41. Amts und Anzeigeblalt für den Bezirk (Lalw. 65. Jahrgang.

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Erschkint Di-n S t a g , Donnerstag und Samstag. I Di- Einrückungsgebühr beträgt im Bezirk und nächster Um- ! geiung S Psg. die Zeile, sonst 12 Psg. ^

Amtliche Bekanntmachungen.

Calw.

Bekanntmachung,

detr. das Mristerungsgeschiist pro 1890.

I) Das diesjährige Musterungsgeschäft wird im Aushebungsbezirk Calw in folgender Weise vor­genommen werden:

Freitag, den 18. April, Musterung in Liebenzell.

Hiebei haben zu erscheinen Morgens 8'/s Uhr: die Pflichtigen von Dennjächt, Ernstmühl, Hirsau, Liebenzell; Morgens 9 Uhr: die von Monakam, Möttlingen, Neuhengstett, Oberkollbach, Oberreichen­bach, Ottenbronn; Morgens 10 Uhr: die von Sim- mozheim, Unterhaugstett, Unterreichenbach.

Samstag, den IS. April, Musterung in Gechingen.

Hiebei haben zu erscheinen Morgens 9'/- Uhr: Die Pflichtigen von Althengstett, Dachtel, Decken- pfronn, Gechingen; Morgens 10'/- Uhr: die von Holzbronn, Ostelsheim, Stammheim.

Montag, den 21. April, Musterung in Neuweiler.

Hiebei haben zu erscheinen Morgens 9 Uhr: die Pflichtigen von Agenbach, Aichhalden, Altbulach, Bergorte, Breitenberg, Emberg, Hornberg; Morgens 10 Uhr: die von Liebelsberg, Martinsmoos, Neu­bulach, Neuweiler, Oberhaugstett, Oberkollwangen; Morgens 11 Uhr: die von Röthenbach, Schmieh, Würzbach, Zwerenberg.

Dienstag, den ÄS. April, Musterung in Calw.

Hiebei haben zu erscheinen Morgens 8 Uhr: die Pflichtigen von Altburg, Calw; Morgens 9 Uhr:

Donnerstag, den 10. April 1890.

die Pflichtigen von Sommenhardt, Speßhardt, Teinach, Zavelstem.

Die Losung

findet für sämtliche Militärpflichtige des Bezirks am

Mittwoch, den Ä3. April, morgens 8 Uhr, in Calw

statt.

Bei der Musterung haben nicht nur die Mili­tärpflichtigen des Jahrgangs 1890, sondern auch alle Diejenigen der früheren Jahrgänge zu erscheinen, über deren Militärpflicht noch nicht endgiltig entschieden ist, oder welche von der Gestellung nicht ausdrücklich entbunden worden sind. Die Angehörigen früherer Jahrgänge haben ihre Losungsscheine mitzubringen.

Militärpflichtige, welche im Musterungstermin unentschuldigt ausbleiben, oder nicht pünktlich erscheinen, werden, sofern sie dadurch nicht zugleich eine höhere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 ^ oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Auch ver­lieren diejenigen, welche unentschuldigt bei der Muster­ung gefehlt haben, die Berechtigung, an der Loosung teilzunehmen, oder die Vorteile der bereits gezogenen Loosnummer und unter Umständen den ans etwaigen Reklamationsgründen erwachsenden Anspruch auf Zu­rückstellung oder Befreiung vom Militärdienst. Die Entschuldigung, eine besondere Vorladung nicht er­halten zu haben, kann für die Regel nicht berücksichtigt werden; es ist Sache der Pflichtigen, sich beim Orts­vorsteher oder dem Unterzeichneten zu erkundigen, wann sie zur Musterung zu erscheinen haben.

Am Tage der Musterung haben die Militär­pflichtigen rein gewaschen und mit frischem Leibweiß­zeug versehen zu erscheinen; auch müssen diejenigen, welche an Schwerhörigkeit zu leiden behaupten, das Innere des Ohrs gründlich reinigen, damit eine Unter­suchung desselben ohne Weiteres vorgenommen werden kann.

LbonnemmtSpreis vierteljährlich in der Strdt »0 Pfg. und 20 Pfg. Trägerlohn, durch d'e Post bezogen Mk. 1. 15, sonst t» ganz Württemberg Mk. 1. 35.

Das Erscheinen bei der Loosziehung ist den Militärpflichtigen freigestellt. An der

Loosung nehmen Theil diejenigen Militärpflichtigen der Altersklasse 1870, welche im Bezirk Calw in einem der genannten Musterungsorte zur Musterung erschienen waren, oder welche entschuldigt gefehlt haben, sowie diejenigen der Altersklassen 1869 und rückwärts, welche ohne ihr Verschulden noch nicht zur Loosung gelangt und daher nachträglich zur dies­jährigen Loosung zugelafsen worden sind. Der Auf­ruf der Pflichtigen zur Loosung erfolgt in der Ordnung der Gemeinden, in welchen dieselben sich aufhalten und zur Stammrolle angemeldet haben und wird für die Nichterschienenen das Loos durch ein Mitglied der Ersatzkommission gezogen. Ausgeschlossen von der Loosung sind: die zum Einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten, die von einem Truppenteil angenommenen Freiwilligen, die vorweg Einzustellenden, die dauernd Unwürdigen.

