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M 43. Amts- und Anzeigeblatt für den Bezirk (Lalw. 65. Jahrgang.

Erscheint Dien s ta g , DonnerStay und SaiS tag. Die Einrückungsgebühr beträgt im Bezirk und nächster Um­gebung s Psg. die.»ieile, sonst 12 Pfg.

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Dienstag, den 15. April 1890.

Abonnementspreis vierteljährlich in der Stadt BO Pfg. unk 20 Pfg. Trägerlohn, durch d e Post bezogen Mk. 1. 16, sonst t« ganz Württemberg Mk. 1. 35.

Amtliche Wekarmtmachnngen.

Bekanntmachung.

Die Agentur der Württembergischen Sparkasse m Althengstett ist dem Kaufmann Christian Straile dort übertragen worden.

Calw. 11. April 1890.

K. gem. Oberamt. Supper. Braun.

Hirsau.

Bekanntmachung

Setreffend die Datierung des Kapital-, Menten-, Dienst-und ZLernfs-Kinkommens für das Zahr 1. April 1890 bis 31. März 1891.

Die Steuerpflichtigen und die Ortssteuerkom­missionen werden hiemit auf die in der Beilage zum Staats-Anzeiger" vom 30. März 1890 Nr. 74 erfolgte Aufforderung des' Königl. Steuerkollegiums zu Fatierung des Kapital- Renten-, Dienst- und Be­rufseinkommens auf 1. April 1890 für das Steuer» fahr 1. April 1890 bis 31. März 1891 hingewiesen, wobei den Ortssteuer-Kommissionen und Steuer­pflichtigen Folgendes bemerkt wird:

1) Die Aufforderung zur Einkommensfatierung ist in der ortsüblichen Weise unter Anberaumung einer bis zum 1. Mai 1800 sich erstreckenden Frist öffentlich bekannt zu machen und mit einer entsprechenden Belehrung am Rathause oder an einem sonst hiezu geeigneten Orte öffentlich anzuschlagen, wobei zu bestimmen ist, zu welcher Zeit und in welchem Lokal die Er­klärungen (Fassionen) an die Kommission ab­gegeben werden müssen.

2) Die Ortssteuerkommissionen haben die denselben zukommenden neu angelegten Aufnahmeproto­kolle nach Z 12 der Instruktion vom 10. Juni 1853 alsbald in der Richtung zu prüfen, ob Steuerpflichtige des Vorjahres abgegangen oder neue Steuerpflichtige hinzugekommen stnd und hienach die neuen Protokolle zu ergänzen. Nach dieser Prüfung ist die Einkommens-Auf­nahme ohne Verzug vorzunehmen und es werden den Kommissionen die Aufnahme-Protokolle, sowie die Verzeichnisse über Ansprüche auf Steuerbefreiung des Vorjahrs zu diesem Zwecke sofort zugehen.

3) Wenn in den Fassionen Wert-Anschläge für Naturalbezüge, wofür in Art. 6 des Gesetzes vom 19. September 1852 und der Finanz- ministerialverfügung vom 5. Juli 1871 (Reg.- Bl. S. 175), sowie in dem Gesetz vom 24. Juli 1875 (Reg.-Bl. S. 330), keine Preise vorgesehen sind, oder wenn Ansätze für den Genuß von Grundstücken u. s. w. ein- kommen, so müssen solche hinsichtlich ihrer Richtigkeit von den Ortssteuerkommissionen' oder Gemeinderäten auf den betreffenden Fas­sionen oder am Schluffe der Aufnahmsprotokolle beurkundet werden. Hiebei werden die Orts­steuerkommissionen noch ausdrücklich auf Art. 1 III des Gesetzes vom 19. September 1852 hingewiesen, wonach Manns- und Frauens­personen, ohne Unterschied des Alters, welche uns persönlichen Leistungen einen, der Gewerbesteuer nicht unterworfenen, Er­werb von über 350 Mark beziehen, der Dienst- und Berufs-Einkommenssteuer unter­liegen.

Die Kommissionen haben daher insbesondere

auch die Beiziehung der der arbeitenden Klaffe angehörigen Personen zur Ein­kommenssteuer ins Auge zu fassen und die Aversalbeträge für Kost rc. unter Berücksichtig­ung des allgemeinen Standes der Lebensmittel­preise durch den Gemeinderat entsprechend fest­sten zu lassen.

4) Bei Steuerbefreiungs-Ansprüchen haben die Ortssteuerkommissionen die vorgeschriebenen, schon aus den Vorbemerkungen und Rubriken des Verzeichnisses ersichtlichen Erfordernissen vollständig in das Verzeichnis über solche Ansprüche aufzunehmen.

5) Die Ortssteuerkommissionen haben das Geschäft pünktlich und iznter genauer Beachtung der be­stehenden gesetzlichen und instruktiven Bestimm­ungen zu besorgen und die Aufnahme-Akten pro 1. April 1890 mit solchen des Vorjahrs nebst den Kostenverzeichnissen spätestens bis zum 15. Mai d. Js. hieher vorzulegen.

Ferner wird

6) darauf aufmerksam gemacht, daß Leibgedinge, einschließlich eingedingter Wohnungs­rechte, Leibrenten u. s. w. der Besteuer­ung unterliegen und daher gleichfalls zu fatieren sind.

