Anklage der Portodesravdation der Militäreffektenhändler Christian Leibbrand. Er hatte nach Münsingen an die Reseroeunterosfiziere, die demnächst Vizefeldwedel werden sollten, im ganzen 226 Briese geschickt, in denen er ihnen die rechtzeitige Beschaffung eines langen Säbels empfahl. Bevor er diese Mitteilungen abschickte, ließ er sich am Schalter des Postamtes 2 unter Vorweisung eines Exem­plars sagen, ob er dafür Porto zu bezahlen hätte. Der Schalterbeamte gab ihm die Auskunft, daß Drucksachen, die an Militär gesandt werden, stets portopflichtig seien, aber Briefe können, wenn sie Angelegenheiten des Emp­fängers betreffen, unfrankiert abgesandt werden. Die Post- vrrwaltung erblickte aber in den Mitteilungen wegen der Beschaffung eines neuen Säbels Angelegenheiten im In­teresse des Absenders und stellte deshalb Strafantrag wegen Portodesraudation. Das Gericht erkannte aus subjektiven Gründen auf F reisprechung, betonte aber, daß objektiv tatsächlich ein Vergehen oorliege und daß die. Freisprechung nur erfolge, weil der Absender nicht fahrlässig gehandelt habe.

r Nancy, 6. Aug. Bon dem Schwurgericht wurde heute der aus Berlin stammende Waller Herr mann, der unter dem Namen eines Dr. Kraus tierärztliche Praxis ausübte zu zwei Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Herrmann hatte seine Billa in Brand gesteckt, um die Versicherungs­summe zu erhalten. Wie aus der Verhandlung hervorgino, hat Herrmann ein ziemlich bewegtes Leben geführt. Er hatte in Berlin eine Forstschule besucht, war jedoch entlassen worden und darauf in ein Bankgeschäft eingetreten. Nach­dem er hier wegen Unterschlagung entlassen worden war, wurde er Kaufmann und wurde wegen Betrügereien und Fälschungen verurteilt. Infolgedessen flüchtete er nach Eng­land und ließ dabei seine Frau in München im Stich. In London gab er sich als Kunsthändler aber auch als russischer Fürst aus. Hier ging er eine neue The ein, brachte die Mitgift seiner Frau durch und wurde zu Zwangsarbeit ver­urteilt. Als Arbeiter begab er sich dann nach Amerika und wurde schließlich Arzt in den Bereinigten Staaten auf Grund eines in San Franziska gekauften Diploms" In Amerika schloß er seine dritte Ehe und verschwand dann, wieder mit dem Geiöe seiner F au, nach Aegypten, , Von dort kam er nach Nancy ,

Deutsches Reich. !

Berlin, 9. Aug. Peter Rosegger soll, wie dem Lokalanzeiger aus Stockholm gemeldet wird, als Kandidat für den diesjährigen Nobelpreis, Abteilung Literatur, stark in Frage kommen. Der Preis gelangt am 10. Dezember zur Verteilung. ^

r Berlin, 10, Aug. Zu den Aufsehen erregenden Haussuchungen bei Berliner Rechtsanwälten, die beschuldigt waren, Examensarbeiten für angehende Assessoren angefertigt zu haben, erfährt die Bossische Zeitung, daß die Beschlag­nahme des Aktenmaterials keine Belastung ^ergeben habe.

r Steinhilben (Hohenz.), 9. Aug. (Unfall). Als die Ehefrau des Schmiedmeisters Daiger in dem Gemeinde­wald Schellingshalde Reiewellen abführen wollte, suchte sie mit der Gabel durch Entgegenhalten den Wagen vor dem Umfallen zu schützen. Das gelang ihr aber nicht, sondern der geladene Wagen fiel auf sie. Die Frau wurde schwer­verletzt in die chirurg. Klinik nach Tübingen geschafft.

