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JeMe Reill>M0llWeismeil
s i« JeWe Reii-Mleihe,
(Werte Kriegsanleihe.)
^.^^ur Bchceitung der durch den Krieg erwachsenen Ausgaben werden 4V->°/-> Reichsschatzauweisuugen «ud S°/° Schuldverschreibungen des Reichs hiermit zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt. "
Di- Schuldverschreibungen find seitens des Reichs bis zu« I. Oktober 1S14 nicht kiiudbar; bis dahin kann also auch ihr Zinsfntz nicht herabgesetzt werden. Die Inhaber könne« jedoch über die Schuldverschreibungen wie über jedes andere Wertpapier jederzeit (durch Verkauf, Verpfändung »sw.) verfügen. "
Bedingungen.
1. Zeichnungsstelle ist die Reichsbank. Zeichnungen werden
von SamStng, den 4. März, an bis Mittwoch, de« ÄS. März, mittags 1 Uhr
bei dem Kontor dev HleichsHauptöcrnk für Wertpapiere in Merlin (Postscheckkonto Berlin Nr. 99) und bei allen Iweiganstalten der HleichsbanL mit Kasseneinrichtung entgegengenornmen. Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung der Königlicher- Seehandlung (Preußischen Staatsbank) und der preußischen Isntral-Genossenfchaftskafse in Merlin, der Königlichen Kaupt- bank in Nürnberg und ihrer Zwetganstaltm, sowie sämtlicher deutschen Manken, Mankiers und ihrer Ailialen, sämtlicher deutschen öffentlichen Sparkaffen und ihrer Perbände, jeder deutschen Lebensversicherungsgesellschast und jeder deutschen Kreditgenossenschaft erfolgen.
Zeichnungen aus die S»/° Reichsanleihe nimmt auch die Post an allen Orten am Schalter entgegen. Auf diese Zeichnungen kan» die Bollzahlung am 31. März, sle M«ß aber spätestens am 18. April geleistet werden. Wegen der Zinsberechnung vgl. Ziffer 9, Schlußsatz.
2. Die Schatzanweisnnge» sind m 10 Serien eingeteilt und amgesertigt in Stücken z»: 20 060, 10000, 5000, 2000, 1000, 500. 200 und 100 Mark mit Zixsscheinen zahlbar am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres. Der Zinsenlauf beginnt am 1. Juli 1916, der erste Zinsschetn tst am 2. Januar 1917 fällig. Welcher Serie die einzelne Schatzanweisung angehört, ist aus ihrem Text ersichtlich.
Die Retchsfinanzvelwaltung behält sich vor. den zur Ausgabe kommenden Betrag der Reichsschatzanweisungen zu begrenzen; es empfiehlt sich deshalb für die Zeichner, ihr Einverständnis auch mit der Zuteilung von Reichsanleihe zu erklären.
Die Tilgung der Schatzonweisungen erfolgt durch Auslosung von je einer Serie in den Jahren 1923 bis 1932. Dis Auslosungen finden im Januar jedes Jahres, erstmals im Januar 1923 statt; die Rückzahlung geschieht an dem aus die Auslosung folgenden 1. Juli. Die Inhaber der ansgeloste« Stücke könne« statt der Barzahlnng viereinhalbprozentige bis 1. Juli 1SSS »«kündbare Schuldverschreibungen fordern.
3. Die Reichsauleihe ist ebenfalls in Stücken zu 20000, 10 OM, 50M, 20M, 1000, 500, 2M und IM Mark mit dem gleichen Zinsenkaus und den gleichen Zinsterminen wie die Schatzamvetsungen ausgefertigt.
4. Der Zeichnungspreis beträgt:
für die 4Vs°/° Reichsschatzauweisungen 93 Mark,
„ „ s °/° Reichsanleihe, wenn Stücke verlangt werden. 98,SN Mark,
„ 2°/° „ wenn Eintragung in das Reichsschnldbnch mit Sperre bis 15. April 1917 beantragt wird, 98,»v Mark
für je IM Mark Nennwert unter Verrechnung der üblichen Stiickzinsen (og!. Ziffer 9).
5. Die zugrlellten Stücke werden auf Antrag der Zeichner von dem Kontor der Reichshauptkanlr sür Wertpapiere in Berlin bis zum 1. Oktober 1917 vollständig kostenfrei a»s- bewahrt und verwaltet. Eine Sperre wird durch diese Niederlegung nicht bedingt; der Zeichner kann sein Depot jederzeit — auch vor Ablauf dieser Frist — zurücknehmen. Die von dem Kontor sür Wertpapiere ansgesertigten Depotscheine werden von den Darlehnskassen wie die Wertpapiere selbst beliehen.
8. Zeichnungsscheine sind bei allen Reichdankanstalteu, Bankgeschäften, öffentlichen Sparkassen, Lebeasverficheruaqsgesellschastea und Kreditgenossenschaften zu haben. Die Zeichnungen können aber auch shue Verwendung von Zeichnungsscheinen brieflich erfolgen. Die Zeich aungsscheine für die Zeichaungen bei der Post werden durch die Postanstolten ausgegsben.
