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Fernsprecher Nr. 29.
89. Jahrgang. Postscheckkonto Nr. 5113 Stuttgart
Montag, dm 12. Aprit
ksellschkster
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Plaudcrftübchen.
Illustr. Sonntags!,lab und
Schwäb. Landwirt.
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Erhitterte
Vst im Weste«.
Amtliches
Bekamntmachuug, betreffend Bsrratserhebnng für Verbandsstoffe vom 7. April LS1S.
Auf Grund der Bundesratsoerocdnuttg betreffend Bor- ratserh-b-rnqeu vom 2. Februar 1915 (Reichs-Gesetzblatt Sette 54) wird fügende Bekanntmachang erlassen:
8 1. V»n der Versüzung betroffen sind 1) entfettete Brrbandwatte jeder Art: 2) gewöhnliche ungereimte Watte: 3) Komprrssen-Mull: 4) Binden-Mull: S) Gaze: 6) Cambri«.
tz 2. Zur Auskunft Zerpflichtet sind 1) alle, welche die in Z Mufgeführten Gegenstiinde aus Anlaß ihres Handelsbetriebes oder sonst des Erwerbes wegen im Gewahrsam und/oder unt-r Zsllaussicht haben, Kausen oder verkaufen:
2> gewerbliche Unternehmer, in deren B-trieben die in Z 1 aufgesühr- ten Gegenstände erzeugt oder verarbeitet werden. ^
3) Kommunen, öffentlich rechtliche Körperschaften und Verbände.
8 3. Z« melden sind
1) die Vorräte, die den zur Auskunft nach 8 2 Verpflichteten ze- hören: dabei ist anzugebe», wer diese Vorräte aufbewahrt (genaue Adresse), mit Angaben der Mengen, die von den einzelnen Personen oder Firmen usw. aufbewahrt werden:
2) die einzelnen Bo-rate, die sich — mit Ausnahme der unter 1) au-
gegebenen Mengen — außerdem in seinem Gewahrsam befinden, sowie die Eigentümer (unter Angabe der genauen Adresse) der einzelnen Mengen: ^ ^ .
3) die Mengen, die sich aus dem Transpott zu dem nach § 2 zur Auskunft verpflichteten, oder unter Zollausficht ,aus dem Wege zu ihm) befinden.
Die Mengen find einheitlich in Kilogramm anzugeben nnd zwar für jeden in A 1 genannten Stoff getrennt.
8 4- Zeitpunkt für die Angaben der Meldung.
Zu melden sind alle in § 3 ausgesShrten Vorräte und Mengen nach den am 7. April 1915 vormittags 10 Uhr tatsächlich bestehende» Zustande.
Ausgenommen »on der Bersügung sind Vorräte, die am Tage der Borrtaserhebung weniger als SO »on einem der in § 1 ausgeführten Gegenstände betragen.
8 6. Die Meldung ist zu richten an
Medizi alabteilnng des Kgl. Preust. Krieasmirttsterinms Berlin IV S, Leipziger Platz 17.
8 7. Die Meldung hat zu erfolgen bis zum 17. April 1915 an die in 8 6 angegebene Adresse.
8 S. Die zuständige Behörde oder die von ihr beauftragten Be- amten sind befugt, zur Ermittelung richtiger Angaben Vorratsraum«, in denen Vorräte an Verbandstoffen zu vermute-, sind, zn untersuchen und die Bücher der zur Auskunft Verpflichteten zu prüfen.
8 9. Wer vorsätzlich die ln den oben genannten 88 geforderte Auskunft zu der in 8 7 angesrtzte» Frist nicht erteilt oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu S Monaten odrr mit Geldstrafe bis zu ^ 10 000 bestraft; Auch können Vorräte, die verschwiegen sind, im Urteil als dem Staat Versalien erklärt werden.
Stttttgsrt, den 7. April 1915
Sw. Generalkommando XIII. (K. Wiktt.) Armeekorps: gez. v. Marchtaler.
Grakel.
Den Spruch, ich maß ihn haben:
Will ans die Straße geh'n,
Den Männern, Greisen, Knaben Will ich ins Auge seh'rr.
Wie wird das Los ausfallend Roch schweigt der Rorne Mund,
Aus euren Mi-n n allen Sei mir der Ausgang kund.
Ich !cs' in jedem Blicke Einschließung wandeilos.
Nun kenn ich die Gr schicke.
Mein Bold, wie dst Su groß.
Isolde Kurz.
