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Beilage»!

Plauderstüdche».'

Jllustt. Sonutogoblatt

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Schwöb. Landwirt.

1913

Donnerstag, den 2. Hktoöer

230

Amtliches.

A. Kbercrrnt Nagold.

Verbesserung des Verkehrs mit Milch.

Nach den Jahresberichten der Nahrungsmittelunter­suchungsanstalten in Württemberg für das Jahr 1812 sind gerade auch in neuerer Zeit wieder viele Fälle von Milch- sälschung vorgekommen. Diese Fälschungen der Milch durch Wasserzusatz, durch welche die Gesundheit und das Ver­mögen der Verbraucher geschädigt werden, sind um so weniger entschuldbar, als die Milchpreise zur Zeit angemessene sind. Man sollte daher von den Biehhaltern und den Milchhändlern erwarten dürfen, daß sie die Milch unverfälscht liefern. Ebenso verwerflich ist auch die vielfach oorkommende Ver­unreinigung der Milch durch Schmutz, Beimengung der Milch kranker Tiere unter die Mischmilch und Verderben- lassen der M'lch durch unsachgemäße Behandlung. Die Biehhalter werden daher dringend ermahnt, auch in letzterer Hinsicht aus die Verbesserung der Milch zu achten, insbe­sondere sich größte Reinlichkeit zur Pflicht zu machen. Bor allem ist nötig ziemlich genaue Reinigung der Hände, der Milchgesissse und der Euter vor dem Melken. Bor dem Versenden ist die Milch nochmals in geeigneter Weise? zu seihen. Die Dersandgefässe müssen regelmäßig mit heißem Wasser gespült werden und mit dichten Verschlüssen ver­sahen sein.

Die Herren Ortsvorsteher wollen die in Betracht kommenden Beeise ku geeigneter Weife belehren und ihrer­seits dazu beitragen, daß dieses wichtige Nahrungsmittel Dvn den Landwirten unverfälscht und rein zum Verkauf .gebracht wird.

Die Herren -Lehrer werden ersucht, bei Gelegenheit im Schulunterricht entsprechend auf die Schulkinder einzu­wirken.

Nagold, den I. Dkt. 1913. Kommerell.

Tager-Neuigkeite«.

I»« TtM «od »»«.

Nagold. 2. Oktober IS13.

* Vom Nathans. (E1 a 1 sbera 1 ung.)

II.

Im Hanptetat der Stadtpflege belaufen sich die Ausgaben auf das Gemetndeoermögen, worunter auch Ver­zinsung und Tilgung der städi. Schulden enthalten, auf -26 691 (Vorjahr 19 035 ^l). Der Stand der Schuld der Stadtpflege ist 264 000 X (einschließlich eines Betrag« von 25 000 -6. der vorübergehend ausgenommen ist und aus dem Erlös von infolge ihres niederen Kursstandes vor­läufig zurückbehaltenen Wertpapieren wieder abgetragen wird.)

Für die in obiger Summe inbegriffene Geiverbeschul- hausdauschuid von 125 000 -6 ist Heuer erstmals der Iahres- zins (samt Stückzins) mit 5536 -6 und die Tilgungsrate mit 2000 -6 vorgesehen. Von den Gemeindekollegien wird eine 40jährige Tilgungsdauer mit jährlichen Tilgungs­

quoten für die ersten 10 Jahre von 2000 -6, für das nächste Iahrzent von 3000 -6, für die weiteren 10 Jahre 3500 -6 und die Restperiode von 4000 -6 beschlossen. Der noch nicht oerwilltgte Staatsbeitrag ist, soweit er nicht zur Deck- ung der Kosten der Inneneinrichtung erforderlich ist, zur außerordentlichen Schuldentilgung zu verwenden.

Für Steuern und Abgaben ist eine Gesamtsumme von 26 927 -6 erforderlich, einschließlich des Amtsschadens mit 21000 -6. Infolge der Einführung der Reichsversicherungs- ordnung müssen die landwirtschaftlichen Berussgenossenschaften von der Nachumlage zur Boranschlagsumlage übergehen und demnach Heuer 2 Umlagen erheben. Hiedurch erhöht sich der landwirtschaftliche Berufsgenossenschaftsbeitrag der Stadt aus ihrem Feld- und Waldbesitz um 1824 ^6.

Die Gemeindeverwaltung im allgemeinen erfordert 22 736 (Vorjahr 22 347 ^6), darunter ist ein jährl. Beitrag von 400 -6 an die Musikkapelle enthalten, der heute auf ihr Gesuch verwilligt wurde.

Der Unfallmeldedienst für de» ganzen Ober­amtsbezirk wird in der neu einzubauenden Polizeiwache im Rathaus eingerichtet, vorausgesetzt, daß die Kosten für den am Sonntag einzuführenden Bereitschastsdienst, wie in anderen Bezirken, von der Amtskörperschaft getragen werden.

Beschlossen wurde weiter, die Stadt als Mitglied bei der hies. Gewerbebank anzumelden.

Für Erziehung und Bildung sind nötig 40389 (Vorjahr 38 163).

