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M 137
88. Jahrgang. Postscheckkonto Nr. 8113 Stuttgart
MensLag, den 16. Juni
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Beilagen: Plauderstübchen, Illustr. Sonntagsblatt und
Echwäb. Landwirt.
1914
Wichtiges vom Tage.
Bsm König wurde die Gewerbe- und Industrieausstellung Ludwigsburg eröffnet.
Der Kaiser ist von Konoptscht wieder in Potsdam eingetroffen. Sofort nach der Abreise wurde Berchtold vom Erzherzog empfangen.
Die aufständischen Kmeter haben Durrazzo angegriffen, wurden aber unter persönlicher Führung zurückgeschlagen. In Rom verlautet, daß Durazzo genommen sei.
Der wegen Mordes an dem Hopfheimer Bäckermeister Back und seiner Familie verhaftete Biickerdursche Plötsch hat der Staatsanwaltschaft ein Geständnis abgelegt.
Die russische Zarenfamilie ist, aufs lebhafteste begrüßt, zum Besuch beim rumänischen Hof eingetroffen.
Das Kabinett Biviani hat sich auf eine Formel zu dem Dreijahrsgesetz geeinigt, die dessen Abbau hinausschiebt.
In Chicago wurde unter großer Teilnahme ein Goethedenkmal enthüllt.
Amtliches.
Bekanntmachung der K. Landgest«tsk-»mmissio», betreffend die Prämierung ausgezeichneter Zuchtpferde und Fohlen im Jahr 1S14.
3m Laufe dieses Jahres werden Prämierungen ausgezeichneter Zuchtpferde und Fohlen stattfinden:
I. Kür Pferde des Landschkags:
1. in Herrenberg am Dienstag, den 7. Juli 1914,
2. in Laup heim am Dienstag, den 14. Juli 1914,
3. in Ravensburg am Mittwoch, den 15. Juli 1914,
4. in Riedltngen amDonnerstag. den 16. Juli 1914. II. Kür Pferde des kattökütige« Schlags:
in Geislingen a. St. am Donnerstag, den 9. Juli 1914.
> Für die Prämierungen sind vorbehältlich einzelner durch die tatsächlichen Verhältnisse etwa nötig werdender Verschiebungen-folgende Summen zu Preisen bestimmt: in Herrenberg
für Zuchtstuten, für Stutfohlen im Alter
von 2—4 Jahren, sowie für Familien . 4000
8. in Laupheim desgleichen. 3600
6. in Ravensburg desgleichen .... 3800 >6,
v. in Riedlingen desgleichen .... 4000
L. in Geislingen
für Zuchthengste, für Zuchtstuten, für Stutfohlen im Alter von 2—4 Jahren, sowie
für Familien. 3800
Weiter wird folgendes bemerkt:
1. Für die Prämierungen sind die Grundbestimmungen für die Prämierung von Zuchtpferden und Fohlen vom 6. März 1900 (Amtsbl. des K. Ministeriums des Innern
S. 87 und Württ. Wochenblatt f. Landwirtschaft S. 166) mit den in den Jahren 1907 und 1908 eingetrelenen Aen- derungen maßgebend. Diese Aenderungen beziehen sich auf folgende Punkte der Grundbestimmungen: s) die Vorschriften in Ziff. 5 und 6 der unter II. enthaltenen besonderen Bestimmungen über die Prämierung der Zuchthengste haben keine Gültigkeit mehr, nachdem im Jahre 1907 die vorläufige Am wähl der zu prämierenden Hengste anläßlich ihrer Patentierung zugleich mit der früher üblichen Einteilung der patentierten Hengste in Klassen aufgehoben worden ist; es können daher alle Hengste des kaltblütigen Schlages, für welche im laufenden Jahr ein Patent erteilt worden ist und bei welchen im übrigen die in jenen besonderen Bestimmungen ausgesührten Voraussetzungen zutreffen, bei der Prämierung nach oorausgegangener Anmeldung zum Zweck der Preisbewerbung oorgeführt werden; d) der erste Absatz der unter III. enthaltenen besonderen Bestimmung über die Prämierung der Zuchtstuten hat im Jahr 1908 folgende Fassung erhallen:
„1. Die Prämierung der Stuten ist an die Bedingung geknüpft, daß dieselben
a) in dem der Prämierung vorangegangenen Kalenderjahre von einem dem gleichen Schlag wie die Stute angehörigen Hengst des Landgestüts oder des K. Prioat- gestüts oder von einem in Württemberg patentierten Privaibeschäler des gleichen Schlags wie die Stute gedeckt worden sind, worüber durch Vorlegung des Beschälscheines Nachweis zu geben ist, und d) in der Folge abgefohlt haben, sowie daß o) die von ihnen geborenen Saug- und Absatzfohlen mitoorgeführt werden."
