Kristiania, 23. Juni. Ein Telegramm aus Tromsö meldet, daß die Vernehmungen Rainalds am 21. Juni seine Unschuld an dem Tode Eberhards ergeben hat.

r Cherbourg, 24. Juni. Bet einer Salve, die zu Ehren des gestern nachmittag hier eingetrosfenen Präsidenten Poincare abgefeuert wurde, hat sich ein Unglücksfall ereignet, durch den 2 Mann getötet und 2 verwundet wurden. Die Ursache des Unglücks wird auf das verspätete Losgehen eines Versagers zurückgesührt.

r Cherbourg, 24. Juni. Der Unglücksfall, der sich bei der Ankunft des Präsidenten Poincare ereignete, ist schwer. Beim Saluischießen wurden in einem Fort zwei Artilleristen gelötet, vier andere befinden sich in hoffnungs­losem Zustand und weitere vier sind weniger schwer verletzt. Das Geschütz ist unversehrt. Der Artillerieleutnani, der die Abteilung befehligte, räumte ein, daß die Kartuschen» die für die folgenden Schüsse bereit lagen, unvorsichtigerweise und im Gegensatz zu der Vorschrift hinter und in die Nähe der Stücke ^ gelegt wurden. Das fehlerhafte Zundrohr eines abgefeuerten Schusses wurde nach hinten geschleudert, fiel auf die Reseroekartuschen und setzte sie in Brand, wodurch mitten in der Gruppe von Artilleristen eine entsetzliche Ex­plosion herbeigeführt wurde. Der Leutnant wurde in Hast genommen. Eine strenge Untersuchung ist eingeleitet.

r Barzelona, 22. Juni. Bei einer Prolestoersamm- lung gegen den Krieg, die gestern abend hier abgehalten wurde, kam es zu heftigen Kundgebungen. Als die Polizei einschritt, gaben die Manifestanten Revoloerschüsse ab. Die Polizeibeamten feuerten ebenfalls und 2 Manifestanten und 1 Poltzeibeamter wurden verwundet. Auch ein Journalist wurde leicht verletzt. 22 Personen wurden verhaftet.

r Mogador, 23. Juni. Aus Agadir wird gemeldet, daß in der Nacht vom 19. d. M. ein Zuaoenposten von Marokkanern angegriffen worden sei, die 5 Gewehre und 120 Patronen Wegnahmen. Am 21. d. M. wurde in der Nähe von Agadir eine Schildwache getötet.

r Neuyork, 24. Juni. Den offiziellen Empfängen an Bord desImperator" wohnten am Freitag und Sams­tag 17 000 Personen bei. Am Sonntag wurde das Schiff gegen Zahlung von 2 ^ für wohltätige Zwecke zur Be­sichtigung fceigegeben. Bon dieser Besichtigung machten rund 21000 Personen Gebrauch.

Zur Lage auf dem Balkan.

r Athen, 24. Juni. Der Minister des Aeußern führte in einer längeren Erklärung alles an, was Griechenland bisher zur Aufrechterhaltung des Friedens getan habe. Die Erklärung schließt: Um ein deutliches Unterpfand seiner friedlichen Wünsche zu geben, ist Griechenland bereit, alle Fragen, die es angeyt, einem Schiedsgericht zu unterbreiten. Alles, was es verlangt ist, daß dieses Schiedsgericht all­gemein ist und gleichzeitig von denselben Schiedsrichtern ausgeüdt wird. Diese Lösung drängt sich von jedem Stand­punkt auf, und es genügt ein wenig guter Wille auf der Seite Bulgariens, um eine rasche und endgiltige Regelung herbeizuführen.

r Bukarest, 24. Juni. Auf einem Bankett hielt der Minister des Innern eine Rede, bei der er unter anderem sagte, er sei nicht ein Anhänger des Friedens um jeden Preis, und wenn es sich um eine Frage der Ehre oder um ein Lebensinteresse in der Gegenwart und der Zukunft handle, werde er nicht der Letzte sein, von der Nation Geld- und Blutopfer zu verlangen. Der Minister schloß, er wolle unter den gegenwärtigen Umständen nicht mehr hinzufügen.

r Saloniki, 24. Juni. Aus dem Bezirk Monastir wird gemeldet, daß die Serben eine große Anzahl von Mohammedanern zum Militärdienst herangezogen haben, die sich bereit erklärt haben, gegen die Bulgaren zu Kämpfen.

r Belgrad, 23. Juni. Nach übereinstimmenden Be­richten der serbischen Presse überreichte der russische Gesandte v. Hartwig bereits am letzten Freitag der serbischen Regie­rung die kategorische Forderung der russischen Regierung, dem von dem Kaiser Nikolaus angekündigten Schiedsspruch Vorbehalten und bedingungslos zuzustimmen. Im Lause der Beratung des Ministerrats am Samstag trat Minister- Präsident Pasttsch für die Annahme dieser Forderung ein, weil die Ablehnung des Schiedsspruches einen Krieg mit Bulgarien unvermeidlich machen würde. Einige Minister wiesen indessen darauf hin, daß die Annahme der Forderung mit der Aufgabe des serbischen Standpunktes gleichbedeutend sei und reichten ihre Demission ein. Der auf diese Weise herbeigeführte prinzipielle Gegensatz innerhalb des Kabinetts veranlaßt« den Ministerpräsidenten Pasttsch, dem König die Demission der Gesamlregierung zu unterbreiten. Der König berief gestern nachmittag den Präsidenten der Skupschtina. Nikolitsch, sowie den jungradikalen Parteiführer Djuba Dawidowitsch.

