erscheint tSglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage.
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Ms- M Lojchk-SIÄ fll des EdkNiwIs-Skjirk N»ßck.
Beilagen: Plauderstübchen, Illustr. Sonntagsblatt und
Fernsprecher Nr. 29.
88. Jahrgang. Postscheckkonto Nr. S113 Stuttgart Schwäb. Landwirt.
M 180
Mittwoch, dm 5. August
1914
Amtliches.
An mein Volk!
An mein Volk wende Ich Mich mit wärmster landesväterlicher Teilnahme. Innig mit jedem treuen Sohn des Landes verbunden, erstehe Ich Gottes Segen für unser teueres deutsches Vaterland und unser heißgeliebtes Württemberg.
Für die deutsche Nation gilt es, gegen die haß. erfüllten Feinde des Vaterlandes aufzustehen und in den ihr aufgedrungenen Kampf um die höchsten Güter einzutreten. Begeistert folgen auch wir lvürttem- berger dem Rufe des Kaisers. Mehr als je leitet uns der heimatliche, so oft bewährte lvahlspruch: Furchtlos und treu!
Große Gpfer müssen in der bevorstehenden schweren Zeit gebracht werden. Mächtige Feinde greifen unsere friedliche Arbeit, unsere Unabhängigkeit, unsere Ehre an. Aber Ich vertraue zuversichtlich auf den guten Geist Meines Volkes, daß es an Entschlossenheit und Hingebung hinter seinen Bruderstämmen nicht Zurückbleiben wird. Schreiten wir mit Mut und Kraft der Zukunft entgegen! Der allmächtige Gott wird unsere gerechte Sache schützen.
Stuttgart, den 2. August fyfh.
Wilhelm.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 2 der Kaiserlichen Verordnung vom 31. Juli 1914, betreffend das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr vo« Waffen, Munition, Pulver und Sprengstoffen sowie von anderen Artikeln des Kriegsbedarfs und von Gegenständen, die zur Herstellung von Kciegsbedarfsartikeln dienen, bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntnis, daß die folgenden Gegenstände unter das Verbot fallen: Handwaffen aller Art und Teile davon, Munition, Pulver und Sprengstoffe, Torpedos und Minen jeder Art sowie Teile davon, Torpedoarmierungen, Torpedobatterien, Maritime Hindernismittel und Teile davon. G schütze und Kriegsfahrzeuge aller Art sowie deren Teile und Zubehör, Gegenstände, die zur Herstellung von Waffen. Munition, Pulver und Sprengstoffen dienen, als: Rohe Schasthölzer für Handfeuerwaffen, Zündhütchen, Geschoßzündungen und Zünder aller Art, Geschützzündungen aller Art, Zündschnur, Sprengkapseln, Leucht-, Signal- und Sprengraketen aller Art, Leuchtfackeln. Metallhülsen für Patronen und Kartuschen sowie Messingplatten zu Hülsen, Stahlkörper sür Geschosse, roh und vorgebohrt, Eisen und Stahl, roh, bearbeitet und in Erzeugnissen aller Art, Kupfer und Bronze, roh, ferner in Stangen, Blechen, Platten und Formstücken, auch in Draht, Drahtlitzen und Drahtseilen, Zinn, roh, ferner Zinnblech und Zinndraht, Aluminium, roh, ferner in Stangen, Blechen, Platten und Formstücken, auch in Draht, Kali-, Ammoniak- und Natronsalpeter, Salpetersäure, Kampfer, auch die künstlichen, d. h. auf synthetischem Wege hergestellten Kampfer. Essigsaurer Kalk, Acetum. Essigäiher, Aethyläther, Karbolsäure, Benzol, Ni- trierte Baumwolle und Zellulose, Pikrinsäure, Salpetersaurer Baryt, Phosphor, Toluol, Kresol, roh und Metakresol, Terpentinöl, Trtnitrotoluol, Dinttrotoluol, Diphenylamin, Natriumoxolat, Antimon, Quecksilber, Wolframmetall, Kolophon, Fahrbare Leitern, Werkzeugmaschinen, Fernrohre, Kreiselkompaße und ihre Uebertragungen, Elektrische Kam- paßfernübertragungen.
Berlin, den 31. Juli 1914.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Delbrück.
Bekanntmachung.
