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er EchlWster.
Amts- M Amche-SIM ftr dk> Wmmls-Skftl! Wld.
Fernsprecher Nr. 29.
88. Jahrgang.
Fernsprecher Nr. 29.
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Beilagen: Plauderstiibchen, Illustr. Sonntagsblatt und
Schwäb. Landwirt.
30
Are i tag, den 6. Ieöruar
1914
Amtliches.
Agk. GSeramt Nagold. Bekanntmachung, betr. die diesjährige Musterung der Militärpflichtige« und das Verfahren bei Gesuchen um Zurückstellung oder Befreiung vom
Militärdienst in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse.
Die Musterung findet Heuer voraussichtlich vom S. dis S. März stall.
In Betreff der Behandlung von Zurückst-llungs- oder Enilossung»gksuchcn (Rkkiamatlonsgejuchrn) wi-d auf die Verfügung der K. Ministerien des Innern u° d des Kriegswesens vom 24. Febr. 1912 (Min.Amtsbl. S. 65), sowie aus die oberamli. Bekanntmachung vom 26 Januar d. I. (Ges. Nr. 20) hingewiesen.
Die Zurückstellung-gesuche, wozu beim Oberamt Formulare zu haben sind, sollten »iodkfik«« eine Woche vor de» M«firr««-»tkmio, also laugst««« bis 25. Febr. beim Oseramt einkommen, dom t dieselben geprüft und ersorderlichensaUs ergänzt werden können. Krsoche. dir erst «ach der Majteruug ««gebracht werbe«, KS««te» kei«e Skröckfichtigung finde«.
Da früher Redlamalionsgesuche vietsuH veripäle! eir.- gedommen sind, so hal die K. Oberersatzkomm ssion die bestimmte Erwartung ausgesprochen, daß düstben künftig rechtzeitig eingereicht werden, also schon oor der W«ster««g, nicht erst oor der Aushebung oder nach dieser.
Die Octsbehörden werden beauftragt, die Beteiligten in angemessener Weise darauf aufmerksam zu machen und für rechtzeitige Vorlage derartiger Gesuche Sorge zu klagen.
D>n 4. Febr. 1914. Kommerell.
Die Stadtschultheisten und Schnltheistenämter
werden unter Hinweis auf 8 5! Abs. 2 der Vollz.-Berf. z. Bez.-Ocdnung veranlaßt, dafür zu sorgen, daß die Amts- Vergleichungskostenverzeichnisse, enthalt nd die im Kalenderjahr 1913 angesallencn Einquartiernngs- und Feuerlöschkosten binnen 14 Tagen in doppelter Ausfertigung mit den erforderlichen Belegen an die Amtopflege einges.mdl werden, soweit dies noch nicht geschrhen ist.
Den 4. Feb'. 1914. Kommerell.
Dir Herren Ortsvorsteher «nd Gemeiudepfleger
werden unter Hinweisung auf die oderamlliche Btkanntma- chung vom 10. Oktober 1895, betreffend die Erlassung statutarischer Bestimmungen der Amte Korporation über den Einzug der Beit äge zur Invalidenversicherung von unstän- digen Aibeilern (oe.-gl. Gesellschafter von 1895 Nr. 121,) ausgrsordert, die von den Gemeinden in der Zeit vom SS. Dezember ISIS bis 27. Dezember ISIS (13 Beilragsperioden) vorschußweise gezahltenHiilstigen Bersich-runge- Beiträge d:r Arbeitgeber spätestens bis SV. ds. Mts. bei der Oderamtspflege nach Maßgabe des im Gesellschafter Nr. 5l von 1897 abgedrucktcn Formulars zur Auftechnuug zu bringen oder Fehlanzeige zu erstatten.
Den 4. Febr. 1914. Kommerell.
Die Ortsbehörden für die Arbeiterversicheruug
werden angewiesen, die Gebühren für den Einzug der in der Zeit vom SS. Dezbr. ISIS dis S7. Dezbr. ISIS angesallenen Beiträge der nicht bei Krankenkassen versicherten Personen zur Invalidenversicherung gemäß dem Lmtever- sunnrl ngsbejchluß 8 20 vom 31. August 1901 und § 30 vom 27. Juni 1903 spätestens bis S«. ds. Mts. bei der Amt;pflege geltend zu machen.
