken aus. Die Bäcker werden diese Einschränkungen als Härte empfinden. Sie müssen aber, wie in anderen Bundesstaaten im Interesse des Durckhaltens mit unseren Mehlbeständen rrttagm «erden. In der Orffentlichkell wird es an Verständnis hirsür nicht fehlen; wenigstens kommen den Behörden immer wieder Stimmen zu, es sei unbegreiflich, daß bei der jetzigen Brotknappheit noch so viel Kuchen zu sehen seien.

Freudenstadt. Alle« städt. Dienern und Schutz- leuten wurde eine Teuerungszulage von 150 für da» Jahr 1917 von dem Grmeinderat zugsbilligt. Auch werden die Löhne der Stadttaglötzner um 80 Pfenniz täglich erhöht, wobei die Arbeit erst um 7 Uhr statt um 6 Uhr früh begin­nen soll. Fabrikaat Gentner von Göppingen hat such Heuer wieder für wohltätige Zweck« der Stadt 60S übelwie­sen, wovon 200 an die Ortsorme »erteilt wurden.

RoLteuburg. Wie der .Rollend. Zig." mltgeteilt wird, ging das Säge- und Schleifwerk Rottenburz, Inhaber R. Feige, in den Besitz osn Bauwerkmeffter Röcker in Reutlingen über: anderweitige Berkeussmeldungen treffen nicht zu" Die Beiriebakttunß ruht einstweilen in den Hän­den von Herrn Röck<r jr.

Der Ls»r«i«« W jetzt tts Wsrt!

LsMirte! GetteideMeserNg ist jetzt höchste WeuMcht! M deutsche Volk dnucht Euch und Euer Ksru. das den Steg erst vollendet! Nichts darf Euch Mallen, schnell, reichlich und trotz Ve- stellzeit zu lieseru!

Sämtliche M6.

Die Kriegsschiffverlnste der Entente.

Berlin, 3l. Msi. WT8. Draktb. Bon Kriegs be­ginn bis zum 3l. Mai 1917 sisd an Kriegsfatzrzenge« der Entente, surschließlich Hilfskreuzer, insgesamt vernichtet worden SSL Schiff« und Fahrzeuge von 8S0 vss Tonne« Wasserverdrängung. Unter den 252 Schiffen uad Fahrzeugen befinden sich alle!» ISS englische, von zusammen 63 l 700 Tonne« Wssserve«. drängung. Diese setzen sich zusammen au» 12 Linien- schiffen, IV Schlacht- n»d Panzerkrenzer. 18 ge­schützte Krenzer, SV Torpedoboote», 28 Unter­seebooten n«d IS sonstigen KriegSfahrzsnge« z. B. Unteeseebsotjäger der Aradic-Klasse. Außer de» vorgenann­ten Kriegsschiffeoerlusten hat dis Entente bis zum 3l. Mai nicht weniger als 200 000 Brnttoregistertonneu an Hilfskrenzer«, die in ganz überwiegender Zak! der eng­lischen Flagge emgshörlen, durch gegnerische Maßnahmen der Mittelmächte eingebüßt.

Allgemeine Agrarnnrnhe« in Bessarabie«.

Stockholm, 31. Msi. Drahib. Der Odsssaer Ver­band der Seorzsrttter meidet nach Petersburg, daß in Bessarabie« allgemeine Agrarnnrnhe« entstanden seien, welche das Land soSstäadig verwüsteten. Der Ver- wallungetzörper ist dort ganz zerstört.

Ei« letzter Maffexanstnrru.

Basel, 31. Mai. Drahtd. .Daily Telegraph" er- fährt von seinem kKorrespondenten im Hauptquartier, daß

bie große Kmihjayes Offensive der Alliierte« ihr Höchststabinm bereit- überschritten habe. Man «iiffe ans eine« letzte« Mafsenanstnr« noch rech­ne», dem notwendigerweise eine Erfchöpfnngspanse *ller Krieg führenden folge« werde.

Japan «nd die deutsche« Kolonie« in der Güdsee.

