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Weken finden wi: G.staltcn mH der Farbe. Gesundheit und natürlichen Frische wirklicher Lebewesen, wie sie eben ein schöpferisches Vermögen heroorbringt. Am meisten fallen diese Vorzüge im zweit«n Akt des Werkes in die Augen, den wir nun auf einen Augenblick betrachten wollen.

Uebec unterirdische Felsen legt sich eine dichte Finsternis. Ein Aechzrn und Winseln kündet dem Nahenden das Schicksal derer an, die hier wohnen. Hier sucht Orpheus einen Eingang, um die verstorbene Geliebte wieder zu holen. Die Töne seiner Harfe, sie zittern und stieren und drohen zu ersterben in der grausigen Oede. Was wird er hier ausrichten? Wird er die Furien bezwingen? Wiid ec nicht dem gräßlichen Höllenhund erliegen, der seine An­kunft mit schrecklichem Gebell vermeldet? Sie sind nicht so, die Furien, wie wir gewohnt sind, sie uns oorzustellen. Keine wütende Gebärde, kein Raubtierblick verrät sie. Aber wir lernen sie nur um das schlimmer kennen, was wir hier an ihnen vermissen. Mit einer gewissen Gelassenheit em­pfangen sie die Sterblichen, die ihnen das Schicksal zusührt. Sie walten der Grausamkeit als eines Amtes, das sie wie eine gleichbleibsnde Gewohnheit schon lange üben. Mit ihnen ringt Orpheus, ringt er lange, und sie bezwingt er. Sie, die aus keinem anderen Stoff bereitet scheinen, als aus der Fühllosigkeit, erliegen der Kraft seines Liedes, lernen menschliches Mitleid fühlen und geben Orpheus den Weg zu der Geliebten frei.

Es ist der Vorzug vieler alten Sagen, daß sie viel­facher symbolischer Deutung zugänglich sind. So können wir auch in das Gewand der Orpheussage eine Kunst­anschauung hüllen, die neuerdings mehr und mehr Jünger gewinnt. Jeder große Künstler ist ein Orpheus, vom Geist beauftragt, und zu einem Publikum gesandt, das ihm etwa die Teilnahme jener unterirdischen Geister entgegen- bringt, von denen wir «den redeten. Und jeder bezwingt sie am Ende doch. Wir e, kennen, beide sind füreinander bestimmt, berufen, gemeinsam das Werk des Geistes zu oolliühren. Fm Gefühl der Verpflichtung gegen diesen Geist haben wir auch die Ausführung von Glucks Oper unternommen. Möge unsere Stimme Gehör finden, wenn wir zu zahlreichem Besuche einladen. L»ri 8et>wia.

> Der Bezirksobstbauverein Nagold hielt am gestrigen Donnerstag nachm. 2 Uhr eine praktische Demon­stration im Bereinsgarten beim Bezirkskrankenhaus. Die Mitglieder, insbesondere die Gemeindedaumwarle, waren zahlreich erschienen. Der Vorsitzende, Herr Schaal aus Stuttgart, Sekretär des Württ. Odstdauoereins, behandelte in klarer, leichtoersländlicher Weise die Behandlung insbe­sondere den Winterschnitt der Zw.rgbäume. Die verschie­denen Formen, welche im Bereinsgarten angepflanzt sind, boten reichlich Gelegenheit, die Sache gründlich oorzusühren und zu üben. Nach der Demonstration versammelte man sich im Gasthaus z.Linde", wo der Vorstans des Vereins Herr Oberamtsbaumwort Bthler die Anwesenden begrüßte und über die Entstehung des Bereinsgartens in ausführ­licher Weise refrrierte. Er dankte im Namen des Vereins für das große Entgegenkommen seitens der Amtskorporation, des Landw, Bezirksoereins und des Württ .Obstbauvereins, welche durch ihre Be Hilfe und reiche Unterstützung den Verein in den S and fi tzten, die Ausführung des Bereinsgartens zu vollbringen. Er forderte die B rsammlung aus, sich zum Zeichen des Dankes von den Sitzen zu erheben, was geschah. Herr Sekretär Schaal erwiderte i>: einer länger, n Ansprache, wobei er die Vorzüge eines solchen Bereinsgartens hervor« hob und die Baumwärter zu estriger Arbeit anspornte.

