Hülsensrüchte, die als Saalgut in Anspruch genommen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 und 8 4 Abs. 2 Satz 1). aber zu Saatzwecken nicht verwind« worden sind, sind nach Beendigung der Saatzeit, spätestens am 3!. Mai 1917, bei der Reichshülscnfruchtstelle (81) anzumelden und von dieser nach 8 4 ff. zu übernehmen. Dies gilt nicht für Mengen unter 25 Kilogramm von jeder Art
Die Vorschriften des Abs. 1. 2 gelten nicht für anerkanntes Saatgut und Saatgut, das nachweislich zum Gemüseanbau bestimmt ist.
Als anerkanntes Saatgut von Erbsen. Bohnen und Linsen (mit Ausnahme von Ackerbohnen. Sojabohnen und Peluschken) im Sinne des 8 1 Abs. 2 Ziff. 2 und des 8 10 gilt Saatgut, das von Feldbeständen stammt, die von einer Saatzuchtanstalt oder einer landwirtschaftlichen Körperschaft (Landwirtschaslskamnm) oder von der deutschen Landwirlschasisgesellschasi in Berlin oder der Orlginaisaat- guiadterlung des Bundes der Landwirte anerkannt worden sind. Dieses Saatgut darf nur in plombierten Säcken abgegeben werden. Der unter Plombe zu legende Anhängezettel mutz die genaue Bezeichnung des Betriebs, in dem das Saatgut gebaut wurde, sowie der Saaizuchtanstail oder landwirtschaftlichen Körperschaft enthalten, von welcher der Feldtnstand anerkannt wurde, aus dem das Saatgut stammt.
Wer sich mit dem Verkauf von nicht anerkanntem Saatgut von Erbsen, Bohnen und Linsen (mit Ausnahme von Ackecbohnen, Sojabohnen und Peluschken) zum Anbau von Gemüse besaßt, Hai hiervon der Ortrpolizeibehörde unter genauer Angabe der zum Berkauf stehenden Mengen und Arten Anzeige zu erstatten.
Das zum Anbau von Gemüse verkaufte Saatgut darf nur in einer Verpackung abgegeben werden, weiche die Aufschrift trägt: , Saatgut von Erbsen, (Linsen, Bohnen) zum Anbau von Gemüse". Ueber die zur Saat adgege- denen Mengen ist ein Verzeichnis zu führen, in das der Name und Wohnort des Käufers, sowie die verkaufte Menge einzu'.ragen ist Dieses Verzeichnis ist am Schluß jeden Monats nach Zuwachs. Abgang und Restdestand genau abzuschließen und bis längstens 5. des folgenden Monats mit einer Abschrift des Abschlußergebnisses der Orts- Polizeibehörde des Wohnorts, beim Verkauf des Saatguts im Umherziehen der Ortspolizeidehörde des Aufenthaltsorts zur Einsichtnahme und Prüfung oorzulegen.
Die Orlspolizetbehörde hat die vorgenommene Prüfung im Verzeichnis zu bescheinigen und beim Berkauf des Saatguts im Umherziehrn die Abschrift des Abschlußergeb- nisses der Orispolizeibehörds des Wohnorts des Verkäufers zu übersenden.
8 11. Der Preis für dis Hülsensrüchte darf vorbehaltlich der Vorschriften das 8 9 Abs. 2, 8 10 Abs. 1 nicht übersteigen:
bei Erbsen ... 41 bis 60 Mark für den Doppelzentner,
bei Bohnen ... 41 „70 „ „ .. „
bei Linsen ... 41 „75 „ ., „
Dir im Abs. 1 bezeichneten Preise von 60 70 75 4 sowie dir auf Grund drs 8 10 festgesetzten Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 (Reichs-Gesetzdi. S. 516) in Verbindung mit den Bekanntmachungen vom 21. Januar 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 25) und vom 23. Mii-z 1916 (Reichsgesetzbl. S. 183).
8 12. Die Erlassung weiterer Anordnungen kommt der Landesgetreidestelle zu.
8 13. Mt Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit
Geldstrafe bis zu sünfzehniausend Mark wird bestraft:
1. wer Hülsensiüchte (8 1) den Vorschriften der §8 1 und 10 zuwider absetzt;
2. wer die ihm nach 88 2. 3 oder 10 Abs. 2 obliegende Anzeige nicht in der gesttzten Frist erstattet oder wer wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht;
3. wer der Verpflichtung zur Aufbewahrung und pfleglichen Behandlung (8 5 Äks. 1) zuwiderhandelt, oder wer
Nach einiger Zeit öffnete sich die Türe, di« zum Kabinett des Ministers fühlte, und der joviale Diener kam mit ein.m Schreiben heraus, das er dem überraschten Funktionär mit den Worten übergab: «Von Sr. Exzellenz, dem Herrn Minister. Er mußte zu einer Sitzung und ist nicht mehr zu sprechen. Den Bescheid aus Ihr Gesuch enthält dies Schreiben."
