Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage.

Preis vierteljährlich hier mit Trägerlohn 1.20 im Bezirks­

und 10 Lm.-Verkehr 1.25 im übrigen

Württemberg 1.35 Monats-Abonnements nach Verhältnis.

Ms- md MM-SlÄ sm in NdkMls-SkM AG«li>.

Fernsprecher Nr. 29.

87. Jahrgang.

Fernsprecher Nr. 29.

.4L SKS

0 1 l

Mittwoch, den 12. Hlovemöer

Anzeigen-Gebühr für die einspalt. Zeile aus gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei einmal. Einrückung 10 /H, bei mehrmaliger entsprechend Rabatt.

Beilagen: Plauderstllbchen, Illustr. Eonntagsblatt und

Schwäb. Landwirt.

1913

Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Land­wirtschaft, betreffend die Abhaltung von Uuter- richtskursen im Hufbefchlag.

Um Schmieden die Bockereiiung zu der durch das Gesetz vom 28. April 1885, betreffend das Husveschlag- gewerbe, vorgeschriedenen Prüfung behufs des Nachweises ihrer Befähigung zum Betrieb dieses Gewerbes zu ermög­lichen, finden an den Lehrwerkstätten für Hufschmiede in ^ a. Hall, d. Heilbronn, e. Reutlingen, ä. Ravensburg und v. Ulm dreimonatige Unterrichtskulse statt, welche am Montag, den S. Januar 1911 ihren Anfang nehmen.

Die Anmeldungen zur Aufnahme in einen dieser Kurse sind bis 4. Dezember ds. Js. bei dem K. Obsramt, ln dessen Bezirk sich die betreffende Lehrwerkstätte befindet, vor­schriftsmäßig e nzureichen.

Dem Zulassungsgesuch sind in Form urkundlicher Be­lege anzuschließen:

1. ein Geburtszeugnis;

2. die urkundlichen Belege über dis Erstehung der Gesellen­prüfung im Schmiedehandwerk und die Zurücklegung einer dreijährigen Gesellenzeit, wobei der Bewerber schon im Hufbefchlag beschäftigt gewesen fein muß. Bewerber, die vor dem 1. April 1884 geboren sind, haben anstatt der Erstehung der Gesellenprüfung wenigstens die Zurücklegung einer zweijährigen erfolg­reichen Lehrzeit im Schmiedehandwerk oder den Besitz der Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen in diesem Handwerk nachzuweisen;

3. wenn der Bewerber mmderjährig ist, die Emwilligungs- erklärung des gesetzlichen Vertreters;

4. ein von der Gemeindebehörde des Wohnsitzes des Bewerbers ausgestelltes Leumundszeugnis, sowie eine Bescheinigung derselben darüber, daß dem Bewerber die erford rlichen Geldmittel zur Bestreitung seines Unterha'ti während des Unterrichtskurses zu Gebot stehen werden;

5 eine von dem Bewerber, und wenn er minderjährig ist, auch von seinem gesetzlichen Vertreter Unterzeichnete Erklärung, durch welche die Verbindlichkeit übernommen wird, die der Staatskasse erwachfinden Unterrichts- Kosten zu ersetzen, wenn von dem Schüler der Untemchrskurs vor seiner Beendigung ohne Ge­nehmigung der Zentralstelle für die Landwirtschaft verlassen oder durch sein Verschulden die Entfernung aus demselben veranlaßt oder die Prüfung binnen einer gesetzten Frist nicht erstanden wird (tz 4 Absatz 2 der Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom 29. April 1912).

Stuttgart, den 3. November 1913. Sting.

A. Hbercrrnt Wagokd.

Btkanutmachung, betreffend die Nacheichung.

Die Gemeindebehörden werden zufolge eines Erlasses der K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel darauf auf­merksam gemacht, daß süc die von ihnen bei der Nach- eichung geleistete Hilfe keine Entschädigung aus Staatsmitteln gegeben w rden kann. Die Gemeinden werden von den Eichbeamten nur unter der Voraussetzung besucht, daß sie die erforderlichen geeigneten Räume nebst Beleuchtung, Heizung usw. zur Verfügung stellen. Soweit sodann das Nacheichgeschäst durch Verschulden der Besitzer der Meß­geräte nicht ordnungsmäßig vorgenommen werden kann, erficht die von d<r Gemeinde zur Herbeiführung der ord­nungsmäßigen Abwicklung des Geschäfts geleistete Hilfe lediglich iw Inteikss; der Gemeindesinwohner. Auch haben die Ortspolizeibehö.den nach § 6 der Eichoerfügung (Reg.- Bl. 1912 S. 125) die Eichbehörden zu unterstützen.