UnterAußerordentlichem" ist eingestellt der Beitrag der Stadt an die Postoerwaltung für Uebemahme der Krastwagenlinie Herrenberg Nagold Haiterbach mit 1125

Abschluß. Gesamteinnahmen

der Stadtpflege 101527 -6 , Gesamtausgaben 161127 -6

Demnach Abmangel 89 600 (Vorjahr 53 000

zu besten Deckung mangels verfügbarer Restmittel beschlossen wurde:

u) die E'Hebung einer Gemeindeeinkommensteuer im zu­lässigen Höchstbetrag von 50 °/g (Vorjahr 45 °/) der staatl. Einheitssätze, demnach bei 34 200 -6 Ertrag 17100

d) eine Umlage aus das vereinigte Grund-, Gebäude- und Gewerbekataster, das auf 1. Januar 1913 566 865 -6 beträgt, in Höhe von 7 Vs o/o (Vorjahr 6 Vs °/°) Ertrag 42 500

Sitzung des Gemeiuderats. Verlesen wird ein Erlaß des K. Gewerbeoberschulrats, wonach für das Rech­nungsjahr 1912 zur Gewerbeschule ein Staatsbeitrag von 2415 12 ^ und zur Frauenarbeitsschule ein solcher von

570 ^ geleistet wird.

* Die Mnfenmsgesellschaft wird am Sonntag, den 12. OKI. 1913 imKurhaus Waldlust" ihre Herbstfeier mit Konzert und Tanz abhalten. Dabei ist vorgesehen,

für die Kinder der Mitglieder bei gutem Wetter Wettspiele, bei ungünstiger Witterung eine Gabenlotterie zu veranstalten.

Der 1. Oktober in der Gesetzessammlung. Der 1. Oktober bringt wieder eine ganze Anzahl von Gesetzen» Bestimmungen und sonstigen Veränderungen, die.sür einzelne Erwerbszweige, zum Teil auch für die Allgemeinheit, von Bedeutung sind. Da ist zunächst die Aenderung des Reichs­stempelgesetzes, das in der neuen Fassung vom 3. Juli d. I. Geltung erhielt und in vielen Punkten von den bis­herigen Bestimmungen abweicht. Für die Veteranen treten am 1. OKI. günstigere Bestimmungen für den Bezug der Beihilfen in Kraft. Weitgehend sind ferner die Aenderungen in der Organisation des stehenden Heeres, bei dem die Aufstellung zahlreicher neuer Truppenteile er­folgt. die wieder Aenderungen bei den bereits bestehenden Formationen bedingt. Hierzu gehört auch der großzügige Ausbau des Lustflottenwesens, das wesentlich verstärkt und erneut organisiert wird. Der erste OKI. hat auch für das deutsche Handwerk eine besondere Bedeutung. An diesem Termin findet die Uebergangszeit ein Ende, die durch da» Gesetz vom 30. Mai 1908 über den sogenannten kleinen Befähigungsnachweis für eine gewisse Klasse von Hand­werkern hinsichtlich der Ablegung der Meisterprüfung festgesetzt worden ist. Das Gesetz, das die Befugnis zur Aus­bildung von Lehrlingen nur denjenigen Handwerkern gibt, die die Meisterprüfung bestanden haben, läßt als Ausnahme nur die Fälle gelten, in denen die Meisterprüfung in einem anderen Gewerbe abgelegt ist und in denen die Witwe oder die Erben den Betrieb als Gewerbetreibende weitersühren. Das Gesetz brachte aber gleichzeitig Uebergangsbestimmungen. durch die vermieden werden sollte, daß die sofortige strenge Auslegung seiner Bestimmungen als hart empfunden wer­den sollte. Es wurde eine Frist von fünf Jahren festgesetzt, für diejenigen Handwerker, die nach dem früheren Gebrauch in gewissen Handwerkszweigen die Gesellenprüfungen nicht abgelegt hatten. Innerhalb dieser fünf Fahre sollten für solche Handwerker die Bestimmungen des Gesetzes zur Zu­lassung zur Meisterprüfung von dem Bestehen einer Ge- tellenprüfung abhängig gemacht werden. Der Schluß von dieser Uebergangszeit ist der 1. Okt. 1913.

r Die zersprungene Scheibe. Gin Hausbesitzer wurde kürzlich zu Schadenersatz verurteilt, weil er es unter­lassen hatte, eine Scheibe in der Haustür seines Hauses, tu der ein erbsengroßes Loch mit Sprüngen war, unverzüglich ausbessern zu lassen. Ein Passant, der das Haus verlassen wollte, kam infolge eines Fehltritts mit der Hand an die Scheibe. Infolge der Sprünge, die sie schon vorher hatte, zerbrach sie und der Passant wurde durch die Scherben er­heblich verletzt. Der Hausbesitzer hätte die Gefahr, die für Besucher seines Hauses durch die zersprungene Scheibe drohte, ooraussehen können und wäre verpflichtet gewesen, unver­züglich Abhilfe zu schaffen._

Berueck, I.OKt. Gestern abend entgleiste auf hiesiger Station vom Zug 15 die Maschine und der Gepäckwagen. Der Verkehr konnte nach zweistündiger Arbeit wieder aus­genommen werden.