r Pforzheim, 9. Aug. (Flüchtig.)^ Der verhei­ratete Ausläufer, Franz Bischer hier'-sollte für seinen Prinzipal aus der Bank 4500 ^ erheben. Statt das Geld abzuliefern, floh er damit. Sein 32jähriger Freund, der Taglöhner Gotthilf Schönleber begleitete ihn auf der Flucht.

r Lübeck, 10. Aug. Der Kaiser traf um 5 37 Uhr hier mittels Sonderzuges rin und fuhr mit dem Bürger­meister Dr. Eschenburg, dem Gefolge und den zum Empfang erschienenen Herren, vom Publikum lebhaft begrüßt, nach der Marienkirche, wo eine Musikausführung stattfand, der der Kaiser mit sichtlichem Interesse beiwohnte. Sodann ging die Fahrt nach dem Rathause, in dessen Audienzsaal sich die städtischen Behörden und die Vertreter des Offiziers­korps eingefunden hatten.

Hamburg, 9. Aug. Mit dem DampferSamos" trafen gestern vier desertierte deutsche Flüchtlinge von der Fremdenlegion in Hamburg ein. Sie waren auf dem Transport von Oran nach Tonking. Im Suezkanal sind sie über Bord gesprungen und suchten dann die Hilfe des deutschen Konsuls auf, der für ihre Weiterbeförderung sorgte.

Des deutsche« Kaisers Dank.

Köln, 9. Aug. DerKölnischen Zeitung" wird aus Berlin gemeldet: Anläßlich des Friedensschluffes in Bukarest fand ein sehr herzlicher Telegrammwechsel zwischen Kaiser Wilhelm und König Tarol von Rumänien statt. Der Reichsanzeiger schreibt: Der Kaiser verlieh dem rumänischen Ministerpräsidenten Majore« cu das Großkreuz des Roten Adlerordens.

Das Bootsunglück bei Twinemirnde.

r Berlin, 9. Aug. Laut Berliner Tageblatt wurde gestern abend von den bei dem Bootsunglück in Swine­münde verunglückten Personen die neunte Leiche geborgen, ein Mann, dessen Persönlichkeit noch nicht festgestellt werden konnte. Wie die Tägliche Rundschau berichtet, waren zur Zeit des Unglücks sieben Segelboote und zwei Barkaffen am Strande. Die Bootsleute erklärten, da« gehe sie nichts an. Keine der leitenden Persönlichkeiten war am Strande. Die gestrige Protestversammlung, in der der Badedirektor Verbesserungen versprach, wählte einen Ausschuß zur weiteren Feststellung der Tatsachen und zur Abfassung der der Bade- direktion zu unterbreitenden Vorschläge. Nach der Boss.

Zeitung trat der Ausschuß bereits gestern abend zu seiner ersten Sitzung zusammen, wobei unter anderem oorgeschlagen wurde, daß ein Motorboot dauernd auf See kreuzen solle, um bei ähnlichen Unglücksfällen sofort bei der Hand zu sein, ebenso daß ein Arzt beständig am Strande anwesend sein soll. Einer der Geretteten, der einen anderen der Verun­glückten auf dem Rücken an die Brücke brachte, hat dabei seine ganze Barschaft eingebüßt. Für ihn wurde eine Sammlung veranstaltet. Der Mannschaft der Hohenzollern, die sich außerordentlich stark an dem Rettvngswerk beteiligte, wurde der Dank des Ausschusses ausgesprochen.

Ausland.

r London, 8. Aug. Inr Unterhaus wurde heute der neue Vertrag mit der Marconigesellschafl wegen Errichtung eines Systems von Stationen für drahtlose Telegraphie im ganzen Reiche mit 210 gegen 138 Stimmen angenommen. Seneralpostmeister Samuel und Premierminister Asquith betonten die Wichtigkeit dieser Stationen. vom strategischen Gesichtspunkt aus.

