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» Illustr. Sonntagsblatt und
Echwäb. Landwirt.
1914
MW NerseedWte i« MM.
Amtliches.
Agt. HSevcrrrrt Fkagokd.
Erlaß an die Herren Ortsvorsteher, betr. die Anlegung und Führung der Rekrutierungs-Stammrollen.
Unter Hinweisung auf §§ 44 und 46 der Wehrordnung (Reg.Bl. Nr. 23 von 190l) sowie aus die aus dem Titelblatt der Rekrutierungsstammrolle adgedruckten Vorschriften wird zur genaueste« Aeachtung hinsichtlich der Anlegung der Stammrolle im Einzelnen noch folgendes bemerkt:
I. In die Stammrolle sür 19 !5 müssen ausgenommen werden:
a) aste innerhakö des Hemeindevezirks im Jahre I8SS geborenen männlichen Personen, sofern sie nicht erweislich gestorben sind,
d) die in der Zeit vom l. vis l5. Dezemöer ds. Js. sich anmeldenden Militärpflichtigen.
e) die sich nachträglich anmeldrnden Pflichtigen,
<y dir etwa i« Aualaade -rborrtte« «ad dort sich aashalteade», dra Familirarkgistrr« «ad Siirjkrlistr« eataommrar« Pstich- ti-r«, welche die Württ. Staatsangehörigkeit noch besitzen,
e) die durch amtliche Nachforschungen der Ortsbehörden Mn sonst noch ermittelten zur Anmeldung Der- WAteten.
WWpflichtige der Altere Klasse 1895, welche vor dem Eintritt in das militärpflichtige Alter freiwillig ln das aktive HeÄ eingetreten sind, werden der Kontrolle wegen auch eingeÜWM.
Bei Ausgewanderte« ist das Datum der Entlassungsurkunde und weiterhin anzugeben, ob und wann die Auswanderung zum Vollzug gekommen ist.
Im übrigen sind die Peisonen, welche die deutsche Reichs- und Staatsangehörigkeit nicht besitzen, von der Ausnahme in die Stammrolle ausgeschlossen (vgl. jedoch ß 21 Ziff. 2 der Wehrordnung). Zweifelhafte Fälle sind bei dem Oberamt zur Sprache zu bringen.
II. Der Eintrag der Militärpflichiigen in die Stammrolle für !9l5 hat in alphabethffcher Reihenfolge des Geschlechls- namens der Militärpflichtigen zu geschehen; hinter dem letzten Namen jedes Buchstabens des Alphabet; ist genügender Raum zu Nachträgen freizulassen. Do, wo bei einem oder mehreren Buchstaben keine Ruinen Vorkommen, ist ein entsprechend größerer Raum frelzulassen. Es ist darauf zu achten, daß dis Familiennamen in der richtigen Schreibweise eingetragen werden; die Militärpflichtigen sind der halb in dieser Richtung zu befragen.
In der Nummerierung ist bei jedem Buchstaben mit Nr 1 zu beginnen. Die Milttärpfl chtigen mit gleichen Anfangsbuchstaben werden unter sich in Spalte 2 nummeriert und zwar unmitteibar hintereinander ohne Zwischenraum zu Nachträgen. Im Falle der Anlegung besonderer Gedurts- tisten ist die Nummer daselbst zu vermerken.
Iluehekich geborene Söhne sind unter demjenigen Ge- schlechtsnomen einzutragen, dessen Führung ihnen nach § 1706 des B.G.B. bezw. § 14 und 15 der Bundesrats- Bekonntmachung vom 14. März 1899 (R.Ges.Bl. S. 228) § 25/26 des R.Ges. vom 6. Febr. 1875 (R.Grs.Bl. S.28) und § 33/34 der Minist.-Berf. vom 30. Okt. 1899 (Reg.Bl. S. 875) zukommt. Unter „Bemerkungen" ist beizufügen: „Vater hat Namenssührung gestattet" bezw. „durch nach- gefo.'gte Ehe anerkannt".
Bei Militärpflichtigen mit mehreren Vornamen ist der Mnfname zu unterstreiche«.