7. Die Zuteilung findet tunlichst bald nach der Zeichnung statt. Ueder die Höhe der Zuteilun; entscheidet die Zeichmmgsstelle. Besondere Wünsche wegen der Stückeln«- sind in dem dafür vorgesehenen Raum aus der Vorderseite des Zeichuungsschetnes anzugsben. Werden derartige Wünsche nicht zum Ausdruck gebracht, so wird die Stückelung von den Vermittlungsstellen nach ihrem Ermessen oorgenommen. Späteren Anträgen aus Abänderung der Stückelung kann nicht stattgegeben werden.
8. Die Zeichner können die ihnen zugeteilten Beträge vom 31. März d. 2. an jederzeit voll bezahlen.
Eie find verpflichtet:
30 o/g des zugeteilten Betrages spätestens am 18. April d. I.,
20°/° .. .. .. ., 24. Mai d. I.,
250/0 ,. ,. ., .. ., 23. Juni d. I..
25°/o„ „ ., .. .. 20. Juli d. I..
zu bezahlen. Frühere Teilzahlungen sind zulässig, jedoch nur in runden durch IM teilbaren Beträgen des Nennwerts. Auch die Zeichnungen bis zu 1NVS MaiE brauchen nicht bis zum erste« Einzahlnngsterwi« voll bezahlt werde». Teilzahlungen find auch aus sie jederzeit, indes nur in runden durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwerts gestattet; doch braucht die Zahlung erst geleistet zu «erden, wenn die Summ; der fällig gewordenen Teilbeträge wenigstens IM Mark ergibt.
Beispiel: Es müssen also >pm«stens zahlen: die Zeichner von ^ 300: «4 100 am 24. Mai, 100 am 23. Juni, 100 am 20.^2uli:
die Zeichner von ^ 200: 100 am 24. Mai, *4 100 am SO. Juli;
die Zeichner von 100: 100 am 20. Juli.
Die Zahlung hat bei derselben Stelle zu erfolgen, bei der die Zeichnung angemeldet worden ist.
Die am 1. Mai d. I. zur Rückzahlung fälligen 8NVVVVVV Mark 4 °/° Deutsche Reichsschatzanweisnnge» vonLNtL Serien werden — ohne Zinsschei» — bei der Begleichung zugeteilter Kriegsanleihen zum Nennwert unter Abzag der Stückzinsen bis 30. April in Zahlung genommen.
Die im Laufe befindliche» «»verzinsliche« Schatzscheine des Reichs werden — unier Abzug von 5°/g Diskont vom Zahlungstage, frühestens aber vom 31. März ab, bis zum Tage ihrer Fälligkeit — in Zahlung genommen.
S. Da der Zinsenlauf der Anleihen erst am 1. Juli 1916 beginnt, werden aus sämtliche Zahlungen für Relchsanleihe S°/°. für Schatzanweisungen 4^°/° Siückzinsen vom Zahlungetage, frühestens aber vom 31. März ab, bis zum 30. Juni 1916 zu Gunsten des Zeichners verrechnet; aus Zahlungen nach dem 30. 3uni hat der Zeichner die Stickzinsen vom 30. Juni bis zum Zahlungslage zu entrichten. Wegen der Postzeichnungen siehe unten.
BetfPtN: Bon dem in Ziffer 4 genannten Kaufpreis gehen demnach ab:
I. bei Begleichung von Netchsanleihe
a) bis zum 31. März
d) am
18. April
c) am
24. Mai
50/0 Stückzinsen sür
90 Tage
72 Tage
36 Tage
—
1.2s °/°
97.25°/°
1.-°/°
0.50 °/°
Tatsächlich zu zahlen. i Stücke
97.50 °/o
98 - °/°
der Betrag also nur ! Schuldbuch.
eintragung
97.05 0/0
97.30°/°
97.80 °/°
bei Begleichung von Reichsschatzanw.
ä) bis zum 31. März
e) am
18. April
k) am
24. Mai
4Vs 7o Siückzinsen für
90 Tage
72 Tage
36 Lage
---
1.12°°/°
0.90°/°
0.4S °/°
Tatsächlich zu zahlender Betrag also nur
93.87°°/°
94.10°/°
94.55 °/°.
Bei der Reich-anleihe erhöht sich der zu zahlende Betrag für jede 18 Tage, um die sich die Einzahlung weiterhin verschiebt, um 25 Pfennig, bet den Schotzanweisungen sür jede 4 Tage um 5 Pfennig für: je t«0 .4 Nennwert.
Bei Postzeichnnngeu (siehe Ziffer 1. letzter Absatz) werden auf bis zum 31. März geleistete Bollzahlungen Zmsen für 90 Tage (Beispiel l a) aus alle anderen Dollzahlungen bis zum 18. April, «nch wen« sie vor diese« Tage geleistet werde«, Zinsen sür 72 Tage (Beispiel Ns) vergütet.
10. Zu den Stücken von 1000 -4 und mehr werden für die Reichsanleihe sowohl wie für die Schatzanweisungen ans Antrag vom Reichsbank-Direktorium ausgestellte Zwischeoscheiue ausgegedrn, über deren Umtausch in endgiltige T ücke das Erforderliche später öffentlich bekanntgemacht wird. Die Stücke unter 1000 z» denen Zwtschenscheine nicht vorgesehen sind, werden mit größtmöglicher Beschleunigung feriiggestellt und oorausfichilich im August d. I. ausgegeben werden.
Reichsbank-Direktorium.
Havenstein. 0 . Grimm.
Berlin, im Februar 1916.