Barcelona, 8. Aug. Die Polizei nahm 23 Strei­kende fest, die sich vereinigten, um den Generalstreik vor­zubereiten. Der Gouverneur befahl die Schließung des Ortsbundes der Arbeitergesellschaften. Unter dcn Arbeiter­innen der verschiedenen Berufe begannen heute früh einige, sich für den Streik zu erklären. Ihre Zahl nahm nach­mittags zu. Die Streikenden ziehen in kleinen Trupps umher und fordern die Arbeiter auf, sich dem Streik anzu­schließen. Ein Hause Streikender zwang ein Elektrizitäts­werk zur Einstellung der Arbeit. Der Gouverneur ließ 18 Anarchisten festnekmen. Eine Abordnung von Arbeitern bat einige Persönlichkeiten in der Stadt um Hilfe. Die Ordnung ist bis jetzt aufrecht erhalten worden.

Die Stimmung in Washington.

London, 9. Aug. Di;Times" meldet aus Washington vom 8 ds. Mts.: Hier heischt große Sorge wegen Mexiko, denn die öffentliche Stimmung ist derart, daß jede Beleidigung Mr. Linds eine ähnliche Wirkung haben könnte, wie die Explosion einer Mine und wahrscheinlich den Krieg bedeu­ten würde.

Bom Balkan.

Die Friedenskonferenz

r Bukarest, 8. August. Die Friedenskonferenz hielt heute eine längere Sitzung ab. Der Vorsitzende Majore?cu ließ die Briefe der österreichisch-ungarischen und der russischen Gesandtschaft vom 4. und 6. August zur Verlesung bringen, in denen sich diese das Recht Vorbehalten, eine Revision des Vertrages von Bukarest zu verlangen. Die beiden Noten gehen dem zwischen den Kriegführenden erzielten Ueberein- kommen voraus. Der bulgarische Bevollmächtigte Radeff erklärte, er habe durch seine Regierung von den Noten Kenntnis, aber die bulgarischen Delegierten würden den Ver­trag auf jeden Fall unterzeichnen. Der Vorsitzende nahm von dieser Erklärung Radeffs Kenntnis und ließ sie ins Protokoll einsügen. Sekretär Piffoski verlas hieraus den Frledensvertragsentwurf, wie er von der Kommission redi­giert wurde. Der Art. 1, der den Abschluß des Friedens zwischen den Vertrcgsmächten feststem, wurde angenommen. Art. 2 betrifft den Frieden zwischen Rumänien und Bul­garien, bestimmt die neue Grenzlinie, gewährt einen Auf­schub von 2 Jahren für die Schleifung der Forts von Rustschuk und Schumla und eiire Frist von 14 Tagen für die Festsetzung der Grenzlinie. Im Falle einer Meinungs­verschiedenheit sollen das Schiedsgericht Belgiens, Hollands oder der Schweiz angerufen werden. Dieser Artikcl wurde gleichfalls angenommen, Art. 3 betrifft den Frieden zwischen Bulgarien und Serbien und wurde der morgigen Besprech­ung Vorbehalten. Art. 4 bezieht sich aus die griechisch-bul­garische Grenze und enthält die Klausel der Berzichtleistung Bulgariens auf seinen Anspruch auf Thasos. Was die Frage einer Entschädigung anbelangt, schlug Griechenland vor, daß die Frage von einer gemischten Kommission ge­prüft werde, aber Bulgarien lehnte dies ab unter der An­gabe, damit Mißhelligkeiten auszuweichen. Bulgarien gibt den Forderungen Griechenlands in der Frage der Schulen und Kirchen nach. Die serbischen Delegierten erklärten, die Fragen der Schulen und Kirchen sei der serbischen Verfass­ung Vorbehalten und könne nicht Gegenstand des Vertrages sein. Die Sitzung wurde aufgehoben mit der Erklärung des Vorsitzenden Majorescu, daß die morgige Sitzung der Frage der Demobilisierung und der Ratifikation der einzelnen Punkte des Friedensvertrages soll am Montag stattfinden. Am Sonnabend findet im Ministerium des Aeußem ein Galadiner zu Ehren der Friedenensdelegierten, am Sonn­tag ein Galadiner am königlichen Hof. am Montag ein von der Stadt veranstaltetes Galadiner statt. Das Kriegs- ministerium teilt mit, daß nach amtlichen Mitteilungen aus dem Hauptquartier unter den Truppen 389 Krankheitsfälle mit Choleraerscheinungen, 425 verdächrige Fälle und 133 Todesfälle an Cholera und anderen Krankheiten zu ver­zeichnen sind.