om Detailhaudels-Berufsgeuossenschaft. Wie wr auf direkte Anfrage hin von maßgebender Stelle er­fahren. findet die nächste Sitzung der Detailhandels-Berufe- genossenschaft in Nürnberg statt.

s* Haiterbach, 19. Febr. Der an den Weihnachtsfeicr- tagen verstorbene Kaufmann Karl Sailer in Kreuznach, ein geborener Haiterbacher, der nach stimm Wunsche auch hier beerdigt wurde, hat dem hiesigen Krieger-, Gesang-, Turn- und Musik-Verein ein Vermächtnis von je 800 zukommen lassen. In dankbarer Freude wird dem edlen Spender ein bleibendes Andenken bewahrt werden.

Laudesuachrichteu.

Vom Landtag

p Stuttgart, 19. Febr. Die Zweite Kammer setzte heute die Beratung des Gesetzes über die Beste» e- rungsrechte der Gemeinden fort. Abg. Hiller (BK.) begründete einen Antrag Schaible (BK.) und Genossen, wonach die Gemeinden mit einer Gemeindeum­lage von 2-7 °/o das 12 Vz-fache des die G meindeumlage übersteigenden Prozentsatzes an Gemeindeeinkommensteuer erheben dürfen Abg. Ma ier-BlaUbeuren (N) spricht sich gegen d!e Erhöhung des Existenzminimums aus 950 aus. Abg. Sommer (Z.) tritt für den Zentrumsantrag in seiner neuen Formulierung ein, wonach, wenn die Ka­taster über 7"/y hinaus hecangezogen werden, die Steige­rung sich auf das fünffache des übersteigenden Prozentsatzes ermäßigt. Die Höhe darf jedoch 75°/g nicht übe steigen. Abg. Keil (Soz.) begründet den sozialdemokratischen An­trag aus Erhöhung des ExisterMinimums aus 1250 -6. Minister des Innern Dr. o. Fleischhauer erklärt, es sei kein Aulaß vorhanden, den guten Willen der Regierung, an eine Gemeindesteuerreform heranzutreten. in Zweifel zu ziehen. Gegenüber demAbg.Keil, der das Gesetz ein winzigesNotgesetz genannt hat, b? merkte der Minister, mit diesem Schlag sei nicht die Regierung, sondern das Haus selbst getroffen, auf dessen Wunsch die Borlage ausgearbeitet worden sei. Wenn Keil ihn (den Minister) an seine frühere Aeußeruna, daß er auch mit einem Tropfen sozialen Oels gesalbt sei. erinnert habe, so müsse er sagen, daß Ketl anscheinend daraus eine Flasche sozialdemokratischen Oels gemacht habe. Der Minister

widersprach dem Konservativen Antrcg. Fmanzministcr v. Geßler erklärte, nicht in der Lage zu sein, Vorschläge für eine Fortführung der Steuerreform zu machen, solange nicht das Ergebnis des Wehcbeiirogs stststehe. Durch die­ses Ergebnis werde man in Württemberg zum erstenmal eine wirklich vollständige Uebersichl über das gesamte in Württemberg vorhandene Vermögen gewinnen. Bei der Abstimmung, d e nach weiteren Ausführungen der Abg. Seifried (BK.). Liesching (B.), Keck (N.) und Ströbel (BK.) vorgenommen wurde, wurde der kcn- servaiive Antrag gegen die Stimmen der Konservativen ab- gelehnt, ebenso der Zentrumsantrag gegen die Stimmen des Zentrums und der Mehrzahl der Konservativen; der Aussä ußantrag wurde fast einstimmig angenommen. Be­züglich des Exlstenzminimume wurde der Antrag Lindemann (1250 ^t) gegen die Sozialdemokratie adgelihnt und so­dann der Allsschußantrag (950 ^t) in namentlicher Abstim­mung mit 60 gegen 19 Stimmen angenommen. Dagegen stimmten der Bauernbund und die Abg. Maier und Schmid- Besigheim. Der 2. Artikel des Eniwurfs, der eine Erhöhung der Hundesteuer oorsiehl schlägt eine Erhöhung der b stehen­den Sätze von 8 ^ und 20 auf 10 ^ und 25 vor. Der Ausschuß beantragte, statt 25^ zu sagen 30 Der Ausschußantrag, wonach es bei 8 ^ bleiben soll, wurde einstimmig angenommen. Der Zentrumsantrag, der mit dem Satz vor» 30 einverstanden ist, aber für jeden weiteren Hund in größeren und mittleren Städten 40 festgesetzt haben will, wurde angenommen. Ebenso wurde gegen die Stimmen der Linken ein Zentrumsanirag ange­nommen, wonach Ausnahmen für Hundezüchter zugelassen werden können. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist auf 1. April festgesetzt. Die Schloßabstimmung über das ganze Gesetz wurde auf morgen verschoben.