Den 4. Febr. 1914. Kommerell.
Die Stadtschulthritzen- und Echultheitzenämter werden daraus hmgrwiejen, daß von jeder Anmeldung eines neuanziehenden Militärpflichtigen sowie von jeder Abmeldung eines wegziehenden dem Obeiomi sofort mittelst Auszug aus der Stammrolle Mitteilung zu machen ist.
Nach § 25 3 ff. 9 der W O haben sich neuanziehende und wegziehende Mili ärpfiichiige binnen drei Tagen behufs Berichtigung der Stammrolle beim Sladtschulhe-tzen- amt bezw. Schultheißenamt zu melden.
Aus Grund § 25 Z. 11 d W.O. und 8 33 Abs. 1 des Retchsmilttärgesetzes sind Militärpflichtige, welche diese Meldungen zur Stammrolle oder zur Berich'igung derselben unterlass««, von dun Ortevor sicher mit Geldstrafe bis zu SV Mark oder mit Hast bis zu drei Tagen zu bestrafen. Ebenso wird das unpünktliche Erscheinen Milirärpslichttger in den von den E satzbehö den adzuhaitenden Musterunastermiuen vom Oberowt mtt den gleichen Strafen belegt. Außerdkm können diesen unpünkt
lichen erscheinenden Gestellungspflichtigen die Vorteile der Losung entzogen werden. Ist die Versäumnis in böslicher Absicht oder wiederholt erfolgt, so sind diese Militärpflichtigen sofort aufzngrcifen und dun Zivllvorsitzenden zuzusiihren. Sie werden dann als unsichere Heereepflichtige behandelt und im Tauglichkeilsfalle sofort tu die Armee einqereiht. Ebenso werden die in 8 140 Nr. 1 d. R.St.B. bezeich- neten Wehrpflichtigen, welche vor vollendekm 31. Lebensjahre vom Ausland zmückkehren, eine andere Staots- a igehörigkeit nicht erworben oder wieder verloren haken, oder oor vollendetem 31. Lebensjahr wieder Reichrange- höngs werden, behandelt.
Die H.rren Orlsvorsteher werden veranlaßt, von dem ihnen zustekendeu Strafrecht stets Gebrauch zu machen, damit die M lttärpflichtigen an Ordnen g gewöhnt und unliebsame Versäumnisse im Meidewesen vermieden werden.
Den 4. Febr. 1914. Kommerell.
Rede des Reichstagsabgeordneten SchnMhardt.
In der Samstagsitz mg des Reichstages ergriff auch, wie kurz schon im Sitzungsbericht mitgeteiit, der Vertreter unsres 7. Reich ttagswahikreffes das Work. Wir lassen, nach üblichem Herkommen, die Rede heute im Wo tiaut folgen.
Ich werde, meiner alten Gewohnheit gemäß, d>e Debatte nicht lange ausbalten; ich möchte mich nur kurz beschäftigen mit den Aeußerungen meines engeren Landsmanns, des He rn Kollegen Boot (Hall), die geeignet waren, nach außen ein ganz unzutreffendes Bild von den tatsächlichen Berhältuisftn zu geben. Der Herr Kollege Vogt sagte u. a,, daß im Iol^e 1867 ein Landwirt genötigt gewesen sei, 19 Zentner Weizen zu verkaufen, um einen oder mehrere Lohnarbeiter durchzuhalten, und daß im Jahr 1912/13 dazu nicht weniger als 138 Zentner Weizen nötig gewesen seien. Der Schluß würde sein, daß in der Zwischenzeit die lan d- wirtschastlichen Löhne um das Sechs- oder Siebenfache gestiegen wären. Damit wäre aber auch der Beweis erbracht, daß die Löhne damals so außerordentlich niedrig waren, daß sie dringend erhöht werden mußten. Gewiß sind infolge der Verschiebung der Arbeitsverhälinisse und auch durch die sozialen Lasten die Löhne erheblich gestiegen; das gilt aber nicht nur für die Landwirtschaft sondern für alle Be- russzweige, auch für Industrie, Gewerbe, Handel und Handwerk und schließlich iür jede einzelne Haushaltung. Wir müssen uns eben l a ein findrn und hoben dafür auch die Genugtuung. daß die Lebenshaltung der arbeitenden Klaffen sich inzwischen erheblich verbessert Hai.
