Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn» und Festtage.
Preis vierteljährlich hier mit Trägerlohn 1.20 im Bezirks,
und 10 Lw.-Verkehr 1.25 im übrigen
Württemberg 1.35 Monats-Abonnements nach Verhältnis.
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Fernsprecher Nr. 29.
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87. Jahrgang.
Donnerstag, den 37. Movemöer
Anzeigen-Gebühr für die einspalt. Zeile aus gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei einmal. Einrückung 10 /H. bei mehrmaliger entsprechend Rabatt.
Beilagen: Plauderstüdchen, Illustr. Sonntagsblatt und
Schwäb. Landwirt.
1913
Amtliches.
Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Land Wirtschaft, betreffend die Abhaltung eines Molkereilehrknrses in Gerabronn.
Mit Genehmigung des K. Ministerium des Innern wird an der Motkereisch^le in Gerabronn demnächst wiederum ein vierwöchiger Unterrtchtskurs iiber Molkereiwesen abgehalien werden.
In diesem Kurs werden die Teilnehmer nicht allein in den praktischen Betrieb der Molkerei eingelcitct, sondern sie erhalten auch einen dem Zweck und der Lauer des Kurses enlsprechend bemessenen theoretischen Unterricht.
Der Unterricht ist unentgeltlich, dagegen sind dis Teilnehmer verpflichtet, die vorkommenden Arbeiten nach Auwei ung des Leiters des Kurses zu verrichten, auch haben sie für Wohnung und Kost selbst zu sorgen und die für den Unterricht etwa notwendigen Bücher und Schreibmaterialien selbst anzuschaffen. Der Leit-r des Kurses wird auf Wunsch angemessene Kosthäuser in Gerabronn Nachweisen. Unbemittelien Teilnehmern kann ein Staate beitrag in Aussicht gestellt werden.
Bedingung n der Zulassung sind: zurückgelegtes sechzehntes Lebem fahr, Besitz der für das Verständnis des Unterrichts notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse und guter Leumund. Borkenntnisse im Molkereiwesen begründen eine vorzugsweise Berücksichtigung bei der Aufnahme.
Der Beginn des Kurses ist auf Montag, den 12. Januar 1914 festgesetzt. Da jedoch zu diesem Kurs nur eine beschränkte Zahl von Teilnehmern zugelassen werden kann, so behält sich die Zentralstelle vor, je nach Bedürfnis im Lauf der folgenden Monate noch weitere Kurse zu veranstalten und nach ihrem Ermessen die sich Anmeldenden in die einzelnen Kurse einzuweiscn.
Gesuche um Zulassung zu dem Kurs sind bis längstens 29. Dezember d. I. an Las „Sekretariat der K. Zentral stelle für die Landwirtschaft in Stuttgart" einzusenden. Den Aufnahmegesuchcn sind beizulegen:
1. ein Geburtsschein;
2. ein Schulzeugnis, sowie etwaige Zeugnisse über Bor- Kenntnisse im Molkereiwesen;
3. wenn der Bewerber minderjährig ist. eine Einwilligungserklärung des Vaters oder Vormunds, in welcher zugleich die Verbindlichkeit zur Tragung der durch den Besuch des Kurses erwachsenden Kosten, insoweit solche licht aus andere Weise gedeckt werden, übernommen wird;
4. ein von der Gemeindebehöide des Wohnsitzes des Bewerbers ausgestelltes Leumundszeugnis, sowie eine Bescheinigung derselben darüber, daß der Bewerber bezw. diejenige Persönlichkeit, welche die Verbindlich- kett zur Tragung der durch den Besuch des Ku ses erwachsenden Kosten für den Bewerber übernommen hat, in der Lage ist, dieser Verpflichtung nachzukommen ;
5. wenn ein Staatsbeitrag erbeten wi.d, was zutreffendenfalls immer gleichzeitig mit der Vorlage des Aufnahmegesuchs zu geschehen hat, ein gemeinderittlickes Zeugnis über die Vermögens- und Fanttlienverhältnisse des Bewerbers und siiner Eltern, sowie ein Nachweis darüber, ob die
Drei Gedichte.
Don Rabindranath Tagore.
Deutsche Nachdichtung von Marie Luise Gothein.
Ich bat dich um nichts, ich nannte nicht meinen Namen ins Ohr dir. Als du Abschied nahmst, stand ich schweig!nd. Ich war am Brunnen allein, wo querhin der Schatten des B unnes fäll', die Frauen ging n nach Haus mit ihren irdenen Krügen zum Rande gefüllt. Sie riefen mir laut, „komm mit uns. der Morgen geht auf den Mittag", doch ich zögerte träge in dämmerndes Sinnen verloren.
Ich vernahm deinen Schritt nicht, wie du kamst. Dein Blick war traurig, da er mich traf, deine Sümme müde, als du leise sprachst —„Ach. ich bin ein durstiger'Waller". Ich fuhr auf aus wachem Traum und goß das Wasser vom Krug auf deine gefalteten Hände. Zu Häupten rauschten.die Blätter, der Kuckuck sang unsichtbar aus dem Dunkel, der Duft der Boblablumen kam von der Krümmung des Wegs her.
