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Geschäft stammten. In der Wohnung des Verdäch­tigten wurden noch weitere Waren im Wertbetrag von über 300 ^ vorgefunden. Der Dieb ist fest­genommen.

B l a u b e u r e n, 8. Okt. In vergangener Woche wurde in unserer Nachbarschaft Schelklingen I. G-, ein alter Junggeselle und braver Arbeiter, der fast sein ganzes Leben als Schlichter und dann als Rauer in der mech. Weberei Urspring zubrachte, 74 Jahre alt, beerdigt. Etwas eigen wie er war, aber bieder und sparsam, bewahrte derselbe seine fürs Alter zu­rückgelegten Ersparnisse gut auf, nicht in feuerfestem Kassenschrank, sonderntief unter der Erde." Als man nämlich nach dessen Verlassenschaft sah, fand man außer einigen Kapitalbriefen noch mehrere Geld­beutel und in einem derselben ein Verzeichnis über ca. 800 in 20- und 10-Mark-Goldstücken, absolut aber diese klingenden und blinkenden Münzen nirgends. Schließlich wurde auch im Keller darnach gesucht und siehe da, in einem Hafen und mit einem Deckel fein zugedeckt, unter Backsteinen diebessicher verborgen, wurde die verzeichnete Summe prompt gefunden.

New-Aork, 9. Okt. Der amtliche Be­richt Dr. Mc Donald's an den Gouverneur des Staates New-Aork über die Hinrichtung Kemmler's Lurch Electricität ist veröffentlicht worden. Dr. Mc Donald behauptet, daß Kemmler's Tod sofort eintrat -und daß zwischen dem ersten und zweiten elektrischen Schlage der Körper des Hingerichteten kein Lebens­zeichen bekundete. Die Absicht und der Zweck des Gesetzes, einen plötzlichen und schmerzlosen Tod zu bewerkstelligen, wäre vollkommen gelungen. Zwischen dem Eintritt Kemmler's in die Hinrichtungskammer und seinem Ende verstrichen nur 8 Almuten, mährend beim Hängen, wie Dr. Mc Donald hervorhebt, der Tod in der Regel erst nach 15 bis 30 Minuten ein- tritt. Er empfiehlt mehrere kleine Abänderungen, wie

z. B. größere, der vorher zu ermittelnden Widerstands­kraft des Delinquenten angemessene Voltage. Dieser Bericht wird wahrscheinlich die Folge haben, daß das Gesetz, welches im Staate New-Mrk die Hinrichtung mittelst Electricität einführt, ein ständiges werden wird.

Vermischtes.

Entscheidungen des Reichsversicher­ungsamtes. Ein Steinmetz stürzte auf dem Wege zur Arbeit auf dem Glatteise im Hof, der zur Werk­stätte führte, und erlitt eine Verletzung. Das Reichs­versicherungsamt ließ den Entscheidungsanspruch zu, weil der Vorfall bereits innerhalb der Grenzen des Fabrikgrundstückes sich ereignete und der Zugangs­weg in Folge Glatteises eine mangelhafte Beschaffen­heit hatte. Ein Arbeiter unterbrach seine Arbeit, um eine Flasche Bier zu trinken. Beim Entkorken der Flasche sprang deren Hals ab, der Arbeiter er­litt an der Hand eine Verletzung. Der Anspruch des Klägers wurde abgewiesen. Es handelt sich hier um einen Unfall des täglichen Lebens, der außerhalb eines ursächlichen Zusammenhangs mit dem Betriebe und dessen Gefahren steht, und dem Arbeiter gelegent­lich der Befriedigung eines gewöhnlichen Bedürfnisses nur zufällig an der Betriebstätte betroffen hat, ihn aber ebenso wohl und in gleicher Weise überall anders­wo hätte treffen können. Ein Maurer nahm nach Eintritt der Feierabendstunde, um sich vom Arbeits­staube zu reinigen, in einem Flusse nahe bei der Arbeitsstätte ein Bad. Er wurde hierbei vom Schlage gerührt und starb. Da der Unfall in keinem ursäch­lichen Zusammenhang mit dem Betriebe steht, das Baden lediglich dem persönlichen Interesse des Ar­beiters diente, wurde der Anspruch auf Entschädigung zurückgewiesen. Der mit Holzspalten für den Be­trieb beschäftigte Arbeiter wurde durch einen unvor­sichtigen Hieb verletzt, den der Sohn des Dienstherrn geführt, nachdem ihm der Arbeiter auf dessen Wunsch

gestattet hatte, sich an der Arbeit zu beteiligen. Es liegt ein Betriebsunfall vor; denn er hatte den Ver­letzten bei der Betriebsarbeit betroffen und seine Ur­sache war eine dem Betriebszwecke ebenfalls dienende Thätigkeit. Daß die letztere nicht von einem regel­mäßigen Arbeiter, sondern von einem aus Liebhaberei mitarbeitenden Dritten ausaing, ist unerheblich.

