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89. Jahrgang.

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Beilagen.

Plauderstübchen

und

Illustr. Sonntagrbla t.

Dienstag, den 28. Dezember

191S

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Zertdüil

ms de« KrieMklMen.

Wagold.

Die Ortsarmcnbchörde hat bcschlosjen, auch Heuer wieder die

NelljühlMllilsch-EiitWllWklirtell

auszugeben.

Wer sine Karts Im Preis von mindestens 1 bei der Armenpflege (Siadtpfleger Lenz) entnimmt, von dem wird angenommen, daß er aus diese Weise feine Wünsche zum neuen Jahr darbringt und ebenso seinerseits auf Besuche u. Kartenzussndungen verzichtet.

Wir laden zu zahlreicher Beteiligung mit dem Anfügcn ein, daß die Liste der Teilnehmer noch zeitig vor dem Jahresschluss im Gesellschafter bekannt ge­geben und daß der Ertrag der Karten unter die ver­schämten HauZarmen verteilt wird.

Nagold, den 15. Dez. 1915.

Die Vorstände der Ortsarmenbehörde:

Dekan Pfleiderer. Stadlschulthettz Maier.

Amtliches.

Verfügung des Ministeriums des Innern, betreff.

eine Bestandsaufnahme von Kaffee, Tee und Kakao am » Janaar L»»«

Zur Durchführung der Bekanntmachung des Stellver­treters des Reichskanzlers über eine Bi stände aufnahw e von Kaffee, Tee und Kakao, vom 29. November 1915 (Reichs- Gesetzbl. S. 791) wird verfügt:

§ 1. Am 3. Januar 1916 findet eine Aufnahme der Borräte statt:

1. von Kaffee (Bohnenkaffee und Bohnenkaffee­mischungen), und zwar getrennt nach rohem Kaffee und nach gebranntem oder geröstetem (auch gemahle.- nem) Kaffee,

2. von Tee,

3. von Kakao, und zwar getrennt nach rohem Kakao, und nach gebranntem oder geröstetem Kakao, also mit Ausschluß von halbfertigsn Kakaoerzeugnissen, von gebrauchsfertigem Kakvopulver und von Schokolade. § 2. (1) Wer mir Beginn des 3. Januar 1916 Vor­räte der in h 1 genannten Art in Gewahrsam hat, ist ver­pflichtet, sie oern Octsoorsteher oder der van ihm be- zeichneten Stelle derjenigen Gemeinde anzuzeigen, in deren Bezirk die Vorräte lagern. Anzeigepflichtig sind hienach insbesondere alle diejenigen Gewerbe- und Handel­

Zoseph im Schnee.

Eine Schwarzwälder Dorfgeschichte von

Berthold Auerbach.

(FoNschung.)

Nein, nein," sagte der Harzbauer,der David sagt eigentlich gar nicht das, was wir haben sagen wollen. Wir meinen, der Herr Pfarrer soll das nicht tun, er soll bei uns bleiben, er soll, wie man im Sprichwort sagt, die Kirche im Dorf lassen."

»Ich kann meine Bewerbung um die andere Stelle nicht zurücknehmen, wenn ich auch wollte."

Dann bitten wir den Herrn Pfarrer um Entschuldi­gung. daß wir ihn belästigt haben," sagte der Wagner mit einem gewissen stolzen Gefühl, daß er doch nun auch etwas gesagt habe und gewiß nicht das Dümmste.

Die Männer verließen die Stube. Die Psarrerin aber gab ihnen das Geleite die Treppe hinab und tröstete die Männer, daß noch nicht alles verfehlt und daß sie nicht schuld sei an dem Entschlüsse des Pfarrers, der ihm schwer geworden, morgen werde schon wieder bester mit ihm zu reden sein, er sei heute nicht ganz frischauf, er sei sür nichts und wieder nichts heute nacht auf RSttmannshos geholt worden.

..Wie ich höre." sagte der Schilder-David.sollen sie jetzt alle beisammen sein auf der Heidenmühle und den Berspruch halten. Ich hab's nicht glauben wollen, aber ich

treibenden (Kakao- und Schokoladefabriken, Kaffeebrenne­reien, Kaffee-, Tee-, Kakaohandlungen, überhaupt Lebens­mittelgeschäfte, Konditoreien, Gast-, Speise-, Schank-, Kaffee-, Teewirtschaften, Apotheken usw), aber auch olle diejenigen sonstigen Personen (Pttvathaushallungen), welche Vorräte der genannten Art haben.