.Basel, 31. Mai. Drahib. Die .Lägt. Rundsch." meltzet »ns Stockhalm: Die Petersb. Trlegr. Agent, drahtet aus Tokio: Die japesische Preffe spricht" sich gegen einen Rieden ohse Annexionen aus, soweit er den fernen Oste« betrifft, da Japan keineswegs gewillt wäre, ia die Rückgabe ber brutschen Kolonien in China und der Sübsee ein­zuwilligen.

Der amerikanische Lebensmitteldiktator über bi Lage in Deutschland.

Köln, 31 . Mai. Drahib. Die .Kölnische Zeitung meldet von der schweizerischen Grenze: Wie das »Paris! Journal" aus Rewyork meldet, erklärte der Lebensrnittel fEbnltor der Bereinigten Staaten, Hoooer, «nr ei« schlecht« Ermte könne in Dentschland zu« Hnnge Ekei die Ernte normal, so könne Deutsch Krieg fortsetzen. Dank der Einführung de reden,rntrtelkarten sei der Viehbestand Deutschlands i>

Die Kriegslage am Abend de- »O. Mai. Berlin, 30. Mai. Drahib. WTB. Amtlich wird mitgeteilt:

Nichts Besonderes.

w m

Bestellungen

aus den

Gesellschafter

für de« Monat Juni wollen sofort gemacht werde«.

» *

Familiennachrichte».

Axstv Artige

Gestorben: Josef Geckle, 65 Jahre alt, Altheim.

Im Felde gestorben: Unteroffizier Robert Jedermann, stuä. kor., Kriegsfreiwilliger, 22 Jahre alt, Rottenburg; Kanonier Fritz Arnold, 21 Jahre alt, Kniebis: Unteroffizier Friedrich Protz, Lehrer, 65 Jahr« alt, Arnbach.

Mutmaßt. Wetter am Freitag «nd Samstag.

Unbeständig und zu Gewittern geneigt.

Für die Schristleitung verantwortlich N. O. Braun, S!a»olb,

Druck u. Verlag der S. W. Zatser'schen Buchvruckerel (Sari Zatser) Siagold

Agk. Kb-r-crrnt Nagold.

Bekanntmachnng über die Preise für Schlachtschweine nnb Schweinefleisch.

- Nach der Verordnung de« Slelloertreiers de« Reichs- s ksaziers üb--r Schiachioich- uad Floischpreise für Schweine ! und Rinder vom 5. April 1917 (R.G.Bl. S. 319), der Versüßung des K. Ministeriums des Zpenorn hiezu vom 15. Mai 1917 (Sisasanzeizer Rr. 113) und der Verfügung der FLeischoerssrZungssteKe über ds Preise für Schlacht- schweia« und SchweineflAsch vom 15. Mat 1917 gelten für die Preise für Schlachffchweine und Schweinefleisch folgende Bestimmungen:

I. Höchstpreise für Schlachtschweine:

1. Beim Verkauf von Schlschffchweinen durch den Biehhalter darf der Preis für 50 KZ Lebendgewicht fol­gende Preise nicht Übersteige«:

für Schwetae bi» zu 70 64 ^

über 70 bis 85 kg 74 ^ über 85 kss 79 ^

Die seitherige Erhöhung der Höchstpreise für besonders schwere Schweine Mt weg. E» bars also eia höherer Preis als 79 ^ nicht bezahl! werden. (Ausnahme jür Schweine aus Mastoerträgsn, oergl. Ziffer 6).

2. Die Höchftplche gelten für B^shlung bei Empfang. In de« Höchstpreisen sind di, Kosten der Beförderung bis ,»r nächsten Verladestelle de» Biehhalters und die Koste» der Verladung inbegriffen. Nur wenn die Verladestelle weiter als zwei Km vom Standort des Tieres enisernt ist, darf für je angesangeae^öO Lebendgewicht ein Z«schlag »on höchstens 1 berechnet werden. (Ausnahme für MasLvertrogoschweine oergl. Ziffer 6.)