„O weh!" ries Sauerteig, dem es zu dämmern begann, «das wird mein Todesurteil sein!"
Mit zitternden Händen erbrach er das Kuvert. Der Inhalt war eine Hunderlguldennote und folgendes Schreiben:
„Es macht mir Vergnügen, Ihnen Mitteilen zu können, daß Sie zur Besetzung der erledigten Obersekretärsstelle am Appellgerichte zu N. durch mich bei Sr. Majestät in Vorschlag gebracht werden. Anbei eine Entschädigung für Reise- und Toilettekosten. Zur Beförderung und Verehelichung alles Glück wünschend, bin ich Ihr N. N., Staatsmtnister."
Sauerteig sperrte den Mund in einer Art Verzückung angelweit aus : er glaubte zu träumen. Nach einer Weil« fragte er den Diener:
„Aber — wie wußte — ich habe doch dein Wort mit Exzellenz gesp ochen?"
„Na, ich meine, Sie hätten std lange crniug mit ihr unterhelten," erwiderte lächelnd der Diener.""
„Ich? Wo?'
„Nun vorhin — hier in diese» Zimmer."
„Was? Da — da — das »ar — ?"
„Se. Exzellenz der Herr Minister," bestätigte der Diener.
„Und ich — gute Nacht!" Mehr brachte Lazarus Sauerteig nicht heraus. Eine Art Schwindel erfaßte ihn.
unbefugt Hlilsei fiüchie verarbeitet oder verfüttert (ß 1 Ads 3 ß 5 Abs. 1);
4. wer Hülsensrüchte, die ihm als Saatgut belassen sind oder die er zu Saatzweckni erworben hat, zu anderen Zwecken verwendet;
5. wer den von den Land-szmlra'behörden erlassenen Bestimmungen zuwiderhandelt.
In den Fällen d.r Nummer 1 und 2 kann rieten der Strafe auf Einziehung der Httlsrnfrüchts erkannt werden, «ruf die sich d-e strafbare Handlung bezieht, ohne Rücksicht daraus, ob sie dem Täter gehören oder nicht.
8 14. Diese Anordnungen sind in Kraft getreten.
8 15. Die seither erlassenen Anordnungen über den Verkehr mit HUisenf Licht-n sind ersetzt.
Nagold, oen 31. Aug. 1916.
Kommerell.
Die Herren Ortsvorsteher wollen vorstehende Bestimmungen alsbald nach dem Erscheinen des Be- zilksamteblot'ls zum Aurhang bringen oder anschlagen und irr öffentl. Bekanntmachung daraus hinzuweisen.
Den 31. Aug. 1916. Kommerell.
De» (Stadt)-Schultheißenämtern wird die alsbaldige Erledigung des oberomtl. E:lasses vom 27. Juli 1916 betr. Iahresschätzung der Gebäude und Zubehörden (Gesellsch. Nr. 175) in Erinnerung gebracht.
Den 1. Sepi. 1916. Kommerell.
Verkehr mit Brotgetreide, Gerste und Hafer.
E« fällt auf, daß nur sehr wenige Anzeigen gemäß 8 5 der BundesraK Verordnung über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl, mit Gerste und Hafer vom 29. Juni und 6. Juli 1916 (R.G BI. S. 781, 800 und 811) ein- kommen.
Daher werden die im Bezirk ansässigen Landwirte, die außerhalb des Oberamtsbezirk!- Felder besitzen, darauf hin- gewiesen, daß zwar außerhalb drs Oberamtsbezirks gewachstes Getreide. Gerste und Hafer in den Oberamtsbezirk hereinqrbrscht werden dürfen, daß aber die Orts- äudervng Vinnen » Taae» unter Angabe der Ge- treidrarten und ihrer Mengen, sowohl dem Oberami Nagold, als dem Oberoml, aus dessen Bezirk d e Einfuhr erfolg». onK! zeigen sind. - .
Die Herren Ortsvorsteher derjenigen Gemeinden, für welche diese Vorschrift in Betracht kommt, wollen die Einwohnerschaft kzw. die ihnen e!wa bkkanrten durch d'e Vorschrift betroffenen Landwirte ^sprechend belehren.
Den 2. Sept. 1916. Kommerell.
Die amtlichen Tagesberichte.
WTB. Großes Hauptquartier, 2. Sept. Amtl. Tel.
Westlicher Kriegsschauplatz.
Nördlich und südlich der Somme dauert der scharfe Artllleriekampf an. Im Abschnitt Kou- reauxwald—Longueval fanden Handgranatenkämpfe statt. Südöstlich von Maurepas blieb ein französischer Vorstoß erfolglos. Bei Estrees wurde gestern abend ein noch in französischer Hand befindlicher Graben wiedergenommen. Rechts oer Maas lebte die Feuertätigkeit zeitweise erheblich auf.
