Amtliches.
K. Württ. Kriegsmiuisterium.
Nachdem die sachliche Prüfung der Zurückstellungen für Angehörige der Landwirtschaft nunmehr den K iegs- amtstellen des Kriegsamts, für Württemberg d.-r Abt. sür Waffen, Feldgerät u. Kriegsamtangelegenheiten de, K. W. Krtegsmintsteriums übertragen worden ist. sind zukünftig folgende G undsätze bei Einreichung von Zuröckst llungsge- suchen maßgebend, deren genaue Beachtung allein eine rasche Erledigung derartiger Gesuche ermöglicht.
1) Alle Krsnche »m AurüLstelkau- sür Angehörige der Landwirtschaft, zu denen auch Gesuche um längere «ns 4 wöchentliche Beurlaubungen gehö en. sind, safer« es sich »icht «« ansgesprsche« -iuskich« »der private Aateref. se« handelt, von setz» ab auf einem v ssaders hiezu v»r- ßeschrirSeue« Zutragsfarmutar rtnzuretchen.
2) Die Boi läge erfolgt durch die Schultheißenämter an die bei den einzelnen Oberämtern zu errich ten K riegs- wirrfchasisstellen, (bestehend je aus den Ode amtmLnnern als Vorsitzenden und verschiedenen Bertretern der Landwirtschaft), welche nach Vorprüfung die Zurückstellungsgesuche wkitersenden:
a durch das Aezirkskommaud», wenn der Rekla- mkerte zur Zell noch nicht Ungezogen oder zeitweise entlassen oder schon zurückgestellt ist,
b) durch de» Krsatztrrrppeuteik, sofern der Reklamiert« ln einer Garrison >m Lande steht,
je zur Wetterleilung der Gesuche direkt an das Kriegs- mtmstectum W-Ka ll nach erfolgter Eintragung der Miluäroerhält iffe des R klamierien.
c) an das K. W Kriegsmiuisterium, -ßt. West«, (Dorotheenstraß'! 2—4) unmitrelvar «ur, wenn der Reklamierte dem Feldheer oder der Etaipe angehört. (also nicht wie di h!l an das sto. Generalkommando.) Die vorqeschriebenen Formulare sind bei den Kriegs-
wirischaftsstellen der Oderämter erhältlich.
3) Die Vorschrift erstreckt sich auf alle Angehörige der Landwirtschaft insbesondere Betriebsleiter, Aufstchlrper- fonal u. Arbeiter, einschließlich Oost-, Wein- u. Grmüse- gärtner, ferner auf landw. Fach rbeiter wie Pflug- u. Dreschmaschinensührer. sür landwiltschastliche Zwecks de- schästrgte Schmiede und Wagner, sowie für Angehörige landw. AeVeuSetrleöe wie Molkereien, Käsereien, Müllereien. Brennereien u dergl.
N cht zu verwechseln mit diesen Zurlickstellungsgesuchen find solche um kürzeren U laub bis zu 4 Wochen zur Saat dezw. Ernte, welche nach der Bekanntmachung des siello. Gen. Kommandos ocm 30. Jan. 1917 an dieses bzw. für Angehörige von Feld- u. Etappen-Truppenteilen direkt an letztere zu richten sind.
4) Die zur Prüfung und Entscheidung unbedingt er- forde'lich genou'n Angaben über die Größe und Art des Betriebe«. Familienverhäimiffe. eoll. zur Verfügung stehende H lsvkraste, sind genau nach den in dem vorgeschriebenen Formular enthaltenen Fragen zu beantworten.
Die auf solche Weise erhaltenen Unterlagen ermög- lichen den entscheidenden Stellen eine sachliche Prüfung und Entscheidung, scd ß persönliche Ansprache im Interesse einer raschen Erledigung der G-suche zukünftig «u- erwüuscht ist, abgesehen von dem hiermit sür den Gesuchs, steiler verbundenen persönlichen Aufwand an Zeit u. Kosten.
