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bei mehrmaliger .Mprechrnd Ravar-.
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30. IshrgSNtz. Postscheckkonto Nr. 8113 StuttKiri LLuftr. Soutttvgddra l.
Montag, den 21. August
1916
AMicheS.
Bekanntmachng betr. die Bornahme einer allgemeinen Bestandsaufnahme der wichtigste» Lebensmittel.
§ 1. Am 1. Sept. 1916 findet eine allgemeine Bestandsaufnahme der wichtigsten Lebensmittel statt.
§ 2. Dis Ausnahme erstreckt sich auf:
1. Haushaltungen (Einzelhaushallungeu und Famllirnhaus- haltungen) mit weniger als 30 zu verpflegenden Haushsl- tungümiigliedern.
2. a) Haushaltungen mit 30 oder mehr zu verpflegenden Hauchaltuagsmitgliedern.
d) öffentliche Körperschaften, Kommunalgerdänds, sonstige öffentlich-rechtliche Körperschaften und Verbände aller Art,
c) Anstalten aller Art, Krankenanstalten, Krankenhäuser, Irrenanstalten, Erholungsheime, Pensionats, Erziehungsanstalten. aller Art, Gefangensnanstalten aller Art, Armen- und Unterkunsiranstaltsn aller Art, Volksküchen, und sonstige Anstalten.
ä) Gewerbe- und Handels betriebe aller Art, einschließlich de: Lagerhäuser, Kühlhallen und dergl., Konsumvereine, Genossenschaften und ähnliche Bereinigungen, die dis Versorgung ihrer Mitglieder mit Lebensmittel betreiben. § 3. Die Ausnahme in den Haushaltungen (Einzel- haushMungsn und FamMrchausha'rungen) mit weniger als 30 zu verpflegenden Haurhaltungsmiigliedsrn (8 2 Ziffer 1) umsaßi folgende Gegenstände:
1. Fleischdauerwaren (Schmken, Speck, Würste, Rauchfleisch, Pökelfleisch und ander- Fleischdauerwaren).
2. Fletschkonserven (reine Fleischkonseroen i-r Büchsen, Dosen, Gläsern usw.).
3. Fleischkonftrvm mit Gemüse oder anderen Waren gemischt, in Büchsen, Dosen. Gläsern usw.).
4. Eier.
Für jede der vorstehend in Ziffer 1 bis 3 genannten Warengaltungen sind die vorhandenen Bestände in einer Gesamtsummme nach vollen Pfunden anzugeben. Mengen von weniger als 1 Pfund si .d nicht anzugebrn. Eier sind nach Stückzahl anzugebm.
8 4. Dir Ausnahme der unter 8 2 unter Ziffer 2 L—ä ausgrsührten Haushäliungen, Körprrschaflen, Anstalten und Betrieben umfaßt folgende Gegenstände:
Reis, Reismehl und Reisgricß. Bshnrn, Erbsen, Linsen, Schinken, Speck, Würste, sonstige Fleischdauecwaren (Rauchfleisch, Pökelfleisch, Gefrierfleisch u. o>), Fleischkon- seroen ( eine Fieffchdonscroenj. Fleischkonserorn mit Gemüsen oder anderrn Waren gemischt, Fischkonsswen, gesalzene und getrocknete Fische einschließlich Herings, Gemüse-
Sensenlied.
Bon Wilhelm Müller - Rüdesrdorf.
Klirre! Klirre! —
Durchs Gewirrs Dichter Halme Scharf zu schneiden,
Mutzt du stählern Erst, o Sense,
Meine Sense,
Schliff und Schlag erleiden.
Sine! Sine!
Das Gewirrs Reicher Fülle Ganz zu zwingen,
Müssen sausend Dich, o Sense,
Bianke Sense,
Harte Fäuste schwingen!
Eine Ansprache des Kaisers an die Feldgeistlichen.
Dioisionspfarrer Dr. Ott veröffentlicht jetzt eine Schilderung des Besuches des Kaisers bei der Zusammenkunft
«
Konserven, Dörrgemüse, Dörrobst. Zucker, Marmelade ohne Höchstpreis, Marmelade Mit Höchstpreis, Obstmus, Obstund Rübenkraut und ähnliche zum Brotaufstrich dienende Waren, Kunsthonig, Kaffee gebrannt, Kaffee ungebrannt, Tee, Kakao, kondensierte Milch, Milchpräparais, Trocken- milchpuloer u. a.. Eier, Speiseöle, Butter, Schmalz, sonstige Speisefette, Seife.