Aus Grund des § 2 der Kaiserlichen Verordnung vom 21. Juli 1914, betreffend das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Sisenbahnmaterial aller Art, von Telegraphen- und Fernsprechgerät sowie Teilen davon, von Lustschiffgerät aller Art, von Fahrzeugen und Teilen davon, bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntnis, daß die folgenden Gegenstände unter das Verbot fallen:
Eisenbahnschienen aller Art, Eisenbahnschwellen, Eisen-
Der Krieg
bahnlaschen und Eisenbahnunterlagsplatten, Eisenbahnachsen. Eisenbahnradreisen (Naben, Radreisen, Radgestelle, Radkränze), Eisenbahnräder, Eisenbahnradsätze, Eisenbahnlaschenschrauben. Schwellenschrauben, Spurstangen, Klemmplatten, Hakennägel, Eisenbahnwagenbeschläge, Eisenbahnpuffer. Eisenbahnweichen- und Signalteile, Eisenbahnwagensedern und Pufferfedern, Lokomotiven aller Art und Tender, Eisenbahnwagen aller Art, Telegraphen-, Funkentelegraphen- und Fernsprech-Gerät, sowie Teile davon und Zubehör, insbesondere auch Elemente, Leitungs- und Isolationsmate- rial aller Art, Antennenmaste und Drähte. Luftschiffe, Freiballone, Flugmaschinen aller Art und Drachen, auch Teile davon, sowie die zu ihrer Herstellung und zum Betriebe der Luftschiffahrt dienenden Gegenstände, Kraftfahrzeuge (Motorwagen und Motorfahrräder) und Teile davon, gewöhnliche Fahrräder und Teile davon.
Berlin, den 31. Juli 1914.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Delbrück.
Bekanntmachung.
Aus Grund des § 2 der Kaiserlichen Verordnung vom 31. Juli 1914, betr. das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Verband- und Arzneimitteln, sowie von ärztlichen Instrumenten und Geräten, bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntnis, daß die folgenden Gegenstände unter das Verbot fallen:
Reine Karbolsäure, Quecksilber und Sublimat. Jod, Iodkalium und Iodnatktum, Jodoform, Chloroform, D^iÄ 2 o 1 onum pden^läilnetxllcuin und seine Abkömmlinge (Pyramidon rc ), Gepulvertes Opium, Morphium und seine Salze. Phosphorsaures Lodein, Parasormal- dehyd, Salzsaures und schwefelsaures Chinin, Arekolin, Saloarsan, Berbandwatte, Berdandgaze und andere Verbandstoffe, Chirurgische und andere ärztliche, auch zahnärztliche Instrumente und Geräte. Bakteriologische Geräte. Material sür bakteriologische Nährböden (Agar, Gelatine, Pepton). Echutzimpfstöffe, Schutzsera und Heilsera bei Infektionskrankheiten, Versuchstiere.
Berlin, 31. Juli 1914. Der Reichskanzler.
In Vertretung: Delbrück.
Bekanntmachung.
Aus Grund des § 2 der Kaiserlichen Verordnung vom 31. Juli 1914, betreffend das Verbot der Ausfuhr von Giere« «nd tierische« Krjeuguisse«, bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntnis, daß die folgenden Gegenstände unter das Verbot fallen: Lebende Tiere und zwar Pferde, Maultiere, Esel, Rindvieh, Schafe, Ziegen und Schweine, Kaninchen, Federvieh, Fleisch, Fleischwarcn und Fettwaren aller Art, Milch und Rahm, Butter. Käse und Margarine, Eier, Fische (lebende und nichtlebende, frische, gesalzene, getrocknete, geräucherte), Fleisch- und Fischkonseroen jeder Art, Fleischextrakt.
Berlin, den 31. Juli 1914. Der Reichskanzler.
_In Vertretung: Delbrück.
Bekanntmachung.
Auf Grund des Z 2 der Kaiserlichen Verordnung vom 31. Juli 1914, betreffend das Hherkol der Ausfuhr und Durchfuhr Vs« Htohstoffe«, die bet der Herstellung und dem Betriebe von Gegenständen des KriegsVedarfs zur Verwendung gelangen, bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntnis, daß die folgenden Gegenstände unter das Verbot fallen: Eisenerze, auch Schlacken vom Metallhüttenbetrieb und eisenhaltiger Schwefelkies, Kupfer, Steinkohlen. Broun- kohlen und Koks sowie Preßkohlen, Mineralöle, roh oder gereinigt (darunter Petroleum und Benzin), Teeröle, Baumwolle, Wolle, auch gekrempelt und gekämmt (Kammzug). Flachs, Hanf, Jute, Felle und Häute zur Lederbereitung, mechanisch und chemisch bereiteter Holzstoff (Holzmafse und Zellulose). Kautschuk, Guttapercha und Balata, roh oder gereinigt.
