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Amis- und Anzeigeblatt für den Bezirk (Lalw

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Erscheint Diene ta g , Donneritny und Sam Sing. Die Einrücknngsyebii'hr betrS^t im Bezirk und nächster Um- z-dung » Pig. di- Zeile, sonst IS P,g.

MM» Unsere Samstagsnummer er­scheint der beiden Festtage wegen am Sams­tag morgen. Einsendungen hiezu müsse» spä­testens am Gründonnerstag abend aufgegeben sein, ganz dringende Inserate finden am Samstag morgen vor 7 Uhr noch Aufnahme. Das Dienstagsblatt fällt aus.

Amtliche Bekanntmachungen.

Calw.

Bekanntmachung.

betr. das Musternngsgeschüft pro 1890.

1) Tjas diesjährige Musterungsgeschäft wird im Aushebungsbezirk Calw in folgender Weise vor­genommen werden:

Freitag, den 18. April, Musterung in Liebenzell.

Hiebei haben zu erscheinen Morgens 8',- Uhr: die Pflichtigen von Dennjächt. Ernstmühl, Hirsau, Liebenzell; Morgens 9 Uhr: die von Monakam, Möttlingen, Neuhengstett, Oberkollbach, Oberreichen­bach, Ottenbronn; Morgens 10 Uhr: die von Sim- mozheim, Unterhaugstett, Unterreichenbach.

Samstag, den 1». April, Musterung in Gcchingen.

Hiebei haben zu erscheinen Morgens 9'/, Uhr: Die Pflichtigen von Althengstett, Dachtel, Decken- pfronn, Gechingen; Morgens lO'/i Uhr: die von Holzbronn, Ostelshemi, Stammheim.

Montag, den 21. April» Musterung in Neuweiler.

Hiebei haben zu erscheinen Morgens 9 Uhr: die Pflichtigen von Agenbach, Aichhalden, Altbulach, Bergorte, Breitenberg, Emberg, Hornberg; Morgens 10 Uhr: die von Liebelsberg, Martinsmoos, Neu­bulach, "Neuweiler, Oberhaugstett, Oberkollwangen; Morgens 11 Uhr: die von Röthenbach, Schmieh, Würzbach, Zwerenberg.

Dienstag» den 22. April, Musterung in Calw.

Hiebei haben zu erscheinen Morgens 8 Uhr: die Pflichtigen von Altburg, Calw; Morgens 9 Uhr: die Pflichtigen von Sommenhardt, Speßhardt, Teinach, Zavelstein.

Tie Losung

findet für sämtliche Militärpflichtige des Bezirks am

Mittwoch, den 23. April, morgens 8 Uhr, in Calw

statt.

Bei der Musterung haben nicht nur die Mili­tärpflichtigen des Jahrgangs > 890, sondern auch alle Diejenigen der früheren Jahrgänge zu erscheinen, über deren Militärpflicht noch nicht endgiltig entschieden ist, oder welche von der Gestellung nicht ausdrücklich entbunden worden sind. Die Angehörigen früherer Jahrgänge haben ihre Losungsscheine mitzubringen.

Militärpflichtige, welche im Musterungstennin unentschuldigt ausbleibcn, oder nicht pünktlich erscheinen, werden, sofern sie dadurch nicht zugleich eine höhere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Auch ver­lieren diejenigen, welche unentschuldigt bei der Muster­ung gefehlt haben, die Berechtigung, an der Looping teilzunehmen, oder die Vorteile der bereits gezogenen Loosnummer und unter Umständen den aus etwaigen Reklamationsgründen erwachsenden Anspruch auf Zu- -rückstellung oder Befreiung vom Militärdienst. Die

Donnerstag, den 3. April 1890.

Entschuldigung, eine besondere Vorladung nicht er­halten zu haben, kann für die Regel nicht berücksichtigt werden; es ist Sache der Pflichtigen, sich beim Orts­vorsteher oder dem Unterzeichneten zu erkundigen, wann sic zur Musterung zu erscheinen haben.

Am Tage der Musterung haben die Militär­pflichtigen rein gewaschen und mit frischem Leibweiß­zeug versehen zu erscheinen; auch müssen diejenigen, welche an Schwerhörigkeit zu leiden behaupten, das Innere des Ohrs gründlich reinigen, damit eine Unter­suchung desselben ohne Weiteres vorgenommen werden kann.

Das Erscheinen bei der Loosziehung ist den Militärpflichtigen freigestellt. An der

Loosung nehmen Theil diejenigen Militärpflichtigen der Altersklasse 1870, welche im Bezirk Calw m einem der genannten Musterungsorte zur Musterung erschienen waren, oder welche entschuldigt gefehlt haben, sowie diejenigen der Altersklassen 1869 und rückwärts, welche ohne ihr Verschulden noch nicht zur Loosung gelangt und daher nachträglich zur dies­jährigen Loosung zugelafsen worden sind. Der Auf­ruf der Pflichtigen zur Loosung erfolgt in der Ordnung der Gemeinden, in welchen dieselben sich aufhalten und zur Stammrolle angemeldet haben und wird für die Nichterschienenen das Loos durch ein Mitglied der Ersatzkommission gezogen. Ausgeschlossen von der Loosung sind: die zuni Einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten, die von einem Truppenteil angenommenen Freiwilligen, die vorweg Einzustellenden, die dauernd Unwürdigen.

