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87. Jahrgang.
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Beilagen: Plauderstübchen, Illustr. Sonntagsblatt und
Schwäb. Landwirt.
Freitag, den IS. Dezember
1913
Amtliches.
Bekanntmachung der K. Landgestütskommissio«,
betr. die Patentierung von Privatzuchthengsten für die Deckzeit 1Sli4.
Gemäß § 12 der BeschälorLnung vom 13. Febr. 1906 (Reg.Bl. S. 13) findet die Palentierung solcher Prioatzucht- Hengste, welche während der Beschälzeit (15. Februar bis 15. 3uli 1914) zum Decken fremder Stuten verwendet wer» den wollen, in folgenden Orten an den nachbezeichneten Tagen statt:
in Laupheim am Mittwoch, den 7. Januar 1914, nachmittags 2 Uhr,
in Geislingen am Donnerstag, den 8. Januar 1914, mittags 12 Uhr,
in Backnang am Freitag, den 9. Januar 1914, vormittags 9 Uhr, und
in Hohenheim an demselben Tage, nachmittags 3 Uhr. Weitere Patentierungsorte werden nach Bedarf in den anderen Laiidestrilen noch bestimmt und unmittelbar den einzelnen Patentbewerbern mitgeteilt werden.
Die Erteilung des Patents für einen Hengst setzt voraus:
1) daß der Hengst nicht unter 3 Jahre alt, gesund und vollkommen entwickelt ist, keine erblichen Gebrechen und Formfehler hat und vermöge seines Körperbaues, seiner Knochmstärke und seines Ganges zur Erzeugung brauchbarer Pferde als geeignet erscheint;
2) daß der Hengst nach seiner Körperdeschaffenheit dem vorhandenen Stutenmaterial, den Pferdezuchtoerhäl- nissen, und der anzustrebenden Zuchtrichtung der betreffenden Gegend möglichst entspricht;
3) daß der H ngslbesitzer in den Orten, wo er das Be- schälgewervs betreiben will, einen Beschälraum mit einer dem Anblick des Beschälbetrieb verhindernden Umfassung besitzt;
4) daß der Hengstbesitzer sich verpflichtet, während der Beschälzeit in den beim Beschälraum vorhandenen S allungen neben dem zu patentierenden Hengst keine nichtpatentirrten Hengste im Alter von über drei Jahren avfzustcllen.
Hit der Hengstbesitzer das Beschälgeschäft bereits früher betrieben, so ist die Eiteilung des Patents weiter an die Voraussetzung geknüpft, daß er das Geschäft in der vorhergegangenen Zeit ordnungsmäßig ausgeübt und insbesondere in der Deckzeit 1913 der unter Ziffer 4 genannten Verpflichtung nicht zuwtdergehandelt hat.
Die Hengstbesttzer, w lche ihre Hengste zum Zweck der Erlangung rines Patents für die Beschälzeit 1914 an einem der festgesetzten Pstentierungsorte der von der Landgestüts- kommi'sion bestellten Kommission oorsühien wollen, werden hiermit aufgefordert, diese Hengste spätestens bis S1 Dezember ds. Js. unter genauer Beschreibung jedes Hengstes nach Nemen, Alter, Abstammung und Farbe, Abzeichen und G öße bei dem Sek etariat der Landge- stütskomm ssion anzumelden.
Der Anmeldung sind folgende Belege anzuschiießen:
a. eine Bescheinigung des O'.tsvorstehers der Gemeinde, in welcher das Deschälgewerbe betrieben werden will, darüber, daß der Hengstbesttzer einen vorschriftsmäßigen Beschälraum besitzt;
b. eine Urkunde, worin der H ngstbrsitz r sich verpflichtet, während der Beschälzeit in den beim Beschälraum befindlichen Stallungen neben dem zu patentierenden Hengst keine nichtpatentierten Hengste im Alter von über drei 2-chren aufzustellen:
e. wenn der Hengst schon im Jahre 1913 patentiert war, das Patent für die Beschälzeit 1913; ä. wenn der Hengstbesttzer das Beschälgcschäft bereits früher betrieben hat, eine Bescheinigung des Ortsvor- sichere der Gemeinde, in welcher der Betrieb stattfand, darüber, daß der Hengstbesitzer das Geschäft in der vorausgegangenen Zeit ordnungsmäßig ausgeübt, insbesondere in der Beschälzeit 1913 der oben unter Ziffer 4 aufgesührten Verpflichtung nicht zuwider- gehandelt hat.
Stuttgart, den 8. Dezember 1913.
K. Landgestütskommisston: Haag.
Lages-Neirigkeiten.
Aus Stadt und Amt.
Nagold, 12. Dezember 1S13.
Wintersport. Der Ski-Klub-Obcrstaufen i. Bayr. Allgäu hält vom 26.-31. Dezember seinen 7. Ski-Kurs für Anfänger und Fortgeschrittene ab. Gelehrt wird nach Norweger Methode. Öberstausen ist Schnellzug-Station der Linie Kempten-Lindau und nimmt als sehr geeigneter Platz für Ausübung des Ski-Sportes im Allgäu eine der ersten Stellen ein. Hotel, Gasthöse, Privatwohnungen. Anmeldungen und Anfragen sind zu richten an Ski-Klub- Oberstaufen.
r Wie es gehen kan» oder Nutzen der Presse.