Jede zur Umgehung der Höchstpreise geeignete Neben- sbrebe über Entschädigungen irgend welcher Art ist ver­boten. so i«tzkef»ndere hohe Trinkgelder, hoher Fuhrlohn, angenommene Gewichtserhöhung und dergl.

3. Der Verkauf von Schlachtschweinen darf nur an die von der Fieffchosfforgungsstelle mit dem Aufkauf be- austragien oder zum Auskauf zugelsffenen Personen erfolgen.

4. Ser Verkauf darf nur nach Lebendgewicht erfolgen. Das Lebendgewicht ist durch Wägung am Standort der Tiere sestzusteSen.

Bei Ser Feststellung des Lebendgewichts find die Tiere nüchtern zu wiegen »der mindefleirs 5 vom Hundert Schwund in Abzug zu bringen. Als nüchtern gelten Tiere, di« min- besten» während 12 Stunden vor dem Wiegen nicht gefüt­tert worden sind.

In Au»n«hmes-l!sn, i» denen nur noch die Feststellung des Schlachtgewicht» möglich ist, ist das Schlachtgewicht in Lebendgewicht in der Weise unrzurechnrn, daß zum Warm- gewicht 33VsVo. Zum Kaltgewicht 38 vom Hnndert des Schlachtgewicht« zugeschlage» werden.

5. Sie Preise beim Verkauf durch die »on der Fieisch- versorgungchelle mit de« Aufkauf beauftragten oder zum Aufkauf zngelaffen«, Personen an den Verarbeiter «der Verbraucher, sowie beim Verkauf durch den Biehhalter aus öffentlichen Schlachtoiehmärkten «nd an öffentlichen Schlacht­häusern berechnen sich in der Weise, daß zu dem Lebend- gewicht, welche, ba» Tier am Ablieferungsort nüchtern ge- wogen «ufwetst, zugeschlage» werden bars:

re) wenn da» Tier in Stuttgart abzuliefem ist (erstes Gebiet) 10 vom Hundert,

d) wenn dar Tier in einer Gemeinde gbznltesern ist, die bi« zu 25 icm (»ach Land- oder Sch'e»enweg gemes- sen) vo» Stuttgart entfernt ist (zwütes Gebiet)

8 vom Hundert.

o) wenn da» Tier in einer Gemeinde abzuliefern ist, die mehr als 25 lcm »on Stuttgart entfernt gelegen ist (drittes Gebiet) 6 vom Hundert.

6. Für Mastoertragsschweine, die auf Grund eines mit der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft vor dem

19. März 1916 abgeschlossenen Mastoerlrags zu ktefem sind, gelten für die Zeit bis 31. Aug. 1917 einschließlich noch die seitherigen Preffe, nämlich für Schweine im Lebendgewicht von

141 kss und darüber 135

121 bis 140 kss 129.6

111 bis 120 124,2 ^

101 bis 110 k§ 118.8

je für 50 Kx Lebendgewicht nach 12 stündiger Nüchterung gewogen.

Für Mastvertragsschweine wird eine Entschädigung für die Zufuhr zur Verladestation nicht gewährt; die Schweine sind nach den Verträgen frei Bahnstation oder frei Sammelstelle des Kommunalverbands zu liefern.

I« übrigen gelten die »orstehende« Vorschriften auch für Mastoertragsscheine.

n. Höchstpreise sür Schweinefleisch.

1. Der Preis sür 1 Pfund frisches (rohes) Schweine­fleisch mit etngewachsenen Knochen darf in sämtlichen Semeiadeu de» Bezirk» 1,26 nicht übersteigen. Dies« Preffe erhöhen sich für Salzfleisch um 20 ^ sür das Psd., für Rauchfleisch (hartgerauchte Dauerware) um 70 H für das Pfd. Der Preis für 1 Psd. frischen (rohen) oder gesalzenen Speck darf bei der Angabe an de» Verbraucher 1,70 für 1 Pfd. ausgelaffenes Schweinefett (reines Schweineschmalz) 2.40 nicht übersteigen.

