Ei Hein! tägiich Au» nähme der 8 und StMage.

Prri« virrteliShrlich h>ri mii Trägerloh» >s, im Bezirk», qd 10 Lw.-Derkehr LL im SbrigkN Württembrrg 1.M M,»^!»«AbonnemeutL -och WerhSktnir.

Anzeige».Gebühr ?kr die rtaspalt. Zeile au» gewöhnlicher Schrift oder Seren Raum bei einmal Tlnrtckuug 10 4,

»ei mehrmaliger entsprechend Rabat!.

m» AoM-Ml K w Lbermir-Iezirl! UM.

Jernspreche» M° 39.

90. Fayrgang.

Postscheckkonto Nr. 8113 Srntlgarr

Beilagen:

Plauderstübchr«

und

Zlluttr. Soll«ag»b!att.

172 Mittwoch, den 26. Juli 1916

Amüiches.

Verordnung des Stellvertreters des Reichskanz­lers über vorläufige Maßnahme» znr Regelung des Verkehrs mit Gemüse und Obst.

Vom 15. 3uli 1916. (Reichs-Gesetzbl. S. 744).

Aus Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Bolkscmährung vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 401) wird verordnet:

§ 1. Bis zum 1. August 1916 ist das Dörren von Gemüse und dis Herstellung von Sauerkraut verboten.

Dies gilt nicht für die Verarbeitung im eigenen Haus­halt zum eigenen Verbrauch.

§ 2. Bis auf weiteres dürfen Kaufverträge über Pflaumen, die ganz oder teiiweise erst nach dem 1. August j 1916 zu erfüllen sind, und Kaufverträge über anderes Obst sowie über Gemüse, einschließlich Zwiebeln, die ganz oder teilweise erst nach dem 15. August 1916 zu erfüllen sind, nicht abgeschlossen werden.

Das Gleiche gilt für andere Verträge, die den Erwerb von Gemüse oder Obst zum Gegenstand haben.

§ 3. Alls vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung abgeschlossenen Verträge über den Erwerb von Gemüse und Obst sowie über den Erwerb von Dörrgemüse, die ganz oder teilweise erst nach dem 15. August 1916 zu erfüllen sind, find bis zum 25. Juli 1916 der Rcichsstelle für Ge­müse und Obst anzuzrigen.

Dabei sind die Namen und der Wohnort der Vertrag­schließenden, der Gegenstand des Vertrages, sowie die ver­einbarte Menge und der vereinbarte Preis anzugebcn.

§ 4. Ausnahmen von den Vorschriften im § 1 kön­nen dre Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimm­ten Behörden in dringenden Fällen zuiassen.

Ausnahmen von dem Verbot des 8 2 kann die Reichs- stslle sür Gemüse u >d Obst zulassen.

8 5. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft:

1. wer der Vorschrift im 8 I zuwider Gemüse ver­arbeitet ;

2. wer der Vorschrift im 8 2 zuwider Verträge über Gemüse oder Obst abschtießt;

3. wer die in 8 3 oorgeschliebene Anzeige nicht inner­halb der gesetzten Frist erstattet oder wissentlich un­richtige oder unvollständige Angaben macht.

8 6. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ver­kündung in Kraft.

Berlin, den 15. Juli 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers: gez. Heifserich.

Was jetzt not tut.

Fetzt geht'« bald ins dritte Fahr mit diesem Krieg! Fetzt ist's genug! Fetz! gehört Frieden gemacht! Das sind drei wahre Sätze, einer so wahr wie der andere. Auch der deutsche Reichskanzler stimmt ihnen zu und spricht das aus. Dreimal schon, zuletzt im Mai dieses Jahres, hat er es un- zwe.dkutjg vor der ganzen Welt versichert, daß Deutschland zum Fliedensschluß lieber heute als morgen bereit ist. c- haben aber die Feinde Deutschlands dazu gesagt?

^n Frankreich hat der Präsident selbst die Antwort gegeben, in England der Minister Grey, beide gleichfalls im Mai. Frankreichs Antwort lautet:Wir wollen nicht, daß die Mächte Deutschland und Oesterreich uns Frieden anbieten. Wir wollen, daß sie ihn von uns erbitten. Wir wollen nichts hören von ihren Bedingungen. Wir wollen ihnen die unsrigen auferlegen". So antwortete Frankreich durch m Kuno Poincares. seines Präsidenten. Und England? Am 25. Mat diese« Jahres hat Eduard Grey. der Anstifter und wahrhaftige Vater dieses Weltkriegs, die Antwort des französischen Präsidenten feierlich und ohne Widerspruch vor der englischen Volksvertretung gutgeheißen und hinzugefügt, fle seien sitzt gerade miteinander im Werk,diesen Krieg zu einem Punkt zu bringen, der noch nicht erreicht" sei. Da­rum sei jetzt keine Zeit von Frieden zu reden.