Für jede der vorstehend genannten Waren oder Walengruppen sind die vorhandenen Bestände in einer Gesamtsumme nach Zentnern und etwa übsrschieFenden vollen Pfunden und, wenn der Vorrat einen Zentner nicht erreicht, in vollen Pfunden anzugeben. Mengen von weniger als einem Pfund sind nicht «r-zugebm. Eier sind nach der Stückzahl anzugeben.
8 5. Wer mit Beginn des 1. September 1916 anzeigepflichtige Vorräte in Gewahrsam hat, gleichgültig, ob sie ihm gehören oder nicht, ist verpflichtet, die vorhandenen Mengen auf dem vorgeschriebenen Anzeigeoordruck und und unter genauer Beachtung der demselben ausgedruckten Ec- iäulemngen bi- znm Adlanf des 2. September ISIS dem Orisvorftsher derjenigen G-meinde anzuzeigen, in deren Bezirk die Vorräte lagern.
Zur Anzeige verpflichtet ist für Haushaltungen der Haushaliungsoorstand oder sein Vertreter, für Gewerbe- u. Handelsbeinebe der Inhaber (Leiter, Geschäftsführer) oder dessen Vertreter, für die übrigen in 8 2 Genannten (Kö:- prrschasirn, Anstalten usw.) deren Vorstand.
Für H-ruecha-tungenM 2 Ziffer 1 und 2 ^) sowie für Anstalten (8 2 Ziffer 2 e) ist, falls «mzsrgepflich iqe Vorräte nicht vorhanden sind, unter Benützung des Vordruck; eins Fehlanzeige zu erstatten.
Ferner ist bei Haushaltungen und Anstalten von dem Haushal-ungs- oder Anflalisoorstand (oder deren Vertreter) die Zahl aller aus dem Haushalt verpflegten Personen an- zugeden.
8 6. Gegenstände der iu 88 3 und 4 c^r-anntsn Art, die sich mit Beginn des 1. September 1916 unterwegs befinden, sind von dem Empfänger unverzüglich nach dem Empfangs ohne Benützung ei-.-'S Vordruck«, entweder mündlich oder schriftlich (mit Brief, Postkarte), dem Ortsoor- steher des Empsangsort» anzuzeigen.
Bei Haushaltungen mit weniger als 30 zu verpflegenden Haushaltungsmitglledern besteht diese Anzeigepflicht nur für Gegenstände der in § 3 genannten Art.
8 7. Die Bnzeigepflichr erstreckt sich nicht au? Vorräte, sie im Eigentum des Reichs, der Bundesstaaten oder Etsüß-Lsthringens, insbesondere der Heeresverwaltungen oder Marineoerwallung, sowie der unter Aufsicht des Reichs sichenden Kriegswirtfchaftsorganisationen sich befinden oder von ihnen zur Ausführung fester Lieferungsvstträtze überwiesen sind.
der Feldgeistlichen, die im Frühjahr im Großen Hauptquartier staitsand. Dr. Ott schreibt:
Im Gartensaale des Soldatenheimes stand der Kaiser vor uns, keineswegs gealtert, sondern frisch, jugendkräftig, nur vielleicht schlanker als früher. Gin frohgemutes Leben ! schlug aus seinen Augen. In den Tagen, als der Angriff vor Verdun in seinem schwersten Ausstieg war! In eine ? Atmosphäre der Ruhe und Sicherheit, de« Vertrauens und j der Festigkeit wurde man durch ihn versetzt. Eine halbe Stunde sprach er zu uns. Lebendig, gewandt, ganz ungezwungen, bald in leichtem Piaudsrtone, sfr herzlich lachend, ! bald ernst und nachdrücklich. Zuweilen mit starkem Tem- ! verameni, immer sicher und bestimmt im Ausdruck, oft mit klassischer Prägung. Ohne Umschweife griff der Kaiser der Zeit an den geistigen Puls.