(2) Vorräte an Kaffee und Tee, die zum Verbrqnch im eigenen Haushalt bestimmt find, sind nur anzuzei­gen, wenn sie bei Kaffee 10 Kilogramm, bei Tee 2 V 2 Kilogramm übersteigen. Letz'erenfolls sind die gesamten, also nicht nur die die Grenze von 10 Kilogramm bei Kaffee und von 2^2 Kilogramm bei Tee übersteigenden Vorräte anzuzeigen.

(3) Vorräte im Gewahrsam von Gemeinden und sonsti­gen öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Verbänden sind gleichfalls anzuzeigen.

8 3. (1) Vorräte, die sich in fremden Speichern, La- gern, Schiffsräumen und dergleichen befinden, sind vom Verfügungsberechtigten anzugcben, wenn er die Vorräte unter eigenem Verschluß hat. Ist letzteres nicht der Fall, so sind die Vorräte von dem Verwalter der Lagerräume anzuzeigen.

(2) Vorräte, die mit dem Beginn des 3. Januar 1916 unterwegs sind, hat der Empfänger unverzüglich nach dem Empfang anzuze'gen.

(3) Die Borröte, die sich mit Beginn des 3. Januar 1916 in den unter Zvllaussicht stehenden Niederlagen (öffentlichen Niederlagen, Pcwa-iagein mit oder ohne amt­lichen Mitverfchkuß) oder in Zollausschlissen oder Freibr- zirken befinden, werden von den zuständigen Behörden nachgewiesen und sind in den vorgeschriebenen Anzeigen nicht auszusühren.

8 4. Die Anzeigepflicht erstreckt sich nicht aus a) Vorräte, die im Etgentume des Reichs, eines Bundes­staats oder Elsaß-Lothringens, insbesondere einer

Heeresverwaltung, stehen.

d) Vorräte, die im Etgentume der Zentral-Einkaufs-Ge-

sellschaft m. b. H. in Berlin stehen.

8 5. (1) Die Erstattung der Anzeige hat durch Aus- füllung eines Vordrucks zu geschehen, der von dem Ortr- vorstehsr oder der durch ihn bezeichneten Stelle zu beziehen ist.

(2) Die ausgefüllten Bordrucke sind von den Anzeige- pflichtigen spätestens am 5. Januar LSI« dem Orts­vorsteher oder der von ihm benannten Stelle zu übergeben.

8 6. (1) Die Durchführung der Erhebung liegt dm Ortsoorstehern ob. Die Aufforderung zur Erstattung der Anzeigen hat durch öffentliche Bekanntmachung zu erfolgen.

(2) Die Ortsvorsteher haben die bei ihnen einlausenden

Anzeigen über die vorhandenen Borräte soweit möglich au ihre Vollständigkeit zu prüfen und dafür zu sorgen, daß dis Anzeigen von allen ihnen bekannten Anzeigepflichtigen eingehen.

(3) Schließlich haben die Orisvorsteher die von den Pflichtigen eingegangenen Anzeigen nebst den «on den Ortsoorstehern selbst und den Vorständen sonstiger öffent­lich-rechtlicher Körperschaften oder Verbände nach 8 2 Abs. 3 auLgesülltcn Anzeigen unter sortlsusender Numerierung in die Gemeindeliste einzutragen und sodann die Gemeinde­liste mit sämtlichen nach Nummern geordneten Anzeigen bis spätestens IS. Januar ISIS an das Statistische Landesamt in Srntrgart etnzusenden.

8 7. Die Ortsuorsteher oder die von ihnen beauftrag­ten Beamten sind befugt, zur Ermittlung richtiger Angaben Vorrats- und Betcirbsräume oder sonstige Aufbewahrungs­orte, wo Vorräte der in 8 1 genannten Art zu vermuten find, zu untersuchen und die Bücher des zur Anzeige Ver­pflichteten zu prüfen.

8 8. Wer die vorgeschriebme Anzeige nicht erstattet oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu sünfzehntausend Mark bestraft; auch können im Urteil Vorräte, die bei der Bestandsaufnahme verschwiegen worden sind, sür dem Staate verfallen erklärt werden.

Stuttgart, den 22. Dez. 1915.

Fleischhauer.

Verfügung des Ministeriums des Inner«, betr.

Kart offelv ers orgung.