Also so steht die Sache: Sie wollen keinen Frieden. Eie wollen ihn nicht, solange wir nicht so zusammengeschlagen und zusammengedrochen find, daß wir uns jeden Frieden

DllMN M der

Bekanntmachung -es Ministeriums des Inner« über vorläufige Maßnahmen zur Regelung des Verkehrs mit Gemüse und Obst, vom 21. Juli ISIS.

(Staalsanzeiger Nr. 169.)

I. Die Verordnung des Stellvertreters des Reichskanz­lers über vorläufige Maßnahmen zur Regelung des Ver­kehrs mit Gemüse und Obst vom 15. Juli ds. Fs. (Reichs- Gesetzbl. S. 744) bezweckt, einigen Auswüchsen aus dem Gemüse- und Odflmarkt entgegenzulreien, die zur Steige- rung der Preise und zur Entblößung des Marktes bei­tragen.

II. Das Verbot des Dörrens von Gemüse und der Herstellung von Sauerkraut (§ 8 der Verordnung) richtet sich gegen das volkswirtschaftlich bedenkiiche Verarbeiten von Fcühgemüse, das besser sür den sofortigen Verbrauch auf dem Markt bleibt, während das Verbot des Abschlus­ses von Verträgen aus Lieferung von Gemüse und Obst nach einem bestimmten Zeitpunkt (8.2 der Verordnung) dem Treiben der Händler, Fabriken und Großstädte, die sich bet der Sicherung von Gemüse und Obst Sberbieten und dadurch eins ungesunde Preissteigerung Hervorrufen, Einhalt gebieten soll. Beide Bestimmungen zusammen sollen eine gewisse Beruhigung des Marktes Hervorrufen.

III. Die Anze gepflicht für bereits abgeschlossene Ver­träge über Obst, Gemüse und Dörrgemüse, die nach dem 15. August 1916 zu erfüllen sin) (ß 3 der Verordnung), bezweckt die Gewinnung eines Ueberblicks über die getätig­ten Vorverkäufe. Je nach dem Ergebnis der E.hebunz wird ein weiteres Vorgehen zur Rückgängigmachung von Abschlüssen, die auf ein Hamstern hinauslaüfen, in Frage kommen.

Die Anzeigen müssen bis 28. Juli erstattet werden und sind entweder unmittelbar oder durch Vermittlung des Ortsvorstehers au die Reichs­stelle sür Gemüse «ud Obst in Berlin W 8V, Rankestratze S«, einznseude«.

Die Ortspolizeibehördea haben für streng? und schnelle Durchführung obiger Anordnungen Sorge zu tragen.

Nagold, den 24. Juli 1916. K. Oberamt.

Kommerell.

Der amtliche Tagesbericht.

WTB. Großes Hauptquartier. 25. Juli.

Amtlich. (Tel.)

Westlicher Kriegsschauplatz:

Nördlich der Somme wurden nach dem gescheiertten englischen Angriff am 22. Juli gestern die englisch-sran-

grsallen lassen müssen. Erst dann wollen sie von Frieden hören, wenn wir vor Schwäche nicht mehr darüber mitrcden können, wie der Friede ausfehcn soll. Ohne uns wollen sie Frieden machen, einen Frieden, wie er ihnen gefällt, ohne uns, gegen uns oder gar nicht.

An diesen Stand der Dinge muß man sich erinnern, so oft einem die Rede über den Weg oder der Gedanke über die Seele läuft:Fetzt ist's genug! Jetzt sollte man Frieden machen!" Gewiß wäre es genug, übergenug! Ge­wiß wäre es Zeit für den Frieden, hohe Zeit! Aber Eng- land vor allem will ihn nicht, wenn es ihn nicht machen, will ihn nicht, ehe es ihn uns auferlegen kann nach seinem Herzen. So hat der ehrlichste deutsch« Friedenswille keinen Wert.