2. Das aus künftigen Schlachtungen gewonnene Schweinefleisch darf nur zum Frffchverkauf oder zur Her­stellung der behördlich zugelaffenen Wurstsorten verwendet werden. Al» Frischfleisch muß alle» mit Ausnahme der Fetteile, welche nach den Anordnungen des Kommunaloer­bands vom 28. März 1917 betr. Schweinesettyerbrauchs- regslung Gesellschafter Nr. 79 zu Schweineschmalz zu verarbeiten sind, verbaust werden. Die Herstellung von Rauch» und Salzfleisch kann der Ortsvorfleher in ElnzelfSllen aurnohmswaise gestatten, wenn die Verwer­tung im Frischoerkauf ohne Gefahr des Verderbens nicht möglich ist.

II i. Geschäftsbetriebe, deren Unternehmer oder Be­triebsleiter sich in Befolgung der ihnen nach Vorstehendem obliegenden Pflichten «zuverlässig zeigen, insbesanders also "die festgesetzten Höchstpreise Überschreiten, kann die Ortspolizeibrhörde »der da» Oberami schließen. Gegen die Verfügung ist Beschwerde znläffig. Ueber Beschwerden gegen die Verfügungen der Ortspolizeibehörde entscheidet das Oberamt, über solche Legen Verfügungen der Ober­ämter die FleffchversorqungasteÜe.

IV. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verfügung werden, soweit nicht die höheren Strafbestim­mungen de» HSchstpreffgesetzr« Platz greisen, mit Gefäng­nis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 ^ bestraft.

Neben der Strafe kann auf Einziehung der Gegen­ständen erkannt werden, auf die sich die strafbare Hand­lung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.

V. Die Ortspolizeibchördsn werden beauftragt, Vor­stehendes im ganzen Umfang örtsübltch bekannt zu machen, bei jeder gebotmen Gelegmheit die Landwirte und Schweine- Halter über die bestehenden Höchstpreisbestimwungen zu be­lehren und sie zu deren Beachtung anzuhallen, sowie da- rüber zu wachen, daß Urberschreitnnge» derselben nicht vor- kommm. Die Landjägermannschast ist angewiesen, Höchst- pretsüberschrettungen ohne Nachsicht zur Anzeige zu bringen.

Nagold, den 24. Mai 1917. K. Oderamt:

Kommerell.

Ablieferung v»n Fett ans Hans- «nd Not- schlachtnngeu.

Unter Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung über die Preffe sür Schlachffchweirre und Schweinefleisch wird Sei der Zvkiefernng von Krtt ans Kans- «nd Aolfchkachtnnge« der Nreis für 1 Nf»«d Speck ans 1,7.0 «nd für 1 Nfnnd reines Schweincfchmakz anf 2,20 ^ ßeralzesktzl.

Diese Herabsetzung tritt mit dem 1. Inni ds. Is. in Kraft.

Nagold, den 24. Mai 1917. K. Oberamt:

Kommerell.

Kvmmnnalverband Nagold.

Der Nennwert der für den Monat Juni gültigen Marken der Fettkarte beträgt 80 xi- die Marke.

Die Abgabe von Schweineschmalz durch die Fettsam- melstelle bes Kommunalverbands

- Metzgermetster Klnmpp in Nagold gegen die i« Bezirk aaogegebenm Feltkmten an die ver- sorgungsbercchtigle Bevölkerung derjenigen Gemeinde«, in welche» kein Metzger ist, erfolgt am Freitag, de« 8. «nd 22. Inni d». Js.

Es wird wiederholt darauf hiagewiesen, daß vom Stammabschnitt losgetrmnte Marken ««gültig sind.

Nagold, 30. Mai 1917. K. Oberamt:

Kommerell.

BerkanfSpreife für Zucke».

Mit Wirkung vom 1. Inni dS. Js. wird angeord­net, daß der Verkaufspreis für das Psund bei Hut- und Lhristallzucker durch die Kleinverkünfer SL H und bei Würfel- und gemahlenem Zucker A4 ^ beträgt.

Sie »beramtliche Anordnung vom 8. Aug. 1916 (Ges. Nr. 184) tritt außer Kraft.

Nagold, den 30. Mai 1917. K. Oberomi:

Kommerell.