Stuttgart, 7. Februar 1917.
Der Kriegsminister: o. Marchtaler.
Die (Stadt-) Schullhelßenämier werden ersucht, vor- stehende Bekanntmachung orts blich bekannt zu geben u. aus die richtige Einhaltung der Vorschriften bedacht zu sein. Eine entsprechende Anzahl von Vordrucken ist den Schulthei- henämtern heute zrg-gangen.
Nagold, den 22. Frbr. 1917. K. Oberami.
Kommerell.
Bekanntmachung betr. die Ordnung des Meldeweseus und d> r Arbeitsvermittlung für de« vaterländischen Hilfsdienst.
Die Gemtindeb; Hörden werden auf die Bekanntmachung der K. Zentralstelle sür Gewerbe und Hand«! vom 13. Februar 19l7 (.Slaalsanz." Nr. 38) aufmerksam gemacht.
Nach § 3 dieser Bekanntmachung sind in den Städten Nagold uns Altevsteig Hilfsdieustmeldestelleu einzurichten, denen dt« Gemeinden mit weniger als 2000 Einwohnern zuzuteilen sind. Demgemäß werden zugeletlt der Httfsdienstmeldestelle Nagold: die Gemeinden Edhauscn, Esslingen, Emmingen, Gült- lingen, Hairerbach, Is lshausen, Mudersbach, Oberschwan- do-f, Obertaihetm, Pfrondorf, Rohrdo f, Rorselden, Schietingen. Schöicbronn, Sulz» Unterschwandors. Untrr- tathetm, Wtldderg;
Alteusteig:
die Grmeinden Altensteig-Dorf, Beihingen, Dern"ck, Beuren. Bösinqen, Eberrhardt. Egenhausen, Enz<al. E1- manneweiler, Fünfbronn, Gorrweiler, Gaugenwald, Sim- mersseld, Spielverg. Ueberberg, Waiüdors, Wart und Wenden.
Die Hiifsdienstme« bestellen des Bezirks sind nach Erlaß der K Zentralstelle sür G>wereb/und Handel v. 19 d. M. gemäß § 4 d r obenaen. Bekänmmachung bis auf weiteres dem Arbeitsamt in Stuttgart zugrteilt worden. Sie haben ihren Dienst sofort aufzunehmen.
Hilssdienstofl chtig sind all« männlichen Personen zwischen 17 und 60 Jahren, soweit sie nicht zum Dienst mit der Waffe hecangezogen sind.
Der Hilfsdienst, der zunächst freiwillig ist. kann geleistet werden
a) durch Urbernahme einer Arbeitsleistung, welche die Freimachung einer Militärperson ermöglicht d. h. bei militärischen Behörden und bei Truppenteilen,
d) durch Uedernahme einer Arbeitsleistung in der Kriegs Wirtschaft der Bolksernährung.
Wribiiche Personen sind an sich nicht hilfsdienstpflichttg. ihre Mitarbeit i« Hilfsdienst ist aber möglichst zu fördern.
Die zunächst freiwillige, schriftliche oder mündliche Meldung für den Hilfsdienst erfolgt bei der sür den Wohn- oder Aufenthaltsort zuständigrn Hilfsdienstmeldestelle. Meldungen bei oerschi, denen Meldestellen sind zu vermeiden.
Mündliche Meldungen werden in Meldeblätter ausgenommen.
Die Meldestellen nehmen auch die Meldungen von Stellenangeboten au» Verrieben der Krirgswillschast und der Bolksernährung entgegen.
Im übrigen wird auf die weiteren Bestimmungen der angeführten, im „Staatsanzeiger" Nr. 38 abgedrucktm Bekanntmachung hingewiesen.
Den 22. Febmar 1917. Kommerell.
Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft betr. Versteigerung von Pferden»
Am Mtuwoch den 28. Februar 19i7 von vormittags 9^/, Uhr an werden in Stuttgari-Ga sburg im städtischen Schlachtoiehhof etwa 200 aus Rußland stammende leichte Pferde meistbietend ve,ft>igert.
An der Versteigerung kann sich jedermann beteiligen, der in Württemberg seinen Wohnsitz und Geschäftsbetrieb hat. Der Verkauf erfolgt unter folgenden Bedingungen:
1) Das Zaumzeug ist mcht in den Verkauf eingeschlossen, es sind Loh--! Trensen oder Holster zur Abnahme der Pferde mbzudringen.
2) Gebote dürfen nur in vollen Markbeträgen gemacht werden. Die Steigen ngseinheit ist 10 Mark.
3) Die E teilung des Zuschlags erfolgt durch den Leiter des B rkaufs. Bis zum Zuschlag bleibt der Höchstbielende an sein Angebot gebunden.
4) Es wird keinerlei Gewähr geleistet. Nach erteilt m Zuschlag kann der Käufer von d m Kauf nicht mehr zurücktreten. Für fehlerhafte Beschaffenheit des Pserdes kann er keinerlei Entschädigung verlangen; er begibt sich vielmehr in dieser Beziehung ausdrücklich aller ihm gesetzlich etwa zustehenden Rechte.
5) Unmittelbar noch dem Verkauf sind die Pferde abzu- nehmrn und vorher bar zu bezahle«.
Die Tiere können am De.kaufstage eine Stunde vor dem B ginn der Versteigerung besichtigt werden. Stuttgart, den 22. Februar 1917.
K. Zentralstelle sür die Landwirtschaft. Sting.
VikhMbt-Verbst!
Der am
1. März 1917
hier füllige
Meh- und Schweinemarkt
ist wegen Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Emmingen
verboten worden.
Nagold, den 23. Februar 1917.
Stadtsch.-Amt: Maier.
Bieh-Verlms.
Am Donnerstag den 1. März,
1 Uhr nachmittags,
verkauft die
Gutsverwaltung Georgenau»
Gemeinde Möttlingen OA. Calw
kim 20 Stück
sehr schöne Mink«, ZWerc n»d Rinder,
wozu Käufer freundlichst eingeladen find.
In ein sehr gutes Haus noch Cm r, statt wird ein fleißiges, rechtschaffenes
gesucht sür Haus und Feldarbeit, nickt unter 17 Jahren.
N h rs Au Kunst erteilt Marie Weiibrecht bei y. Schüler Schreine! m tster. Hailerbacherftraße.
Ern- sehr g t eihattene
Futterschneid-
Maschine
hat zu verkaufen
Witwe Raas,
U te schwa, d irs.
Elkhausen.
Eine 1-jäh ia« oder 2-jährige
Ziege
>6 und 18 Wachen trächtig vertu uft.
Deuble Vorarbeiter.
GaugtNwatd.
Eine sckwere
Fahr- Kuh
mit oem 3. 3 Wochen alten Kalt
verkauft.
Stein.
Schleiingen. Eine hoch rächtige
Schaff- MW Kuh EL
mit dem zweiten Kalb hat zu oer Kausen.
Georg Gutekunst.
Bekanntmachung
des stellv. GeNttMoWMdos xm. K. W Ameebor-s
betr. Gast-, Speise« und Schankwirtschaften.
Die Bekanntmachung des stellv. Generaikon mandos vom 5 2 17, betr. Beschränkung des Theater- und Wrtschaftsbet-iebs, welche durch B.kanntmachung vom 14.2. 17 schon bezüglich der Theater abgeändert worden ist, wird mit Wirkung vom Donntag den 25. 2. 17 an ausgehoben.
Gtnttgart, den 23 F^b uar 1917.
Der stellv. kommandierende General v. Schäfer.
Leinöl
jeden Posten kauft und bezahlt 12 Mk. per Klg.
F. Rilling
Stuttgart
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