Nun könnte man aber aus den Darlegungen des Herrn Abgeordneten Vogt (Hall) noch einen weiteren Sch uß ziehen. Wenn s ine Ziffern richtig find, wonach damals d!e Getreidepreise besonders hoch und dieArbeits- löhne besonders niedrig waren, so müßte in jener alten Zeit die Landwirtschaft mit ganz gewaltigen Gewinnen gearbeitet haben. Das ist aber, wie wir wissen, eigentlich nicht so. Deshalb können seine Zahlen nicht zulrcffcnd sein, und sie sind es auch wirklich nicht. Denn Herr Bogt oder sein Gewährsmann haben sich eine ganz eigenartige Statistik zurecht gemacht; sie haben in dem Jahre 1867 ein Jahr herousgesucht, das eins sehr schlechte Ernte brachte. In den damaligen acht preußischen Provinzen betrug in dem genannten Iah'e die Ernte nicht einmal 75 Prozent einer Mittelernte. Und dementsprechend waren auch die Getretdepreise außerordentlich hoch. Der Preis für die Tonne Weizen betrug im Jahre 1866 196 -F. im Jahre 1867 — also in dem von Herrn Bogt ausgewählten Jahre — 258 1868 250 1869 194 ^lt. endlich
im Jahre 1870 199 also im Durchschnitt d'eser Jahre 219-6. Auf der anderen Seite hat Herr Kollege Bogt die denkbar schlechtesten Jahre, gerade die beiden letzten Jahre, zu Grunde gelegt, in denen wir sehr niedere Wei- zenpreise halten infolge der leider sehr schlechten Beschaffen- heit und teilweise U'ver Käuflichkeit unseres Getreides; beträgt doch heute noch die Differenz in den Preisen des inländischen und ausländischen Weizens 30 bis 40 -6 pro Tonne. Wlnn man einen richtigen und schlüssigen Vergleich zwilchen den Arbeitslöhnen und Getreidepretsen an- steilen will, so ist es doch nicht richtig, daß man willkürlich ein Jahr mit den denkbar best-n und ein Jahr mit den schlechtesten P eisen heroussucht; man muß, um zu einem richtigen Urteil zu kommen, doch mindestens den Durchschnitt von 5 Iahr«n zu Grunde legen.
Nun hat sich Herr Kollege Bogt auch m't der Preispolitik der Großmühlen beschäftigt und mit Recht dar- gelegt, daß die Großmühlen eine vielfach erdrückende Konkurrenz für die Kleinmühlen daistellen. Men Betrieb
gehört auch zur letzteren Kategorie, und ich hät e persönlich wirklich keinen Grund, auch nur mit einem Wort für die Großmühlen etvzuireteu. Aber Herr Bogt hct in diesem Falle den Großmühlen unrecht getan, wenn er sie tadelte, daß sie im Laufe des letzten Monats die Preise etwas erhöht hätten. Bisher har man ihnen immer den umgekrhrlen Bünvmf gemacht, daß sie durch Preis Unterbietung die Existenz der KlrinmLhlen schädigten. Nun aber, nachdem sie nicht willkürlich, sondern Hand in Hand mit der Steigerung der Preise für Inlandswirzen auch die Mehipreise um */. bis ?/-2 Mark erhöht haben ist es wieder nicht recht. Man sollte doch eigentlich froh sein, daß sie die Preise etwas er- höht und damit die Kleinmühlen in Stand gesetzt haben, mitzukonkurrieren und existenzfähig zu bleibend
Mein? Herren, darin werden wir wohl alle einig ftin, duß es sehr wünschenswert wäre, wenn die kleinen Binnen wühlen schon im Interesse einer regelmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Mehl und Brot, besonders auch zu Kriegszeiten, lebensfähig erhalten bleiben. Aber meines Erachtens braucht das nicht durch das künstliche und, wie ich besonders betonen will, gerade für die Kleinbetriebe nicht ungefährliche Mittel der Mühlenuwsatz- steuer zu geschehen. Meines Erachtens sollte das durch eine gerechte Fruchttarifiervng von Getreide und Mehl geschehen.