Ebenso wird zur genauen Nachachtung von Seiten der Ortssteuerkommissionen und Steuerpflichtigen bemerkt, daß durch Art. 1 des Gesetzes vom 30. März 1872dieSteuerfreiheitderRenten und Divi­denden aus der württembergischen Gewerbesteuer unterliegenden Aktie »Unternehmungen (Art. 1. II Schlußsatz des Gesetzes vom 19. Sept. 1852) und ebenso diegänzliche oder teilweise Steuer- freiheit des aus dem Auslande fließenden und im auswärtigen Staate bereits einer Steuer

Jeuilleton. «°chdru« °.rb°n.

Nach hartem Ningen.

Roman von L. Aohrmaun.

(Fortsetzung.)

Mehr als einmal drohte die.Verzweiflung sie zu überwältigen, und mit furcht­barer Bitterkeit bereute sie, der Mutter die verlangte Aufklärung verweigert und jenen Schritt gcthan zu haben, der sie für immer von den Ihrigen trennte, denn für ihren ungebrochenen Stolz gab es kein Zurück mehr. Durch ihr leichtsinniges Verlassen der Heimat hatte sie jeden Rückweg hinter sich abgeschnitten und stand min hilflos und verlassen in der großen, unbekannten Welt.

Als sie jene verhängnisvolle Flucht ausführte, hatte sie auch den Namen, den ste bis dahin trug, abgelegt.

Schwarz war meine Vergangenheit, schwarz ist meine Zukunft, mag es also euch fernerhin mein Name sein," hatte sie sich gesagt und als Helene Schwarz hatte sie die Bahn ihres neuen Lebens betreten.

Der November hatte sich seinem Ende zugeneigt, als sie die Hauptstadt er­reichte. Nun war bereits der letzte Tag vor Weihnachten herangenaht, ohne daß sie die geringste Hoffnung für die Zukunft haben konnte. Bisher war das Weihnachts­fest für sie noch nie erschienen, ohne daß sie von lieber Hand beschenkt worden war, ohne daß sie mit freudigen Augen auf einen strahlenden Christbaum geblickt hatte. Dieses Mal war sie allein, vergessen, verlassen!

Stärker denn je wurde heute die Erinnerung an eine glückselige Kindheit in ihr wach und heiße Sehnsucht nach all den verlorenen Lieben wallte in ihrem Herzen auf. Mit verdunkelten Augen und mit zitternden Händen griff sie nach einem kleinen Buch und drückte eS fast ehrfurchtsvoll an ihre Lippen. Es war nur ein kleines, unscheinbares Schreibalbum, aber für sie besaß es einen unendlichen Wert und schon seit Jahren hatte sie es wie ein Heiligtum behütet. Auf der ersten Seite leuchteten ihr die festen, klaren Schriftzüge ihres Vaters entgegen:

Ich wünsche Dir ein Glück,

Ein Glück, das nie versiegt,

Ein Glück, das in Dir selber liegt:

Daß nie Dein Herz sich mit Dir selbst entzweit Und, was Du thust, Dich nie gereut!"

Ein qualvolles Stöhnen rang sich von ihren Lippen.

Die Zeilen führten ihr die Tage der fröhlichen Kindheit so deutlich wieder vor Augen, als sei der Tag, an welchem sie dies Buch erhalten, erst gestern gewesen.

Sie sah sich wieder als kleines, achtjähriges Mädchen vor dem mit Geschenken bedeckten Geburtstagstisch stehen und jubelnd nach dem kleinen Buche greifen. Mit strahlenden Augen war sie zum Vater geeilt und hatte ihn stürmisch gebeten, ihr einen Vers hineinzuschreiben. Lächelnd hatte er ihrer Bitte willfahrt, und dann hatte er sie zärtlich auf die Stirn geküßt und mit liebevollem Ernst gesagt:Wenn Du größer bist, mein teures Kind, wirst Du die Worte erst recht verstehen lernen. LieS sie oft und senke sie in Dein Herz, als seien sie ein Segen für Dich von mir!"

Jetzt wußte sie, welche Sorge bei diesen Worten das liebende Vaterherz be­wegt, daß derselbe schon damals mit Scharfblick die Seele seines Kindes erkannt hatte. Wie oft war sie in all den langen Jahren, die seitdem vergangen, im Zwie­spalt mit dem eigenen Herzen gewesen, wie oft hatte sie gethan, was sie später bitter bereute!

Sie sprang auf; ihre Hände, die das Buch krampfhaft umschloffen hielten, preßten sich gegen die Brust.

O, Papa, wie Recht, wie Recht hattest Du!" rief sie schluchzend.Aber eS soll anders werden. Ich will mich selbst bekämpfen; nur dies eine Mal noch hilf Deinem Kinre aus der Not!"

Sie erbebte heftig. Wie als Antwort auf dm Angstschrei ihres Heriens ertönte ein Pochen an die Thür. Es war das Hausmädchen, welches ihr einen Brief überreichte, der soeben für sie abgegeben worden war. Mit angllpochendem Herzen öffnete Helene das Kouvert und laS:

Mein Fräulein!

Ihrer Bewerbung auf meine Annonce, bei mir als Gesellschafterin einzu-