In dem neuesten Buche von Pfarrer Hansjakob: „Allerlei Leute und allerlei Gedanken" sind Lebensschrcksale verschiedener Enterbten und Entgleisten, der Handwerksbmschen und Stromer, wie sie dem gerne die Leute ausfragenden Schriftsteller in die Hände geraten, beschrieben. Das Wanderleben eines solchen Mannes aus der Hohenzollerischen Gemeinde Steinhofen bst Hechingen bot dem Redakteur S. in Oberndorf Gelegenheit, das volkswirtschaftliche Leben und die Dclkskunde der hohenzollerischen Gemeinde vor Jahrzehnten mit dem Bilds des von Hsnsjakob gezeichneten wandernden Maurers „Malhesle" aus Steinhofen in einem Hechinger Blatte wiederzugrben. Das Blatt wird in Steinhofen gelesen. Dabei stellt sich heraus, daß ein Sohn des „Mathesle", der in der Schweiz tödlich verunglückte, mit 6000 F>cs versichert war und der gesetzlich zum Empfang dieser Summe berechtigte Verwandte, der Bater, bisher nicht ermittelt werden konnte. Noch wenige Tage und die Frist wäre abgelausen gewesen. Da gelingt es durch das S.sche Feuilleton in dem oben genannten Blatte und durch Etadtpsarrer Hansjakob in einem Kranben-
Verschiedenes.
Altberlinee Weihnachten schildert in einem liebenswürdigen Aussatz des Dezember Heftes von Del Hagen L Klasings Monatsheften als ein vortrefflicher Kenner Or Max Osborn und kommt dabei auch auf die Weihnschtsüusstcllmrgen zu sprechen, die am Ende des 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts so beliebt waren. Man nann e sie auch Kunstausstellungen, doch berührten sie keineswegs mit dem Begriff, den wir heute mit dem Worte verbinden. Die Ställen dieser Veranstaltungen waren nicht etwa Kunsthandlungen, sondern — Konditoreien! Geschickte Zuckerbäcker modellierten in süßem Mateiial, vor allem in dem b<l ebtcn Tragant, allerlei Figürchen, die in Schaufenstern ein lustiges Durcheinander ergaben. Das Heft zeigt eine Anzahl dieser zierlichen Sächelchen, die orm Dilettantischen zu sehr reizenden Bildungen sussliegen. Bezeichnend für die merkwürdigen Mischungen, die sich hier boten, ist der Titel eines der Hauptoerserligcr, de« wackeren I. F. L. W yde, der in den Berliner Adreßbüchern der dreißiger Iah?e als „Konditor und akademischer Künstler" geführt wird, seinen Laden in der Charlottenftraße Nr. 40, dicht beim Gendarnren-Markt, hatte w d hier zur Weihnachtszeit die köstlichsten Dinge zur Scheu stellte. Die winzigen Gestalten waren sehr sorgsam mit dem Model- lierholz bearbeitet und dann höchst realistisch bemalt. Man sah Bolksfigurer-, die jedem von der Straße her bekannt waren, Schornsteinfeger und Schusterjungen, Marktfrauen
an ihrer Bude und Straßenkehrer, dann beliebte Schauspieler in populären Rollen und dergleichen. Weiter ganze Szenen in der Tracht der Zeit. Altväterische Brautleute vor dem Pfarrer, der sie gravitätisch traut. Oder eine L'hombre- Partie: vier Psrson-n am Kartentisch. Oder die „herum- ztehenden Musikanten" Hosemonns erscheinen vom Aquarellblatt in Tragant übersetzt. Oder eine Berliner Madame kommt im Biedermeier Kleid mit dem Schutenhut und dem Tuch daher, das sie graziös um Rücken und Arme schlingt. Manches dabei ward porrrätmäßig gehalten; ja auch bekannte Persönlichkeiten Berlins wurden in harmlosen Karikaturen vorgesührt.
Wälder der Urzeit am Südpol.
Im Londoner Natu, historischen Museum ist nun eine der interessanten Reliquien der Scottscken Expedition ausgestellt: die.Kohlen, die Evans und Scott unter dem 85. Grad südlicher Brette entdeckten, auf dem Eisplateav, das sich von King Edward-Land zum Pole hin erstreckt. Die Kohle wurde inmitten eines kleinen Hausens von Fossilien gefunden, und von den Pokarfah ern durch die Schneestürme mitgeführt, bis der Tod der Reise ein Ende wachte. Die Kohle ist von geringer Quslilät, aber sie erzählt im Lichte der Wissenschaft eine wundervolle Geschichte von ragenden Forsten und Wäldern, die einst in jenen Regionen rauschten, di« heute ak unwirtliche Eis- und Schncewüsten allem Leben Feind sind.
Bliud und taub augenomme«.