Die Spalten 1—10 der Stammrolle sind genau und vollständig avszusüllen, sofern dies mit unzweifelhafter Sicherheit geschehen kann. In Spalte 5 e (Gewerbe oder Stand des Baiers) und in Spalte 8 (Stand oder Gewerbe) ist der lauptsächliche oder alleinige Beruf aenau zu bezeichnen (z. B. landwirtschaftlicher Taglöhner, Pserdc-, Kuh- oder Ochsenbaue-', Huf- oder Wagenschmied, Bäckergeselle. Zlgarrenarbetter, Handlungsreisender): die Haue- und Dtenstknechie.r ist einzutragrn, ob sie pferdekundig sind. Bei Arbeitern und Taglöhnern ist derjenige Arbeits- und Geschäftszweig anzugeben, in iwlchcm sie ständig oder meistens arbeiten (ob in Landwirtschaft, oder bei Forst-, Garten-, Bau-, Eisenbahn-, Straßen-, Hafen-, Kanal- arbsiten usw.) Bei Ortsabwescnhrit ist der Auf.nlhalt zu ermitteln.
III. Militärpflichtige früherer Jahrgänge, welche in einem Gemeindebezirk Heuer erstmals zur Anmeldung kommen, sind in die S ammrollen ihrer Altersklassen je hinter dem letzten Namen mit gleichen Anfangsbuchstaben etnzu- tiagen.
Auch in diesen Stammrollen ist über sämtliche Anmeldungen Wermerk z« machen.
Die Streichung eines Namens in der Rekrutierungsstamm olle dacs nur mit Genehmigung des Zioiloorsttzenden der Ersatzkommission stattfinden. (W.-O. § 46 Z. 14.)
IV. In der Spalte „Bemerkungen" sind sämtliche Verbreche« ««d Vergehen und die in 8 S61 Ziff. 1—8 des Reich-sttas-G.B. vorgesehenen Uebertretuugeu einzutragen und sind solche in den Stammrollen von 1893/1913 und 1894/1914 nachzuholen. Die Strafregister sind daher von den Ortsvorstehern genau durchzufehe».
Bezüglich der außerhalb der Gemeinde aber innerhalb Württembergs geborenen Militärpflichtigen ist das betr. Schulthelßenamt des Geburtsorts aus dem Vordruck 0 (Reg.Bl. von 1896 S. 223) um einen Auszug aus dem Strafregister zu ersuchen und sind diese Auszüge der Stammrolle als Beleg anzuschließen.
Liegen keine derartigen Bestrafungen vor, so ist in der Stammrolle einzutragen: „Registerstrafen «nd sonstige Angaben: keine."
Au.erdem ist jeder Militärpflichtige über seine Bor- beflrosung zu bes agen
In dieser Beziehung wird ausdrücklich aus die Min.- Berf. vom I. Okt. 1903 (Min.A.Bl. S. 505) aufmerksam gemacht.
Don jedem Nachtrag von Strafen ist künftig sofort dem Oberamt Anzeige zu machen.
Ortskundige Fehler Militärpflichtiger (Blindheit, Taubheit, geistige Beschrönkiheit, Epilepsie rc) sind gleichfalls einzutragen und mi; Zeugnissen zu belegen.
V. Bei der Anmeldung der Miiirärpflichtigkn zur Stammrolle haben die Ortsvorsteher sich genau z« überzeuge«, daß die Angemeldeten auch tatsächlich in der Gemeinde sich aushalten, also nicht anderwärts melde- und gestellungspflichtig sind. Schriftliche Anmeldungen von Militärpflichtigen, w lche an einem andern Ort innerhalb des Deutschen Reiches sich aushalten, sind als unzulässig zumckzuweisen. Im Falle des Verdachts einer Scheiu- metdung haben die O.teoorsteher d m Oberamt unverzüglich Anzeige zu machen.
VI. Der Abschluß bezw. die Beurkundung der Stammrolle sür das Jahr ISIS hat nach Maßgabe des Vordrucks aus der letzten Seite der Stammrolle durch den Ortsvoisteher
auf 1«. Dezember ds. Js. zu erfolgen, und es sind hieraus die Stammrollen der Jahrgänge ISIS—IS nebst Beilagen unverzüglich an das Oberamt einzusenden.
Die Beurkundung der Ortsvorsteher hat auch in den Stammrollen für ISIS—14 zu geschehen.
VII. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, daß Milt- täcpflichtige, welche sich erst im Masterungstermin freiwillig zur Aushebung melden und um Zuteilung zu einem be- stimmten Truppenteil bitten, durch die freiwillige Meldung beim Musteruvgstcrmin kein Recht aus die Auswahl der Waffengattung haben; den Pflichtigen ist bereits bei der Anmeldung zur Stammrolle über die Bestimmung des § 63 W.O., insbesondere darüber Belehrung zu erteilen, daß ihre bei der Musterung und Aushebung oorgelragenen Wünsche um Zuleitung zu einem bestimmten Regiment nicht immer Berücksichtigung finden können.
An- «nd Abmeldungen Militärpsl chiiger im ferneren Verlaufe des Jahres sind stets ohne Verzug dem Oberamt anzuzeigen. Die Musteruiigsaukweise sind rach der Anmeldung zulöckzugkben.