Unterzeichnung des Friedensvertrags.

r Bukarest, 10. Aug. (Ag. Raum.) Heute vor­mittag um 1« SV Uhr wurde in der Schlußsitzung der Friedenskonferenz der Friedeusvertrag unter­zeichnet. Geschützdonner und Glockengeläute begleitete den feierlichen Akt. Die Stadt ist beflaggt.

r Bukarest, 10. Aug. Der Friedeusvertrag hat folgenden Wortlaut: Friedeusvertrag zwischen dem König von Bulgarien einerseits und den Königen Griechenlands,

Montenegros. Rumäniens und Serbien« andererseits. Be­seelt von dem Wunsche, dem gegenwärtig zwischen den be­treffenden Ländern bestehenden Kriegszustand ein Ende zu machen und in dem Wunsche nach Ordnung und von dem Willen durchdrungen, den Frieden zwischen den so lange heimgesuchten Völkern herzustellen, haben die genannten Mächte beschlossen, einen endgültigen Friedensvertrag zu schließen und zu diesem Behufe folgende Bevollmächtigte ernannt: (folgt die Liste der Bevollmächtigten.) Nachdem das Einvernehmen hergestellt war, wurde beschlossen:

Art. 1. Zwischen dem König von Bulgarien und den übrigen Herrschern, sowie ihren Erben und Nachfolgern wird Friede und Freundschaft herrschen.

Art. 2. Die gemäß Annex 5 zum Protokoll berichtigte Grenze zwischen Rumänien und Bulgarien wird von der Donau oberhalb von Turtukhai ausgehen und am Schwazen Meer südlich von Ekrene enden. Es ist ausdrücklich ab- gemacht, daß Bulgarien in längstens 2 Jahren die besteh­enden Befestigungen von Rustschuk, Schumla und in einer Zone von 20 Klm. um Baltschik herum schleifen wird. Eine gemischte Kommission wird binnen 14 Tagen an Ort und Stelle die neue Grenzlinie festsetzen und die Verteilung der durch die neue Grenze geteilten Güter und Besitztümer vornehmen. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten wird ein Schiedsgericht in letzter Instanz entscheiden.

Art. 3. Die gemäß Annex 9 im Protokoll festgesetzte - Grenze zwischen Serbien und Bulgarien wird von dem Pataricagebirge an der alten Grenze ausgehen, der alten '.ürkisch-bulganschen Grenze und der Wasserscheide zwischen dem Wardar und der Struma folgen, mit Ausnahme des oberen Sirumitzatalcs, das bei Serbien bleiben wird, und wird beim Beleschqebirge endigen, wo sie sich an die bul­garisch-griechische Grenze anschließen wird. Eine gemischte Kommission wird binnen 14 Tagen die neue Grenzlinie festsetzen und die Verteilung der durch die neue Grenze ge­teilten Güter und Besitztümer unter dem Vorbehalt eines Schiedsspruches vornehmen.

Art. 4. Die Fragen, die sich auf die alte serbisch- bulgarische Grenze beziehen, werden gemäß den zwischen den vertragschließenden Parteien entsprechend dem Annex- Protokoll zustande gekommenen Vereinbarungen geregelt werden.

Art. 5. Die gemäß Annex 5 zum Protokoll festge­setzte Grenze zwischen Griechenland und Bulgarien wird von der neuen serbisch-bulgarischen Grenze ausgehen, aus dem Kamme des Beleschgebtrges verlausen und an der Mündung des Mesta-Fiusses im Aegäischen Meer endigen. Eine gemischte Kommission und Schiedsspruch sind wie im vorherigen Artikel festgesetzt. Es ist ausdrücklich abgemacht, daß Bulgarien bereits jetzt aus jeden Anspruch auf die Insel Kreta Verzicht leistet.