Jüngst erschien in der Direktionskanzlei einer brkann-
Hause bei Feeiburg den „Mather-le" ausfindig zu machen, der natürlich über diese unerwartete Erbschaft hoch beglückt ist.
r Keine Gememeindehaftung für Viehaufteck- «ng. Haftet die einen Biehmarkt veranstaltende Stadtge- metnde den den Biehmarkt besuchenden Berkäufern wegen Ansteckung des zu Markt getriebenen V ehs? Nein. Aus den Gründen: Der § 278 BGB. mit seiner unbedingten und unbeschränkten Haftung des Unternehmers für sein Personal ist im vorliegenden Fall unanwendbar, weil ein Dertragsverhältnis zwischen der Stadt und den den Biehmarkt besuchenden Verkäufern zu verneinen ist. Bei der Veranstaltung eines Biehmarktes handelt eine Stadtqemeinde nicht als Püoatunternehmerin, sondern im öffentlichen Interesse und zum allgemeinen Wohl. Die Gebühren, die von ihr für die Benützung des Marktplatzes, der Stallungen und der sonstigen für die Marktzwccke getroffenen Einrichtungen erhoben werden, haben nicht die Natur des Mietzinses oder einer sonstigen prioatrechtlichen Gegenleistung, sondern sie sind öffemliche Abgaben. Die Bereitstellung von Ställen für die Besucher des Diehmarkts dient demselben Zwecke wie die Veranstaltung des Biehmarktes selbst, da sie für das Marktunternehmen unentbehrlich ist. Daß in derartigen Fällen zwischen dem eine solche Einrichtung benützenden und der Gemeinde ein bürgerrechiliches Be» tragsverhälinis nicht begründet wird, steht in der Rechtsprechung des Reichsgerichts fest. Aber auch wenn man das Borliegen einer Plotzmiete annehmen wollte, würde daraus noch nicht eine vertragsmäßige Verpflichtung der Stadt zu folgern sein, das auf den Markt getriebene Dich v^r Ansteckung zu bewahren. Daß die Stadt in dieser Richtung weitergehende, als die ihr Kraft Gesetzes obliegenden, Pflichten hätte übernehmen wollen und sollen, kann nicht anerkannt werden. Urteil des Reichsgerichts vom 11. 11 13.
Aus de« Rachbarbezirkeu. r Freudeustadt, 11. Dez. (Gemetnderatswahl.) Bon 1393 Wahlberechtigten haben bei der Temeinderats- wahl 1066 oder 76,5 Prozent abgestimmt. Gewählt wurden 3 bisherige Gemetnderatsmitglieder und 2 bisherige Mitglieder des Bürgerausschusses, darunter dessen Obmann.
Neuenbürg, 10. Dez. Gestern früh gegen 6 Uhr ereignete sich in der Bügeleisenfabrik von Fr. Walddauer hier ein bedauerlicher Unfall. Der Heizer und Maschinist Limbach, 40 Jahre alt, ein nüchterner und pflichttreuer Arbeiter, fiel bei Bornahme von Oelung von einem Podest, ca 2^2 Meter hoch herab und erlitt einen Schädeibruch, dem er mittags erlegen ist. Wie sich der Fall zugetcaqen hat, konnte nicht ermittelt werden, da er in dieser Zeit allein und nicht mehr vernehmungsfähig war.
Landesuachrichten.
Stuttgart, 11. Dez Oberst v. der Esch, Komm, des Anhalt. Inf.-Regts. Nr. 93 in Dessau, wurde nach Württemberg behufs Verwendung als Komm, des Eren.- Regts. Königin Olga (1. württ.) Nr. 119 kommandiert.
Stuttgart, 10. Dez. Der Vorsitzende des Südd. Iürrglmgkbondcs, Fabrikant Breuning, hat dieses Am^
ten Wiener Opereltenbühne ein ebenso bekannter Librettist, Der Direktor war zufällig nicht anwesend, und so wandte sich der Schriftsteller an den Dtrektorstellvertreter mit der Frage:
„Wissen Sie nicht, ist das Buch meiner neuen Operette schon gelesen?"
„Aber Sie wissen doch, ein Libretto von Ihnen ist blind angenommen."
„No, viel wichtiger ist mir. daß Sie die Musik taub akzeptieren!"
Der Maulwurf als Handtasche.
Unbekümmert darum, ob der Maulwurf nützlich oder schädlich ist, hat d'-e Mode eine neue Beuvendungsakt für diesen Insektenfresser erfunden; der Maulwurf dient als Handtasche. Es handelt sich nicht etwa um das Fell allein, sondern um etwas mehr; der Maulwurf wird auch anders abgehäutet, als es bei Pelztieren sonst geschieht. Man schneidet ihn an der Unterseite von vorne bis hinten auf, vimmt den eigentlichen Tierkörper dann aus dem Pelz, läßt aber dos Schädeldach drin und präpariert den Pe und die Wst«. Die Form des Tieres soll erha bleiben; dazu wirb das Fell, wie die „Nature" b r etwas versteift, dann wird an der ehemaligen B ein Stück Gemsenleder eingesetzt, so daß das gan form bekommt, durch den oberen Rand wird gezogen rmd damit ist di« etwa« merkwvrd! „Maniwurfs-Handtasche" fertig.