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t lenden Frauen und Mädchen eine durch die Reichsoersicherung

gesetzlich geregelte Fürsorge. Die Wochenhilfe der Reichs- , Versicherungsordnung genügt aber selbstverständlich schon

darum nicht in allen Fällen, weil es zahlreiche Frauen gibt, für die keine Krankenkasse zu sorgen hat. So sind da und dort andere Fürsorgemaßnahmen geschaffen worden. Die erste durchgebildete Gemeindeeinrichtung ist, laut Reichs- arbeitsblatt, in der Stadt Sebnitz i. S. ins Leben getreten. Schon seit 1908 wurden hier stillenden Müttern bescheidene Unterstützungen aus Gemeindemitteln zuteil mit dem Erfolg, daß die Zahl der Stillenden stieg und die Säuglingssterb­lichkeit zurückging. Jedoch erwies sich dieses Borgehen noch nicht als genügend. Es wurde daher im Jahre 1910 > eine Mutterschaftskasse errichtet. Mitglied dieser Kasse können

die in Sebnitz wohnenden weiblichen Personen aller Stände werden, deren eigenes oder Familieneinkommen 1900 ^ nicht übersteigt. Die Mitglieder erhalten bei ihrer Entbind­ung die bisher eingezahlten monatlichen Beiträge (mindestens 50 ^) d. h. für ein Jahr 6 Mark zurück, außerdem nach einjähriger ununterbrochener Mitgliedschaft ein Wöchnerinnen- geid von 14 -B, zusammen also 20 ^ mindestens. Nach zweijähriger ununterbrochener Mitgliedschaft beträgt das Wöchnerinnengeld 18 die Gesamtunterstützung (einschl. der zurückbezahlten Beiträge für zwei Jahre) somit 30 Nach dreijähriger ununterbrochener Mitgliedschaft sind die " entsprechenden Beträge 22 und 18 zusammen 40

Jedes stillende Mitglied erhält zudem Milch- und Still­prämien. Bei Zwillingsgeburten wird ein Zuschlag von 10 Mark zu den Kassenleistungen gewährt. Stirbt eine Wöchnerin, so erhält das Kind bezw. der eheliche Vater die volle Unterstützung. Zur Bestreitung der Kassenauf- wrndungen dienen außer den Mitgliederbeiträgen städtische Zuschüsse, die Zinsen einer Stiftung und freiwillige Zu­wendungen.

Ausland.

r Wien, 1. Okt. DieNeue Freie Presse" meldet , aus Konstantinopel: Der durch die Wolkenbrüche in der

^ vergangenen Nacht angerichtete Schaden ist außerordentlich groß. Der Neubau des ersten Elektrizitätswerkes am Gol­denen Horn ist stark beschädigt. Die Orientbahnlinie durch Thrazien wurde auf 30 Kilometer zerstört, sodaß die Ab­rüstung des türkischen Heeres um Wochen verzögert wird.

r Rom, 1. Okt. Ueber den in derNeuen Freien Presse" angekündigten Erlaß des Statthalters von Trient, der die Entlassung von Kommunalbeamten italienischer Na­tionalität vorschreibt, sagt dieTribuna" unter anderem:

- Wir glauben nicht, daß die öffentliche Meinung in Italien diese schmerzvollen Zwischenfälle vergessen wird, wenn nichts getan wird, um sie in Vergessenheit zu bringen. Gemein­same Interessen fordern Oesterreich und Italien auf. zusam­men in voller Uebereinstimmung gegenwärtig und in Zu- kuaft im nahen Orient zu arbeiten, aber wir können nicht glauben, daß die schlechte Stimmung der Geister eine gute und fruchtbare Besprechung fördern kann.

