London, 31. Aug. WTB. Dem „Daily Telegraph" wird aus Saloniki vom 29. Aug. berichtet: Die „Opinion" erfährt von maßgebender Seite, daß Rumänien ein Ultimatum an Bulgarien richten werde, in dem die Räumung Serbiens und die Wiederherstellung der durch den Bukarester Vertrag festgelegten Gebietsoerteilung verlangt wird.
Wie«, 31. Aug. WTB. Amtliche Mitteilung vom 31. August, mittags:
Oestlicher Kriegsschauplatz.
Auf den Höhen östlich von Herkules Fürdö wurden rumänische Angriffe abgeschlagen. Die im Cstk- Gebirge kämpfenden K. und K. Truppen bezogen auf den Höhen westlich von Csik-Szereda neue Stellungen. Sonst an der ungarischen Front keine wesentliche Aenderung der Lage. An der russischen Front entfal.ete der Gegner an zahlreichen Stellen erhöhte Artillertätigkeit.
Petersburg, 1. Sept. Tel. Nach schweizerischen Blättermeldungen hat die rumänische Regierung Abmachungen über die Lieferung bedeutender Mengen von Geschützen und Munition mit Japan getroffen. Alle Hochöfen, Stahlwerke und Munitionswerke Japans seien durch die großen Aufträge der russischen und rumänischen Regierung bis zum Frühjahr 1917 mit Arbeit versehen. (S. Z.)
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Sonntag, 3. September, 2 Uhr
findet hier das jährliche „Misfivnsfest" statt.
Pfarrer Diukelacker, früher Missionar in Kamerun, wird einen „prüfenden Rückblick auf die Missiousarbeit in Kamerun" werfen, Missionar Banz über „Erlebnisse während des Kriegs in Indien" reden.
Zur Teilnahme wird herzlich einqeladen.
Nagold, 29. August 1916 Deka« Psieiderer.
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sucht Stellung.
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Zeichnet die Bst
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des Stv. SeveralkorMMdos xm. K. W. Armeekorps.
betreffend das Ver.ot des Füllens von Edelkaftanienbänmen.
Es wird hiemit di« aus weiteres verboten, ohne vorherige schriftliche Genehmigung des ftello. Generalkommandos Edelkastanienbäume aller Art zu fällen, sowie Verträge «bzuschiicßen, die aus den Erwerb nicht gefällter ESrlkastanienbäume gerichtet sind.
Zuwiderhandlungen werden auf Grund des § 9 d des Pr. Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 in Verbindung mit dem Reichsgesrtz vom 11. Dezember 1915 (Reichsgesetz-Bl. S. 813) mit Gefängnis bis zu 1 Jahre, beim Borlicgen mildernder Umstände mit Hast oder Geldstrafe bis zu 1500 ^ bestraft.
Stuttgart, 26. Aug. 1916.
! Der stell». kommandierende General: (gez.) von Scharfer.
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Jer Krieg ist in ein entscheidendes Stadium getreten. Die Anstrengungen der Feinde haben ihr Höchstmaß erreicht. Ihre Zahl ist noch größer geworden. Weniger als je dürfen Deutschlands Kämpfer, draußen wie drinnen, jetzt Nachlassen. Noch müssen alle Kräfte, angespannt bis aufs Aeußerste, eingesetzt werden, um unerschüttert. festzustehen, wie bisher, so auch im Toben des nahenden Endkampfes. Ungeheuer sind die Ansprüche, die an Deutschland gestellt werden, in jeglicher Hinsicht, aber ihnen muß genügt werden. Wir müffen Sieger bleiben, schlechthin, aus jedem Gebiet, mit den Waffen, mit der Technik, mit der Organisation, nicht zuletzt auch mit dem Gelde.
Darum darf hinter dem gewaltigen Erfolg der früheren Kriegsanleihen der der fünften nicht Zurückbleiben. Mehr als die bisherigen wird sie maßgebend werden für die fernere Dauer des Krieges; auf ein finanzielles Erschlaffen Deutschlands setzt der Feind große Erwartungen. Jedes Zeichen der Erschöpfung bei uns würde seinen Mut beleben, den Krieg verlängern. Zeigen wir ihm unsere unverminderte Stärke und Entschlossenheit, an ihr müssen seine Hoffnungen zuschanden werden.
Mit Ränken und Kniffen, mit Rechtsbrüchen und Plackereien führt der Feind den Krieg, Heuchelei und Lügen sind seine Waffen. Mit harten Schlägen anwortet der Deutsche. Die Zeit ist wieder da zu neuer Tat, zu neuem Schlag. Wieder wird ganz Deutschlands Kraft und Wille aufgeboten. Keiner darf fehlen, jeder muß beitragen mit allem, was er hat und geben kann, daß die neue Kriegsanleihe werde, was sie unbedingt werden muß:
M uns ein glorreicher Sieg, sör dm Zeisd ein vernichtender Schlag!
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