Sprachlos stand ich in Staunen, als du meinen Namen nanntest, was tat ich für dich, daß du meiner gedenkst. Doch die Erinnerung, daß ich dir Wasser durfte
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Gemeinde, der landwirtschaftliche Bezkrksverein, eine Molkereigenossenschaft oder eins andere Korporation dessen Aufnahme befürwortet und ob dieselben ihm zu diesem Zweck einen Beitrag und in welcher Höhe zugesagt oder in Aussicht gestellt hoben.
Stuttcatt, den 17. November 1913.
Sting.
Agl> Hberarnt N<*gotL».
Bekannutmachung betr. die Handelskammerwahle«.
Im Januar 1914 ist die Neuwahl für die im Jahr 1908 gewählten und für die im Jahr 1911 aus 3 Jahre gewählten Mitglieder der Handelskammern vorzunehmen.
Die vom Oberamt geprüften und richtig gestellten Wählerlisten der Abstimmungsbezirke Nagold, Allensteia- Stadt und Wildbcrg sind vom SS. November ISIS bis 8. Dezember 1SL» je einschließlich auf den Rathäuser« in Nagold, Alteusteig-Stadt «nd Wildberg zu jedermanns Einsicht aufgelegt.
Einsprachen gegen die Wählerlisten wegen Aufnahme unberechtigter oder Uebergehung berechtigter Persomn sind binnen der Ausschlnßsrist von einer Woche nach Beginn der Auslegung unter Beifügung der eiforder- lichcn Beschenigung Krim Oberamt vorzubringen.
Zur Teilnahme an der Wahl sind nur die in den Lilien eingetragenen Personen berrchtigt.
Den oben genannten Abstimmungsbezicken sind die Gemeinden in folgender Weise zugeteilt:
1. Nagold:
Nagold. Ebhausen, Emmingen. Haiterbach, Isslshausen, Mindersbach. Oberschwandorf, Obertalhrim. Rohrdorf, Schietingen, Unterschwandors und Untertalheim.
S. Altensteig-Ttadt:
Altensteig-Stadt, Altensteig-Dorf, Beihingen, Berneck, Beuren, Bösingen, Ebershardt, Egenhausen, Enztai, Ettmanns- weiter, Fünfbronn, Garrweiler, Gaugenwald, Simmersfeld, Spielbera, Ueberberg, Walddorf und Wart.
S. Wildberg:
Wildberg, Effringen, Gültlingen, Pfrondorf, Rotfelden, Schönbwnn, Sulz und Wenden.
Nagold, den 25. November 1913.
Amtmann: Mayer.
deutscher Reichstag.
Berlin, 25. Noo. (Fortsetzung.) E ne Petition betr. Maßnahmen gegen das Ueberhandnehmcn von Warenhäusern. Filialen, Konsumvereinen usw. soll noch dem Antrag der Kommission der Regierung als Material überwiesen werden. Abg. Brühne (Soz.): Die Petenten gehen von falschen Voraussetzungen aus. Die Landwirtschaft hat ihre Einkaufsgenossenschaften. Auch dis Handwerker verbinden sich und den Konsumvereinen will man die Lebensfähigkeit nehmen. Wir beantragen daher, über diese Petition zu Tagesordnung überzugehen. — Der Präsident stellt gleichzeitig zur Debatte eine Petition betr. die Besteue ung der Konsumvereine und das Verbot an Lehrer und Beamte, einem Konsumverein anzugehören. Abg. Schulenburg (natl): Der Mittelstand leidet Not und wenn man auch die Konsumvereine nicht verbieten darf, so darf man sie doch auch
reichen, den Durst dir zu löschen, haftet in meinem Herzen, durchtränkt es mit Süße. Der Morgen ist spät, die Vögel singen in müden Tönen, die Blätter des Paternosterbaums rauschen zu Häupten — ich sitze und sinne und sinne.
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Matt ist dein Herz und der Schlaf liegt noch auf dem Aug' dir.
Kam nicht das Wort zu dir, daß die Blüte in Herr- lichkeit herrscht, unter Dornen! Wach, o wach aus. Laß nicht die Zeit vergeblich zerrinnen.
Am Ende des steinigen Pfads, im Land keuscher Ein- samkeit, sitzet dein Freund ganz allein. Enttäusche ihn nicht, wach, o wach auf.
Was tu,'s, wenn der Himmel in Hitze des Mittags flimmert und slittert, wenn das brennende Land seinen Mantel des Dursts entfaltet.
Freust du dich nicht bis zum Grund deines Herzens? Wird nicht bei jedem Schritt deiner Füße die Harfe des Wegs auftönen in süßer Musik der Schmerzen?
