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Amts- und Anzeigeblatt für den Bezirk Calw
65. Jahrgang,
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Erschkint Dienstag, Donnerstag und S-mSt-g. Die Einrückungsgebühr beträgt im Bezirk und nächster Umgebung S Psg. dt- Zeile, sonst IS Pfg.
Beim bevorstehenden Guar- talswechsel ersuchen wir unsere verehrt. Abonnenten um rechtzeitige Erneuerung ihrer Bestellung und laden ;« weiterer Beteiligung freundlichlt ein.
Amtliche Bekanntmachungen.
An die Gemeindebehörden.
Das Oberamt sieht sich veranlaßt, die Gemeindehörden hiedurch noch besonders darauf hinzuweisen, daß die getroffenen Feuerwehreinrichtungen bei der demnächst durch den Bezirksfeuerlöschinspektor stattfindenden Nisitation als mit dem Inhalt der Lokalfeuerlöschordnungen übereinstimmend erfunden werden sollen.
Calw, den 21. März 1890.
K. Oberamt.
Supper.
Ablösung einer Komplerlnkt.
Die Eigenthümer des Widdumguts in Simmoz- heim: Johann Georg Dürr, Bauer, und Wilhelm Hausier, Bauer, haben die Ablösung der auf diesem Gut haftenden Last der Faselviehhaltung beantragt.
' Die Inhaber von Rechten, welche auf der ab- . zulösenden Last ruhen, werden, soweit ihre Rechte nicht in den öffentlichen Urkunden vorgemerkt sind, zur Anmeldung ihrer Ansprüche an das Ablösungs- capital bei der Unterzeichneten Stelle binnen 90 Tagen, vom Tag der Ausgabe dieses Blatts an gerechnet, aufgefordert; andernfalls haben sie sich lediglich an die leistungsberechtigte Gemeinde Simmozheim zu halten.
Calw, den 22. März 1890.
K. Oberamt.
Supper.
Dienstag, den 25. Mär; 1890.
Nb«nnementSpteis »ierreljährltch in der Stadt SO Pfg. und 20 Pfg. Trägerlohn, durch d e Post bezogen Mk. 1. 15, sonst i» ganz Württemberg Mk. r. 35.
Bekanntmachung,
betreffend die Kaminfegergebühre«.
Unter Bezugnahme auf die oberamtliche Bekanntmachung vom 3. d. M., Nr. 26 des Calwer Wochenblatts, wird der für die Belohnung der Kaminfeger bestehende Tarif hiemit wiederholt veröffentlicht:
I. Der ordentliche' Lohn für die Reinigung oder Untersuchung der besteigbaren oder unbe- steigbaren Kamine beträgt:
1) für jedes einzelne Stockwerk bis zum Dachraum ohne Unterschied der Stockhöhe . . . 6 --Z;
2) für den Dachraum,
») wenn das Kamin innerhalb oder außerhalb des Dachs wenigstens ein Kehlgebälk (Zwi- schengebälk) durchdringt, beziehungsweise überragt, .10 A
d) in allen andern Fällen .... H -H.
Die Gebühr zu 1. kommt für jedes Stockwerk in Berechnung, durch welches ein Kamin führt, oder welches den Kaminschoß oder den Einheizwinkel (s. oben, Abs. 2) enthält, und es gelten als Stockwerke auch die Souterrains und Entresols. Ebenso sind auch Dach- oder Mansarden-Wohnungen und einzelne Dachzimmer insoweit als Stockwerke zu behandeln, als die hiefür bestimmten Kamine in Frage kommen; für die übrigen Teile des Dachraums sind dagegen lediglich die Bestimmungen zu 2. maßgebend.
Sind mehrere Kamine in einander geschleift, so ist der Lohn des Kaminfegers nur bei demjenigen Kamine, welches den Rauch der geschleiften Kamine aufnimmt, für seine ganze Länge bis zum Dach hinaus, bei den anderen aber nur auf ihre Länge bis zur Einmündung in das Hauptkamin, somit nur für so viele Stockwercke, als sie vor ihrer Vereinigung mit deni Hauptkamin durchlaufen, zu berechnen.
Der ordentliche Kaminfegerlohn beträgt hienach z."B. für das Kamin eines einstockigten Hauses mit einfachein Dach 12 Pfennig, mit Zwischengebälk im Dach 16 Pfennig, bei einem vierstockigten Haus
für das Kamin zu einer Feuerung:
36 iZ, bezw. 40
30 „ 34 -rX
24 „ 28 ^
18 H, „ 22
12 H „ 16 H
12 -g, „ 16 stZ
im Souterrain im ersten Stock (Erdgeschoß) im zweiten Stock im dritten Stock im vierten Stock in der Dachwohnung
Der hienach und nach den Bestimmungen unter II, 1, 3 und 4 zu berechnende Lohn für ein Kamin, in welches Rauchröhren verschiedener Stockwerke einmünden, ist dann, wenn verschiedene Hausbewohner- beteiligt sind, auf die betreffenden Stockwerke gleichmäßig zu verteilen.
Wird der Rauch in eisernen Röhren von einem unteren Einheizwinkel in einen oberen, und von eurem unteren Kaminschoß in einen oberen geführt (sog. gegliederte Kamine), so ist für jedes Stockwerk em Reinigungslohn von 6 iL neben der Gebühr von 6 -rZ für jeden Einheizwinkel oder Kaminschoß zu entrichten, und der Lohn für das Kamin im Dachraum nach dem vorigen Absatz zu verteilen.