Den 11. Nov mber 1913. Mayer, Amtmann.

TsgeK-Nenig-eiteK.

Naß KiM rmd Amt

Nagold. 12. November 19r3.

* Politisches. Wie wir erfahren, wird Herr Reichs- tagsabgeockneter Schweickhordt-Tüdingsri am Sonntag 23 November hier über seine Tätigkeit im Reichstag berichten.

-r. Schwarzwaldverein. Der Ausschuß wählte ein­stimmig den settherigen Vorstand und Bizeoorstand Ober- amtspsleger Rapp und Oberförster Weinland wieder und an Stelle des wegziehenden Verw.-Aklua.s Schumacher zum Schriftführer und Kassier das Ausschußmitglied Stemmler. Weiter brachte der Ausschuß ein Werk zum Abschluß, welches manche Vorbereitung, viele Arbeit und

Mühe, Zeit und Geld erforderte: den Führer für den hiesigen Luftkurort. In wenigen Monaten wird dieser im Druck vorliegen, ein hübsches, vornehm gehaltenes Büch­lein mit reichem Bilderschmuck. Ein Anhang soll Ankün­digungen hiesiger Geschäftsleute aufnehmen. Mögen letztere recht fleißig von dieser Gelegenheit Gebrauch machen! Dis Anregung, die Vngliederung einer Schneeschuhabtei­lung an den hiesigen Bezirksverein zu gestatten, wurde beifällig ausgenommen und freudig begrüßt. Es werden nunmehr Damen und Herren, welche Skiläufer sind oder werden wollen, gebeten, ihre Adresse dem Schriftführer Eekr. Stemmler hier in Bälde mitzuteilen.

Snbmiffionswesen.

Man schreibt uns:

In früheren Jahren ist diese Art der Arbeitsvergebung nur bet größeren Staats- und Gemeindebauten angewendet worden. Seit längerer Zeit wird dieses Verfahren auch auf kleinere Arbeiten und Reparaturen ausgedehnt und zwar nicht bloß bei Staats- und Gemeindebauttn, sondern fast durchweg auch bei Privatbauten, so daß im Bauge­werbe nahezu keine Arbeit mehr ohne Wettbewerb vergeben wird. Es ist nicht zu leugnen, daß dieses Verfahren für den Bauenden das einfachste und scheinbar auch das wirt­schaftlichste, dagegen bei der jetzigen Handhabung aber auch das bedenklichste System der Arbeitsvergebung ist. Um den tüchtigen Handwerksmeister vor ungelernter Konkurrenz zu schützen, wurden die Meisterprüfungen eingeführt, die aber ihren Zweck insoweit nicht immer erreichen, als mancher geprüfte Meister die zur Herstellung der Arbeit nötigen Kenntnisse und Handfertigkeit besitzt, dem aber eine vernünftige Kalkulaiicn ein böhmisches Dorf bleckt. Durch diese Meisterprüfungen, die alle Jahre erheblichen Zuwachs bringen, wird die Konkurrenz immer größer, die Arbeit jedoch nicht vermehrt. In Industriebezirken und Großstädten, die sich immer erweitern, mag dies weniger fühlbar sein, dagegen in kleineren Städten sehr. Die Folge davon ist, daß die Arbeiten zu Schleuderpreisen übernommen werden. An den andern Offerten sieht aber der billige Unternehmer da!d, daß er falsch gerechnet hat und sucht sich jetzt durch unlautere Manipulationen schadlos zu halten, hiedurch wird die Arbeit nicht blos billig, sondern auch schlecht und der Bauende hat den Schaden. Das Submifsionswesen wirkt aber auch moralisch ungünstig. Der erfahrene, vorsichtig rechnende Meister, der sich mehr auf metstermäßige Arbeit, als auf den Meistertitel einbildet, kann diese Preisstürze nicht mitmachen und wird stets unterboten und sinkt, wenn er nicht ganz ausgeschaltet wc den will, mit de. Zeit ebenfalls aus das Niveau d s Psuschertums herunter, d. h. das Psuschertum im Handwerk wird durch das Submisstonswesen großqezogen. Hier Abhilfe zu schaffen und den goldenen Mittelweg zu finden ist bei gutem Willen nicht zu schwer. Staat und Gemeinden müßten oorangchen. Zunächst müßten die Kostenvoranschläge auf Grund der jeweiligen Malerialpreise und Arbeitslöhne unter Zurechnung der unerläßlichen Nebenausgaben und eines angemessenen Untsrnehmerverdienstes genau aufgestellt und soweit notwendig durch Zeichnung und Beschreibung erläutert werden. Die Angebote dürfen nicht bloß in einer Zahl ausgedrückt, sondern müssen im einzelnen rechnerisch und übersichilich dargestellt und begründet sein. Angebote, welche diesen Bestimmungen nicht im ganzen Umfange entsprechen, sind unnachsichtlich zurückzuweisen. Diejenigen Angebote, welche der Wirklichkeit am nächsten kommen, erhalten dm Zuschlag Größere Arbeiten können zu diesen Zufchlagspreisen unter mehrere Unternehmer geteilt werden. Kleinere Arbeiten werden möglichst an die ortsansässigen Unternehmer nach der Reihenfolge vergeben. Auf vor- schristmäßiger Ausführung der Arbiittn ist unter allen Umständen zu beharren, Arbeiten, welche den Borschriften nicht entsprachen, sind zurückzuweisen. Der Bauleitung steht das Recht zu, m'ndeewerttge Arbeiten auf Kosten des Unternehmers anderwärts den Vorschriften entsprechend an- feriigen zu lassen. Der Unternehmer hat für feine Arbeiten entsprechende Garantie zu leisten.

