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87. Jahrgang.
Fernsprecher Nr. 29.
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Beilage»:
Plauderfttbcheu,
4 Illuftr. Souataprblatt und
Schwöb. Landwirt.
157
Wttwoch, dm 9. Juki
1913
Amtliches.
Figl. Höevarnt Ncrgokd.
Bekanntmachung
betr.die Einleitungder Iahresschätzung der Gebäude.
Die Ortsbehörden werden unter Bezugnahme auf den Erlaß desK. Berwaltungsrats der Gebäudebrandversicherungs- anstait vom 23. Mai d. I. (Min.Amtsbl. S. 578) beauftragt, mit den Vorbereitungen zu der Iahresschätzung der Gebäude und ihrer Zubehörden und der hienach auf den I. Januar 1914 zu vollziehenden jährlichen Aenderuug der Feueroersicherungsbücher nunmehr zu beginnen.
I. Zunächst ist die Schätzung derjenigen Aenderungen einzuletten, welche sich an Fabriken oder sonstige« größere« Anwesen, nebst ihren Zubehörden (namentlich Maschinen) durch Neu- oder Umbauten, durch Neuaufstellung, Entfernung oder Wertoeränderung von Zubehörden seit der letzten Schätzung ergeben haben. Zu diesem Zweck erhalten die Gemeindebehörden unter Hinweisung auf Art. 12 des Gesetzes vom 14. März 1853 und Ziff. 9 Abs. 1—5 des Normal-Erlasses vom 16. März gleichen Jahres (Klumpps neueste Handausgabe Seite 18 11t. a) den Auftrag, die Besitzer von Fabriken oder sonstigen größeren Anwesen zu unverweilter, unter Berücksichtigung der nachstehenden Bestimmungen (Z. 1 und 2) zu bewerkstelligender Anmeldung der eingelretenen Aenderungen bet der Ortsbehörde mir dem Ansügen aufzusordern, daß Zubehörden, welche nicht dem Eigentümer des Gebäudes gehören, in die Versicherung nicht ausgenommen werden sollen, hieraus die Durchsicht der aus Fabriken und ähnliche Gebäude bezüglichen Einträge des Feueroersicherungsbuchs vorzunehmen und von den hienach sich ergebenden Aenderungsanträgen dem Oberamt Anzeige zu machen oder Fehlbericht zu erstatten.
Im einzelnen sind hiebei die folgenden Vorschriften zu beachten:
1) die der Schätzung zu unterwerfenden Zubehörden (Maschinen, Apparate, Werkbänke, Fachgestelle. Transmissionen, Rohkleirungen und dergl.) sind abgesondert non den Gebäuden möglichst eingehend (unter Angabe der Gebäude, Stockwerke und Lokale, in welchen sie sich befinden, der Stückzahl der Nummern, des Materials, Maßes, dezw. Gewichts und des mutmaßlichen Werts desselben) zu bezeichnen. Auch die elektrischen Beleuchtungsanlagen und Kraftübertragungen, soweit dieselben als Gedäudezube- hörden erscheinen, sind in das Anmeldeoerzeichnis aufzunehmen. Soweit Zubehörden als unverbrennbar von der Versicherung ausgenommen werden wollen, ist dies besonders anzugeben.
Im Interesse der Vollständigkeit der Anmeldungen und um das Anrneldegeschäst möglichst zu vereinfachen, empfiehlt sich bei der Anmeldung der Zubehörden die Benützung tabellarisch angelegter Anmeldungsformularien, welche seitens der Anrncldepsllchtigen vom Oberamt unentgeltlich bezogen werden können. Jede Spalte des Formulars ist genau auszufüllen.
2) Die Anmeldungen der Hochdautr« voll Fabrikru ««d W-
Das neue Bier.
Humoreske von Victor Blüthgen.
(Fortsetzung.) (Nachdruck verboten).