! .Es ist eine Zeit der Sichtung . . . Der Weltkrieg scheidet die Spreu vom Weizen . . . Sie, meine Herren, haben die Aufgabe, daran zu arbeiten, daß das deutsche Volk lernt, sich aus sich selbst zu besinnen und diese Zeit als Prüfungszeit hinzunehmen." .T» gilt, im Leben die Prüfung zu erkennedas ist das innere Ziel der Krieges, das der Kaiser in verschiedenen Zusammenhängen immer wieder betonte. „Wir brauchen praktischer Christentum, die Exsmplifizle.'ung unseres Lebens auf die Persönlichkeit des Herrn. Nehmen Sie ihn nur einfach nach dem. was r gesprochen und getan hat. Meine Herren, wie fesselnd und fabelhaft vielseitig ist diese Persönlichkeit. Man dnuß sich ' nur gründlich mit ihr beschäftigen. Man muß m?t dem
8 8. Vorräte, die sich mit Beginn des 1. September 1916 in den unter Zoll- oder Steueraussicht stehenden öffentlichen Niederlagen befinden, werden von den Zoll- oder Steuerbehörden nachaewiesen. Dagegen sind Vorräte, die sich zu diesem Zeitpunkt in den unter Zoll- oder Eteuer- aussicht flehenden Privailagern mit oder ohne amtlichen Mitverschluß u. « oder in. Zollauischlüffen oder Freibezirken befinden, von den Lagerhaltern anzuzeigen und gleichzeitig mit den im freien Verkehr befindlichen Vorräten in einer Summe anzugeben (8 5.)
8 9. Wec vorsätzlich die ihm obliegende Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig erstatttt oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, oder wer dir Durchsuchung der Vorrats- und Trlriebsräume oder der sonstigen Aufbewahrungsorts oder die Einsicht der Gtschästkpapiere oder Geschäftsbücher durch den Ortroorfteher od-r die von ihm beauftragten Personen verweigert.! wird mit Gefängnis bis z« eine« Jahr und mit Geldstrafe bis z« zehntansend Mark oder mit eiver diefer Strafe« bestraft. Neben der Strafe können Vorräte, die verschwiegen worden sind, ohne Unterschied, cb sie dem Anzeigepflichtigen gehören oder nicht, Ungezogen werden.
Wer fahrlässig die ihm obliegende Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig erstattet oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu drettausend Mark bestraft.
Die Herren Lrtsvorsteher, w lchm dis Ausführung dieser Erhebung otHgt, werden wegen derselben noch besonders auf die Bestimmungen der A S «ud 11 der Ministerialverfügnug vom 14. Angnst ISIS — Staatsanzeiger Nr. 1S1 hingewiesen.
Dabei wird erwartet, daß namentlich die Termine für die Zustellung der Vordrucke an die Anzeigepfl chtigen — S1. Angnst ISIS —. di« Rückgabe der ausg-ffütlten Vordrucke — 2. September ISIS — und die Einsendung der abgeschlossenen O tslisten an das Oberamt — 13. September ISIS — genau eingehalten werden.
Zum Zweck der Geschäftevereinfachung wird angeord- mt, daß in sämtlichen Gemeinden des Bezirks die Awrei- lung und Wiedereinsammlung der Listen ^ und L mit der am 1. September 1916 oorzunehmeriden Viehzählung verbunden wird.
Die erforderlichen Anzeige- und O.tslistenvo: drucke gehen den Gemeinden von hier aus zu.
Den 17. August 1916.
K. Oberem!:
I.V.: Reg. Assessor: Ernst
Herrn leben. Denken Sie sich, der Herr träte in Anem Augenblicke in die Türe, könnten wir ihm in die Augensehen ?
Mit Spazierengehen in die Kirche, alle acht Tage einmal, ist es nicht geran. Man muß sich täglich mit dem Herrn beschäftigen. Er muß zum Maßstab für die Praxis des Lebens weiden. Nchmen Sie sich immer wieder vor, die Worte des Herrn für da« alltägliche Leben nutzbar zu machen ... Die Person de» Herrn, die jetzt ganz entschieden, vielleicht richtend du ch die Welt schreitet, sollen Sie uns sehen lasten. Sie sollen dieselbe vergegenwärtigen, neu zeigen . . . Jedenfalls wird e» der größte Gewinn fllr unser Volk sein, daß er begriffen hat, man kommt ohne ihn nicht aus, man muß mit ihm rechnen."
Der Kaiser sprach offen von dem. was das deutsche Volk um den inneren Gewinn des Krieges bringen könnte. .Die Passion zum Nörgeln und Kritisieren." Nicht ohne Wehmut konnte man erkennen, wie der Kaiser unter diesem Erbfehler seines Volke» leidet. Nicht weil er bloß ihn, den Staat, oder die Regierung beträfe, sondern well sich das Volk selbst mit dieser alten deutschen Untugend den Weg » zum eigenen Wähle vertritt. .Ich habe es mir oft durch den Kopf gehen lasten, wie dem abzuhelfen sek. Es ist nichts zu machen durch Bevormundung, durch Befehls und Gesetze. Es mutz von innen heraus kommen. Bon außen kommt es nicht. Man muß innerlich ausgeglichen sein, dann hat man ein Gleichgewicht in schlimmen Tagen und. was oft noch schwerer ist, in guten Tagen."