Oder sollen wir dem Todfeind in London den Gefallen tun, daß wir ihm den Weg freigeben nach seinem Willen, nur daß Friede wird? Sollen wir unsere Soldaten Heim­rusen aus Belgien und Nordfrankreich, aus Polen und vom Balkan und dann zum Feinde sagen:Jetzt haben wir das Unsriqe getan; nun gib uns den Frieden dafür! ?" Das ist so unsagbar dumm, daß man es fast nicht ausdenken kann. Was sür einen Frieden gäbe das. wenn wir ihn bei den Engländern holen, ja erbetteln wollten um jeden Preis! Dazu sollten wir das edle Blut von hunderttausend unserer Männer und Söhne, unserer Brüder und Väter dahtngegeben haben? Jetzt haben wir die eroberten Ländern, Belgien, Nordfrankreich, Polen als gute Pfänder in der Hand. Wenn wir unsere Soldaten Heimrufen, wenn wir die Pfän­der aus der Hand lassen, nur damit Friede wird, was haben

WM.

zöfischen Kräfte auf der Front PozieresMan- repas zu entscheidendem Stoße zufammengerafft. Er ist wieder zusammengedrochen, meist schon im Feuer, an einzelnen Stellen in scharfem Rahkampf, so östlich von Pozieres, im Foureauxwäldchen, beiLon- gueval und bei Gnillemout. Wieder haben sich die brandeuburgischeu Grenadiere und die tapfere« Sachsen vom 104 Reserveregimeut glänzend be­währt. Südlich der Somme führte» gleichzeitig die Franzose» starke Kräfte im Abschnitt Estrees Toyeeonrt zum Sturm, der nur südlich von Est- rees vorübergehend Boden gewann, sonst aber unter schwerste» blutige« Verlusten für de« Feind zerschellten.

Im Maasgebiet zeitweise heftige Artillerie­kämpfe. Links des Flusses kam es zu «»bedeutende» Handgranatenkämpseu, rechts desselben wiederholte der Feind mehrmals seine Wiedererobernngsversnche am RückenKalte Erde". Ec wurde im Sperrfeuer abgewiese».

Nördlich von Batschweiler (Elsaß) brachte eine unserer Patrouillen ZV Gefangene aus de: französi­schen Stellung zurück.

Leutnant Baldamns schoß südlich von Binarville einen srauzöfische» Doppeldecker ab und hat damit seinen vierten Gegner außer Gefecht gesetzt.

Qestlicher Kriegsschauplatz:

Vorstöße schwächerer russischer Abteilungen südöstlich von Riga und Patrouille« an der Düna wurden abgewieseu.

Bei der

Heeresgruppe des Generals von Linsingeu sind feindliche Angriffe an der Stouowkafront, süd lich von Beresteczko in geringer Brette bis in die vorderste Verteidigungslinie gelangt.

Westlich von Burkanow wurde ein russisches Flugzeug im Lustkampf abgeschossen.

Balkankriegsschauplatz.

Keine wesentlichen Ereignisse.

Oberste Heeresleitung.

wir dann von England zu erwarten? Nichts anderes als den Krieg von vom, dann aber einen Krieg aus unserem Boden und hernach allerdings vielleicht Frieden, aber einen Frieden, daß es Gott erbarmt.

Man darf ja nur ansehen, wie England mit allen Völkern umgeht tn Europa und der ganzen Welt, soweit seine Macht reicht: mit seinen eigenen Kern, mit den Neu­tralen. mit seinen Feinden, ja selbst mit seinen Freunden. Das mme Volk von Irland schleppt man sozusagen aus einer Tragbahre zum Rich platz. zum Tod durch die Kugel oder durch den Strang. Die Inder stellt England als Kanonen­futter in die vordersten Gräben in Frankreich, gleichgültig, ob sie Hundertweise der ungewohnten Witterung erliegen. Die Schweizer. Holländer, Schweden. Griechen bekommen gegen alles Völkerrecht von England ihre Einfuhr zugenufsen, knapp genug, weil es England so in seine Pläne paßt. Zu Tausenden mußten Burenstauen und Burenkinder seinerzeit sterben, weil England ihre Männer und Väter anders nicht zu zwingen vermochte. Und Frankreich, Englands Freund, darf stromweise für England sein Blut vergießen und zuletzt wahrscheinlich noch seine schöne Hafenstadt Calais an Eng­land abtreten, nach der es England seil 300 Jahren gelüstet. Es gibt nichts Brutaleres, Zäheres, Stierköpfigeres auf der Welt, als den Engländer, wenn er etwas wegräumen will, das seinem Vorteil im Wege ist. Und wir, wir sind ihm im Weg. Wir sind ihm im Weg, seit die deutschen Han­delsschiffe nicht mehr mit wertlosem Sand als Beschwerungs- mittei aus den deutschen Häfen auslaufen, sondern mit guten Waren, heutzutag im Wert von jährlich an 10 Milliarden