Der Bürgermeister ging Drickes nach, suchte ihn in seiner Wohnung auf und machte ihm Vorstellungen. Er könne sich drauf verlassen, über kurz oder lang ginge der Stammtisch größtenteils zum „Löwen" über, wenn er nicht irgendwie sorgte, daß auch im Ratskeller Bayrisches zu haben wäre. Noch wäre nichis verloren; er solle sich entschließen, selber solches zu brauen, es würde ihm ein leichtes sein, dem Ruse der städtischen Brauerei einen neuen Glanz zu geben und den Klitzhagener in seine Schranken zurückzuweisen; er könne schließlich auch noch ein besseres Bayrisch Herstellen, wenn er dazu täte, wie das Klitzhagener.
„Ich will Ihnen was sagen," sprach Herr Drickes und steckte die Hände in die Taschen seines Jacketts, ich Habs meiner Frau versprochen, wenn ich nur den dritten Teil der Kundschaft noch habe, braue ich Bayrisches. So lange halte ich's aus, und dabei bleibt's."
„Lieber Drickes, wenn Sre's nur nicht bereuen!"
Was geschah?
Einen Monat nach dieser Unterredung brachten die ge- lesensten süddeutschen Zeitungen ein Inserat, in welchem Herr Drickes einen tüchtigen Mann suchte, der in seiner Rats- brauerei die bayrische Braumethode einzuführen imstande rväre.
licht« jmeritliche« A«la,k« zur Schätzung sind ebenso wie die Anmeldungen sonstiger Gebäude zu behandeln.
Die Schätzung derselben ist in der Regel von der Schätzungskommission und zwar so zeitig vorzunehmen, daß die nachfolgenden Zubehörschätzungen nicht behindert werden.
Wenn es aus besonderen Gründen wünschenswert ist, daß auch die Schätzung der Hochbauten unter Leitung des Bauinspektors oorgenommen wird, so ist dies rechtzeitig anzuzeigen.
3) Bei der dem Gemeinderat obliegenden Durchsicht der Feuerversicherungsbücher ist besonders darauf zu achten, daß Doppelversicherungen, wie sie z. B. in Fabriken bezüglich der Maschinen und sonstigen Zubehörden mitunter noch Vorkommen, sowir Vrrßcher«ll-e« vvll solche« «rgr«- IL»dr«, welche dm Zwaa, der kaudrsaustsll Ulltrrliese». bei Prillatzesellschastru vermiede«, d. h. die Versicherungen bei letzteren als ungültig ausgehoben werden.
In dieser Beziehung werden die Gemeindebehörden, wie auch die Schätzungskommissionen auf den Erlaß vom 18. Okt. 1892 betr. die Versicherung der Fabrikzube- hörden bei der Landesanstalt (Amtsbl. S. 478) noch besonders hingewiesen.
Die Vorlage der Verzeichnisse, bezw. Fehlberichle hat bis spätestens 10 August d. I. zu erfolgen. Später einkommende Anmeldungen können als außerordentliche, a«f SrchllMß der Fidrikdeßtzer vorzunehmende Schätzungen behandelt werden.
II. Die Iahresschätzung der Gebäude, welche nicht z« de« Fabriken oder sonstigen größere« Anwesen gehören, ist ebenfalls einzuleiten.
Es sind demgemäß die Gebäudeetgentümer zur Anmeldung der seit der letzten Iahresschätzung vorgekommenen Neubauten in Bauvcränderungen bei der Ortsbehörde aufzufordern ; sodann ist, und zwar zu Anfang August, die Durchsicht des Feueroersicherungsbuches durch den Gemeknde- rat vorzunehmen und
bis 10 August d. I.
hicher zu berichten, ob und wieviele Gebäude des Gemeinde- bezirks einer neuen und veränderten Schätzung oder Klasseneinteilung zu unterwerfen sind. Sorgfältige und vollständige Aufstellung der Verzeichnisse ist nötig. Zutreffenden Falls ist Fehlanzeige zu erstatten.