In gar keinem andern Fabridattonszweige — ich wüßte wenigstens keinen — besteht die Anomalie, daß das Rohmaterial zu demselben Tarifsatz verfrachtet wird wie das fertige Fabrikat. Es ist schon lange der Wunsch der überwiegenden Zahl der Mühlen, daß hier eine Aende. ung ein- tritt. Aber dieser Dctarifierung von Getreide haben sich immer die berufenen Vertretungen der Landwirtschaft widersetzt.
Nachgerade scheint man allerdings auch in diesen Kreisen zu einer anderen Auffassung zu kommen, und, meine Herren von der Rechten. Ihre Ausgabe wäre cs, bei dem großen Einfluß, den Sie in allen landwirtschaftlichen Fragen auf die Regierung haben, dafür zu sorgen, daß eine Differenzier- ung zwischen Getreide- und Mehrfrachten herbeigefühlt wird.
Meine Herren, ans den großen und schweren Dorwurf, der, Herr Kollege Bogt unserer Partei und den einzelnen Mitgliedern unsrrerPartei gemacht hat. daß wir draußen anders reden als hier im Reichstag, will ich nicht näher eingehen, weil er ja schon vom Herrn Präsidenten gerügt worden ist. Aber ich möchte doch d,n Herrn Kollegen Bogt bitten, seinerseits etwas vorsichtiger zu sein und für seine Beweisführ- ung hier im Hause und draußen im Lande ein etwas zuverlässigerer. einwandfreieres und nicht so einseitiges Material zu verwenden.
Tages-Neuigkeiten.
Aus Stadt uud Amt
Nagold, 6. Februar IS14
* Unfallmeldestelle. Wie schon durch oberamiliche Bekann'machung im „Gesellschafter" mttgeleilt wurde, ist auf der P o t tz eiw a ch e in Nagold die Unfallmeldestelle eingerichtet und in Betrieb genommen worden. Ueber letzteren sei für das Publikum felgende Erläu- irrrmg gegeben:
Diese Unsallmcldestellc nimmt während der Dienst- pausen des Fernsprechamtes in Nagold (Postamt) Unfallmeldungen entgegen also an Werktagen von abends 9 Uhr dis morgens 8 Uhr. An Sonn- und Festtagen bis 10 V, Uhr vo mittags, von 1 bis 5 Uhr nachmitt, und abends von 7 Uhr bis morgens 8 Uhr. Unfailmel- dungen können somit b,i Tag, sowie jederzeit bei Nacht gemacht werden. A s Unfollmeldrmgen werden beispiels- weise angesehen: 1. die H.rbttholung eines Arztes, wenn Gefahr im Verzug obwaltet, zu einer Wöchnerin, einem Schwer kranken, Schwerverletzten, bei Unglücksfällen jeder Art, wenn ein Arzt unbedingt erforderlich ist. 2. Die Her- betholung des Oberamtstierarztes bei schwer erkranktem oder schwer verletztem Vieh. 3. Hochwasser und Brand- meldungcn sowie die Anrufung auswärtiger Feuerwehren zu Hilfeleistungen bei Bcandfällen und dergl., (solche Mel- düngen werden nur auf Verlangen dcr zuständigen Behör- den befördert). Durch diese Einrichtung ist somit jedermann Geleg nheit geboten, Hilfe in der Not rasch herbeizurufen. Die Gebühren in solchen Fällen betragen . 1. Gesprächsgebühr 20 für je 5 Minuten Gesprächsdauer, 2. Zuschlag 50 ^ und 3. Ei botengebühr süc yrrbeiholung oder Bestellung 25 ^ Privaigespräche sind nicht gestattet und werden durch die Unfsilmeldestelle nicht vermittelt, -r.-
Wiirtt. Laudesverein vom Roten Kreuz. Für die Beschaffung von Eanitätshilssmitteln des Depots des Obcramtsbezirks Nagold Haider Landesverein die reiche Gabe von 200 -6 überwiesen. Es wird diese Zu-