2) Die Ortsvorsteher haben auf Grund der Stammrollen die Heuer gestellungspflichtigen Leute, welche in den Listen noch nicht gestrichen sind, proto­kollarisch, nach Jahrgängen geordnet, zur Musterung vorzuladen. Die Vorladungsurkunden sind längstens bis 1v. April d. I. hieher ein­zusenden. Von der Gestellung können die Gemeinde­behörden nicht entbinden. Wer an solcher durch Krank­heit verhindert ist, hat ein ärztliches Zeugnis; ein­zureichen, das, falls der Arzt nicht amtlich angestellt ist, von der Gemeindebehörde zu beglaubigen ist. Gemüthskranke, Blödsinnige, Krüppel können auf Grund eines solchen Zeugnisses überhaupt von der Gestellung befreit werden.

3) Die Militärpflichtigen, sowie deren An­gehörige sind berechtigt, spätestens am Musterungs- tennin Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung zu stellen. Die "Anträge können durch Urkunden, Zeugnisse und Sachverständige unter­stützt iverdeit. Derartige Urkunden müssen obrigkeit­lich beglaubigt sein.

Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hiefür zu stellen.

Werden Reklamationen mit der Erwerbsun­fähigkeit voir Eltern und Geschwistern u. s. w. be­gründet, so haben die betreffenden Verwandten sich zur ärztlichen Untersuchung bei der Musterung der Ersatzkommission vorzustellen.

Schulamtskandidaten haben ihre Prüfungs­zeugnisse rechtzeitig, spätestens am Musterungstermin vorzulegen.

4) An- und Abmeldungen von Pflichtigen sind alsbald den: Oberamt anzuzeigen, zutreffendenfalls unter Anschluß der Loosungsscheine.

5) Bei der Musterung haben je die Ortsvvr- steher der zu musternden Pflichtigen zu erscheinen, dagegen bei der Loosuug nicht. Die Stammrollen sind milzubringen und bei der Musterung nach dem Ergebnitz der letzteren genau zu ergänzen, der Ein-

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20 Pfa. Trägerlohn, durch d e Post bezogen Ml. I. 1b, sonst 1» !! ganz Württemberg Mk. 1. 35.

trag der Loosnummern erfolgt auf Grund der den Ortsvorstehern nach der Loosung zugehenden Loosungs-' scheine vor deren Ausfolge an die Pflichtigen.

Die Ortsvorsteher sind dafür verantwortlich, daß die Pflichtigen bei der Musterung vollzählig und rechtzeitig in d«n Musterungslokalen sich einfinden und dort in Ordnung versammelt bleiben. Bei der Vorladung ist denselben all' Vorstehendes und weiter zu eröffnen, daß alles Lärmen und jede Störung der Verhandlungen strenge bestraft werden wird.

6. Ueber die Classification der Mannschaften der Reserve u. s. w. (siehe Amtsblatt Nr. 34) findet die Verhandlung je ani Ende der Musterung bezüg­lich der Angehörigen derjenigen Gemeinden statt, welche am betreffenden Tage die Militärpflichtigen gestellt haben.

Calw, den 1. April 1890.

Der Civilvorsitzende der Ersatzkommission:

Supper,

Oberamtmann.

Bekanntmachung,

betreffend den Eintritt junger Leute in die Unteroffiziersschule».

Junge Leute, im Alter von 1516 Jahren, welche in eine Unteroffiziers-Vorschule und solche, im Alter von 1720 Jahren, welche in eine Unter­offiziers-Schule einzutreten wünschen, haben sich als­bald beim Bezirksfeldwebel zu stellen, von dem ihnen weitere sachdienliche Auskunft ertheilt werden wird.

Calw, den 1. April 1890.

K. Oberamt.

Supper.

Deutsches Reich.

Fürst Bismarck hat Berlin am Sams­tag nachmittag verlassen. Der "Abschied, den ihm Berlin bereitet hat, war ergreifend. Das Schauspiel mußte jeden, der es sehen konnte, aufs tiefste bewe­gen. Ein Bericht derAllg. Ztg." erzählt darüber:

Den ganzen Tag hindurch war das Reichs­kanzlerpalais von einer Menschenmenge, zumeist Per­sonen aus den besseren Gesellschaftsklassen, umgeben. Gegen Nachmittag waren es viele Tausende und vom Palais die ganze Wilhelmsstraße entlang bis zum Brandenburger Thor dehnte sich ein ungeheures Spa­lier von Wartenden. Eine halbe Stunde vor 5 Uhr war eine Schwadron Gardekürassiere mit klingendem Spiel am Palais vorüber gezogen. Der Fürst zeigte sich wiederholt am Fenster nnd wurde jedesmal mit donnernden Hurrahrufcn begrüßt. Als endlich der offene Wagen beim Portal vorfuhr und Fürst Bis­marck im Porgarten des Palais erschien, brach die Menge in dröhnende Hurrahrufe aus und kaum daß der Wagen auf die Straße gelangt war, hatte man auch schon die Spaliere durchbrochen und alles stürmte unter Hurrahgeschrei, Hüte und Tücher schwenkend, auf den Fürsten zu. Er trug den Jntcrimsrock seines Kürassierregiments, in der Hand hielt er einen Veil­chenstrauß. "Anfangs war er beinahe erschreckt durch den auf ihn eindringenden Begeisterungssturm, bald aber leuchteten sein« Augen vor Freude und die innere Bewegung spiegelte sich in seinem Antlitz wieder. Ihm zur Seite saß Graf Herbert Bismarck. Auch der Reichshund" fuhr im Wagen. Im nächsten Wagen, ebenfalls ein offener Zweispänner, befand sich Fürstin Bismarck mit Graf und Gräfin Wilhelm Bismarck, dann folgten Prof. Schwenninger :c. Nur langsam konnte sich der Wagenzug durch die Wilhelmsstraße fortbewegen, denn in einer Aufregung, die jeder Be­schreibung spottet, umringte die Menge immer wieder