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87. Jahrgang.
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Schwäb. Laadwirt.
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Dienstag, dm 16. Septemöer
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ein Blatt lesen will, das bei billigstem Bezugspreis allen Ansprüchen genügt, die man an eine Tageszeitung stellt, ein Blatt, das in Leitartikeln und einer Wachen- Rundschau rasch, kurz und populär über die politische« Ereignisse berichtet, das alle Vorgänge aus Stadt «ud Land mit Hilfe des Telefons. Telegraphen und eines Stabes von Mitarbeitern den Lesern vermittelt, das in seinem Wirtschaftliche» Keil alle Bedürfnisse berücksichtigt und der Alnterßalt««- nnd Belehrung ausgedehnte und sorgsamste Pflege angedeihen läßt, der abonniere den
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Amtliches.
Bekanntmachung.
Auf die Bekanntmachung der K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel im Gewerbeblatt Nr. 36 betreffend
Borbereitnngskurs für Bauleute in Hall
vom 3. November ds. Zs. ab, werden die beteiligten Kreise hiedurch hingewiesen.
Das betr. Gewerdeblatt kann auf dkm Rathaus eingesehen werden.
Den 8 Sepi. 1913. Kommerell.
Laget-Neuigkeite«.
Alt Stadt mt <«t.
Ragow. 16. September 1S13.
Tagesordnung für die öffentliche Sitzung des Gemein der als am 17. Septbr. 1913 voim. 8 Uhr.
1. Bekanntgabe der Stellungnahme der Berkehrsanstalten
zu den Fahrplanwünschen der Stadt.
2. Bericht über die Volke bibltothek.
Versammlung. Am Sonntag fand im Saal des
Gasthauses zur „Traube" eine Versammlung der Küfer- und Kübl er meister des Oberamisbezirks Nagold statt. Der Zweck der Versammlung war, Stellung zu der Errichtung einer Zwangsinnung sür den Bezirk zu nehmen. Nach
Eröffnung der Versammlung durch Kllferobermeister Henne- Nagold erhielt der Sekretär des Verbandes süddeutscher selbständiger Küfermeister, Sternbeck-Stuttgarl, das Wort zu einem Bortrag über das Wesen und die Bedeutung der Innungen, insbesondere der Zwangstnnungen. Anschließend an den Borirag fand eine Aussprache statt und wurde von der Mehrzahl der Anwesenden beschlossen, dem K. Oberamt den Antrag auf Errichtung einer Zwangsinnung für das Küfer- und Küblergewerbe im Oberamtsbezirk Nagold unter Ausschluß der Mitglieder der Küblergenossenschast Haiterbach zu unterbreiten. Die Versammlung nahm somit den gewünschten Verlaus.
Die Handwerkskammer Reutlingen macht im Inseratenteil unserer heutigen Nummer auf die Veranstaltung von Meisterprüfungen in den nächsten Monaten aufmerksam. Es seien noch besonders die weiblichen Handwerkerinnen auf diese Gelegenheit zur Ablegung der Meisterprüfung hingewtesen.
r Altenfteig, 15. Sept. (Abschiedsfeier.) Am Freitag haben die Ulmer „Schwalben" nach zehntägigem Aufenthalt Aliensteig wieder verlassen. Im Gasthof zum „Stem" and am Donnerstag abend noch ein gemütliches Zusammenein mit Aufführung. Gesangs- und Mustkvorträgen, sowie »übschen Reigen statt. Stadlpfarrer Haug und Professor Weller-Mm gaben ihrer Freude über die schönen im Schwarznrakd verlebten Tage Ausdruck.
Au- de» Rachbarbezirk«».
Rottenbrrrg, 14. Sept. Heute vormittag starb Domkapitular und Generalvikar o. Ege an einem Herzschlag rasch, nachdem er zuvor noch eine hl. Messe gelesen halte. Domdekan und Generalvikar Ottmar o. Ege. Hausprälät Er. Heiligkeit des Papstes, Inhaber des Ehrenkreuzes des Ordens der Dürft. Krone, geb. in Eisenharz OA. Wangen i. Allgäu den 24. Febr. 1847, Priester seit 2. Aug. 1872 Domkapitular vom 10. Febr. 1893; installiert den 16. April 1893, Generaloikar vom 27. Jan. 1899 und Domdekan vom 1. Mai 1899. Obiger war längere Zeit Stadlpfarrer in Tübingen und dann Dompfarrer bei St. Marlin hier.
r Rottenbnrg, 13. Sept. (Visitation.) Zu bischöfl. Kommissären für die Visitation des Religionsunterrichtes ay den Volksschulen wurden bestellt: für das Dekanatauft Rottenburg Stadtpfarrer Stofer in Rottenburg-Ehingen, Horb: Pfarrer Daub in Wachendorf, Ellwangen: Pfarrer Kneer in Anterschneidheim, Leutkirch: Pfarrer Kloker in Gebrazhosen, Nereshetm: Pfarrer Matt in Wakdhausen, Wangen: Pfarrer Peter in Eisenharz.