As§ der Schicht m der ChMWne.
Nachstehend? packende Sch rdcrunq ans den Kämpfen um Höhr 196 nordöstlich von Le Mernil «m 18. März ist dem Brief eines Artillerie-Offizier« entnommen.
Am Nachmittag steigerte sich das Artilleriessuer des Gegners zu einem rasenden Schnellfeuer, das sich vor unserem Abschnitt auf einen Raum von einigen hundert Meiern des Schützengrabens vereinigte.
Ununterbrochen dröhnen die Detonationen, w e ein ungeheurer Paukenwirbel, der aus unsere« Linien trommelt, glaudi, den Berg unter sich beben zu fühlen. Die Luft
Bekanntmachung.
Es ist Zur Kenntnis gekommen, daß das Eiserne Kreuz und andere Ehrenzeichen vo r Unbefugten getragen werden.
Die Behörden werden ersucht, ein wachsames Auge hieraus zu richten.
Zugleich wird behufs Vermeidung weiterer Maßregeln untersagt, Orden und Ehrenzeichen an Personen käuflich abzuzeden oder sonst zu überlassen, die sich über ihre Berechtigung zum.Erwerbe von solchen nicht genügend angewiesen haben.
Stuttgart. den 31. März 1915.
Das Königliche stellvertretende Generalkommando des XIII. (K. W.) Armeekorps: o. Rarchtaler.
Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos.
XIH. (K. W.) Armeekorps.
Auf G und de« § 9 Ist. b des preuß. Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4 /6. 1851 wird bei Vermeidung einer Gefängnisstrafe dis zu einem Jahr verboten, den Kriegsgefangenen Sachen irgend welcher Art. namentlich Schriftstücke, Zeitungen, NahruuZs- oder Genußmittel, ohne Erlaubnis des deutschen AusfiäMpersonsls zuzustecken. Auch der Versuch ist verboten und strafbar.
Weiterhin wird unter derselben Strafandrohung jeder Verkehr mit den Kriessgefangenen verboten, der nicht vom deutschen Aufsichtsperson»! gcstMet wder durch die Unterbringung und Beschäftigung der Kriegsgefangenen geböte» ist.
Stuttgart, den 7. April 1915.
v. Marchtaler.
Beknvntmachrmg.
Auf Grund des § 2 der Kaiserliche» Verordnung vom 31. Juli 1914, beireffend dos Verbot der Ausfuhr von Verpflegung»-. Streu- und Futtermitteln, bringe ich nachstehendes zur öffentlichen Kenntnis:
Es wird verboten die Busfuhr von: Likör, Arrak, Rum, Kognak, Kirsch- und Zwetschkenwasser.
Berlin, den 3. April 1915.
Der Reichskanzler (Reichsamt des Innern.) Im Aufträge: Richter.
K. Höevcunt Hlcrgotö.
An die Schultheitzenämter.
Betr. die Koste« de- Schseebahuevs.
Soweit im letzwergangenen Mmter durch das Schnee- bahnen aus den Sraatsstraßen oder aus den Rschdarschasts- stratzen mit Postwagenverkehr Kosten entstanden sind und
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zittert in unzähligen Wellen, d,e die Nerve» i« einen aufregenden Zustand höchster Spannung versetzen. Ueber dem Schützengraben steigt ein« hohe Wand empor von hochgeschleuderten Staubwolken und schwarzem Rauch, wie ein wallender Boi Hang, aus dem grelle Flammen zucken.
Alle Batterien, die wir aus dem Abschnitt vereinigen können, legen mit ihrem Schnellfeuer einen Feuerricgel »or unsere Gräben.
Ich suche mit dem Scherenfernrohr das Gelände ab, um vielleicht aus irgend einem Anzeichen in den benachbarten Abschnitten einen Schluß aus den Verlaus de« unsichtbaren Kampfes ziehen z» können.
Ans einmal sehe ich durch das Glas Kolonnen in einer breiten Front. Schulter an Schuster gedrängt und mehrere Glieder tief. Deutlich erkenne ich die Käppis — hier springt über den Linien ein Schein aus von dem Stahl der Bajonette. Hilter der langen geschmunzenen Linie der kahlen Hochfläche stehm sie wie eise dunkle Mauer gegen den Hellen Himmel. Durch das Telephon geht der Befehl: Alle verfügbaren Geschütze gegen Höhe 196!
Die schwarze Masse war jetzt auf der Höhe und schwankte wie eine g'wollige Woge vorwärts in eimm schweren, wuchtigen Rhythmus.