Stuttgart, 19. Febr. In der Sitzung der Gemeinde- kollegieu wurde heute nachm, mit der Beratung der neuen Ortsdausatzung für Großstuttgart begonnen. O.B.M. Lautenschlager gab zunächst einen Ueberblick über die Entstehung des Entwurfs, wobei er darauf hinwies, daß das Werk den Stempel des Kompromisses trage. Dann verbreitete sich Gemeinderat Dr. Ludwig eingehend über den Aufbau des ganzen Entwurfs, über den Zweck der Ortsbausatzung, sowie über den Inhalt und die Gestaltung derselben im einzelnen.

Stuttgart, 19. Febr. Gestern brachte ein 26jähr'ger Monteur seiner Geliebten, einer 21jährigen Kellnerin, in deren Wohnung in der Ludwigstraße nach oorausgegangenem Streit 2 Revoloer'chirsse in den Kopf bei und schoß sich dann ebenfalls 2 Kugeln in den Kopf. Beide wurden schwer verletzt in das Katharinenhospital gebracht.

r- Stuttgart, 19. Febr. (Zum Fall Griesinger.) Um Bermögensweite von über 2^ Millionen und mehr als 2000 Einzelsälle soll es sich, wie die Blätter melden, nach der nunmehr abgeschlossenen Untersuchung gegen die Mojors- witwe Griesinger und 8 Mitschuldige handeln. Etwa vier Fünftel des Betrages sollen aber nicht der Majorswitwe, sondern ihren zahlreichen Helfershelfern zugute gekommen sein.

Ulm, 18. Febr. (Mitgeteilt.) Die städtischen Kollegien haben beschlossen, die Waldungen der Stadt und des Hospitals mit rund 800 Hektar noch der Zuruhesetzung des städtischen Oberförsters für die nächsten 10 Jahre gegen eine Entschädigung von 1300 in Staatsbesö.sterung zn geben. Die Stadt erspart dabei mehrere 1000 Mark.

Der Gerichtsbeschluß im Fall des Massenmörders Waguer.

p Stuttgart, 18. Febr. Die vom Iustizminister im Landtag in Aussicht gestellte Veröffentlichung der Begrün­dung des Gerichtsbeschlusses im Fall des Mühlhausener Massenmörders Wagner ist heute im Stoatsanzeiger erfolgt. Aus den sehr um angreichen Ausführungen ist folgendes von Interesse: Die Ermordung seiner Angehörigen und die Brandlegungen in Mühlhausen sowie die Tötung der Män­ner daselbst ist von Wagner unumwunden eingeräurnt wor­den und zugegeb n worden, daß er dcbet anfänglich auch mit Ueberlkgung gehandelt habe. Aus Frauenspersonen oder gar auf Kinder habe er nicht schießen wollen. Bei Ausführung der Tat sei er nach und nach in einen Zustand hochgradiger Aufregung geraten, sodaß er schließlich kaum mehr recht gewußt habe, was er rue und jedensalls eine Erinnerung an den letzten Teil der Vorgänge in Mühlhau­sen überhaupt nicht mehr habe, lieber die Beweggründe zu der Tat machte Wagner in der Voruntersuchung die Angabe, dadurck, daß er 13 Jahre hindurch fast stündlich auf seine Verhaftung wegen einer sittlichen Verfehlung ge­wartet habe, weshalb er auch stets zwei scharf geladene Revolver bei sich geführt habe, um sich gegebenenfalls noch rechtzeitig entleiben zu können, sei sein Schlaf immer schlech­ter und sein ohnedies schwaches Nervensystem immer zer­rütteter geworden. Zur Ermordung von Frau und Kindern habe er seine ganze Kraft zusammennchmen müssen; im übrigen aber sei alles abgeiaufen wie ein Uhrwerk; erhübe sich den Plan dermaßen!n sein Gehirn hineingehämmert", daß er alles ganz mechanisch an. geführt habe. Schmerzlich sei es für ihn, daß er am Selbstmord verhindert worden sei, oder daß nicht wenigstens die Mühlhauser, als sie ihn niedersch'.ugen, ihm vollends den Garaus gemacht haben. Seine Tot selbst aber vermöge er nicht zu bereuen; er habe gar nicht anders handeln können und dürfen als so wie er cs getan habe. Er übernehme auch die volle Deranlwor- Inng für alles; er bestreite entschieden, daß er etwa unzu- rechnungssäh'g sei oder gewesen sei und er bitte dringend, daß man so bald als möglich ihn zum Tode verurteile und das Urteil auch vollstrecke. Soweit es sich um die subjektive Auffassung Wagners Handel», entspricht diese Dar­stellung zweifellos durchaus der Wahrheit. Er hat zudem

