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Der Gksrllschlistn.

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Fernsprecher Nr. 29.

88. Jahrgang.

Fernsprecher Nr. 29.

Donnerstag, den 5. März

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Beilagen: Plauderstübchen, Illustr. Sonntagsblatt und

Schwäb. Landwitt.

1814

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Amtliches.

Agt. Hbevarnt Magokd. Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Land­wirtschaft, betreffend die Abhaltung von Prüfungen im Hufbeschlag an den Lehrwerkstätten für Hufschmiede.

Für Schmiede, welche die im Artikel 1 des Gesetzes vom 28. April 1885, betreffend das Hufbeschlaggewerbe, oorgeschrlebene Prüfung behufs des Nachweises ihrer Be­fähigung zum Betrieb dieses Gewerbes erstehen wollen, finden an nachstehenden Lehrwerkstätten für Hufschmiede solche Prüfungen stakt und zwar:

in Hall am 4. April ds. 2s.,

Hellbraun am 3. April ds. Js..

Ravensburg am 1. April ds. Js.,

Reutlingen am 28. März ds. Js.,

Ulm am 31. März ds. Js.

Diejenigen Prüflinge, welche diese Prüfung erstehen wollen und sich nicht an den zur Zeit an den betreffenden Lehrwerkstätten im Gang befindlichen Lehrkursen beteiligen, haben ihr Gesuch um Zulassung zu einer der erwähnten Prüfungen bei dem Ober amt, in dessen Bezirk sich die betreffende Lehrwerkstätte befindet, spätrsllns drei Wochen vor dem Beginn der Prüfung vorschriftsmäßig einzureichen.

Bedingung für die Zulassung zur Prüfung ist der Nachweis der Erstehung der Gesellenprüfung im Schmiede- Handwerk und der Zurücklegunq einer dreijährigen Gesellen­zeit, wobei die Zeit der Beschäftigung im Hufbeschlag besonders angegeben sein muß. Prüflinge, welche vor dem 1. April 1884 geboren find, haben anstatt der Erstehung der Gesellenprüfung wenigstens die Zurücklegung einer zwei­jährigen erfolgreichen Lehrzeit im Schmiedchandwerk oder den Besitz der Befugnis zur Anleitung vo r Lehrlingen in diesem Handwerk nachzuweisen. Die urkundlichen Belege hierüber sind dem Zulassungsgefuch anzuschließen.

Stuttgart, den 18. Februar 1914. Sting.

* Reichsländisches.

In der Zaberner Sache behielten, wie vo auszusehen war, die Recht, die von Anfang zum Abwarten rieten; als einmal die Untersuchung eine klare Einsicht gestattete, be­kehrte sich sehr rasch mancher, der zuvor blindlings aus das Militär geklapst hatte, zu einer sachlicheren Auffassung, die denn auch im allgemeinen Platz gegriffen hat. Man sah hier wieder einmal, wie schttipjrig das Glatteis der Verallgemeinerung und wie gefährlich, wie ungerecht es ist, einer Einzelerscheinung wegen ein ganzes bewährtes System zu verurteilen. Mit Bedauern mußte man wahrnehmen, wie leicht sich, heute die sog. öffentliche Meinung in falsche Kanäle leiten läßt, wenn nur die Agitation mit einem ge­nügenden Maß von Theaterdonner verquickt wird. Und auf der andern Seite, wie schwer es ruhiger sachlicher Er­wägung gemacht werden kann, durchzudringen durch den Wust demagogischen Treibens und auch parteipolitischer Voreingenommenheit. Hat man doch, als in der Zaberner Sache die Wagen besonders 'hoch gingen, jeden, der kühler urteilte und namenllich nicht in die Hetze gegen unsere Armee, unfe.e Bolkswehc einstimmle. einfach als Bolks- verräter zu brandmarken versucht.