Paris, 1. OKI. Ein 15jähriger Bursche dessen Name noch nicht festgestellt werden konnte, hat in Nantes gestern 7 Personen ermordet. Die ganze Nacht hindurch arbeitete die Kriminalpolizei an der Verfolgung des Mörders, bis es ihr heute Morgen gelang, den Bur­schen sestzunehmen. Er gestand die Tat ein. über die Gründe aber verweigerte er jede Auskunft. Man nimmt an, daß er in plötzlichen Geistesgestörtheit gehandelt hat.

r Nantes, 1. Okt. Der 15 jährige Bursche, der ge­stern 7 Personen ermordete, ist der Dienstknecht Radureau, der bei den Gutsbesitzers eheleuten Mabit in dem Dorfe Basbriage in der Gemeinde Landreau bei Nantes bedienstet war. Der Gutsbesitzer Mabit kelterte gestern abend um 5 Uhr mit Radureau Trauben, als ein Streit zwischen ihnen ausbrach. Radureau bemächtigte sich einer großen Axt und durchhieb dem Gutsbesitzer die Gurgel. Darauf drang er in die Küche, wo er Frau Mabit, die Dienstmagd, dann die in einem benachbarten Zimmer schlafende Mutter des Gutsbesitzers nnd drei in einem anderen Zimmer schlafende Kinder im Alter von 2, 7 und 8 Jahren ermordete. Ra­dureau legte sich dann ruhig schlafen. Heute morgen wurde er verhaftet. Er hat alles eingestanden.

r London, 1. Okt. Die Polizei nahm in dem Bureau dcr Bereinigung der Suffragetten in Kingswao eine Haus­suchung vor und verhaftete von neuem nach heftigen Auf­tritten die Kassensekretärin Frau Sanders und die Direktorin Ms. Kerr, die provisorisch in Freiheit gesetzt worden waren.

r Konstantinopel, 1. Okt. Beim Einsturz einer Ziegelei am Goldenen Horn gelegentlich des furchtbaren Unwetters konnte sich, wie derBerl. Lok." berichtet, nur die Hälfte der Arbeiter und unter größter Lebensgefahr retten. Die übrigen 125Arbetter sind ertrunken. Unter den schweren Regengüssen soll insbesondere auch die deutsche Botschaft gelitten haben.

n Washington, 1. Okt. Bei seiner gestrigen Rede für die Tarifbill erklärte Underwood, daß im Gegensatz zu den durchschnittlichen 26°/gigen ad valorem-Zöllen der neuen Bill die ad valorem-ZSÜe des bestehenden Payne- Gesetzes durchschnittlich 40°/, betrügen. So habe die demokratische Partei ihr vor den Wählen gegebenes Ver­sprechen erfüllt. Payne sagte, Handel und Industrie Ame­rikas hätten sich zum großen Teil unter dem republikani­schen Tarif entwickelt und würden unter dem demokratischen Gesetz einen verhängnisvollen Rückschlag erleiden.

Die Lage auf dem Balkan.

Die Lage i« Aldauie«.

Saloniki, 30. Sept. Gegen Monastir oorrückende Anmuten sollen durch die serbischen Truppen «ine Schlappe

erlitten haben. Die Bevölkerung von Monastir ist deshalb beruhigt wieder in die Stadt zurückgekehrt. Für Ordnung und Ruhe in Monastir sorgt jetzt eine griechische Miliz. Die Verhaftung verdächtiger albanischer Stadtbewohner durch die serbischen Behörden wird fortgesetzt.

In Koritza haben griechische Frauen ein Freiwilligen' Korps gebildet, das gegen die Einverleibung der Stadt in Albanien Kämpfen will. Die Frauen baten den Militär- gouoerneur von Korytza, er solle sie militärisch ausbilden lassen; ste machen bereits täglich Uebungen.

r Belgrad, 1. OKI.Tribuna" meldet: Essad Pascha hat an die serbische Regierung ein Schreiben gerichtet, in dem er sein Bedauern über die blutigen Ereignisse an der serbisch-albanischen Grenze ausspricht und gleichzeitig erklärt, daß er mit seinem Anhang die Integrität des durch die Londoner Botschaftervereinigung abgegrenzten albanischen Staatsterritoriums gegen die serbische Armee verteidigen werde.

r Cetiuje, 1. Okt. Die Nachrichten über die angeb­liche Einnahme von Tuzi durch die Malifforen, sowie über Kämpfe zwischen montenegrinischen Truppen und aufständi­schen Albanesen bei Slaoa und Grüsinje sind erfunden, ebenso die Nachricht von der Erschießung angesehener Alba­nesen in Grüsinje.