Berlin, den 31. Juli 1914, Der Reichskanzler.
In Vertretung: Delbrück.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 2 der Kaiserlichen Verordnung vom 31. Juli 1914, betreffend das Verbot der Ausfuhr vo« Verpflegung--, Streu- und Futtermitteln, bringe ich
hierdurch zur öffentlichen Kenntnis, daß die folgenden Gegenstände unter das Verbot fallen: Roggen, Weizen und Spelz. Gerste. Hafer, Buchweizen. Mais, Malz, Reis, Hülsenfrüchte, Müllereierzeugntsse aus Getreide, Reis und Hülsensrüchten, Kartoffeln, Frisches Gemüse, Zwiebeln, Sellerie. Gemüsekonserven, Pflanzenfette, Heu und Stroh sowie sonstige Futtermittel aller Art, feiner Streu, Kaffee, Kakao, Schokolade, Tee. Salz, Pfeffer, Zucker, Stärke, Hefe, Tabak, Tabakerzeugnisse. Branntwein, Wein, Bier und Essig.
Berlin, den 31. Juli 1914.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Delbrück.
Als ich zur Fahne fortgemüßt . . . .
(An Wort a« die Zurückvkeiveude«!)
Krieg! Krieg! So schallt es von Munde zu Munde! Wir können'« nicht glauben, daß sich slavischer Uebermut soweit vergessen konnte, ein friedliebendes Volk heimtückischer Weise zu überfallen. Die ganze Weltgeschichte kennt kein Gegenstück dazu! Ist das der Erfolg der ganzen Bildung und Kultur? Verrat, über Verrat! Aber das Deutschtum kann und soll und darf nicht untergehen.
Mit heiligem Ernst und freudiger Begeisterung eilen wir zu den Waffen! Der Kaiser ruft, wir alle, alle kommen! Es soll uns nichts halten, keine Tränen und kein Seufzen unserer zurückbletbenden Lieben. „Es ist kein Krieg, von dem die Kronen wissen, es ist ein Kreuzzug, ist ein heiliger Krieg!" Das Hallen wir uns vor Augen, und dann mutz die gerechte Sache siegen.
Wie oft haben wir gesungen „Heldenheimat, die wir schauen!" Wir wollen zeigen, daß unsere Heimat noch Helden hat. Burschen heraus! heißt es, Iung-Siegfried erwache! Rette deine Ehre und dein Vaterland, schütze deine Heimat, deine Lieben! Und jung und alt, wir alle die hinaus müssen auf das blutige Schlachtfeld, wir wollen unsere tapferen Ahnen rufen. Armin, du Befreier Deutschlands, und alle ihr Helden der deutschen Vergangenheit, seid mit uns. wenn wir Kämpfen um Leben und Tod! Was donnerten die Kanonen vor hundert Jahren!? Was flammte vor hundert Jahren sür heilige Begeisterung!? Was floß vor hundert Jahren auf deutscher Erde in Strömen das dtu sche Blut? Heiffa, wie sausten die Kugeln um Blüchers Haupt! Marschall Vorwärts, bist du auserstanden! Und du, Theodor Körner, Tyrtäus der Deutschen, sei uns ein Vorbild, in Mut und Kraft, in Vaterlandsliebe und Kämpfen, wie im Sterben! Wo Mut und Kraft in deutscher Seele flammen, sollen unsere Feinde nicht Sieger sein!
Das Herz klopft an die harte Brust, das Auge tränt, nicht vor Wehmut, nein, vor heiliger Rührung und Begeisterung! Männer, schämt Euch Eurer Tränen nicht! Wir sind Deutsche, unser Gemüt ist weich, bieder und fromm, wie unser Mut fest ist und unsre Muskeln stahlhart! Und: „Was weint Ihr, Mädchen, warum klagt Ihr Weiber, Für die der Herr die Schwerter nicht gestählt,
Wenn wir entzückt die jugendlichen Leiber,
Hinwersen in die Scharen Eurer Räuber,
Daß Euch des Kampfes kühne Wollust fehlt?
Ihr könnt ja froh zu Gottes Altar treten.
Für Wunden gab er zarte Sorgsamkeit,
Gab Euch in Euern herzlichen Gebeten Den schönen, reinen Sieg der Frömmigkeit!"
Klagt nicht! Sondern sprecht Mut. seid froh und stolz, wie's deutschen Frauen sich geziemt.
Ihr Mütter, schaut nicht so bekümmert, Ihr wißt, vor 44 Jahren hat frecher Uebermut das deutsche Herz