Die Berichte sind getrennt von de» Anmeldungen zu Ziffer I zu halten.
Bei der Durchsicht des Feueroersicherunqsbuchs haben die Gemeinderäte, insbesondere auch bezüglich neuer oder neu eingeschätzter Gebäude, eine. Vergleichung der Brand- versicherünzsanschläge mit den Gedäudesteueranschlägen vor- zunehmsn und in denjenigen Fällen, wo ein auffallendes Mißverhältnis zwischen beiderlei Anschlägen zu Tage tritt, das Geeignete wahrzunchmen. Bei vorkommenden Anständen ist hieher Vorlage zu machen.
Im übrigen haben die Gemeinderäte die Bersicherungs- anschläge insbesondere in der Richtung genau zu prüfen, ob nicht die Gebäude und ihre Zubehörden eine Wertsver-
Kein Mensch hatte von dem Entschlüsse des Ratsbrauherrn etwas erfahren sollen, bis die Sache aus dem vorbereitenden Stadium getreten war.
Aber der Postdicektor wurde der Verräter. An Herrn Drickes kamen plötzlich eine Menge Briefe mit bayrischer Marke an. daraus etliche Zeitungen in Kreuzband mit dem blau angestrichenen Inserat.
„Drickes will Bayrisch brauen?"
Wie ein Feuerwerksfrosch sprang die Nachricht in Hörnsheim von Haus zu Haus, sie drang über Land und störte den Klitzhagener sehr unsanft in seinen Träumen von einem dauernden Monopol und golde en Bergen.
Herr Drickes ging umher wie ein gefangener Löwe. Er fuhr jeden heftig au, der ihn — und das geschah immer mit aufrichtig vergnügter Miene — zu seiner Sinnesänderung beglückwünschte. Am schlimmsten kam Herr Labes, der „junge Mann" weg, der sich die günstige Gelegenheit nicht entgehen ließ, jeden Morgen mit einer Lammesmiene dem Ratsbrauherrn zu melden: Herr Drickes, es sind wieder Offerten aus Bayern da."
„Das macht Ihnen wohl rechte Freude, Herr Labes?" sprach Herr Drickes, so süß wie möglich. „Ich bin Ihnen äußerst verbunden dafür und teile Ihnen ergebenst mit: an dem Tage, wo ich etwas passendes gefunden habe, fliegen Sie. Haben Sie mich verstanden?"
Don da ab zeichnete sich Herr Labes durch nachdenkliches Stillschweigen aus, denn dieser Schlutzeffekt lag außerhalb seiner Berechnung und seiner Wünsche.
Minderung erlitten haben und deshalb in dem Bersicherungs- anschlag zu ändern seien, oder ob nicht eine Aenderung in der Klassifikation einzutreten habe. Es sind hiebet namentlich die Vorschriften in Abs. 2 und 4 des Art. 19 des Gesetzes vom 14. März 1853 über das allmähliche Altern und über andere außergewöhnliche Entwertungsursachen sorgfältig zu beachten.
Zu der Prüfung der Bersicherungsanschläge durch den Gemeinderat sind die Ortsfeuerschauer mit beratender Stimme beizuziehen und es ist in den hierher zu erstattenden Berichten von dem Gemeinderat zu beurkunden, daß dies geschehen ist. Der Termin (10. August) ist genau einznhalte».
Den 7. Juli 1913. Mayer, Amtmann.
Aus Grund der in den Monaten April, Mai und Juni d. I. vorgenommenen Prüfung für den mittleren Verwaltungsdienst sind u.a. nachgenannte Kandidaten für befähigt erklärt und zu Verwaltungs- Praktikanten bestellt worden: Henzler, Gotthold von Hochdori OA. Horb; Kinkele. Hermann von Rexingen: Lutz, Alfons von Unter- talheim; Mutschler, Hugo von Wildberg.
Die neuen Reichssteuern.