ganz dieselben Gr danken und Erwägungen schon in seinen Schriften zum Ausdruck gebracht, die zum Teil bereits vor Jahren versaßt sind. Bon seinem bluttriefenden Drama Nero" sagt er, er habe es 1907 im wesentlichen nur zu dem Zweck versaßt, um sich in die, ihm an und für sich so wenig zusagende Rolle des Mörders und Brandstifters hineinzule den und sich in die dort geschilderte Stimmung gewissermaßen hineinzupressen (tatsächlich ist dem Angeschul- digten auch bezeugt, daß er nie Blut habe sehen können und kaum imstande gewesen sei auch nur eine Fliege um- zubringen.) Die Auszeichnungen Wagners lösten weiter deutlich erkennen, daß seine Selbstvonvürse von Jahr zu Jahr sich gesteigert hoben und daß er in seiner freien Zeit fast mit nichts anderem mehr als mit jener Verfehlung sich beschäftigt hat. Gegenüber dem Vorbringen Wagners, daß er Überall unter der üblen Nachrede wegen seiner sittlichen Derfehkung zu leiden gehabt habe, ist durch die umfassendsten Zeugenvernehmungen in Mühlhausen, Radelstetten, Scha­renstetten und Degerloch zweifelsfrei sestgestellt worden, daß von jener Verfehlung überhaupt niemand eine Ahnung ge­habt. geschweige denn, daß irgend jemand Wagner jemals deshalb verlacht, verhöhnt oder gar anzuzeigen Anstalt ge­macht hätte. Alles, was Wagner in dieser Hinsicht Gegen­teiliges unterstellt hat, ist eine reine Einbildung, ein leerer Wohn gewesen.