2. Diejenigen, welche sich um Preise bewerben wollen, haben ihre Bewerbungen bei den Anmeldestellen, nämlich: für Herrenberg bei Herrn Assistent Wagner beim K. Oberamt in Herrenberg,
für Laupheimbei Herrn Verwaltur.gsaktuar Köhler in Laupheim,
für Ravensburg bei Herrn Schultheiß Schnetz in Bavendorf, Oberamts Ravensburg, für Riedlin gen bei Herrn Schultheiß Kessel in Bmzwangen, Oberamts Riedlingen. für Geislingen a. St. bei Herrn Oberamtstierarzt Mayer in Geislingen a. St. einzureichen.
Die Anmeldungen müssen für Herrenberg und Geislingen a. St. spätestens bis Samstag, den 27. Juni 1914, für die übrigen Prämierungsorte spätestens bis Mittwoch, den 1. Juli 1914 eingereicht werden.
Bei der Anmeldung der Zuchtstuten und Fohlen sind die für die Preisbewerbung erforderlichen Urkunden darüber, daß und seit wann die Preis bewerber Eigentümer der an- gemeldeten Zuchtstuten und Fohlen sind und an welchen Orten die elfteren zur Zucht verwendet wurden, nebst den Beschälscheinen und sonstigen Nachweisungen über die Abstammung der Fohlen zu übergeben; Formulare zu diesen obrigkeitlichen Zeugnissen werden den Preis bewerbern von
Gin Irühkingslraum.
Von Fr. Lehne.
(13. Fortsetzung.) (Nachdr. verb.)
(Neue Abonnenten erhalten den Anfang gratis nachgeliefert.)
IV.
Kein Feuer, keine Kohle kann brennen so heih,
Als heimliche Liebe, von der niemand was weiß.
Volkslied.
So verlebten die Beiden glückliche Tage; ihre Zusammenkünfte, die fast allabendlich stattfanden, beschlossen sie oft im Hause des Friedhoswärters auf Marys Wunsch. Sie wollte nicht immer gar zu lange mit dem Geliebten allein sein; es widerstrebte ihrem Empfinden, sich wie die erste beste mit ihm zu treffen — und doch konnte sie nicht anders — wie mit höherer Gewalt zog es sie zu ihm hin, und schluchzend vor innerer Glückseligkeit hing sie dann fest an seinem Halse, in halbgestammelten Worten ihm ihre Liebe sagend. Ein solcher Ausbruch ihrer sonst so keuschen mädchenhaften Natur entzückte ihn aufs höchste; er fühlte und wußie genau, daß es ihr innigstes Empfinden war — er hatte ihre Seele wachgeküßt zum Leben. Mit Ungeduld sehnte er den Tag herbei, der sie zu seinem Weibe machen würde. Wenn er auch dem geliebten Soldatenstande entsagen mußte — dieses Mädchen war so mit seinem Innern verwachsen, daß cr sich ein Leben ohne sie überhaupt nicht mehr denken konnte. So schön sie war, so klug war sie auch; sie verstand so aus sein Denken und Fühlen einzu
gehen, das ihre gleichsam mit dem seinlgen verschmelzend, ohne daß es vieler Worte bedurft hätte. Sein ganzes Empfinden, das er niemals in Kleinigkeiten zersplittert hatte, gehörte ihr - - sie war sein einziger Gedanke.
Es war. als ob der sonst so ruhige Mann von einem Taumel erfaßt wäre, der ihn unfähig zu etwas anderem machte. Mit Ungeduld sehnte er den Mittag herbei — dann sah er sie wenigstens, sie konnten einen stummen Gruß miteinander tauschen — mit noch größerer Ungeduld aber den Abend, wo er sie an sein Herz drücken konnte — und die Abende zählte er zu den verlorenen, an denen er verhindert war, mit ihr zusammen zu sein. Dann schrieb er ihr noch lange Briefe, damit sie doch etwas entschädigt werden möchte. —
Detlev von Strachwitz war der einzige außer Berger, der um seine Liebe wußte. Er war ihm ja auch Vertrauen schuldig, und er freute sich, jemand zu haben, dem er wenigstens etwas sein Herz ausschütten konnte, sonst drohte ihm das Glücksgesühl die Brust zu sprengen. — Ungefähr eine Woche nach der ersten Zusammenkunft mit Mary hatte ihn Strachwitz eines Vormittags nach dem Dienst ausgesucht. Nach seinem üblichen Stöhnen über die hohen Treppen und nach dem üblichen Kognak ging er geradewegs aufs Ziel los:
„Man steht Sie ja gar nicht mehr, he? — Haben wohl meinen Rat betreffs der Kleinen befolgt und haben selbstverständlich reüssiert? Wi? stets denn?"
„Bitte, Strachwitz, nicht in dem Ton reden, bitte ferner
den Anmeldestellen auf Verlangen abgegeben. Zuchthengste des kaltblütigen Schlags, welche bei der Prämierung in Geislingen a. St. oorgeführt werden wollen, sind bei der Anmeldestelle in Geislingen a. St. (ohne Benützung eines Formulars) anzumelden; ferner ist von jedem Hengst das Beschälregister spätestens bis 1. Juli ds. Is. an das Sekretariat der Landgestütskommission einzusenden.
