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tzaustüre von dem seither am Bahnbau hier beschäftigten Arbeiter Mößle erschossen worden. Er war sofort tot.

r Küuzelsa«. Unter großen Schmerzen ist in Mul- fingen der Bauer Martin Schmieg gestorben. Er hatte um Abend Obst gegessen und kurz daraus Bier getrunken.

Landwirtschaft, Handel und Verkehr.

r Juterrraiioualer Güterverkehr. Soweit der internationale Güterverkehr wieder ausgenommen ist, ist mit Rücksicht auf die außer­gewöhnliche Inanspruchnahme der deutschen Estenbahnen auf Grund der Ausführungsbestimmungen des Internationalen Uebereinkommens über den Eisenbahnsrachtverkehr mit Genehmigung der beteiligten Aussichtsbehörden bis aus weiteres eins Zuschlagsfrist von 10 Tagen zu den regelmäßigen Lieferfristen für die deutschen Strecken festgesetzt worden.

Postseud'äng n an Landstu mleute. Eine Bekanntmachung des stellvertretenden Generalkommandos besagt: Die Beförderung von Postsendungen an au-marschierte Angehörige der Lanvsturmin- fantertebataillone wird häufig dadurch verzögert vder unmöglich gemacht, daß in der Aufschrift das betreffende Bataillon nickt nach dem N a - e n seines L a n d w e h r b e z i r k s, z. B. Landsturmbatail­lon Ellwnngen, Ludwigsburg, Leonberg u. s. w. bezeichnet wird, sondern nach einer ^Nummer. die es erst nach dem Ausmarsch in seiner

neuen Verwendung erhalten hat und der heimatlichen Postbehörde unbekannt ist Letztere weiß dann nicht nach welchem Teil des Krie sschaupiatzes die Sendung zu leiten ist, wodurch die Sicherheit und Schnelligkeit der Weiterbeförderung beeinträchtigt wird. Es ist dringend anzuempsehlen, die L ndsturmbatüillone bei Poststndungen nur nach ihrem heimatlichen Landwehrbezirk zu nennen.

Reichsstewpeibefreinng. Inländische Gesellschaften, die nach ihrer Satzung ausschließlich die Befriedigung des aus Anlaß des gegenwärtigen Krieges hervortretenden geschäftlichen Kreditbedürfniffes bezwecken, satzungsgemäß den Reingewinn aus eine höchstens vierpro­zentige, mit Genehmigung des Bundesrats fünfprozentige Verzinsung der Kapitaleinlagen beschränken, auch bei Auslosungen, Ausscheiden eines Gesellschafters oder für den Fall der Auflösung der Gesellschaft nicht mehr der Nennwert des Anteils zusichern und bei der Auf­lösung den etwaigen Rest des Gesellschaftsvermögens sür die ge­meinnützige Zwecke bestimmen, sind von der Reichsstempelabgabe befreit. Löst sich die Gesellschaft nach Erreichung des infolge des Kriegs her- vorgetrctenen Zweckes nicht aus oder ändert sie einen der vorstehenden Punkte ihrer Satzung, so ist der Stempel laut bundesrätlichem Be­schluß nachzuerheden. Die Stempelsteuerfreiheit wird in erster Linie der in Bildung begriffenen Kriegskreditbank zugutkommen.

Stuttgart, iv. Sept. (Vom Obstmarkt.) Auf dem heutigen Großmarkt galten folgende Preise: Aepsel 310 Birnen 8 bis

20 Pfirsiche 15-30, Zwetschgen 9, Preiselbeeren 3840, Trau­ben 2225, per Pfund. Auf dem Gemüsegroßmarkt kosteten Kartoffeln 4Vz /H, Zwiebeln 8 Einmachbohnen 8- 10 /H, per Pfund, 100 Stück kleine Einmachgurken 30.H.

Verzeichnis der Markte der Umgeget-d

vom 14.19. Sept.

Altensteig 15. Sept. Krämer- und Viehmarkt.

Auswärtige Todesfälle.

Elisabcthe Kathrina Schnicrle, geb. Dieterle, 77 I., in Garr- weiler ; Schwab, Ferdinand, Privatier, 80 I., Stuttgart; Bauer, Luise, ged. Fischer, 73 I., Stuttgart; Baumgaertner, Eduard, Schult­heiß und Verwaliungsaktuar a. D.. Stuttgart; Mohl, Rudolf, Priv., Stuttgart; Paul Schechinger, Pionier, aus Teinach im Felde gefallen; Theodor Hohl, 23 I aus Hof Dicke, im Felde gefallen; Michael Hayer, Holzhändler, 66 2-, aus Lcesbach.

Mutmaß!. Werter am Sonntag uud Montag.

Bewölkt, Regensälle, kühl.