r Belgrad, 1. Okt. Wie dasSelb. Preßbureau" meldet, ist das serbische Heer gestern früh in Dibra und Ochrida eingezogen. In der Umgebung von Branitsch haben gestern kleine Gefechte gegen Arnautenbanden statt- gesunden.

r Wie», I.OKt. Wie die Albanische Korrespondenz aus Balona meldet, hat die albanische Regierung an alle sechs Großmächte die dringende Aufforderung gerichtet, zur Vermeidung weiteren Blutvergießens und zur Schlichtung des schwebenden Konflikts beizutragen und möglichst bald die Absteckung der albanischen Grenzen festzulegen. Wie dieselbe Korrespondenz aus Durazzo berichtet, hat eine aus 20 OM Albanern und 4000 mazedonischen Bulgaren be­stehende Armee die serbischen Truppen aus Dibra und Struga verjagt.

r Wien, 1. Okt. Auf eine Anfrage derNeuen Freien Presse" an Essad Pascha über seine Pläne und sein Verhältnis zur provisorischen Regierung ließ Essad Pascha unter anderem folgendes antworten: Ismail Kemal hat nur Balona für sich. Die meisten Städte und Bezirke stellen folgende Forderungen auf: Der Sitz der Regierung ist nach Durazzo zu verlegen. Die Bildung eines verant­wortlichen Kabinetts hat zu erfolgen. Bei den Großmächten sind dringende Schritte zu unternehmen, um die unverzüg­liche Ernennung eines Fürsten herbeizusühren.

r Balona, 1. Okt. (Wiener Korr.-Bur.) Die Kämpfe, die in den letzten Tagen bei Dibra, Straga und anderen Orten stattgesunden haben, sind durchaus nicht im Einverständnis mit der Regierung erfolgt. Diese steht ihnen vielmehr vollkommen fern und bedauert die Ereignisse, die dem Lande nur schaden können. Da die Regierung vor immer größeren und verantwortungsvolleren Aufgaben steht, trachtet Ismail Kemal Bcy danach, im Kabinett Leute um sich zu scharen, die den Bedürfnissen des Landes genügen­des Verständnis enigegenbringen.

r Wie», 1. Okt. DasNeue Wiener Abendblatt" schreibt: Wenn es richtig ist, daß Passttsch auf der Durch­reise in Wien auf dem Ballhausplatze vorzusprechen beab­sichtigt, so kann er von oornhein einer freundlichen Auf­nahme sicher sein. Er wird sich gewistMerzeugen können, daß hier keinerlei Voreingenommenheit gegen Serbien be­steht und daß die österreichisch-ungarische Monarchie den Wunsch Serbiens nach baldiger Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung auf dem Balkan, sowie nach Anbahnung gesicherter ökonomischer Beziehungen zwischen ihr und Serbien aufrichtig teilt. Das Blatt betont von neuem, daß die Monarchie selbstverständlich keine Einwendungen erhebt, wenn Serbien innerhalb seiner Grenzen die Ordnung wieder- herstellte. Es würde im eigenen Interesse liegen, dafür zu sorgen, durch einen billigen Frieden seinen neuen Untertanen unter Berücksichtigung ihrer nationalen Eigenarten und wirt­schaftlichen Bedürfnisse nicht nur zu unterwerfen, sondern auch sie für sich zu gewinnen. Von einer Aenderung der in London beschlossenen Grenze wird allerdings keine Rede sein können.

Mer die neue DetailhaOels-Venissgenoffenschast.

r Die neuen Bestimmungen der Reichsoersicherungs- ordnung über die Gewerbe-Unfallversicherung sind am 1. Januar 1913 in Kraft getreten. Durch die Reichsoerfiche­rungsordnung ist eine Reihe von Betrieben, die bisher teils überhaupt nicht, teils nur in beschränktem Umfange der Unfallversicherung unterworfen waren, in die Unfallversiche­rung neu einbezogen worden. Nach § 537 Ziff. 11 der R.B.O. unterliegen der Unfalloersicherungspflicht:Betriebe zur Behandlung und Handhabung der Ware, wenn sie mit einem kaufmännischen Unternehmen verbunden sind."

