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Donnerstag, den 18. Juni

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Beilagen: Plauderstübchen,

* Illustr. Sonnlagsblatt und

Schwäb. Landwirt.

1914

Wichtiges vom Tage.

Das Unwetter am Dienstag hat besonders im unteren Nagold-, im Würm- und Neckartal, sowie auf der Filder und im Zabergäu gewütet. 2 Personen sind im Zabergäu ertrunken. Diele Personen wurden vom Blitz erschlagen.

Professor Dr. Uebele, langjähriger Dozent an der früheren Tierärztlichen Hochschule, ist gestorben.

Die Aufständischen haben Durazzo erneut angegrif­fen. Das aus 1000 Mirditen und Malissoren bestehende Expeditionskorps ist von Aufständischen umzingelt worden.

Der König von Sachsen ist nach Zarskoseselo ab­gereist, um dem russischen Hof einen Besuch abzustatten.

Die russische Botschaft hat die Vermittlung zwischen der Pforte und dem griechischen Patriarchat übernommen.

Gegen Rosa Luxemburg wurde wegen Aufregung zum Klassenhaß Anklage erhoben.

Die Bermittlungskonferenz an den Niagara­fällen steht vor dem Scheitern.

Die Untersuchungen der Emprcßkatastrophe habcn begonnen.

In England sind 2000 Schiffsmaschinisten in den Aus stand getreten.

In England ist bei Reading ein Expreßzug von Worcester in einen Lokalzug hineingesahren. Beide Lokomotiven entgleisten. Der Lokomotivführer und der Heizer des Lokalzuges wurden schwer verletzt. Einer der verletzten Beamten ist gestorben.

Der russische Kriegs midist er hat Maßnah­men gegen den Alkoholtsmus in der Armee ver­öffentlicht^

Amtliches.

K. Höerarnt Nagold.

Bekanntmachung, betr. Ausführnngsbestimmnnge« zum Wettbewerbsgesetz.

Auf Grund der 88 610 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 7. Juni 1909 (Reg.Bl. S. 499) und der Verfügung des K. Ministeriums des Innern, betreffend den Vollzug des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 28. August 1909 (Reg.Bl. S. 230) so­wie auf Grund der nach Anhörung der zuständigen Handels­und Handwerkskammer gemäß Z 7 und 9 Abs. 2 dieses Gesetzes aus die Dauer von 3 Jahren hiemit erlassenen Anordnungen gelten für den Umfang des Oberamtsbezirks Nagold folgende Bestimmungen:

§ 1.

Wird in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mit­teilungen, die für einen größeren Kreis von Personen be­stimmt sind, der Verkauf von Waren angekündigt, die aus einer Konkursmasse stammen, aber nicht mehr zum Bestände

Gin Irütjttngstraum.

Bon Fr. Lehne.

(15. Fortsetzung.) (Nachdr. verb.)

lN«i« Abonn«nten erhalten den »Oman gratis nachgeliefert.)

Für eine B.-ckäuferln hätte ich sie nicht gehalten", meinte Wolf, um etwas zu sagen.

Ja, sie ist ganz hübsch;^ das besticht ja die Männer immer. Auf der Straße und im Geschäft sieht sie ganz bescheiden und sein aus und doch taugt sie nicht viel. Dinge werden von ihr erzählt, na ich sollte übrigens meinen, auch Sie kennen diese Person, Herr von Wolfs­burg?" fügte sie lauernd hinzu.Sprachen Sie nicht neulich mit ihr, als derZigeunrrbaron" gegeben wurde, im Theater?"

Da irren Sie sich bestimmt, meine Gnädige," sagte Wolf kühl, seine Erregung mit Mühe bemeistemd. Sollte der flüchtige Gruß, den er mit Mary so im Borübergehen damals im Theater gewechselt hatte, nicht unbemerkt ge­blieben sein?

Dann ist's eben ein anderer gewesen," versetzte Gabriele anscheinend gleichgüliig.Die Person war es bestimmt, und mit einem Offizier hat sie gesprochen, das weiß ich genau. Ich glaubte, Sie seien es! - Solche Mädchen haben ein weites Herz!"

Ah," fuhr Wolf da fort. Ihn über! es es siedendheiß, als er in solcher Weise von seiner Mary sprechen hörte; jedoch bezwang er sich, als er Ellas erstauntem Blick be-

der Konkursmasse gehören, so ist dabei jede Bezugnahme auf die Herkunft der Waren aus einer Konkursmasse ver­boten. Zuwiderhandlungen gegen diese Borschrist werden mit Geldstrafe bis zu 150 ^ oder mit Haft bestraft.

§ 2 .