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Am Seesirand endloser Wellen treffen sich Kinder, der unbegrenzte Himmel hängt reglos zu Häupten, das rastlose
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nicht steuerlich bevorzugen. Abg. Sachse (Soz.): Die Aktion würde auf weiter nichts hinausführen, als aus eine abermalige Verteuerung der Lebensmittel. Wir bitten auch über die zweite Petition zur Tagesordnung überzugehen. Irl (Z.): Ich bitte es bei dem Kommissioncar trag zu belassen. Abg. Maier-Herford (natl.): Ein Verbot für Brantte und Lehrer, den Konsumvereinen anzugehören, würde einen Eingriff in deren staatsbürgerliche Rechte bedeuten. Sie sollten es aber als eine Ehrenpflicht ansehen, den Mittelstand nicht zu schädigen. Abg. Feuerstein (S.): In den Konsumvereinen ist das Wi tschastsinteresse von 2 Millionen Familien, darunter eineinhalb Millionen Arbeiterfamilien zu erblicken. Nach weiteren Erörterungen werden die beiden Petitionen als Material überwiesen. Bei der Petition betr. Erteilung dauernder Dispense von der Bäk- kereiordnung beantragt die Kommission Ueberweisung zur Erwägung, während die Sozialdemokraten Uebergang zur Tagesordnung beantragen. Binder (S.): erörtert die einzelnen Bestimmungen der Verordnung und wird vom Vizepräsidenten Dr. Dove ermahnt, sich kürzer zu fassen. Er beantragt Uebergang zur Tagesordnung. Frerker (Z.): Die Härten der Bäckcretordnung müssen beseitigt werden. Wir stimmen dem Kommissionsantrag zu. Lützel (natl.): Wollte man gerecht verfahren, so müßte man auch für die sonstigen Gewerbe eine derartige Verordnung schaffen. Burckhardt (W. Vag): Die Polizeiverordnungen legen Bestimmungen in die Bäckere-oerordnungen hinein, die nicht in ihr enthalten sind. Quarck (S): Bei der Bäckereioerordnung ist der erste Anfang gemacht worden, die Bäckereien in gesunde Räume zu verlegen und sofort schreien Hausbesitzer und Unternehmertum nach Abschaffung dieser vernünftigen Maßnahme. Giesberts (Z): Unnötige Härten sollten vermieden werden. Nach weiterer unerheblicher Debatte wird die Petition zur Erwägung überwiesen. Darauf vertagt sich das Haus aus morgen 1 Uhr.
Tages-Neuigkeiten.
Aus Stadt und Amt
Nagrld, 27. November 1913.
i Mißbräuchliche Benützung von Freischeineu.
In letzter Zeit kam wiederholt zur Kenntnis der Generaldirektion, daß Freifcheine, für die Kinder von Beamten ausgestellt worden waren, mißbräuchlich über die Dauer des Unterrichts oder Lrhroerhältmsses hinaus wciter benützt wurden. So hat z. B. der Sohn eines Unterbeamten einen Freischein, der ihm zur Erlernung eines Handwerks ausgestellt worden war, weiterbcnützt, als er schon längst aus der Lehre ausgetreten war und in einer Fabrik Arbeit genommen hat e; die Tochter eines Unter beamten, die einen Kurs in einer Handelsschule besuchte, hat den ihr unrichtigerweise auf ein volles Kalenderjahr ausgestellten Freischein noch eine Reihe von Monaten hindurch als Kontoristin weiterbenützt. Die Beamten, deren Kinder im Besitze von Fleischernen stehen, werden deshalb daraus hingewiesen, daß sie verpflichtet sind, über die b stimmungsgemäße Benützung des Freischeins zu wachen, ihn nach Beendigung des Unterrichts oder der Lehre alsbald dcm Kind abmhmen uud der auestellenden Dienststelle zurückzug brn oder aber, falls der Frcischein nicht zurückgegebcn werden kann, dies zum Zwecke seiner Ungüligkeitserkiärung alsbald anzuzeigen
Wasser ist ungestüm. Am Seesirand endloser Welten treffen sich Kinder mit Rusen und Tanzen.
Sie daun ihre Häuser aus Sand und spiele» mit leeren Muscheln. Aus welken Blättern flechten sie Boote und lassen sie lächelnd ziehen über die endlosen Tiefen. Kinder haben ihr Spiel am Seesirand der Welten.
Sie wissen nicht, wie man schwimmt, sie wissen nicht, wie man. Netze wirst, Perlfischer tauchen nach Perlen, Kaufleute segeln in Schiffen, wenn Kinder S:eine sammeln und Steine zerstreun. Sie suchen nicht nach verborgenen Schätzen, sie wissen nicht, wie man Netze wi st.
Die See braust auf in Gelächter, schwach schimmert das Lächeln der Küste. Todtragcndc Wogen erzählen den Kindern sinnlose Lieder, gleich einer Mutter, we n sie die Wiege des Kind's wiegt. Die See spielt mit Kindern, schwach schimmert das Lächeln der Küste.
Am Seesirand endloser Wrlttn treffen sich Kinder. Der Sturm rast in psadlosem Himmel und Schiffe scheitern auf spurlosem Wasser, der Tod ist draußen und Kinder spielen. Am Serstrand endloser Welten ist der große Spielplatz der Kinder.
s'Aus der in diesen Tagen bei Kurt Wolfs in Leipzig erscheinenden Sammlung „Hohe Lieder" („Gitanjali")j.