Es war rin glühendes Feuer von Wut: Wann kommt der erste Schuß! Auch die Batteriesührer, die rmt ange- sch n husten, erzöh-en, wie' sie mit geballten Fäusten in ihren Beobacht» rqsfleürn standen.
Aus der M ite löst fick eine Kompanie und stürmt mit glänzendem Schneid. Wett vor allen ein Ojfizier mit einer hinreißenden begeisterten Bewegung. Aus der zögern-
hiezu um einen Siaatsbeitrag nachgesucht werden will, sind die vNgesch-irbeneu Ueverfichten unter Beachtung der Bestimmungen des Erlasses der Kgl. Mnisterialaöreilung für de r Strnßm. und Wasserbau vsm 4 Mat 1901 (Amt- dl. S. 141) längstens dis SS. April d. I hierher oorz legen.
Vordrucke für die Uebsrsichtsu können vom Obeiamt bezogen werden.
Bemerkt wird, daß bei Bespannungen mit Ochsen die im Rsgiermrgabi. von 1901 S. 60 oerzeichr.etcn Borsvann- vergütungssäze in Spalte 3 des Formulars aus zwei Drittel zu ermäßigen std.
Wenn eine Ueb.rstch! son den einzelnen Gemeinden bis zu oben genannter Frist nicht einkommt, wird angenommen, daß Kosten der oorbezeichneten Art nicht erwachsen find.
Jen 3. April 1915. Ksmmerell.
Die amtlichen Tagesberichte.
WTB. Großes Hauptquartier, 10. April. Amtlich. (Tel.)
Westlicher Kriegsschauplatz:
Die Beute von Drie-Grachten erhöhte fick auf 5 belgische Ossiziere, 122 Maun uno 5 Maschinengewehre.
In der Champagne, nördlich von Beau- Sejour, räumten unsere Truppen die am 8. April genommenen, gestern aber durch schweres französisches Feuer zerstörten Gräben und wiesen französische Angriffe in dieser Gegend ab.
Die Kämpfe zwifchen Maas und Mosel hielten mit gleicher Heftigkeit an. In den von den Franzosen als von ihnen genommen gemeldeten Orten Fromezey und Gussainville, östlich von Verdun, ist bisher noch nicht gekämpft worden, da diese Orte weit vor unseren Stellungen liegen. Zwifchen Orne und den Maashöhe« erlitten die Franzosen eine schwere Niederlage. Alle Angriffe brachen in unserem Feuer« zusammen. An der Combreshöhe faßten sie an einzelnen Stellen unserer vordersten Linien vorübergehend Fnß, wurden
den Menge schließen sich einige beherzte Leute und kleinere Gruppen on. Fi unserem Schützengraben ein wilder Rah- Kampf. Leder dem rechten Ende der französischen Linie blitzt es Zweimal kurz hintereinander auf. Klar und schuf sehe ich die runde gelbe Rauchwolke, aus der ein Spreng- kegel von Eisenstücken in die dichte Linie herunter schlägt. Dann tanzen auch weiß« Schrapiellwolken immer schneller. Blutig und elend bricht dt« stolze Front zu Boden. Auf den Hängen lieaen sie zu Hunderten in dunklen, unförmigen Flecken. Trümmer fluten zurück, von Entsetzen und Grauen grj-gt. Zersprengt stehen sie Über die Hvchfläche oder lausen bestimmungvlo» hin und her in ihren phantastisch flatternden lange» Mänteln. Das Feuer fegt noch über die Höhe. Einzelne bleiben plötzlich stehen in einer gekrümmten. auswärkgebsgknen Haiiuap — man glaubt z« setzen, w e ihre Hände krampshast die Leere zu fassen suchen — und fallen. —
In dem französischen Bericht war zu lesen von merk- ließen Gewinnen westlich und östlich der Höhe 196 nordöstlich von Le Mesnil.
Wir kennen die Phrase ebenso wie von dem leichten Borrücken in der Gegend von T. So nennen sie ihre Sturmangr ffe, die vor unseren Stellungen zusammenbrechen. Sie versessen zu sogen, daß sie, nachdem sts 50 Meter v"chü mien, wieder zurückliefen. Auch bet dem großen Angriff vom 18. März, von drm sie eine Entscheidung erhofften. schien es ihnen nicht erwähnenswert- zu sein, daß daß nur ihre Toten an den Stellen lagen, die sie gewonnen hatten. (WTB.)