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Fernsprecher Nr. 29.

88. Jahrgang.

Dienstag) dev 24. Jevruar

Fernsprecher Nr. 29.

Anzeigen-Gebiihr für die einspart. Zeile aus gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei einmal. Einrückung 10 /H, bei mehrmaliger entsprechend Rabatt.

Beilagen: Plauderstllbchen, Illustr. Sonntagsblatt und

Schwäb. Landwirt.

1914

Nagold.

Die Feier des Geburtssestes Seiner Majestät des Königs

wird am Donnerstag, den 26. Februar begangen werden.

Der Festgoltesdirnst beginnt vormittags 9Vs Uhr. Die Teilnehmer am gemeinsamen Kirchgang versammeln sich um 9Vi Uhr auf dem Rathaus.

Das Festessen findet nachmittags um 1 Uhr im GasthofzurPost" statt.

Die Unterzeichneten beehren sich, zu zahlreicher Beteiligung an diesen Festakten hiermit ergebenst einzuladrn.

Den 20. Februar 1914.

Obttmtimn» Ksmerell. Man Mderer. Ldermtsrlchtcr tllsWr.

Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Land­wirtschaft, betreffend die Förderung des Biehverficherungsweseus.

Ja dem Hauptfinmizetat für 1914 ist unter Kapitel 34 ein Betrag von 50000 >6 zur Förderung des Viehoer- stcherungswesens vorgesehen. Dieser Betrag soll zur Unter« stützung solcher Vieh- (Pferde-, Rindvieh.- Ztegrn)-Ber- sicherungsvcreine verwendet werden, welche durch die im Geschäftsjahr 1913 etngetretensn Schadensälle stärker be­lastet worden sind. Soweit h'enach noch Mittel zur Ver­fügung stehen, können auch den minder belasteten Vereinen Staatsbeiträqe zu den ihnen durch die tierärztliche Be­handlung der versicherten Tiere erwachsenen Kosten, sowie zu dem Zweck gewährt werden, um ihnen die Ansammlung einer Rücklage zu klmögl chen. Nach den in der Sitzung des Gesamtkollegiums der K. Zentralst lle für die Land­wirtschaft vom 28. Febr. 1901 ausgestellten Grundsätzen sollen nicht nur Blehoersicherungsoertine mit Geldwtrt- schafi, sondern auch Vereine mit Naturalwirtschaft (bezw. mit gemischtem Systems Staats beiträge erhalten.

Voraussetzung für die Bcrwilligung eines Staatsbsit ags an die Belsicherungsoereine ist unter anderem, daß dieselben cm n etwaigen ihnen im Vorjahr oerwiiligten Slaaisbeitrag in fatzungsgemäßer Weise verwendet bezw., soweit nicht rückständige Entschädigungen oder Schulden damit zu be­gleichen waren, denselben zur Bildung einer Rücklage ange­legt oder der schon vorhandenen Rücklage (Reservefonds) zugeschlagcn haben. Auch muß bei der Berwilligung der Beiträge der mehr oder wenig geordnete Zu­stand der Verwaltung und Geschäftsführung des einzelnen Vereins berücksichtigt werden.

Diejenigen Orlsvlehoersicherunasoereine, welche aus einen Siam beitrag zu den ihnen im Jahr 1913 erwachsenen Kost.n rechnen, werden hienach aufgesordert, ihre Ersuche spätestens bis IS. März d. Js. bei demjenigen Ober- amt einzureichen, in dessen Bezirk sie ihren Sitz haben. Die Gesuche haben folgende Angaben zu enthalten:

!. Zahl der Mitgliede ;

Zur Fastnacht.

Der VXI Narr.

Die Narrn die hadn die Faßnacht erdacht, Dardurch sie haben getrieben jrn Pracht,

Ist mancher zum armen Mann gemacht.

Bon Faßnacht Narren.

Ich weiß noch ctl'ch Fatznacht ua.ru,

Die in der Thorenkappen bharrn,

Eta thrll dis tbun sich fast ben tzm,

Antlitz vnd Leib sie gantz verbüßen,

Mancher mit nit, das man ihn Krim!.