Grunbach OA. Neuenbürg. 15. Sept. (Korr.) Am vergangenen Sonntag war hier die Generalversammlung des Nagoldgau-Sängerbundes. Herr Borsland Bayer begrüßte die in großer Zahl erschienenen Sänger, ermahnte sie allzeit treu zum deutschen Liede zu stehen und wünschte für die Verhandlungen einen guten Verlauf. Namens des Gesangvereins Grunbach entbot Herr Geh ring den Sängergruß und erinnerte an das Jahr 1813. Die Sänger Körner, Arndt u. a. seien es gewesen, die das
deutsche Lied schufen, und die Pflege diese« Liedes sei eine Sache, die für da« Wohl des Vaterlandes auch ein Scherslein beitrage. Nach den üblichen Berichten des Kassiers und Schriftführers, denen sür ihre Arbeit der Dank ausgesprochen wurde, war eine reichhaltige Tagesordnung zu erledigen. Zunächst wurden zwei Vereine Altensteig und Mindersbach neu ausgenommen. Mit Wort und Lied wurden sie in dem Bund begrüßt. Bon fetten des nm noch fünf Vereine zählenden Enzgau-Sängerbundes war die Anregung gegeben worden, beide Gaue in einem Gau unter dem Namen „Nördlicher Schwarzwaldgau" zu vereinigen. Der Antrag wurde abgelehnt, doch die Bereitwilligkeit ausgesprochen. daß Vereine aus dem Enztal ganz wohl in den Nagoldgau eintreten können. Ueberhaupt alle noch dem Gau ferne stehenden Vereine sind herzlich eingeladen zum Eintritt in den Nagoldgau, denn in einer größeren Bereinigung ist doch immer mehr Leben und ist der Gewinn für di« Weiterarbeit größer, als wenn man allein und abseits steht. Darum auf ihr Gesangvereine in der näheren und ferneren Umgebung des Nagoldtales und tretet dem Nagold- gau-Sängerbund bei! Im nächsten Jahr findet ein Gaufest mit einem Preissingen statt. Der Ort ist noch nicht ganz fest ausgemacht. Altburg und Esslingen kommen dabei in Frage. Bei dem Preisfingen werden dann zwei Preis- richter ihres Amtes walten. Rasch wurde die Tagesordnung erledigt. Damach wurde Herrn Bauer von dem Liederkranz Hohenwart eine künstlerisch ausgeführte Urkunde über die ihm von diesem Verein verliehene Ehrenmitgliedschast überreicht. Schwungvoll trug dieser Verein dann ein zu dieser Gelegenheit paffendes Lied vor. wofür ihm Herr Bayer herzlich dankte. Der Gesangverein Grunbach hat durch seine Liedervorträge die Sänger ebenfalls sehr erfreut und viel Beifall gchmden. Gemeinsam sang man da» Lied „die Heckenröslein blühen". Als es Zeit war, den Heimweg anzuireten, trennte man sich mit dem Bewußtsein einer schönen Versammlung ungewohnt zu haben und nahm frischen Mut zu der neuen Arbeit nach Hause.
r Fre«ve«stadt^ 15. Sept. (Waschhausoerlegung.) Daß die Freudenstädter Waschfrauen auch in den Sitzungen der bürgerlichen Kollegien „ihren Mann stellen", haben sie durch eifrige Teilnahme an der letzten Semeinderatsver- handlung auf» neue bewiesen. Ihre Seele ist infolge des Verkaufs de« Waschhauses an der Rappenstraße ins Kochen geraten und zu siebt erschienen sie deshalb in der letzten Rathaussitzung, um nach berühmten Mustem ihren Wünschen Ausdruck zu geben. Wette Kreise fühlen mit ihnen, und so ist zu hoffen, daß bald ein paffender Raum gefunden und diese brennende Frage befriedigend gelöst wird.
r Lchönmüuzach, 14. Sept. (Murgstollen). Die Mitteilung verschiedener württembergischer und badischer Blätter über Abgabe von Strom durch das Murgwerk eilen den Ereignissen wett voraus. Die Bohrung des Hauptstollens Hai noch gar nicht begonnen. Bon oen Seiten- oder Fensterstollen, die für die Stromlieferung keine Bedeutung haben, find erst drei vollendet, mit dem vierten wird demnächst angesangen. Die Settenstollen dienen zur Schrrtt- absührung aus dem Hauptstollen.
Jas Cchäsergericht i» Mdderg.
Mitteilungen aus alten Akten und Urkunden von Hauptlehrer Schuster.
(Schluß.)