Zubern ist erledigt, aber täglich berichten die Zeitungen neues und unangenehmes aus dem Reichsrand. Es mehren sich die Angriffe von Zivilisten aus MM-äroersonen. sodatz das Straßburger Gouvernement die Bestimmung getroffen har. daß alle Posten außerhalb der Stadt mit scharf ge­ladenem Gewehr a chiehen. Das war übrigens, wenigstens nachts, schon vor 25 Jahren Vorschrift. Nun ist es als Züchen der Zeit beachtenswert, wie die altdeutsche Presse sich zu diesen sich häufenden Anrempelungen des Militärs stellt. Auch hier wird, wie im Zaberner Handel, nur ver­einzelt der goldene Mittelweg eingehalten. Die einen konstruieren eine allgemeine Mrliiäkseindlichkrit im Reichs­lande, die andern machen es sich noch leichier. indem sie z. B. die Vorfälle der letzten Tage in Straßburg der Fastnacht aufs Konto schreiben oder aber die windige Aus­rede gebrauchen, derartige Zwischenfälle kämen in allen größeren Garnikonsstädten vor. Die Wahrheit liegt in der Mitte. Z machst steht es für jeden Kenner der Verhältnisse fest, daß die berüchtigten sog. Wackes eine Spezialität des Reichslandes sind, deren nächste Verwandte in Gestalt der Apachen in Pari» wohnen. Man darf ohne weiteres an­nehmen, daß die neuesten Angriffe auf Soldaten ein Werk dieses elenden Gelichters sind. Aber ebenso sicher ist es auch, daß der biedere Wackes sich seit Jahrzehnten nicht so aus seiner Höhle heraus gewagt hat, wie jetzt. Prügeleien

zwischen Militär und Zivil waren auch früher keine Selten­heiten. Anfangs der 80er Jahre war die Ruprechtsau bei Straßburg der Schauplatz einer kleinen Schlacht, deren Ursache die Eifersucht der Ruprechtsouer Burschen war, die nicht zulassen wollten, daß ihre Schönen zum Kirmeslanz den bunten Rock bevorzugten. Der Wackes blieb aber im Hintergrund, während er heute seine Zeit für gekommen glaubt, um an derSoldateska" sein Mütchen zu Kühlen. Das ist aber das Charakteristische bei den Straßburger und anderen Fällen; Uber die Ursachen brauchen wir kein weiteres Wor» zu verlieren; sie sind bekannt. Auf der anderen Seite wird dem elsässiscken Bolk ein schweres Unrecht zugesügt, wenn man es in Bausch und Bogen für die Ausschreitungen roher und gemeiner Elements verant­wortlich macht. Freilich, Las darf man verlangen: wollen die weit überwiegenden ruhigen und vernünftigen Elements des Landes, daß man ihrer Loyalität im Reich; vertraut, so müssen sie vor allem die Französlinge, die Deutschen­hetzer abstotzen und einen scharfen Strick durch das Tuch aus dem gemeinsamen Tisch machen. Geschieht dies nicht in unzweideutiger Weise, dann wird sich immer wieder der Verdacht erhallen können, daß das Herz auch des äußerlich loyalen Reichsländers nicht frei ist von zweifelhaften An­wandlungen. Hier hat d!e famose neueLiga" ein weites und dankbares Feld der Betätigung; allerdings muß man beim Lesen ihrer Statuten an die Oesopische Fabel vom Wolf und vom Lamm denken. Warten wir ad, Kühlen Blutes, Kühlen Kopfes und offenen Auges.

Tages-Nerrigkeiten.

Aus Stadt und Amt

Nagold, 5. MSrz 1S14.

* Bom Rathaus. Sitzung des Gemeinde- ra 1 s am 4. d. Mrs. Mitgeteilt wird, daß beim Holzoer­kauf im Distrikt Härle Abt. Hintere Kehrhalde durchschnitt­lich erlöst wurden für je 1 Rm. Nadelh. Scheiter 9.17 Nadelh. Prügel 8 51 -6. Nadelh. Anbruch 8.13-6, für 100 geb. Nadelh. Wellen 8,29 für 2 Lose Schlagraum 26.50 -6. Auf Antrag von Stadlbaumeister Lang wird beschlossen die Wassermesser der städtischen Wasserleitung nach dreijähriger Pause Heuer wieder reinigen z a lassen. Verlesen wird ein Gesuch der Firma Tann Hauser L Städele, Lederkohlensabrtk betr. Verlegung und Chaussierung des Zufahrtswegs von der Iselshauser Straße zu deren Fabrik­anwesen auf ihre Kosten und bei- kostenloser Ueberlassung des städtischen Terrains nach den oorgelegten Lageplänen sowie Uebernahme der Unterhaltung des Wegs auf Kosten der Stadt. Beschlossen wird, das Gesuch zu genehmigen und dabei den Petenten die Unterhaltungspflicht und damit d n Uebergang des ganzen Wegs in das Eigentum der Stadt mit mindestens einer Hälfte der Kosten der Unter­haltung nach einjähriger Frist in Aussicht zu stellen.