Welcher sich doch selbs zu lesit nennt,

So jm der Kopfs schon ist vermacht,

Wii er doch, dos man aufs jn acht,

Das man sprech, schäum mein Herr von Runkel, Kompt jetzt vnd bringt am arm rin Kunkel, Es muß ja etwas groß bedeuten.

Weil er doch kompt zu a men teilten,

Du ch sein demut vns lhut besehn,

^ Sein Meinung ist, er wol! gern schmehn. Küchlin sucht man in manchem Hauß,

Vit besser w.r, man blieb daraus,

Vrsach ist z-, erzelen so ri l,

Dos ich oicl !leb:r schweigen wi!,

2. Zahl der versicherten Tiere (Pferde, Rindvieh, Schweine, Ziegen):

3. Höhe der erhobenen Versicherungsbeiträge nach Prozenten des Versicherungswerts der Tiere oder ous dos Stück Groß- bezw. Kleinvieh:

4. Zahl der Entschädigungsfälle und zwar:

bei Pferden: Zahl der umgrstandenm oder getöteten Tiere;

bei Rindvieh:

a) Za r! der umgestandenrn Tiere,

d) Zahl der norgeschlachteten Tiere, deren Fletsch im ganzen als ungenießbar erklärt worden ist,

e) Zahl der noigeschlachteien Tiere, deren Fleisch ganz oder teilweise genießbar war;

bei Schweinen und Ziegen: wie bei Rindvieh a-e ;

5. Gesam betrag der gewahrten Entschädigungen und zwar: bei Pferden: für umgestandene und getötete Tcre; bei Rindvieh:

») für umgestandene Tier.', d) für notgeschlachtete Tiere, deren Fleisch im ganzen als ungenießbar erklärt worden ist, c) für noigeschlachtete Dere, deren Fleisch ganz oder teiwrise genießbar war, und zwar: na) Ileischerlös,

bd) Zuschuß! istung des Vereins: bei Schweinen und Ziegen : wie bet Rindvieh uo ; 6 Betrag der vom Verein bestrittenen Koste« der tierärztlichen Behandlung;

7. Bctrag der Rücklage bezw. des Vermögens des Vereins. Den Gesucken sind die zur Prüfung der Richtigkeit der verlangten Angaben erforderlichen Belege anzuschließen.

Die erforderlichen Formulare werden von den Kgl. Oberämtern unentgeltlich abgegeben.

Stuttgart, den 18. Febr. 1914. Sling.

Die Vorstände der Ortsviehversicheruugs Vereine

werden auf vorstehende Bekonn machung hingewtts n mit der Aufforderung, bei der Bo lag? der Gesuche durch enl-

Aber d'.e Narrheit hat erdacht,

Dos man sucht freuden zu Faßnacht,

Man läufst dar afster aufs den gossen,

In maß als soll man Imen fassen,

Welcher denn mag situ schtlllng gantz,

Vermeint er Hab billich den Krantz,

Von eim hauß zu dem andern läufst,

Gwß füllen er on bargclt kaufst,

Dasseld dick wärt nach Mitternacht Der Teuffel hat dar spil erdacht,

So man soll suchen Seelen heit,

Das man erst tantz am Narrenseil,

Mancher der füll thul so vergrssen,

Als soll er in eim jar nicht essen,

Die welt die w'l jrn willen hon,

Bnd thut nicht bald danron adstahn,

Darumb strafft vns Gott on abelen.

Von Faßnacht Narren oder Butz Narre«.

Das hunderst vnd eilffi, vnd letst Narren Geschwarm.

Diß Narrengeschwarm ist nicht vergebene den Tisch Narren nachgesetzi, dann sie kommen in stiien vnd geberden schier mit einander vberein D.sc fol man kiirtziich auß sieben Schellen lehrnen. erkennen.

1. Die eiste Schell ist, fröhl'ch sein, springen vnd tantzen, vnd sich stellen, gleich als wenn der Trüffel gar

sprechende Angaben in der letzten Spalte (Bemerkungen") hierher anzuzeigen, in welcher Weise die den Vereivkn im Vorjahr oerwilligten Etaatsbeiträge verwendet worden sind.