Obertalheim, 9. Nov. (Korr.) Kürzlich wurden die hiesigen Bewohner auf Anordnung behördlicherseits durch Ausschellen darauf aufmerksam gemocht, daß in Kcankheitssällen, bei denen heftige Schmerzen tm Unterleib austreten, innerhalb 15 Stunden ärziliche Hilfe einzuholen sei. Diese Aufforderung erging infolge des zweiten Falles von Blinddarmentzündung, den wir bereits gemeldet haben. Dieser zweite Kronkhei-sfall ist günstiger verlaufen, wie der erste. Di- Opera'ion ist gut gelungen und das Mäd­chen befindet sich auf dem Weg der Besserung. Die genannte Aufforderung zu alsbaldiger Einholung ärztlicher Hilfe ist

wohl begründet; denn bei Blinddarmentzündung kann nur alsbaldige Hilfe Rettung bringen.

Odertalheim, 11. Nov. (Korr.) Einen tiefen Fall, der ohne Zweifel noch glücklich abgelaufen ist, hat Landwirt Ludwig Ade hier getan. Während der Dcescharbeit fiel er ca 8 m hinab auf die Tenne. Beim Aufstürzen brach er das rechte Handgelenk. Die Drescharbeit ist nun hier­orts beendigt. Die Dreschmaschine hat ihre Tätigkeit in Untertalheim ausgenommen.

Landesuachrichteu.

p Stuttgart, 10. Nov. Der staatsrechtliche Ausschuß der zweiten Kammer tritt wegen des ihm ülerwiesemn Etatsnachttags betr. die Landespolizeizenlralstelle am Sams­tag, 15. ds. Mts. zusammen; zunächst wird er zu der geschäftlichen Behandlung des Nachtrags Stellung nehmen.

p Stuttgart, 11. Nvv. Der Verband Württ. Gewerbeoereine hielt unter dem Vorsitz von Flasch­nermeister Lorenz Stuttgart eine Landesausschußsitzung hier ab, in der mitgeteilt wurde, daß der Beschluß des EU- wanger Derbondstags betr. Einführung der Berbandszeitung nunmehr durchgesüh.t sei. DK Satzungen für die Keanken- unterstlltzunzskasse wurden einstimmig genehmigt, dagegen der Ausbau dieser Kasse zu einer Sterbekasse abgelehnt. Weiler wurde beschlossen, an verdiente Mitglieder für 25- jährige Tätigkeit tu den Vereinen eine Ehrenplakette zu verleihen. Der nächste Berbandstag wird in Waiblingen gehalten. Der Beitritt zum Hansabund wurde aus politi­schen Gründen abgelehnt.