* Gewerbeverein. Der Vortrag im Gasth. zum Rößle war gut besucht. Mittelschullehrec Sandler sprach über die zweckmäßigste und einfachste Buchführung für den Handwerker. Nach Begrüßung der erschienenen Damen nnd Herren durch den Vorstand Stadtschrltheiß Maier mit Hinweis auf die Wichtigkeit der Buchführung für den Hand­werker und Gewerbetreibenden erteilte er Hrn. Mittclschul- lehrer Sandler das Wort zu seinem Bortrag. An Hand von Beispielen gab Redner den aufmerksamen Zuhörern ein klares Bild des von Buchdruckereibesitzer Walchner in Wangen ausgearbsiteten Systems. Erforderlich ist eigent­lich nur ein bezw. zwei Bücher nämlich ein Sammelbuch, und ein Kunden- und Hauptbuch. Sammeibuch vereinigt Kassen- und Tagbuch, während Kunden- und Hauptbuch für den kleinen Handwerker nicht unbedingt erforderlich ist. Diese Buchführung sei jedem Handwerk anpassungsfähig; Redner erwies deren Brauchbarkeit und scheute die Mühe nicht, den Gang der Buchungen praktisch oorzuführen. Seinen Ausführungen wurde mit gespanntem Interesse ge­folgt, er wünschte, daß die Anwesenden das beherzigen möchten, was er gesagt hat. Mögen seine Ausführungen zum Wachsen und Gedeihen des Handwerks beitragen. Stadtschultheiß Maier wies nochmals auf die Bedeutung der Buchführung hin und drückte Redner den Dank der An­wesenden aus. Es entwickelte sich eine kurze Besprechung, worauf der Bortraggeber feine Bereitwilligkeit erklärte, den Kurs zu leiten, sprach über Dauer und Kursgeld und er­suchte, der Gewebeverein möchte die Sache in die Hand nehmen. Der Vorstand teilte mit, daß schon einige An­meldungen inzwischen eingelaufen seien und weitere An­meldungen in den nächsten 10 Tagen von ihm und Herrn Sandler e? taeqengenommen werden. Bei genügender Beteiligung wird der Kurs dieses Frühjahr noch beginnen. I

Die Interessenten können die Lehrgänge und Geschäfts­bücher in der G. W. Zaiser'schen Buchhandlung einsehen.

Ein schwindelhaftes Manöver betreiben mit dem Namen der Handelskammer Berlin zwei Reisende, die sich Schultz und Ostermann nennen. Unter der Angabe, daß sie Beamte der Handelskammer zu Berlin seien,-- und in deren Auftrag die Handels- und Industriekreise besuchen, bitten sie die Geschäftsinhaber, dem Personal preiswerte, von der Berliner Handelskammer herausqegebene Bücher direkt zum Ankauf anbieken zu dürfen. Es handelt sich um 8 Bände eines Werkes:Aus der Praxis für die Praxis von einem Kaufmann". Das Bureau der Handels­kammer Berlin stellt fest, daß diese Angaben, soweit sie die Handelskammer betreffen, unwahr find. (C. T.)