Gleichzeitig wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Verfügung der K. Zentralstelle für die LandwirÜchaft vom 14 Novbr. 1912, wonach Beit äge zu den Betriebc kosten nur noch an Vereine m-t geordneter Geschäftsführung ge­währt und demgemäß an die Verwaltung derjenigen Biehve.sicherungsvereine, welche auf eine Stoateuntersrützung abheben, gewisse Mindestforderungen gestellt werden, auf Grund eines Beschlusses des Gesamtkollegiums der K. Zentralstelle, vom 24 Novbr. 1913 und mit Genehmig­ung des K. Ministeriums des Innern vom 28 Ja». 1914 einer Aenderung unterzogen worden ist. Hienach erfolgt zwar die Berwilligung der Staatsbeiträge zu den Betriebs­kosten der Geschästsjah e 1913 und 1914 noch nach dem bisherigen Versahren, diejenigen Vereine aber, welche auf eine Staatsunte stützung für spätere Jahre obheben, haben ihre Verwaltung mit Wirkung vom 1. Januar ISIS den in ZIff. 1 bis 3 des durch die Post folgenden Erlaßabdrucks aufgeführten Mindestfo derungen entsprecht-nd einzurichten. Ferner wird den Vereinen dringend empfohlen, die weiteren unter Z. 4 und 5 bezeichneten Forderungen einzuhalten.

Ein Formular zu einem Beitrogsgesuch und ein Ab­druck des fr. Erlasses werden den Vereinen in nächster Zeit zugehen.

Den 18. Febr. 1914. Kommerell.

Bekanntmachung, betr. die Feldbereinignug anf der Markung Altnuifra.

Das von sämtlichen beteiligten Grurideiger ILmern ouf dem Wege der Uebereinkunft beschlossene und den Behörden zur Ausführung überlassene Unternehmen einer Bereini­gung des Gewands »Lange Umbrüche" der Markung Altnuifra wurde durch Erlaß der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, ^Abt. für Feldbereinigung. vom 17. Febr. ds. Js. Nr. 843 genehmigt.

Dies wird hiermit zur öffeMlichen Kenntnis gebracht.

D«i 23 Iebr. 1914 Kommerell.

in ihn geschloffen were. Diß ist ein große sündt, dann zu dieser zeit fill man trawrig sein, vnnd betrachten, wie Christus der Herr sry vom Teuffel versuchet vnnd in die Wüsten grfüret worden.

2) Die ander Schell ist, sich vermummen vnd oebutzen vnnd dem Teuffel gleich machen. Dise oerbutzung vnnd Mummerey hat nirgcndt anders her sein Ursprung, weder von den'Heldili vnd dem Teuffel. Der hat die Menschen also oersürt, das sie sich im gleichgrmacht haben.

3) Die drill Schell ist. Schlemmen, brassen, 'ressen and füllen gleich wie ein Kuh. Fürwar, solchrs ist ein grosse sündt, vnd wirt sie Gott nicht vngestrafst hingehn taffen.

4) Die vierdt Schell ist, schlecken gehn. Dise sctndis, so von einem Havß zum andern lauffen, zu stillen oder zu fressen, vnd darneben ins Küchle holen ober dem Tsich, da man die Schuh onder das Delh st-llet. Dann meinst du, das sich solche Gsellen vmb des Küchles vnd schloff- tmncks halber vermummen vnnd vrrbntzen? Nein f cyl'ch, es geschicht oll-in darumb, damit sie dir also in der rammen vnd vollen weiß dein Hausfrau). Tochter oder Magd be­schimpfen. Das Heist dann hiipsch das Küchle geholt, welche nachmal ' ober ein jar nach milch vnd mel sch-eyrt, das man andere Küchle dich?. Derholben rvölle sich ein jeder frommer Hrußwttt hütrn, das ihm solche spürhundt vnd schleckerhaffte Kunden nicht zu Hauß kommen.

5) Die fünff Schell der Faßnacht Narren ist, sich bramcn vnd besudle» vnder dem angesicht am E'chermit-