Unter Weglassung der Bestimmungen des Gesetzes über den allgemeinen Wehrbeitrag und des Bermögenszuwachs- fleuergesetzes sei der Inhalt der übrigen neuen Gesetze hienach kurz mitgeteilt:
Die Gesellschafts- und Versichernngsstempel.
a. Die Stempel für Gesellschaftsverträge sind im wesentlichen nach der Regierungsvorlage angenommen worden. Sie betragen für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften a. A. 4 i/g o. H., für Gesellschaften m. b. H. 3 v. H., für Gesellschaften m. b. H. mit Grundstücksverwertung 5 v. H.; für andere Gesellschaften, wie offene Handelsgesellschaften sind die Sätze erheblich niedriger. Die Sätze beziehen sich auf das Grund- bezw. Stammkapital bezw. die Erhöhung dieser Kapitale; für Kuxe beträgt der Steuersatz 5 ^ für jede Urkunde, außerdem für alle nach dem 1. August 1909 ausgeschriebenen Einzahlungen, soweit sie nicht zur Deckung von Betriebsverlusten oder zur Erhaltung des Betriebs dienen, 3 o. H. vom Betrag der Einzahlung; für ausländische Aktien 2 o. H. vom Nennwert.
d. Die Stempel für Versicherungen sind wesentlich herabgesetzt worden. Der Feuerversicherungsstempel für bewegliche Gegenstände beträgt jährlich ^°/ioo (statt V-r) vom Tausend der Versicherungssumme, für unbewegliche Gegenstände (ursprünglich gestrichen, in 3. Lesung aber wieder hergestellt) vom Tausend der Versicherungssumme. Der Lebensverstcherungsstempel ist auf ^ (statt 1) o. H. des gezahlten Entgelts festgesetzt. Der Stempel für Eindruchs- und Glasversicherung verblieb auf vom Tausend der Versicherungssumme. Versicherungen unter 3000 bleiben frei; ganz frei sind neben den Hagel- und Btehversicherungen auch Unfall- und Haftpflichtversicherungen.
Die übrigen Steuern.
a. Die Zuckersteuer mit rund 40 Millionen Ertrag bleibt bis auf Weiteres bestehen.
Frau Drickes machte dreimal den Versuch, den Gatten zu umarmen, allein dreimal mißglückte ihr das, und der letzte Protest des Widerhaarigen fiel recht unsanft aus.
Dennoch zog ein Geist stiller Heiterkeit bei Drickessens ein, der sich auch durch die grimmige Miene des Hausvaters nicht beirren ließ. Vater „würde sich mit der Zeit schon geben".
„Ist mir eigentlich zu jung," sprach einmal Herr Drickes ganz aus heiler Haut heraus, als er sein Nachmittagsschläfchen mit längerem Nachdenken beendet hatte.
„Wen meinst du denn, lieber Drickes?" fragte die Hausfrau mit engelsanfter Stimme, die sie sich neuerdings angewöhnt hatte — jedes Wort ein Bonbon.
Der Ratsdrauherr dachte scheinbar weiter nach, meinte dann aber plötzlich: „Ach — der Mensch, der für die verrückte Gesellschaft brauen soll. Macht die kleine Stube oben neben der von Labes zurecht, morgen kommt er."
„Was du sagst! Er ist wohl kein gewöhnlicher Brauer?"
„Weiter fehlte nichts. Damit mein Bier noch schauderhafter wird, wie das von dem Klitzhagener ... Es ist ja nicht möglich" — er fuhr sich in die Stirnhaare — „ein so vorzügliches Bier wie mein Lagerbier kann nicht auf die Dauer zurückgedrängt werden. Ich habe den Menschen vorläufig nur auf zwei Jahre engagiert."
„Wie heißt er denn, lieber Drickes?'
„Was weiß ich . . . Rauchsnegger oder so ähnlich."
(Fortsetzung solgt.)