Au) Grund der Art, I der BundesralrVerordnung über eine weitere Abänderung der Bekanntmachung über die Regelung der Kartoffelpreise vom.29. November 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 787) wird folgendes verfügt:

I. Die Anordnung wegen Ucbertragung des Eigentums und die Aufforderung zum Verkauf ist auch gegenüber Kartoffklerzeugern mit einer geringeren Kartoffelanbaufläche als einem Hektar zulässig.

U. Durch die Uebertragung des Eigentums und die Aufforderung zum Verkauf darf über die gesamte Kartoffel­ernte eines Kartoffelerzeugers verfügt werden, jedoch mit folgenden Einschränkungen:

Ergreift die Anordnung mehr als zwanzig vom Hun­dert der Ernte des Landwirts, so find ihm zu belasten: a) die zur Fortführung der eigenen Wirtschaft, insbesondere auch zur Verwertung in eigenen oder genossenschaftlichen Brennereien, Stärkefabriken; Trocknungsanlagen und ähnlichen Betrieben, zur Fütterung des eigenen Bichs und zur Aussaat erforderlichen Kartoffeln; d) die auf Grund von Verträgen, die vor idem 30. No­

glaube jetzt alles. Der Berspruch soll ihnen aber nichts nützen, wir geben nicht nach."

Die Pfarrerin kehrte wieder in die Stube zurück, wo sie Mann und Bruder still nebeneinander fitzen sah. Kei­nes redete mehr ein Wort. Die Abendglocken läuteten, heute alle drei Glocken, denn !es wurde das Fest eingeläutet, und in den Herzen der drei Menschen, die hier beisammen saßen, klang es auch gar seltsam, wenn auch keinem Ohr vernehmbar. Die Pfarrerin sagte endlich:Es wird mir doch schwer sein, wenn ich diese Glocken nicht mehr höre. Was haben sie alles in uns wachgerufen!"

Der Pfarrer saß still am Fenster und endlich sagte er halb für sich:Das Schwerste ist der Entschluß, einmal die Gewohnheit zu lasten; nun ich ihn einmal gefaßt, vor mir und vor den andern, »Sr's nicht gut, wenn'« wieder rück­gängig würde. Laß Licht in meine Stube bringen. Ich sehr dich bald wieder, Eduard."

Der Pfarrer ging in seine Stube.

Zwölftes Kapitel.

Wo ist der Joseph?

Wo ist der Joseph?" fragte der Schilder-David, als er heimkam.

Er ist nicht da."

Ich Hab' ihn doch heimgeschickt, wie ich zum Pfarrer gegangen bin."

Er ist nicht heimgekommrn."

Sr wird wieder drüben beim Häspele sein. Ich will nach ihm schauen," sagte Martina und machte sich auf. Gib ihm gleich eine tüchtige Ohrfeige, well er so eigen-

I mächtig h-rumläust," rief der Schilder-David der Wegge­henden nach..

Martina kam bald zurück und sagte:Joseph sei nicht beim Häspele und auch nicht mehr in der Werkstätte."

So ist der dumme Bub wer weiß wohin. Ich will selber nach ihm um'chauen."

Der Schilder-David ging fort und fragte von Haus z« Haus nach Joseph. Niemand wußte Bescheid. Der Schil- der»Daoid ging wieder heim; der Knabe ist gewiß schon unterdes nach Hause gekommen.

Aber wo ist Joseph?" fragte ihn Martina, als er in die Hausflur trat, die als Küche diente.

Wird gleich kommen," sagte der Großvater, ging aber doch durchs ganze Haus und durchsuchte alles. Er ruft auf den Speicherboden den Namen Joseph, und er erschrickt fast, wie er so ins Leere hinausruft. Er rückt Schränke weg, hinter denen sich gar kein Mensch verstecken kann, selbst hinter dem Hause, am Bachsturze öffnete er die verdeckte Kalkgrube und dachte nicht daran, daß fie ja zugefroren war und niemand htneinfallen konnte, und eben als er ins Haus zurück kam, begegnete er Häspele, der die neuen Stiefel sür Joseph brachte. Diesem vertraute er im gehei­men, daß er den Joseph suche, er sei in Aengsten, dem Kinde könne irgendetwas zugestoßen sein, er wisse nicht was, aber er sei in Angst.

Habt ihr denn schon beim Waldhörnle nachgesehen? Ich höre ihn eben blasen und gar schön, und da ist der Joseph gewiß bei ihm. Da sind die Stiefel, ich will ihn suchen."

(Fortsetzung folgt.)