Wer in öffentlichen Bekannimachungen oder Mitteil­ungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, den Verkauf von Waren unter der Bezeichnung eines Ausverkaufs ankündigt, ist gehalten, in der Ankündigung den Grund anzugeben, der zu dem Ausverkauf Anlaß gegeben hat.

8 3.

Wer Ausverkäufe der nachstehend unter Nr. 1 bis 10 ausgesührten Art, gleichgiltig unter welcher Bezeichnung, veranstalten will, ist gehalten, nach näherer Bestimmung in § 4 hievon der Ortspolizeibehörde Anzeige zu machen und ein Verzeichnis der auszuve?kaufenden Waren einzureichen.

Diese Bestimmungen gelten für Ausverkäufe:

1. wegen Veränderungen in der Firma oder der Person des Geschäftsinhabers (Umwandlung in eine andere Gesellschaftsform, Ausscheiden oder Neueintntt eines Gesellschafters, Wechsel des Geschäftsinhabers oder Teil­habers, Geschäftsoerkaus, Geschästsverpachiung)

2. wegen Änderungen im Geschäftsbetriebe (Aufgabe des Geschäfts, Aufgabe einer Geschästsabteilung, Aufgabe einer bestimmten Warengattung, Änderungen des Ber- kaufssystcms z. B. Einführung von Einheitspreisen),

3. wegen Aenderungen des Warenlagers (Uebersüllung, Platzmangel, Räumung, Beschädigung der Warn in­folge von Feuer, Wasser, Rauch oder sonstigen durch elementare Gewalt verursachten Schadens),

4. wegen Änderung der Geschäftsräume und deren Innen­einrichtung,

5. wegen geschäftlicher Zwüngszulagn (Arrangements, Füh­rung von Prozessen, Zahlungsschwierigkeiten, gericht­lichen oder außergerichtlichen Vergleichs),

6. wegen günstigen Einkaufs; ferner

7. für Ausverkäufe, bei denen Waren durch Taxatoren, Auktionatoren, Treuhändler oder sonstigte Beauftragte, sei es freihändig, sei es im Wege der Versteigerung feilgeboten werden; die Bollstreckungsverkäufe der Ge­richtsvollzieher sind ausgenommen;

8. für Ausverkäufe, welche durch gewerbsmäßige Aufkäufer fremder Warenmaflen veranstaltet werden;

9. für Ausverkäufe, welche nach Art der Wanderlager außerhalb der ständigen Betriebsräume stattfinden; endlich

10. für Ausverkäufe aus Lkquidatione-, Konkurs- und Nach­laßmassen, sobald die Waren nicht mehr in der Ver­fügungsgewalt des Liquidators, Konkursverwalters oder Nachlaßpflegers stehen.

Der Ankündigung eines anmeldepflichtigen Ausver­kaufs (Nr. 110) steh! jede sonstige Ankündigung gleich, welche den Verkauf von Waren wegen Beendigung des Geschäftsbetriebs, Aufgabe einer einzelnen Warengattung oder Räumung eines bestimmten Warenvorrats aus dem vorhandenen Bestände bezweckt.

gegnete. Die durste ja am allerwenigsten ahnen, daß

Mich setzt in Erstaunen." sagte er darum, sich zu einem Lächeln zwingend,daß Sie, gnädiges Fräulein, an dem Leben einer unbedeutenden Verkäuferin so viel Interesse haben"

Aber ich bitte Sie, Herr von Wolfsburg, es ist doch gerade interessant, so etwas zu wissen man sieht doch auch gern mal hinter die Kulissen und möchte gern aus jenen Kreisen etwas wissen muß sehr intereflant sein. Lentnant Brenner macht manchmal Andeutungen"

und was für welche?"

o, das sage ich nicht, habe versprochen, zu schwel- gen nur das eine,Stille Wasser sind tief," lächelte Gabriele boshaft.

Ich verstehe Sie nicht, mein Fräulein; Sie sprechen in Rätseln," entgegnete er kühl.-Zu meinem Be­

dauern muß ich mich jetzt verabschieden."

Schade," meinte sie, stehen bleibend.Aber nicht wahr, Sie kommen bald einmal Sie müssen doch Ihr Gutachten über mein Pferd abgeben und einen recht flotten Namen möchte ich dafür haben können Sie mir nicht helfen?"

Augenblicklich fällt mir kein aparter und doch für ein Damenpferd passender Name ein. Ich werde nachsinnen und Ihnen dann einige aufschreiben I"

Ach ja, bitte" rief sie freudig aus.Kommen Sie doch morgen Bormittag und frühstücken Sie bei uns, bitte!"

Ob es wegen des Dienstes gehen wird? Ich weiß

Die Unterstellung weiterer Ausoerkaufsarten unter die gegenwärtigen Bestimmungen bleibt Vorbehalten.

8 4.