3) Besitzer solcher Zuchtstuten, mit welchen keine Eaugfohlen vorgeführt werden können, weil letztere krank oder gefallen sind oder weil die Stuten versohlt haben, find gehalten, durch Beibringung einer obrigkeitlichen Bescheinigung sich hierüber auszuweisen.
4) Für jede zur Preisbewerbung gehörig angemeldete Iuchtstute und für jedes zur Preisbewerbung gehörig an- gemeldcte Fohlen wird dem Besitzer eine Zulassungskalte in Postkartensorm zugestellt, welche bei der Vorführung der Tiere abzugeben ist.
5) Vorführung, Musterung und Prämierung der angemeldeten Tiere findet an einem Tage statt.
6) Bei den Prämierungen sind die Tiere, welche zur Preisbewerbung oorgeführt werden wollen, je morgens 6Vs Uhr auf den Festplatz zu verbringen, damit die Ge- samtaufstellung spätestens um 7 Uhr beendigt sein kann.
Die Verteilung der Preise erfolgt nachmittags, sofern nicht bei der Vorführung der Tiere etwas anderes bekannt gegeben wird.
7) Bezüglich der Eisenbahnbeförderung der Pferde, welche zu den Distriktspferdeprämierungen kommen, gelten insbesondere folgende Bestimmungen:
Für die Hinbeförderung zum Ort der Prämierung werden gemäß den neuen Tarifvorschristen für Zuchttiere, welche in dem Deutschen Eisenbahntiertarif für die Beförderung von lebenden Tieren, Teil I, enthalten sind, nur 70 °/o der gewöhnlichen Fracht berechnet.
Behufs Erlangung dieser Frachtermäßigung hat der Absender einen von ihm zu unterschreibenden Antrag auf Gewährung der Ermäßigung nebst einer Bescheinigung über die Eigenschaft der zu veisendenden Tiere als Zuchttiere vorzulegen. Für den Antrag ist ein besonderes Formular oorgeschrieben, welches zugleich für die Bescheinigung benützt werden kann; Antragsformulare werden von den Anmeldestellen unentgeltlich abgegeben, können ober auch bei den Güterstellen um 1 Pfennig für das einzelne Stück bezogen werden. Ermächtigt zur Ausstellung der erforderlichen Bescheinigungen sind außer dem Württembergischen Pserdezuchtoerein, dem Verband der Pferdezuchtoereine mit dem Zuchtziel des kaltblütigen Schlags und dem Pferdezuchtverein der mittleren Alb sämtliche landwirtschaftlichen Gauverbände und landwirtschaftlichen Bezirksvereine.
Wenn der Versandstation die erforderlichen Ausweise (Antrag und Bescheinigung) nicht vollständig oorgelegt werden können, so wird die volle Fracht berechnet. Dem Empfänger wird jedoch der Frachtunterschied erstattet, wenn er binnen 3 Monaten nach Ablauf des Monats, in welchem die Bahnbeförderung beendigt ist, bei der Verwaltung der Empfangsbahn einen Erstattungsantrag unter Anschluß der oorgeschriebenen Bescheinigungen einbringt.
keine Ihrer so beliebten Bemerkungen machen, dann will ich erzählen?"
„Da beginnen Sie also — ich bin wirklich neugierig."
Wolf belichtete nun, daß er geschrieben; wie er voller Ungeduld ihre Antwort erwartet und dann endlich von ihrem ersten Begegnen.
Aus seiner Stimme zitterte seine innere Erregung, und fast gerührt hörte ihm Strachwitz zu, der unter seiner leichten frivolen Außenseite ein selten treues, gutes und aufrichtiges Herz barg. Ihm war es neu, den sonst so zurückhaltenden Kameraden so erregt zu sehen.
„Also aus dem Friedhof treffen Sie sich", schüttelte Strachwitz den Kopf, „sonderbarer Ort, brr—"
„Sie sind noch nicht dort gewesen, Strachwitz, sonst würden Sie sich nicht so darüber wundern. Glauben Sie denn, wir sitzen mitten zwischen Gräbern? Nein, es ist so friedlich und still dort — die Hälfte des Friedhofes ist ein richtiger Park mit schattigen Wegen und blühenden Büschen! Und wir wollen doch nicht gesehen werden —"
„Bezweifle ich nicht! Also von Herzen Glück! Mögen Sie nie enttäuscht werden, Wolssburg — es sollte mir leid tun I"
„Das ist unmöglich! Min Märchen ist so schön, so gut und so klug —"
„Das sagen alle Verliebten. — Wissen Sie etwas Näheres über seine Familienherkunft?"
„Diel nicht!" Und Wolf erzählte ihm das Wenige, was er von Mary wußte.
(Fortsetzung folgt.)