Bei Volksschullehrer» und Schulamts Kandidaten tst das Prüfungszeugnis im Original oder in Abschrift beizulegen, sofern dasselbe nicht schon in der Stammrolle bemerkt ist.
Die ungefähre Zahl der voraussichtlich an der Musterung teilnehmenden Militärpflichtigen wolle bis I«. Dezember ds. Js. hierher angezeigt werden.
Den 23. Nov. 1914. Kommerell.
Aufnahme der Vorräte an Getreide und Mehl.
Aus Anlaß der am 1. Dezember 1914 stattfindevden statistischen Aufnahme der Vorräte von Getreide und Mehl werden die Inhaber der in Betracht kommenden Betriebe darauf hingewiesen, daß es von größter Wichtigkeit ist, daß sie ihre Angaben in sorgfältiger und genauer Weise machen.
Der Bevölkerung wird dringend ans Herz gelegt, mäh- rend der Kricgezeil mit den zur Verfügung stehenden Nah- rungs- und Futtermitteln pfleglich und sparsam uwzugehen. Es ist die vaierländische Pflicht eines jeden, durch möglichste Einschränkung das Auskommen mit den vorhandenen Vorräten bis zur nächsten Ernte stcherzustellen.
Nagold, den 28 Nov. 1914. Kommerell.
Der amtliche Tagesbericht.
WTB. Großes Hauptquartier, 28. Nov. (Tel.) Amtlich. Vormittags. Auf dem westlichen Kriegsschauplatz ist die Lage unverändert. Französische Vorstöße im Argonnenwald wurden abgewiesen. Im Walde nordöstlich von Apremont und in den Vogesen wurden den Franzosen trotz heftiger Gegenwehr einige Schützengräben entrissen.
In Ostpreußen fanden nur unbedeutende Kämpfe statt. Bei Lowiez griffen unsere Truppen erneut an. Der Kampf ist noch im Gauge. Starke Angriffe der Russen im Westen von Nowo-Radomsk wurden abgeschlagen. In Südpolen ist die Lage im allgemeinen unverändert.
Oberste Heeresleitung.
W.T.B. Großes Hauptquartier, 29. jNov. Amtlich. Vormittags. (Tel.) Vom Westheere ist über den gestrigen Tag nur zu melden, daß Angriffs- Versuche des Gegners in der Gegend von Apern und westlich von Lens scheiterten.
Im Osten ist die Lage rechts der Weichsel unverändert. Russische Vorstöße gegen Lodz wurden abgewiesen. Die darauf eingeleiteten Gegenangriffe waren erfolgreich. Aus Südpolen ist nichts Wesentliches zu melden.
Oberste Heeresleitung.
In den Vogesen und vor Belsort.
GK.G. Zürich, 28. Nov. Der „Tagcsanzeigcr" meldet aus d-m elsässtschen Grrnzgebiets: In den letzten Tagen haben wieder größere Gefechte in der Gegend Thann-Sennhrim-G wemheim stattgesunden. Die Franzosen ve suchten sich eine tlefcrgeleger e Zufuhrstiaße von Belsort her zu sichern, da die Togeserpässe dwch den Schnees«!! unpassierbar werden. Der französische Vorstoß ist an allen Stellen zurückgeschlagen worden. Der Ring um Belsort hat sich dis nach Süden scharf an die äußersten Bonner Ke vorgeschoben.
Deutsches Unterseeboot vor Le Havre.
Paris, 27. Noo. (W.T.B Nicht amtlich.) „Echo de Pa tb" meldet auc Le Havre: Der englische Dampfer „Malachite" (2000 Tonnen) wurde auf der Fahrt von Liverpool nach L« Havre einige Meilen nordwestlich von Le Havre durch eindeutsches Unterseeboot versenkt. D.r Kapitän des Unterseeboots gab der Mannschaft der „Malachite" 10 Minuten Zeit, um von Bord zu gehen. Wenige Minuten später fing der Dampfer Feuer. Des Unterseeboot verschwand. Die Mannschaft der „Malachite" konnte sich nach Le Havre retten.
WTB. Rotterdam, 28. Nov. Der „Deutschen Tageszeitung wird von hier berichtet: Außer dem englischen Dampfer „Maloch te", der auf der Fahrt von Liverpool nach Le Havre von einem deutschen Unterseeboote zum Sinken gebracht und besten Besatzung in Southampton gelandet wurde, ist m n auch der englische Dampfer „Primo" durch ein deutsches Unterseeboot bei Antiser (nördlich von Le Howe)