II. Besondere Gebühren sind zu bezahlen:
1) für Kamine, welche mehr als 4 Quadratfup, im Licht weit sind, neben den unter I. 1 und 2 bestimmten Beträgen im Ganzen weiter . 6 -H,
2) für die Reinigung, einschließlich des etwa nötigen
Ausbrennens und der Wiedereinsetzung von Herd- und Ofenröhren, wofern dieselben senkrecht gemessen 4 Fuß oder mehr lang sind, für das Stück ..6 -H;
3) in kleineren Wohnsitzen, welche nicht inehr als zwölf Kamine haben und als abgelegen anerkannt werden, nämlich in den Parzellen Büchelbronner- hof, Dicke, Georgenau, Kleinwildbad, Lützenhardt bei Hirsau, Oelenderle, Spindlershof, Teinach- thal, Waldeck und allen einzeln stehenden Mühlen und Häuser, gebühren dem Kaminfeger für jedes Kamin im Ganzen 3 mehr als zu I. 1 und 2 und II. 1 und 2 bestimmt ist;
4) für das Ausbrennen der unbesteigbaren Kamine, einschließlich der unmittelbar nachher vorzunehmenden Reinigung derselben, ist der dreifache
Denilleton. «- 4 »^ .»»...n.
Nach hartem Ningen.
Roman von «L. Dohrmann.
(Fortsetzung.)
Helene hätte nie zu sagen vermocht, was weiter um sie her vorging. Doch als dann das letzte Band zerrissen, der Sarg hinausgetragen ward, da streckte sie 4>ie Arme aus, als wolle sie ihm Nacheilen. Sie taumelte zurück und sank wie leblos zu Boden. Eine wohlthuende Ohnmacht hatte ihre Sinne umnachtet, sie auf Stunden ihrem Schmerz entrückt.
Eine unabsehbare Menschenmenge folgte dem Sarge des Verstorbenen. Hier sah man, welch allgemeiner Achtung und Liebe sich derselbe erfreut hatte; von nah und fern waren sie herbeigekommen, ihm die letzte Ehre zu erweisen.
Und als am offenen Grabe der ehrwürdige Geistliche in warmen, beredten Worten die Vorzüge des Verstorbenen schilderte, da ging ein Schluchzen durch die Versammelten, das aufs Deutlichste die ungeheucheltste Teilnahme Aller bewies. Nachdem die Erdschollen dumpf auf den Sarg niedergefallen waren, zerstreute sich das zahlreiche. Gefolge, schweigend, wie es denk Ernst des Trauerfalles angemessen war. Einer aber blieb an dem kranzüberdeckten Hügel zurück. Es war der alte Heinrich, der sich noch nicht so schnell von der letzten Ruhestätte seines geliebten Herrn zu trennen vermochte.
3. Kapitel.
Helene lag noch immer bewßtloS, als die Leidtragenden vom Friedhof zurückkehrten. Die betrübte Mutter saß angstvoll neben ihrem Lager. Erleichtert atmete
sie auf, als der Geheimrat eintrat. Unter seinen Bemühungm schlug Helene bald die Augen auf, aber nicht klar erkennend war ihr Blick; wirr irrte das Auge umher und wilde Phantasien, aufgeregte Reden tönten von ihren Lippen.
„Sie wollen ihn forttragen .... todt ist er ... . nein, kch dulde es nicht . . . . Papa, Herzenspapa, Du sollst bei mir bleiben, ich lasse Dich nicht! . . . . Siehst Du. wie er mir droht mit dm knöchernen Armen, . . . aber ich halte Dich fest, ich halte Dich fest!"
Der Arzt beugte sich über sie und legte seine Hand auf ihre Stirn, um dann ihren Puls zu prüfen; jetzt trat er zurück und erschöpft sank sie in die Kissen.
„Gnädige Flau," sprach der Geheimrat im Tone innigsten Mitgefühls, „ich kann es Ihnen nicht verhehlen, Fräulein Helene steht vor einer schweren Krankheit. Die Aufregung der letzten Tage war für ihre zarten Nerven zu viel. Vor Allem bedarf sie der Ruhe, halten Sie jedes Geräusch fern."
Die Regierungsrätin stond erschüttert.
„O, mein Gott, Du prüfest mich hart!" murmelte sie. Dann erhob sie dm Kopf wieder. „Herr Doktor, werden Sie mein Kind retten?"
„Ich hoffe es — mit Gottes Hilfe!" entgegnete er ernst.
Ein Beben ging durch ihre Gestalt; ihre Augen senkten sich tief in jene des Arztes, als wenn sie seine geheimsten Gedanken erraten wollte. Plötzlich — gewaltsam richtete sie sich auf und ein entschlossener Zug legte sich um ihren Mund; jede Schwäche schien sie von sich abgestreift zu haben.
„Ich danke Ihnen," sprach sie leise, und bewegt führte der Geheimrat dir Hand der edlen Frau an seine Lippen, die mit solcher Ergebung ihr Schicksal trug.
Von dieser Stunde wich die Regierungsrätin nicht von Helene's Lager, und mit eigmer Hand sorgte sie dafür, daß die Anordnungen des Arztes peinlich befolgt