r Stuttgart, 11. Nov. (Zur Notlage des Wein- gärtnerstandcs.) Im Ministerium des Innern fand gestern vormittag, wie der Staatsanzeiger mitteilt, eine Besprechung der durch den Weingärtnernotstand veranlaßten Hllssmaß- nahmen im Kreise von Vertretern der Ministerien des Innern und der Finanzen und der sonst beteiligten Behör­den und Organisationen unter dem Vorsitz des Staatsmi- nisters des Innern statt.

p Stuttgart, 10. Nov. (Eine Schwerhörigen- Hilssklasse). Mit den Vorbereitungen für die Errichtung einer Schwerhörigen-Hilfsklasse, die für nächstes Frühjahr geplant ist, ist Schulrektor Wagner hier beaujtragt worden.

x Stuttgart, 10. Nov. (Radium für die Landesunioersität). Der württ. ärztliche Landes­ousschuß hat seine an das Ministerium des Innern gerichtete Eingabe:Es mögen der Landesunioersität durch die Re­gierung Mittel angewiesen werden, die es der medizinischen Fakultät ermöglichen, in ein? wissenschaftliche und klinische Anwendung der radioaktiven Präparate einzutreten" erneuert und die erneute Eingabe zugleich mit einer Begleilschrist des Dekans der mediz. Fakultät, Prof. Dr. Sellheim, auch an das Kuliministerium und an die Stände gerichtet. Der ärztliche Landesousschuß ist der Ansicht, daß private Spen­den die Regierung nicht von der Verpflichtung entheben, die medizinische Fakultät in den Stand zu setzen, an einer zurzeit im Vordergrund des Interesses der Gelehrten und der gespannten Hoffnungen der Aermsten unserer Mitmenschen stehenden Frage zu ihrem Teil mitzuarbeiten. Die Eingabe betont, daß die von dem Ausschuß beantragte Summe (4050 000 ^H) klein gehalten ist, tm Verhältnis z. B. zu den Summen, die einzelne Städte bewilligt haben, weil der Ausschuß wußte, daß daneben noch auf private Stiftungen gerechnet werden kann und weil auch seiner Ansicht nach dem Staat nicht zugemutet werden soll, große Summen aufzubringen.

Lorch, 10. Nov. (Verbcanntes Kind.) In der Nacht zum Sonntag ist dos Doppelhaus des Fabrik­arbeiters Gottfried Knödler und des Schmieds Georg Fritz in Plüderhaufen vollständig niedergebramit. Ein 5jähriger Knabe des Fritz ist in den Flammen vmgekommen. Brand- stistung wird vermutet. Das Feuer brach kurz nach Mitter­nacht aus und verbreitete sich so rasch über das Haus, daß die übrigen Bewohner nur das. nackte Leben retten konnten. Der in den Flammen ums Leben gekommene 5jährige Knabe des Holzhauers Georg Fritz schlief mit seinem 13- jährigen Bruder zusammen auf der Bühne. Der ältere Knabe gelangte durch einen Bühnenladcn im letzten Augen­blick ins Freie. Er war selbst schon stark betäubt, als ihn die Feuerwehr erreichte. Sein Brüderchen hat er wohl noch aus dem Bett gerissen, aber nicht mehr zu retten vermocht.

r Tuttlingen, 11. Nov. (Zur Landtagewahl.) Die sozialdemokratische Partei des Bezirks Tuttlingen hält am nächsten Sonntag hier eine Konferenz ab, in der die Auf­stellung eines Kandidaten für die Landtagsersatzwahl er­folgen soll.

Friedrichshofen, 10. Nov. Das Hotel Buchhorner Hof ist zahlrmgsrmfäh g. Auf Antrag der Stadtpfkge wurde die Zwangsvollstreckung verfügt.