Aus de» Nachbarbezirkeu.

r Calw, 3. März. (Staa 1 und S1 adt.) Die Platzsrage für das neue Amtsgericht scheint entschieden zu sein. Ministeriellem Entscheid zufolge wird das neu zu bauende Amtsgericht auf das Nonnenmacher'sche G undstück hinter der evangelischen Kirche zu flehen kommen. Diese Entscheidung kommt der Mehrzahl der Einwohner erwünscht; ob sie aber finanziell die bessere ist, muß erst die Zukunft beweisen, und die Stadträte werden es sich gründlich zu überlegen haben, ob sie auf die Bedingungen eingehen wollen, die vom Staat gestellt wurden: Uebergang de» Grundbuchamts vom Rathaus ans Amtsgericht und Kosten­beitrag zum Bau einer r euen Straße in jene Gegend. Ohne jede Bedingung könnte der zweite in Betracht kommende Bauplatz, das Steckenäckerle, benützt werden.

r Neuenbürg, 4. März. (Das Alte stürzt.) Die in das Landschaslsbild so trefflich paffende Bllkenfelder Mühle wurde aus Prioatbesitz im Jahre 1905 mit der Wasserkraft und 196 Ar Grundstücken für 80000 -6 durch die Stadt Pforzheim erworben, um für den Ausbau der Wasserkraft im oberen Enztal freie Hand zu haben. Leider befindet sich die Mühle in einem verwahrlosten Zustande und ihre Instandsetzung, die immer dringender vom Pächter, den württembergisch n Behörden und auch vom Publikum verlangt wird, würde ungefähr 4000 -6 erfordern. Um diesen unverhältnismäßig hohen Bauaufwand zu ersparen, haben die Pforzheimer Elektrizitätskommission und der Stadrat beschlossen, dem Bürgerausschuß die Niederkegung der Birkenfelder Mühle zu empfehlen.

Laudesuachrichten.

Das Lichtspielgesetz im Landtag.

r Stuttgart, 4. März. Die Zweite Kammer been­digte hrute die Beratung des Ltchtspielgesetzes und nahm mit 43 gegen 42 Stimmen, wobei der Präsident den Stich- entscheid gab, zu Art. 6 einen Antrag des Zentrums an, wonach ausnahmsweise die öffentliche Vorführung eines zugelassenen Bildstreifens in einer einzelnen Gemeinde von der Ortspolizcibehörde verboten werden kann, wenn beson­dere örtliche Verhältnisse die Annahme rrchifertigen, daß gerade in dieser Gemeinde die Borsthrung schädliche Wir­kungen auf die Zuschauer ausüben könnte. Die Art. 9 wurden ohne erhebliche Debatte angenommen, dagegen knüpfte sich an Art. 12 eine längere Aus­sprache über einen Antrag der Bolkepartei auf Ein­führung der Rechtsbeschwerde gegen ein Filmoerbot an den Berwaltungsgerichrshof. Der Antrag des Ausschusses, der die endgiltige Entscheidung über derartige Beschwerden dem Ministerium des Innern übertragen misten wollte, wurde mit 51 gegen 27 Stimmen der Bolkspartei und der Sozialdemokratie angenommen. Bei Art. 13 wurde auf Antrag der Abg. Schaible (BK). Mohr (Z.) und Hasel (N.) die Bestimmung gestrichen, daß die Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz wissentlich erfolgt sein müssen, um zu verhindern, daß die K'mobesttzer diese Be­stimmung a's Hintertüre benützen. Weiler wurde der Aus­schußantrag betreffend die Bestrafung der Unternehmer von Lich'spielen uud deren Angestellten, die wissen oder anaehmen wüsten, daß Besucher das 17. Lebens­jahr nicht zurückqelegt haben, angenommen, ebenso die Bestimmung, daß jede einzelne Vorführung des Bildstreifen» als eine besondere selbständige Ueberttetung bestrost wird. Als Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzes wurde gemäß einem Vorschlag des Ministers v.Fleischhauer der 1 Juli beschlossen. Die Abstimmung über den gesamten Ge­setzentwurf wurde auf morgen verschoben. Schließlich wurde noch in die Beratung der Eingabe des Deutschen Buch­druckervereins in Leipzig betreffenddie Konkurrenz im Buchdruckergewerbe durch den Betrüb der behördlichen Druckereien" eingelreien und um Uhr die Sitzung ge­schlossen. Morgen vormittag 9 Uhr: 1.) Abstimmung über