Hiezu das Illustrierte Sonntagsdlatt Nr. 33

Für die Schristleitung verantwortlich: R. Tschorn. Druck u. Der- lag der G. W. Zatser'schen Buchdruckerei (Karl Zaster), Nagold.

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London, 11. Sept. (W. T.B. Nichtamtlich.) Unter der Spitz­marke:Schnelligkeit, Schnelligkeit" schreibt derDaily Telegraph": Die Nachricht, daß 5 schnelle deutsche Kreuzer ihre Arbeit, britische Handelsschiffe zum Sinken zu bringen, icn Atlantischen j Ozean noch fortsetzeu, trotzdem sie von 84 englische» Kreuzern' und außerdem von zahlreichen französischen Schiffen verfolgt; werden, zeigt den Wert der Schnelligkeit. Biele Jahre lang hat Deutschland schnelle Kreuzer gebaut, und es besitzt jetzt neun, die eine Schnelligkeit von über 27 Knoten haben. Seitdem Ersparnisse in der britischen Marine gemocht werden mußten, um Me Parlaments-i Mehrheit zu befriedigen, hat sich die Admiralität so gut wie möglich mit s Meren und langsameren Schiffen behelfen müssen. Sie datieren von', einer Zeit vor der Erfindung der Schiffstnrbine. Der Krieg hat unsj daher wohl mit einer starken Ueberlegenheit von Kreuzern gesunden," aber kaum einer läuft schneller als 25 Knoten, die meisten langsamer. Es gibt keinen englischen Kreuzer im Atlantische» Ozean, dem die deutschen Kreuzer nicht entgehen könnten. Unsere Geschäftsleute müssen nun unter diesem Mangel leiden.

Paris, 11. Sept. (W.T.B. Nicht amtlich). DemNew-Pork Herold" zufolge sind in der Schlacht bei Gumbinnen, in der öas russische Gardekorps große Verluste hatte, die Großfürsten Johann und Oleg KoustanLinowrLsch gefallen. s

Berlin, 11. Sept. (W. T.-B.) Noch englischen Nachrichten hat! in der Nähe des Sonqweflusses an der Grenze von Deutschvstafrika! und Britisch - Njaffaland zwischen deutschen und englischen! , Truppe» ein Kampf stattgesunden, bei dem uns Leiden Seiten Weh-! rrre Enrspäer gefallen sind. Aus gleicher Quelle wird auch von Toten und Verwundeten in Kamerun berichtet. Eine amtliche Bestätigung liegt bisher nicht vor. s

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am 5 Oktober beginnenden Vorbrreituugskurs sür den Assistenteudieust auf-: merksam und bemerken noch, daß die Beamteulaufbah« die beste Gewähr fürs eine sichere Existenz bietet. Die Aussichten sind z. Zt. sehr günstig. 1

Resultate der letzten Prüfungen:

Am 6. und 7. Oktober v I. bestanden sämtliche 4 Schüler, am 12. und 13. Oktober v. I. bestanden von 7 Schüler 6 und am 1. und 2. April d. I. bestanden wieder sämtliche 11 Schüler die Prüfung.

Botksschulbiidung genügt. Verlangen Sie Prospekt.

Der Schulvorstand: H. Dieterle.

Nagold.

Ich erhalte in nächster Zeit Zufuhren in:

I» Anthrazitkohlen, Anthrazit-Eiformbriketts, Ruhr Nußkohlen,

Ruhr Brechkoks, Braunkohlenbriketts

und bitte um gütige Aufträge.

Zur Bestreitung der durch den Krieg erwachsenen Ausgaben werden S°/ Reichsfchatzanwei- sunge» und S°/o Schuldverschreibungen der Reichsanleihe hiermit zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt.

Bedingungen.

1. Zeichnungsstelle ist die Reichsbauk. Zeichnungen werden bis einschließlich

Sonnabend, den 19. Setzt., mittags 1 Uhr

bei dem Kontor der HleicHsbank für Wertpapiere in Werkln und bei allen Weichs- bank-Kauptstellen, Weichsbankstellen und WeichsbankWebenstellen rnit Kassen­einrichtung entaegei.genommen. Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung der Königk. SeeHandkung (Wreußifchen Staatsbank) u. der preußischen Kentrak-Kenossenfchafts- kassein Werkin, Königlichen Kauptbank in Nürnberg und ihrer Zweiganflalteri; sämt­licher deutschen Banken, Bankiers und ihrer Filialen, jeder deutschen öffentlichen Sparkasse, sowie jeder deutschen Lebensverstcherungsgesellschast erfolgen.