Zuständig zur Empfangnahme der Anzeige und des Verzeichnisses ist die Ortspolizeibehörde des Orts, an wel­chem der Ausverkauf veranstaltet werden soll.

Dte Anzeige hat Bor- und Zunamen, sowie Wohn­ort und Geburtstag des Veranstalters und die Bezeichnung der Räume zu enthalten, in denen der Ausverkauf statt­finden soll. Auch ist in derselben der Grund des Ausver­kaufs, sowie der Beginn desselben (Tag. Stunde, Monat, Jahr) anzugeben.

In dem Verzeichnis sind die auszuverkaufenden Waren nach Gruppen vollständig und übersichtlich zu bezeichnen. Sind Waren noch abzunehmen, so ist der Tag der Bestell­ung und der Name des Lieferanten anzugeben.

Die Anzeige und das Verzeichnis ist vom Veranstalter persönlich oder durch einen Bevollmächtigten oder durch ein­geschriebenen Brief einzureichen, muß aber in jedem Falle vom Veranstalter unterschrieben sein.

Die Uebergabe der Anzeige und die Einreichung des Verzeichnisses hat vor der ersten Ankündigung des Aus­verkaufs zu erfolgen.

8 5-

Die Ortspolizeibehörde prüft die eingehenden Anzeigen und Verzeichnisse auf ihre Borschriftsmäßigkeit.

Die Einsicht der Verzeichnisse ist jedem gestattet. Die Handels- und Handwerkskammern können von den An­zeigen und Verzeichnissen Abschriften nehmen.

Nach Beendigung des Ausverkaufs bewahrt die Orts- Polizeibehörde Anz-ngen und Verzeichnisse 3 Jahre lang auf.

8 6 .

Wer im Falle der Ankündigung eines Ausverkaufs Waren züm Berkaus stellt, die nur für den Zweck des Aus­verkaufs herbeigeschafft worden sind (sogen. Bor- oder Nach­schieben der Waren), wird nach Z 8 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 5000 ^ oder mit einer dieser Strafen bestraft.

8 7.

Auf Saison- und Inventurausverkäufe, die in der An­kündigung als solche bezeichnet werden und im ordentlichen Geschäftsverkehr üblich sind, finden die vorstehenden Be­stimmungen (§ 16) keine Anwendung.

Saison- und Inventurausverkäufe sind nur zweimal im Jahr in der Weise zulässig, daß der Inventurausverkauf mit einem Saisonausverkauf verbunden wird. Diese Aus­verkäufe dürfen nur in der Zeit vom 2. Januar bis 15. Februar und vom 15. Juli bis 31. August stattfinden und einzeln die Dauer von zwei Wochen nicht übersteigen.

8 8 .

Mit Geldstrafe bis zu 150 ^ oder mit Haft wird bestraft

1. Wer es unterläßt, in der Ankündigung eines Aus­verkaufs den Grund anzugeben, der zu dem Ausverkauf Anlaß gegeben hat;

2. Wer den Anordnungen in 8 3 und 4 zuwider

noch nicht; es gibt jetzt viel zu tun," entgegnete Wolf nach­denkend.

Machen Sie es nur möglich! Leutnant Brenner kommt doch so oft!"

Ich werde sehen? Einstweilen bitte ich um eine Empfehlung an den Herrn Papa. Auf Wiedersehen, mein gnädiges Fräulein." Flüchtig führte er die darge- reichte Hand an die Lippen und entfernte sich.

Stolz ging Gabriele weiter mit einem Lächeln be­friedigter Eitelkeit um den Mund; sie war von so und so vielen mit dem schönen Wolfsburg gesehen worden und sie wußte, daß daran gleich Vermutungen geknüpft wurden. Wie sie ihn liebte sie mußte Frau von Wolfsburg werden, koste es. was es wolle! Wenn er doch recht viele Schulden hätte aber er war ja so unheimlich solide wie nett wäre es da. wenn sie ihn mit ihren Millionen beglücken könnte! Für heute war sie befriedigt, hatte sie ihn doch gesehen und gesprochen morgen kam er zum Frühstück, und wer weiß, wie lange es noch dauerte, dann hatte sie ihr Ziel erreicht. Sie lieble den jungen, eleganten Offizier mit jener hartnäckigen Liebe, die eigensinnige Kinder für etwas haben, das sie nicht bekommen können oder das ihnen nur sehr schwer erreichbar ist I Und an seiner Seite würde sie sicher eine Stellung einnehmen, ganz ver­schieden von ihrer jetzigen in der Gesellschaft. Wolfsburg war sehr angesehen und beliebt, Kavalier vom Scheitel bis zur Sohle, dabei schön und klug und so unbeschreiblich vornehm. Sie sann nach, wie sie es wohl fertig bringen könnte, ihn an sich zu fesseln. Er sollte eine kleine Liaison