2) Die Ortsvorsteher haben auf Grund der Stammrollen die Heuer gestellungspflichtigen Leute, welche in den Listen noch nicht gestrichen sind, proto­kollarisch, nach Jahrgängen geordnet, zur Musterung vorzuladen. Die Vorladungsurkunden sind längstens bis 1«. April d. I. hieher ein­zusenden. Von der Gestellung können die Gemeinde­behörden nicht entbinden. Wer an solcher durch Krank­heit verhindert ist, hat ein ärztliches Zeugniß ein­zureichen, das, falls der Arzt nicht amtlich angestellt ist, von der Gemeindebehörde zu beglaubigen ist. Gemüthskrcmke, Blödsinnige, Krüppel können auf Grund eines solchen Zeugnisses überhaupt von der Gestellung befreit werden.

3) Die Militärpflichtigen, sowie deren An­gehörige sind berechtigt, spätestens am Musterungs­termin Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung zu stellen. Die Anträge können

Feuilleton. Na^n.----b°t-n.

Nach hartem Ringen.

Roman von L. Dohrmann.

(Fortsetzung.)

Sie werden meine Bitte sonderbar finden," fuhr sie leise, kaum vernehmbar fort,dennoch mußte ich sie aussprechen.Ich ich wollte Sie bitten, uns in der nächsten Zeit nicht mehr zu besuchen!"

Wäre ein Blitz vor ihm niedergefahren, er hätte nicht bestürzter drein blicken können, als bei ihren Worten; er starrte sie an, als rede sie eine ihm gänzlich fremde Sprache. Dann, wie sich besinnend, fuhr er mit der Hand über seine Stirn und erhob sich, unverkennbar mit Anstrengung, schwankend.

»Verzeihen Sie, ich ahnte nicht, daß meine Gegenwart Ihnen lästig sei." BebendHrachte Erwin die Worte über seine Lippen.Ihr Wunsch ist mir Befehl. Ich gehorche Ihnen willenlos: Um Eins aber flehe ich Sie an: lassen Sie eS .keinen Groll sein, womit Sie meiner gedenken!"

Margarethe wagte es nicht, den Blick zu ihm aufzuschlagen. Er hätte ja in ihren Augen lesen müssen, was nur zu offen darin ausgeprägt stand.

Wie könnte ich Ihrer mit Groll gedenken?" hauchte sie, die Hände in ein­ander pressend.Wenn ich Sie bitte, fortzugehen, nicht mehr zu uns zu kommen, so ist es, weil ich Ihren Anblick nicht länger ertragen kann."

Er zuckte zusammen.

So Haffen Sie mich, Margarethe?" fragte er mit schmerzdurchbebter Stimme. Sie kennen nicht vergessen, was einst war? Daß ich mich vermaß, meinen Blick zu Ihnen, die mir unerreichbar, zu erheben?"

Sie hatte sich aufgerichtet. Ihre Gestalt bebte wie Espenlaub im Morgen­winde. Ihr Antlitz war leichenblaß geworden und in ihren Augen stand ein Ueber- maß von Seelenqualen ausgeprägt.

Nicht mebr, nicht mehr!" rang es sich über ihre Lippen und ihre Stimme war wie der Klang zerbrochener Scherben.Ich habe Sie bitter gekränkt in jener Stunde. Mahnen Sie mich nicht daran; ich vermag die Erinnerung nicht zu er­tragen. Um Gottes Barmherzigkeit willen, gehen Sie, lassen Sie mich allein!"

Sie bedeckte das Antlitz mit beiden Händen. Sie war nicht mehr im Stande, zu verbergen, was in ihr tobte mit der Allgewalt eines Sturmes. Und Erwin, noch wagte er es nicht zu glauben. Aber im nächsten Moment stand er an ihrer Seite und zog ihr mit sanfter Ueberwindung die Hände von dem heiß erglühenden Antlitz.

Margarethe!" rief er aus.Kann es, kann es wirklich sein? Ist eS nicht Haß, was Dich mich fortgehen hieß, sondern Liebe? O, sprich, sprich es aus, darf ich es glauben, was mich zum Glücklichsten unter Gottes Sonne erhebt, darf ich es glauben, daß Du, mein Ein und mein Alles, daß Du mich liebst?"

Sie versuchte, ihm ihre Hände zu entziehen, aber er hielt sie fest zwischen dm seinen.

Nein, nein," stammelte sie.es kann, es darf nicht sein! Sie können mich nicht mehr lieben, ich verdiene es nicht. Habm Sie Erbarmen mit mir und lassen Sie mich allein!"

Thörichtes Kind!" jubelte er, sie trotz ihrer leisen Abwehr in die Arme schließend.Warum quälst Du Dich und mich? Endlich, endlich habe ich Dich ge­wonnen und nun lasse ich Dich nicht wieder, nicht in Ewigkeit; Du bist mein, mein auf immerdar!"

Er preßte ihr glühende Küsse auf Mund und Augen und sie duldete es still; wehr- und willenlos lag sie in seinen Armen.

Und Du wolltest mich von Dir gehen lassen zum zweiten Male?"

Sie barg ihr Antlitz an seine Brust.

O, ist es denn wirklich kein Traum? Ist eS wirklich wahr, daß Du mir verzeihst, daß Du trotz Allem mich liebst?" flüsterte sie.

Er antwortete ihr mit glühmdm Küssen und flüsterte ihr tausend Schmeichel­worte zu. . .