2. Die Schatzanweismrgen werden in Höhe von ^ I VVV VVV OVO aufgelegt. Sie sind eingeteilt in 5 Serien zu je 200 Millionen ^ und ausgesertigt in Stücken zu: 100000, 50000, 20000, 10000, 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 mit Zinsscheinen zahlbar am 1. April und 1. OKI. jedes Jahres. Der Zinsenlaus beginnt am 1. Oki. 1914, der erste Zinsjchein ist am 1. April 1915 fällig.

Die Tilgung der Echatzanweisungen erfolgt durch Auslosung von je einer Serie zum 1. Okt. 1918, 1. Avril 1919, 1. Oki. 1919, 1. April 1920 und 1. OKI. 1920. Die Auslosungen finden im April und Oktober jedes Jahres, erstmals im April 1918 statt; die Rückzahlung geschieht an dem auf die Auslosung folgenden 1. Okt. bzw. I. April.

Welcher Serie die einzelne Schatzanweisung angehöri, ist aus ihrem Text ersichtlich.

3. Die Reichsanleihe ist in derselben Stückeeinteilung von 100 000 bis 100 ausgefertigt und mit dem gleichen Zinsenlauf und den gleichen Zinsterminen wie die Schatzanweisungen ausgestätket.

!4. Der Zekchmmgspreis beträgt:

s a) für diejenigen Stücke der Reichsanlsihe, die mit Sperre bis 15. April

i 1915 in das Reichsschuldbuch einzutragen sind, 9^.30 für je

100 ^ Nennwert,

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unter Ver­rechnung von 5°/o Stückzinsen.

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d) für alle übrigen Stücke der Reichsanleihe und für die Schatzanweisnnge»

9^.50 M je 100 ^it Nennwert,

Die zugeteilten Stücke an Reichsschatzanweisungen sowohl wie an Reichsanleihe werden auf Antrag der Zeichner von dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin bis zum 1. Okt. 1915 voll­ständig kostenfrei ausbewahrt und verwaltet. Eine Sperre wird durch diese Niederlegung nicht bedingt, der Zeichner kann sein Depot jederzeit auch vor Ablauf dieser Frist zurücknehmen. Die über ooll- gezahlte Beträge ausgefertigten Depotscheine werden bei den Darlehnskassen wie die Stücke selbst bestehen. Zeichnungsscheine sind bei allen Reichsbankanstaltkn, Bankgeschäften, öffentlichen Sparkassen und Lebens- verstcherungsgesellschaften zu haben. Die Zeichnungen können aber auch ohne Verwendung von Zeich­nungsscheinen erfolgen, und zwar brieflich mit etwa folgendem Wortlaut:

Auf Grund der öffentlich bekanntgemachten Bedingungen zeichne ich:

nom. Mark ^.^.- -.^ s°/o Reichsschatzanweisnngen

«om. Mark " -^ 5°/g Reichsanleihe

und verpflichte mich zu deren Abnahme oder zur Abnahme desjenigen geringeren Betrages, de? mir auf Grund gegenwärtiger Anmeldung zugeteilt wird.

Soweit meine Zeichnung aus Echatzanweisungen bei der Zuteilung nicht be­rücksichtigt wird, bin ich einverstanden, daß statt Schatzanweisungen auch Reichsanleihe zuge- teilt wird.

bet Zeich- s Ich bitte um Zuteilung von Reichsanleihe, die mit Sperre bis 15. April nungen auf 1915 für mich in düs Reichsschuldbuch einzutragen ist, zum Preise von S7.SV X. Relchsanleihes Ich bitte um Zuteilung von Stücken zum Preise von 97 ,0

Die mir auf meine Zeichnung zugeteilten Stücke sind dem Kontor der Reichshaupt-

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bank sür Wertpapiere in Berlin zur Ausbewahrung und Verwaltung zu übergeben." i7. Die Zuteilung erfolgt tunlichst bald nach der Zeichnung. Neber die Höhe der Zuteilung entscheidet das ? Ermessen der Zeichnungsstelle.

Anmeldungen aus bestimmte Stücke und Serien können nur insoweit berücksichtigt werden, als dies mit den Interessen der anderen Zeichner verträglich erscheint.

Die Zeichner können die ihnen zugeteilten Beträge vom Zuteilungstage ab jederzeit voll bezahlen; sie sind jedoch verpflichtet:

40°/o des zugeteilten Betrages spätestens am 5. Okt. d. 3.

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zu bezahlen. Betröge bis 1000 einschließlich sind bis zum 5. Okt. d. I. ungeteilt zu berichtige- Die Zeichner erhalten vom Reichsbank-Mrcklorium ausgestellte Zwischenscheine, über deren Umtausch in Schuldverschreibungen bezw. Echatzanweisungen das Erforderliche öffentlich bebanntgemacht werden wird

Berlin, im September 1914.

Reichsbankdirektorium:

Ha venstein. v. Grimm.