Damit wurde die vielangefochtene und als unzulänglich erwiesene Borschrist in § 1 Abs. 1 Nr. 7 des Gewerbe- Unfalloerstcherungs-Gesetzks bezüglich der Versicherung der dort bezeichneten Lagerungsbetriebe ersetzt.

Der neue BegriffBetriebe zur Behandlung und Hand- habung der Ware" umfaßt nach der Gesetzesbegründung erstens die eigentlichen Lagerungsarbeilen, wie Auf- und Abladen und Hineinschoffen der Ware in die Geschäfts­räume, Aus-, Ein- und Umpacken. Umsüllen, Auffüllen der Handlagers, Sortieren. Vermessen und Auszetchnen der Ware aus einem Geschäftsraum in den andern. Behandlung der Ware zu dem Zwecke, ste in verkaufssähicen Zustand zu versetzen oder darin zu erhalten, sowie die Instandhalt­ung der Räume, die zur Aufbewahrung der Waren dienen.

Dazu gehören aber nach der Gesetzcsbegründung zwei­tens auch Verrichtungen, die dem technischen Teil des Be­triebes angehören, sich von der Lagerungstätigkett äußerlich meist nicht wesentlich unterscheiden, aber zu der unversicherten Berkausstätigkeit in näherer Beziehung stehen, wie das Herbeihoten der Ware aus dem Hand- oder sonstigen Lager, das Vorlegen und Borzeigen der Ware zum Zwecke des Verkaufs, das Hantieren mit der Ware während der Ver­kaufsverhandlungen, das Abmessen, Abwägen, Verpacken oder Bereitstellen der Ware zum Zwecke des Verpackens, die Uebergabe der Ware an die Käufer und die Zurück­legung der unverkauften oder nicht passenden Ware in das Lager usw.

Unversichert bleibt noch der Gesetzcsbegründurg und dem Kommissionsbericht über die Gesetzesberatvng nament­lich die Tätigkeit in Kontor und Kasse und die Reisetätigkeil der kaufmännischen Angestellten, selbst wermHie Warenproben mit sich führen.

Die Herausnahme der Betriebe zur Behandlung und Handhabung der Ware aus der Nr. 10 des § 537 R.B.O. und die Bildung einer besonderen Nr. 11 beruht auf einem Beschluß des Reichstags bei der dritten Beratung und ent­spricht den Wünschen der Detaillisten.

Die Unterscheidungsmerkmale zwischen größeren und kleineren Betrieben sollen gemäß § 537 Abs. 2 der R.B.O. nach den für das Gebiet der Unfallversicherung maßgebenden Gesichtspunkten durch das Reichsversicherungsamt (nicht die Landesocrstcherungsämter) einheitlich für das Gebiet des Deutschen Reichs festgesetzt werden. Hierdurch wird erreicht, daß die Unterscheidung nach den besonderen Bedürfnissen der Unfallversicherung unter Umständen auch abweichend von der gerichtlichen Rechtsübung (bet der Handelsgericht- üchen Eintragung) bewirkt werden kann. Es sollen nach der Gesetzes-Begründung und dem Kommijsionsbericht über die Gesetzesberatung nur Betriebe von größerem Umfang im Sinne der ursprünglichen Absicht des Gesetzgebers, wie sie in der Begründung zum Gewerbeunsalloersicherungsgesetz zum Ausdruck kommt, der Dersicherungspflicht unterliegen, während das Kleingewerbe hier ausgeschieden wird.

In dcr Ausführung der Borschrift § 537, Abs. 2 der R.B.O. hat das Reichsverstcherungsamt die nachstehend an­geführten Bestimmungen getroffen:

Kaufmännische Unternehmen, in denen eine Beförder­ung von Personen oder Gütern oder Holzsällung oder eine Behandlung und Handhabung der Ware stattfindet (Nr. 10 »nd 11 des § 537 Abs. 1 d. R.B.O.) gehen über den Umfang des Kleinbetriebs hinaus, wenn in ihnen die Tätigkett der von dem Unternehmer beschäftigten Personen im ganzen jährlich dreihundert volle Arbeitstage (Tagesleistungen) er­gibt. Bei Berechnung der Arbeitstage wird die Tätigkeit der Hausdiener, Arbeiter. Packer, Markthelfcr, Laufburschen. Kutscher und der mit ähnlichen Arbeiten beschäftigten Per­sonen voll, die Tätigkeit der kaufmännischen Angestellten, Verkäufer und dergleichen nur zur Hälfte angercchnrt.