Art. 6. Die Hauptquartiere der einzelnen Armeen werden von der Unterzeicknung des Vertrages verständigt werden. Die bulgarische Regierung verpflichtet sich, bereits vom nächsten Tage an abzurüsten. Die Truppen, die in der Okkupaiionszone eincr kriegführenden Macht garnisoniert sind, werden auf einen anderen Punkt des alten bulgarischen Gebietes dirigiert weiden und erst nach Räumung der Ok­kupationszone in ihre gewöhnlichen Garnisonen zurückkehren können.

Art. 7. Die Räumung des bulgarischen Gebiets wird sofort nach der Demobilisierung der bulgarischen Armee be­ginnen und in längstens 14 Tagen beendigt sein.

Art. 8. Während der Okkupation des bulgarischen Gebiets erhalten die Armeen das Recht der Requisition gegen Bezahlung. Sie werden die Eisenbahnen zum Trans­port von Truppen und Lebensmitteln frei benutzen können ohne eine Entschädigung zu gewähren. Die Kranken und Verwundeten werden unter dem Schutze der genannten Armeen stehen.

Art. 9. Sämtliche Kriegsgefangene werden sobald als möglich gegenseitig zurückgegeben werden Die Regierungen werden einander eine Ausstellung der unmittelbaren Aus­gaben für die Verpflegung und den Unterhalt der Kriegs­gefangenen überreichen.

Art. 10, Der gegenwärtige Vertrag wird binnen 14 Tagen oder wenn möglich noch früher ratifiziert und der Austausch der Ratifikationen in Bukarest oorgenommen werden. Zur Beglaubigung des Borstehendrn haben die betreffenden Bevollmächtigten ihre Unterschriften und Siegel beigesetzt. Gegeben zu Bukarest, den 10. August 1913.

Landwirtschaft, Handel und Berkehr.

Nagold, 9. Aug. Dinkel 6, Weizen 11.50, 10., 9., Kernen 10., Gerste 8.50, Haber 7.80, 7.60, 7.50.

Viktualirnprrise.

1 Pfund Butter 1.101.20 2 Eier 16

Alteusteig, 6. Aug. Dinkel 7.50, Haber 10.25, Gerste 10.-. Wetschkorn 10., Wicken 14..

Biktualienpreise.

1 Pf. Butter 1.15. 2 Eier 15

Herrenberg, 9. Aug. Aus den heutigen Schweinemarkt waren zugeführt: 125 Stück Milchschweine: Erlös pro Paar 40 - 58 Mark, 35 Stück Läuferschweinr: Erlös pro Paar 6695 Verkauf: flau.

Stuttgart, 9. Aug. (Vom Markt.) Auf dem heutigen Großmarkt galten folgende Preise: Aepsel- und Birnen 2030 Pfg. Preiselbeeren 30 Pfg-, Zwetschgen 24- 26 Pfg., Himbeeren 50 Pfg., Johannisbeeren 28 Pfg. per Pfund. Kartoffeln kosteten 45 Pfg., Etnmachbohnen bei starker Zufuhr 812 Pfg. per Pfund: 100 Stück kleine Einmachgurken 50-55 Pfg-, größere 70-80 Pfg.

Mntmaßl. Wetter am Dienstag und Mittwoch.

Ein flacher Hochdruck bedeckt ganz Mitteleuropa, da­zwischen befinden sich aber zahlreiche Teitwirbel, sodaß für Dienstag und Mittwoch noch vielfach bewölktes, mäßig warmes und strichweise zu Gewitterregen geneigtes Wetter zu ermatten ist.

Für die Redaktion verantwortlich: Karl Zaiser.Druck u. Verlag der G. W. Zaise r'schen Buchdmckerei (Karl Zaiser) Nagold.