Die einzelnen Schäfer unterstanden einem Psörch- oder Salzmeister. Der halte besonders daraus zu sehen, ob auf den Weiden nicht mehr Schafe sind als angegeben wurden, sodann den Ein- und Verkauf zu überwachen, Wanderschäfer zu kontrollieren, bei Krankheiten zu berichten, auch zu sorgen, daß „denen armen Schäfer ihr geringer und saurer Lohn fleißig gegeben werde." (Leider konnten wir nirgends einen Lohn verzeichnet finden). Alles das ist in einem langen Statut ausgezählt und zum Schluß heißt es: „Die Psörchmeister sollen bei diesem ihrem Amte sich keine unerlaubten 4.oeiäentisn machen, noch die Untertanen über die Gebühr steigern, sondern sich mit ihrem hienächst oerordneten Lohn, Tax und ^eeiäentiso begnügen lassen, auch sowohl in denen oorbeschriebenen Punkten als in andern zu bemerken seienden Fällen dergestalten gewissenhaft, getreu und redlich verhalten und aufsühren, daß sie solches vor Gott im Himmel und ihrer Obrigkeit jederzeit verantworten können, auch mit Ehre und Reputation bestehen mögen."
„Ale Lohn erhielt er den Psörch an mehreren Nächten. „Weilen aber der Psörchmeister selbsten zum Salzen gehen und beiwohnen muß, kann Ihme alljährlich an Geld gar
wohl gereicht werden. Ein Gulden." Außer diesem Lohn erhielt er noch verschiedene Gebühren.
Es genügten aber offenbar auch die Psörchmeister noch nicht, daß alle Gesetze und Verordnungen eingehalten wurden. Unvermutet kam ein Visitator — der Zahlmeister wie schon erwähnt — und hatte nachzusehen „jeden Orts die Ställ, und darin befindliche Schaswar, und zwar nicht, wie bis- hero öfters geschehen sein solle, nur so obenhin, sondern von Stück zu Stück besichtigen und durchsuchen, beywesend des Staabsbeamten, wieviel jeder Gattung zugegen befunden, wielang selbige vorhanden, und woher sie gebracht, auch ob es jedesmals angezeigt und wie in dergleichen als übrigen Stücken die Ordnung observiert worden sei, genau beobachten und vxnwioisrsn und derentwegen gehörigen Orts untertänigste Relation erstatten."
„Der Zahlmeister hat das Strafbar findende dem nächsten Beamten oder Schultheißen anzuzeigen, mit demselben die Sach gleich auszumachen, zu verurkunden, es selbsten auch aufzuzeichnen, zu protokollieren und zuer Fürst!. Renth. Kammer gnartaliter einzuliefern, die anäietirtv Strafen aber von den Beamten einzuziehen und jeden Haarteils zuer Fürst!. Landschretberey mit einer Berzeichnus einschicken zu lassen, damit man wissen möge ob die Strafen sxsquirt und Ihme Zahlmeister seinen Vierten Thayl davon zu mehrerem Fleiß und Aufsicht abgefolgt werden."
Wie der Psörchmeister, so hatte noch strenger der Zahlmeister darauf zu sehen, daß kein Betrug vorkam. In einem Schreiben für den Zahlmeister Schaar vom Jahr 1725 heißt es deshalb u. a. „Weilen es eine allgemeine
Landklage gewesen, daß fast aller Orten die Weiden mit Schafwar überschlagen und dadurch dem Hornvieh nicht geringer Abbruch zugezogen worden: So ist keineswegs zu gestatten, daß einigen Orts ein mehreres an Schafwar gehalten und getrieben werde, als man von Alters her Kraft der Läger- Zahl- Stadt- und Dorfbücher berechtigt, gestalten Er Zahlmeister Schaar nebst dem Staabsbeamten sorgfältigst zu veranstalten, daß die ein oder andern Orts bey der Visitation sich befindende weitere Stück nebst Odss:- viv unß unsers lots resse nimmermehr aus der Wayd geduldet: sondem alsgleich hinweggeschafft werden; wie dann von einem jeden weiters einschlagenden Stück Schwaswar vermög unserer Fürst!. Landesordnung fünf Schilling oder fünfzehn Kreuzer und von denenjenigen, welche mehrere Schafwar als ihre Landbriefe aufweisen, von einem jeden Uebertretter zehn Pfund Heller zur Straf einzuztehen, und bis solche bezahlt, etliche Stück Schafwar in urrssit zu nemmen".
Aus letzterem gehl hervor, daß mit den Weiden mancherlei Mißbrauch getrieben wurde. Einmal wurden zuviel Schafe gehalten, also die Weide „überschlagen", oder pachteten oer- mögliche Bauern mehrere Weiden und gewöhnlich um einen hohen Pachipreis, so daß die ansäßigen meist ärmeren Schäfer keinen Verdienst mehr hatten. Darum kam eine Verordnung die „vtrivtissims zu halten" war. Diese lautet: „Wir wollen hiemit gnädigst verordnet haben, daß keiner von bürgerlichen Stand in Städten und Dörfern eine Weid mehr bestehen solle, Er habe sich dann anforberist 1) bei der angewiesenen Laden angekauft und die Gebühr vor das