Di« vorstehende Bestimmung bezieht sich nur auf die Abgrenzung des Kleinbetriebs im Sinne des Abs. 2 u » 0. Sie läßt daher die Frage offen, ob das über den Umfang des Kleinbetriebs binausgehende kaufmännische Unternehmen der Bersichervngspfl cht gemäß Abs. 1 Nr. 10 und 11 u n v unterliegt."

Auf Grund der Art. 43 und 44 des Einführungs­gesetzes zur R B.O. hat nun der htesür zuständige Bundesrat taut Bekanntmachung vom 10. Oktober 1912 beschlossen:

Für die durch § 537 Abs. 1 Nr. 11 der R.B.O. der Gewerbs'Unfallversicherung neu unterstellten Betriebe zur Behandlung und Handhabung der Ware, die mit einem Detailhandklsunternehmen verbunden sind, das über den Umfang des Kleinbetriebs hinausaeht, wird eine das Gebiet des Reichs umfassende Berussgenossenschaft errichtet."

Die Gründungsversairmlung dergewerblichen Berufs- genossenschaft für die Betriebe zur Behandlung und Hand­habung der Ware, die mit einem über den Umfang des Kleinbetriebs hinausgehenden Detailhandelsuntemehmen verbunden ist", tagte am 4. November 1912 in Berlin. Nach der Bekanntmachung des Reichsoerstcherungsamts erhielt diese neue Derufsgenossenschast den NamenDetail- Handels-Belussgenossenschast", mit dem vorläufigen Sitze in Berlin. Zum Vorsitzenden des vorläufigen Genoffenschasts- norstandes wurde der Reichstagsabgeordnete Kaufmann Jakob Astor in Berncasiel-Cues gewählt. Die Geschäfts­stelle befindet sich in Charlottenburg 2, Berlinerst!. 12.

Landwirtschaft, Handel »nd Verkehr.

r Aale«, 30. Sept. (Vieh mar kt.) Dem gestrigen Btrhmarkt waren im Ganzen 585 Stück Vieh zugetrieben und zwar: Ochsen 3l Paar, Stiere 26 Paar, Farren 63 Stück, Kühe 134 Stück, Jung­vieh 246 Stück, Kälber 28 Stück. Verkauft wurden 327 Stück und zwar: 8 Paar Ochsen zu 9801387 18 Paar Stiere zu 542

bis 912 das Paar, 29 Farren zu 180480 61 Kühe zu

220580 -4t, 170 Stück Jungvieh zu 135560 15 Kälber

zu 6595 das Stück. Wagen mit Vieh gingen ad: in der Richtung nach Stuttgart 14 mit 131 Stück, Ulm 2 mit 2 Stück, Crailsheim 3 mit 30 Stück, Nördlingen 4 mit 60 Stück, zusammen LS Wagen mit 223 Stück Vieh. Nächster Viehmarkt ist am 11. November dieses Jahres.

Auswärtige Todesfälle.

Anna Maria Brezing, geb. Volz. 57 F, Walddorf. Frida Scheuerte, geb. Maurer, 23 I., Herrenberg, Carl Gidion, 78 2., Nordstetten.

Mutmaßt. Wetter am Freitag »nd Samstag.

Durch das wettere Vordringen der im Südwesten stehenden Depression wird die Möglichkeit eines Witterungs­umschlags nähergerückt. Für Freitag und Samstag ist meist trübes und zu Niederschlägen geneigtes, mäßig kühles Wetter zu erwarten.

Für die Redaktion verantwortlich: Karl Paur. Druck u. Verlag der <8. W. Zaiser'schru Buchdruckerei s(Kar! Zatser) Nagold.

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