In den psychiatrischen Gutachten wird zur Begründung der krankhaften Störung der Geistestätigkeit des Ängeklag- ten auf diese Ergebnisse der Voruntersuchung hingewiefin. Die-briden Sachverständigen nehmen ebenfalls an, daß dos wahr ist, was der Angeschuldigte über die Beweggründe zu s inen Straftaten angibt. Es wird außerdem he vorge- hoben, wie sehr das Bild, das man sich vermöge seiner Taten von dem Angeschuldigten zu machen geneigt sei, ab­steche von dem Eindruck, den er tatsächlich jetzt mache: kein roher, brutaler Verbrecher, kein furchtbarer Gewaltn^nsch von tierischer Bestialität; vielmehr ein früh gealterter, gram- gebeugter Mann von würdiger Haltung, höflich und durch­aus fügsam. In dem Gutachten von Prof. Dr. Gaupp wird u. a. folgendes ausgesührt: der Angeschuldtgte ist er b- lich beta stet, er ist schon seiner Anlage nach ein ausgespro­chener Psychopath. Auf dem Boden dieser Anlage ent­wickelt sich die übertriebene Beurteilung seiner sittlichen Verfehlung. Die Selbstvonvürse steigern sich schließlich bis zur Verzweiflung. Das führt, wenn auch aus der Grund­lage eines an sich berechtigten Schuldgefühls, zur krankhaften Eigenbeziehung, zum Beziehungswahn. In Wirklichkeit aber verhält sich das Bild, das er sich macht, ganz anders, sein ganzes Denken ist wahr Haft verfälscht. Der chronisch systematisierte Verfolgungswahn, von dem der Angeschuldigte ganz beherrscht wird, verändert ihn nach und nach von Grund aus. er führt zu einer liefen, nie mehr ganz verschwindenden Störung seines ganzen seelischen Lebens. Der Gedanke, sich und die Seinigen umbringen und sich an den Mühl­hausern rächen zu müssen, gewinnt immer mehr Macht über ihn, und so wird er schließlich zwangrmäßig zur Ausführung des seit Ichren ousgearbeiteten Planes geführt. Dobel ist durch seine Wahnvorstellungen die Freiheit seiner Wllens- bestimmunz nicht nur bezüglich seiner Mühlhauser Straftaten, sondern auch bezüglich der Degerlocher Tat vollständig aus­geschlossen; er kann darum für seine Handlungen nicht verantwortlich gemocht werden. Daß diese schleichende, all­mählich immer tiefer wirkende Geistesstörung so lange nach außen verborgen bleiben konnte, erklärt sich nach den Aus­führungen der Eachverständ'gen daraus, daß bei einer sol­chen Art von Geisteskrankheit die elementaren Funktionen wie Gedächtnis, Intelligenz und Arbeitsfähigkeit keineswegs mit Notwendigkeit eine tiefgehende Wandlung zu erschien manchen und daß der Angeschuldtgte seine Gedanken- und Gefühlswelt, soweit sie von dem krankhaften Wohn be­herrscht war, völlig in. sich verschlossen hat. Bei solcher Sachlage hat auch das Gericht sich der Ueberz ugung von der Richtigkeit der Auffassung der beiden Sachverständigen unmöglich verschließen können. Da auch eine etwaige H upt- Verhandlung keinensalls zu einem gegenteiligen Ergebnis geführt hätte, so erschien es gerechtfertigt und geboten, mn einer Eröffnung des Hauptversahrens abzusehen. Nach dem Gutachten der Sachverständigen besteht die Geistes­krankheit Wagners auch jetzt fort, ja sie ist als eine noch im Zunehmen begriffene und als dauernde Erkrankung anzusehen, und zwar als eine solche, vermöge deren der Angeschuldigte gemeingefährlich erscheint; dieser war daher zur dauernden sicheren Verwahrung in einer Irrenanstalt uuterzubringen.

Deutsches Reich.

Deutscher Reichstag.

Berlin, 18. Febr. Tagesordnung: Etat für das Reichsjustizamt. 3 Tag. Abg. List (Natl) empfiehlt nochmals die Schifferschen Anträge. Der gesetzliche Schutz gegen unbekannte Geisteskranke ist Imchaus notwendig. Ein böses Kapitel ist die Behandlung der Vorstrafen der Zeugen. Boyr. Slaatsrat von Trrutler: H'er wurde der Fall einer Zeugin in Amberg erwähnt. Diese sollte für eine Jugendsünde eine kleine Strafe verbüßt und einen Selbstmordversuch gemocht haben, als später diese Strafe vor Gericht sestgestellt wurde. Tatsächlich hat die Frau zwei Jahre Gefängnis erhalt« n und sich nur eine leichte Verletzung zugesügt. Abg. Dr. Oertel (Kons.): Ein besserer Schutz gegen Irre ist notwendig, auch gegen Halb- irre. Abg. Dr. Mülle »Meiningen (Vp.): Wir beklagen die ungleichmäßige Anwendung des Rechts. Die Vor­schläge des Abg. Schiffer enthalten manchen guten Gedanken, sind aber unannehmbar. Unter dem Deckmantel der Sitt­lichkeit macht sich vielfach eine unsittliche Feigenblattmoral breit. Staatssekr. Dr. Lisco: Ich bin durchaus damit einverstanden, daß der Schmutz in Wort und Bild bc-

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