Ser schwMstze Sov««

Johanu Ariedrich Akattich.

Zur Erinnerung an seinen 200. Geburtstag am 3. OKI. 1S12.

Don Professor Karl Dauder in Stuttgart.

(Schluß.)

Der Ksetstreiöer.

Eines Tages klagte ein Mann dem Pfarrer Flattich, daß Worte und Liebe bei seinem Weibe nicht Helsen, sie müsse eben geprügelt sein. Flattich fragte ihn. ob er auch schon einen Eselstreiber gesehen habe, und ob ein Esel un- geschlagen weitergehe. Der Mann antwortete:Nein; ein Esel muß geschlagen sein, sonst geht er nicht."Nun", sagte Flattich,wenn Sie einen Esel zum Weibe genommen haben und beständig ein Eselstreiber sein wollen, so können Sie meinethalben Ihr Weib prügeln." Da wurde der Mann nachdenklich und sagte, er wolle in Zukunft kein Eselstreiber mehr sein und sein Weib aus eine andere Art zu gewinnen suchen.

Das rechte Hestube.

Eine Magd, die in Flattichs Dienst treten wollte, fragte er, ob sie ihm dienen wolle, wenn sie jeden Tag weiter nichts zu tun habe, als 15mal die Treppe hinauf- und hinabzu­gehen. Als sie es versprach, so sagte er zu ihr, daß er sie nicht brauchen könne, denn eine ehrliche Magd arbeite nicht nur um des Lohnes willen, sondern fie wolle auch sehen,

daß ihre Arbeit etwas nutz sei.Wenn man rechtes Ge­sinde haben will", sagt Flattich in seinen Hausregeln,so muß man ihm etwas Nützliches zu arbeiten geben."

Der Aie««»ds5ie-ek.

Es ist wohl in den meisten Häusern der Fall, daß, wenn etwas zerbrochen wird, es niemand getan haben will. Damit in seinem Hause die Leute nicht in Lügen und Not gerieten, hatte Flattich unter den verschiedenen Winkeln des Pfarrhauses einen ganz besonders für die zerbrochenen Sachen bestimmt. Wurde etwas zerbrochen, so sagte er nur:Traget es in den Niemandsbiegel."

Der Nettschenknaller.

Auf der Straßenstrecke zwischen dem hohen Pfarrhause zu Münchingen und den gegenüberliegenden Gebäuden gab das Peitschenknallen einen so kräftigen Widerhall, daß die Fuhrleute hauptsächlich dort sich in ihrer Kunst übten. Dem alten Flattich wurde diese musikalische Unterhaltung zuweilen lästig, er war sich aber wohl bewußt, daß ein dagegen ei- fernder Pfarrer das Uebel nur schlimmer machen würde. Er war daher auf andere Mittel und Wege zur Abhilfe bedacht. Einst traf er mit einem jungen Burschen zusammen, der an der wohlbekannten Steve seine Peitsche nach Herzens- tust handhabte.Aber du kannst schön knallen", redete ihn Flattich an,das möchte ich einmal auch lange genug hören. Weißt du was? Ich gebe dir einen Sechsbätzner (70 wenn du mit deiner Peitsche in meinen Hof heretnkommst, wo es noch schöner hallt, und da solange knallst, bis ich

sage, es sei genug". Den Burschen reizte das Trinkgeld, wie auch das Lob seiner Kunst. Er kam in den Hof und Flattich hörte vom offenen Fenster aus unter beständigem Ermuntern dem Taktknallen zu. aber das Wörtchengenug" sprach er nicht aus, obgleich schon mehr als eine Stunde verflossen war. Endlich konnte der junge Mensch den Arm kaum noch rühren und mußte selbst um seine Entlassung bitten. Er empfing richtig den Sechsbätzner, merkte aber erst an dem spöttischen Gelächter der durch das andauernde Peitschenknallen herbeigelockten Dorsjugend, daß er trotz seine« Gewinn» doch der beschämte Teil sei. Er fuhr des­halb. wie auch die andern, in Zukunft ganz still am Pfarr­hause vorüber.

Das Kartenspiel.

Eines Tages trat Flattich ins Zimmer. Einige seiner Zöglinge, die er zu erziehen und zu unterrichten hatte, saßen um den Tisch und waren ganz bestürzt.Was gibt»? Aha; ich seh's schon. Was ist Trumps? Heraus damit, ihr habt Karlen gespielt", sagte Flattich, mischte die Karlen, setzte sich an den Tisch und teilte jedem einige Karlen aus. Die Knaben sahen sich verwundert an. Der Pfarrer begann zu spielen und spielte fort, als ob er nicht aushören könnte: Stunde um Stunde verging, die Nacht brach herein, der Pfarrer hörte nicht auf. Die Knaben wurden schläfrig, aber Flattich zwang sie zur Munterkeit und zum Spiel. So nötigte er die Widerstrebenden, in welchen Staunen, Scham, böses Gewissen, Müdigkeit und Schläfrigkeit zusammen- wirkten, um ihnen das Spiel zu verekeln. Sie mußten