Wie aus Helgoland berichtet wird, hat der Kaiser eine Patenstelle bei dem am 13. September geborenen Sohne des Schuhmachermeisters Theodor Hornsmann, dem sogen,ersten Helgoländer Rekruten", angenommen.

Der Papst auf der Jagd. Man berichtet aus Rom: Der Papst hat am letzten Mittwoch die Vogeljagd mittelst rooeolo (Netz) wieder ausgenommen. Der Papst beginnt täglich schon um 6 Uhr morgens mit diesem Sport. In den großen vatikanischen Gärten ist ein besonderer Vogelherd emgerichtet, an welchem Leo XIH. sich diesem Vergnügen hingeben kann.

Wie schwungvoll sich der Sklavenhandel in Afrika noch betrieben wird, ergiebt sich aus einer anläßlich der Brüsseler Antisklavereikonferenz gemachten Zusammenstellung, über welche das Deutsche Kolonial­blatt berichtet. Darnach liefert Afrika in den drei Hauptgebietcn des Sklavenhandels (dem östlichen und westlichen Sudan, sowie Zentralafrika nebst den Hafen­plätzen der großen Seen) jährlich etwa 80 000 Sklaven, aber durch den Fang und Transport gehen mind stens 400 000 Menschen zu Grund. Die Sklavenjagden werden im Westen ausschließlich durch eingeborene Häuptlinge betrieben und die Sklaven teils zum Acker­bau, teils zu Schlachtopfern bei religiösen Feierlich­keiten verwendet. Im Osten dagegen, wo die Araber die Sklavenjäger sind, werden die Gefangenen nach denjenigen Ländern des Orients ausgeführt, in welchen die Sklaverei noch gesetzlich besteht, Marokko, Tunis, Tripolis, Arabien, Türkei und Persien.

Amtliche Bekanntmach tilgen.

wird vom K. Amtsgericht Calw am Montag, den 20. ds. Mts., vormit­tags 1012 Uhr auf dem Mathaus zu Neuweiler abgehalten werden. Calw, den 11. Oktober 1890.

Amtsgerichtsschreiber Nagel.

Nahnaöschnitt-Zerpachtung und -Merkauf.

Die der K. Württ. Eisenbahnverwaltung gehörigen Grund­stücke, sogen. Bahnabschnitte, sind auf die 12 Jahre Martini 1890/1902 neu zu verpachten; auch ist die Eisenbahnverwaltung 7 bereit, die für sie dauernd entbehrlichen Grundstücke bei Erzielung ' angemessener Preise zu verkaufen. Etwaige Kaufsliebhaber wer­den ersucht, ihre schriftlich zu stellenden Angebote, in welchen der Gegenstand des Angebotes genau bezeichnet sein und der Anbieter sich zur Aufrechterhaltung seines Gebots für den Fall öffentlicher Versteigerung verpflichten muß, spätestens 1 Tag vor dem Verpachtungstermin an das Bauamt einzusenden, oder gelegentlich der Pachtverhandlung an Ort und Stelle persönlich zu übergeben.

Die Pachtverhandlung beginnt für die Strecke Brötzingen bis Station Unterreichenbach am

Donnerstag, de« 16. Oktober, morgens 6"/. Uhr, auf der Station Brötzingen; für die Strecke Unterreichenbach bis Calw am Dienstag, den 21. Oktober, morgens 6 Uhr 50 Min.,

auf der Station Unterreichenbach; für die Strecke Pforzheim bis Station Neuen­bürg am

Freitag, den 24. Oktober, morgens 6'/« Uhr. am Durlacher Straßenübergang bei Pforzheim; für die Strecke Neuenbürg bis Wudvad am

Mittwoch, de» 2». Oktober, morgens 7 Uhr 20 Min.,

auf der Station Neuenbürg.

Pacht- und Kaufsliebhaber sind Hiernit zur Beteiligung eingeladen. Die rm November stattfindende 10jährige Neuverpachtung der Bahnböschunqen auf der Nagoldbahn wird später bekannt gemacht.

Pforzheim, den 11. Oktober 1890.

K. Württ. Kisenkahnvetrievsöauamk.

Schmidt.

EZ:

Gechingen, den 10. Oktober 1890.

Danksagung.

. Bei der Beerdigung meines teuren Gatten, des hiesigen Adlerwirts

Friedrich Dinaler,

durfte ich zahlreiche Beweise inniger Teilnahme an meinem großen Schmerz erfahren, und so ist es mir eine ange­nehme Pflicht, für die trostreichen Worte des Herrn Orts- , geistlichen und des Herrn Feuerwehrkommandanten, für >( die erhebenden Gesänge am Grabe, sowie für die ehren­volle Begleitung der verehrlichen hiesigen Vereine meinen tiefgefühltesten Dank auszusprechen.

Die schwergeleugte Gattin:

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