Oestlicher Kriegsschauplatz:
Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern:
Die Russen setzten ihre Anstrengungen südwestlich von Luzk gegen die unter dem Befehl
Wie er zur Türe hinaus- und die Treppe hinabgekommen, wußte ec kaum. Als er noch an demselben Tage aus der Heimreise wieder im Stellwagen saß, lächle er stoßweise vor sich hin. Die Mitreisenden hielten ihn für verrückt, doch es waren nur Ausbrüche der Freude, die nach seiner Heimkehr seine Braut mit ihm keilte.
Das Dekret zu seiner Ernennung traf schon nach einigen Tagen ein. Jetzt war das Ueberraschlsein an dem Herrn Landrichter. Als dieser ihm gratulierte, konnte er nicht umhin, etwas sauersüß zu bemerken:
„Sie müssen diese für Sie so günstige Ernennung einem äußerst glücklichen Umstande zu verdanken haben."
„So scheint ec." antwortete der neugebackene Ober- sekreräc. „Ganz eigentümliche Ursachen sind es oft. die das Glück herbeisühren. Ich kenne sogar einen Fall, wo dies durch ein Todesurteil erreicht wurde."
„Nicht möglich!" Diesen Fall müssen Sie mir erzähle»!" meinte der Landrichter, verwundert lachend.
Lazarus Sauerteig lachte auch, erzählte aber nichts. Daß dieser Fall vielleicht auch mit der bald darauf angeblich wegen vorgerückten Alters erfolgten Pensionierung der Landrichters im Zusammenhang stand, ahnte dieser letztere natürlich nicht. Sauerteig aber machte es sich und seinen Untergebenen zur wichtigsten Regel: niemals etwas zu unterschreiben, was man nicht gelesen hat.
Jede Nacht, wo das. Stern«!Heer über unfern Häuptern dahtnziehi, ist auch eine heilige Nacht. Abend für Abens hebt über unserer kleinen Erde ein wunderbar himmlischer Lobgesang an: „Ehre sei Gott in der Höhe". Und aus „allen Tiefen" sprechen tausend Stimmen: „Ehre sei Sott in der Höhe!" Rittelmeyer. >
des Generals Litzmann stehenden Truppen fort. Ihre mit vielfacher Ueberlegenheit geführten und oft wiederholten Angriffe hatten vorübergehend bei Korytnica Erfolg. Durch unseren Gegenangriff wurde der Feind in Unordnung zurückgeworfen. Wir haben hier gestern und vorgestern 10 Offiziere, 1100 Mann zu Gefangenen gemacht und mehrere Maschinengewehre
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erbeutet. Nördlich von Zborow gewannen
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Front des Generals der Kavallerie Erzherzog Karl: LZ d
Nordwestlich von Mariampol (am DnjestrfZ^-
wichen russische Kräfte im Artilleriefeuer zurück.
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In den Karpathen sind zahlreiche Teilunterneh-^« -
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mungen des Gegners gescheitert. Der Erfolg „
schlesischer Truppen am Kukul wurde erweitert.LZ>8-««-^.ZZZ gester Die Zahl der Angebrachten Gefangenen erhöhte.^ §^LZ§-Z§v ^ ^ sich auf 2 Offiziere, 373 Mann. Es find 7 -
schmengewehre, 2 Minenwerfer erbeutet.
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Sommegebiet hat
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BalkRukriegSfcharrPlatz:
Keine besonderen Ereignisse.
Der Erste Generalquartiermeister:
Ludendorff.
WTB. Großes Hauptquartier, 3. Sept. Amtl. Tel Westlicher Kriegsschauplatz:
Die Artillerieschlacht im
größte Heftigkeit angenommen. , ^
Maurepas und Clery sind gestern abend starke Z französische Angriffe zus ammengebrochen. L ^ «Z-T ^ Rechts der Maas sind dem auf die Front Thiau- § «»
mont-Vaux ausgedehnten Vorbereitungsfeuer nur ^ L beiderseits der Straße Vaux-Souville feindliche s
Angriffe gefolgt; sie sind abgeivießen.
Oestlicher Kriegsschauplatz:
Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern;
Nördlich von Zborow setzten erneut starke russische Kräfte zum Angriff an.
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Oestlich und südöstlich von Brzezany entspan-RsZ-l
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nen sich örtlich begrenzte Kämpfe. Feindliche OG L g-; Angriffe wurden abgewiesen. Das Gefecht ist anU s «L einzelnen Stellen noch im Gange.
In den Karpathen richteten sich die russischen Unternehmungen gestern häuptsächlich gegen dieZ-Z^I Magura und die Höhenstellungen südöstlich davon, Z sA sie hatten keinen Erfolg. Dagegen blieb die Ploska- Z L ^ Höhe (südlich von Zielona) nach mehrfachem ver-^L^§ geblichem Ansturm des Gegners in seiner Hand.^Z^^Z Beiderseits der Bistritz, im rumänischen Grenz-
gebiet, traten deutsche und österreichisch-ungarische Z GZ
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mit feindlichen Vortruppen in Gefechtsfühlung. Zs
»L Kriegserklärungen.
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