r Belgrad, 24. Juni. Die offiziöseSamouprava" stellt fest, daß seit einiger Zeit gewisse Gerüchte ausländi­schen Ursprungs in der serbischen und ausländischen Be- völkerung im Umlauf sind über angebliche Konzessionen, die Serbien Bulgarien machen müsse, besonders eine aus Sofia stammende Meldung, der zufolge der russische Gesandte dem König Ferdinand Mitteilungen gemacht habe, daß Serbien entschlossen scheine, den Vertrag anzuerkennen und seinen Schiedsspruch auf der Grundlage des Vertrags an- zunehmen. Serbien bleibt bei seiner in der 3. an Bulgarien gerichteten Note entwickelten Ansicht, daß die Minister- Präsidenten der Verbündeten in Petersburg zusammenkommen müßten, um zu versuchen, eine direkte Verständigung zu er- zielen und im Falle des Nichtgelingens einen Schiedsspruch aus breitester Grundlage ühe. ihre strittigen auf das Kondo­

minium sich beziehenden Fragen anzurufen, ohne die Lebens- intereffen Serbiens zu berühren.

r Belgrad, 24. Juni. Die serbische Regierung gibt bei Besprechung der Ministerkrisis die Ansicht zum Aus­druck, daß angesichts der kritischen Lage eine rasche Bei­legung der Krise notwendig sei. Einzelne oppositionelle Blätter erblicken in der russischen Forderung den Zusam­menbruch der Politik des Ministerpräsidenten Pasttsch und geben der Besorgnis Ausdruck, daß angesichts der unver- hüllten Bevorzugung Bulgariens seitens Rußlands der russi­sche Schiedsspruch zum Nachteil Serbiens ausfallen werde.

r Belgrad, 24. Juni. Mit Rücksicht auf die ver­breiteten Nachrichten, daß von russischer Seite an Serbien ein Ultimatum gestellt worden sei, worin von Serbien die unbedingte Einwilligung in den serbisch-bulgarischen Vertrag, sowie die Räumung des strittigen Gebietes gefordert werde, hat der Minister des Auswärtigen Protitsch die Kriegsprä­sekten telegraphisch angewiesen, diesen unbegründeten Ge­richten entschieden entgegenzuwirken. Die Verbreiter solcher Gerüchte sollen ohne Rücksicht daraus ob sie Zivil- oder Militärpersonen sind, zur Anzeige gebracht werden. In demselben Ministererlaß wird ferner erklärt, daß zwischen dem Ministerpräsidenten Pasttsch und dem Minister des Innern keinerlei Gegensätze zu der serbisch-bulgarischen Streitfrage bestehen.

r Belgrad, 24. Juni. In einer von derTribuna" veröffentlichten Unterredung erklärte der Minister des Innern, Protitsch, daß die serbische Regierung den serbisch-bulgarischen Bündnisvertrag nicht gekündigt habe, sondern daß sie nur eine Revision desselben verlange. In dem Bestreben, eine friedliche Lösung des serbisch-bulgarischen Konflikts zu finden, habe die russische Regierung Serbien und Bulgarien aufge­fordert, dem eventuellen Schiedsspruch Rußlands ohne jede Reserve zuzustimmen. Sämtliche Mitglieder der serbischen Regierung, mit Ausnahme von zwei Mitgliedern, hätten unter der Voraussetzung der Zustimmung Bulgariens sich für die Annahme der russischen Forderung entschieden.

r Sofia, 24. Juni. Der russische Gesandte wurde gestern vom König in Audienz empfangen. Der Gesandte hat dringend geraten, die bulgarische Regierung möge noch einige Tage warten, weil Aussicht vorhanden sei, daß Serbien inzwischen zur Anerkennung des Vertrages und zur Annahme des Schiedsgerichtes aus Grund des Vortrages bewogen werde.

Die Entscheidung Bulgariens.

Petersburg, 24. Juni. Der Minister des Auswär­tigen Sasonoff hat eine Depesche folgenden Inhalts von dem bulgarischen Ministerpräsidenten Danew erhallen:

Ich bin ermächtigt, an der Petersburger Konferenz teilzunehmen, falls auch nur eine der beiden von Bulgarien gestellten Bedingungen unverzüglich ihre Erfüllung findet. In dem Text der bulgarischen Note heißt es über diese Bedingungen:

1. Serbien erkennt unumwunden an, daß der serbisch­bulgarische Gebietsteilungsoertrag vom Jahre 1912 noch heute vollkommen zu Recht besteht.

2. Bor Beginn der Petersburger Besprechung muß die Demobilisierung der serbischen Armee im Einvernehmen mit den zur Heimsendung eines großen Teils seiner Truppen sich bereit findenden Bulgaren durchgeführt und die Besetz­ung der umstrittenen Gebiete für serbische und bulgarische Truppen in gleichem Verhältnis bewerkstelligt sein.

In Petersburg hält man das für ein Zugeständnis Bulgariens und den Beginn einer Wendung zum Besseren.

Zur Ermordung Mahmud Schewket Paschas.

Koustantiuopel, 24. Juni. Zwölf wegen des Mordes an Mahmud Schefket zum Tode Berur teilte, darunter Damad Salih Pascha und Generalstabsoberst Fouad, wurden heute früh gehenkt.,

r Koustantiuopel, 24. Juni. Der heute früh Hin­gerichtete Hauptmann Kiazim rief bei seiner Hinrichtung aus: Es lebe die Gerechtigkeit! Nieder mit der Tyrannei! Nieder mit den Freimaurern! Ich muß sterben, aber im Lande werden Hunderltausende Kiazims erstehen!" Tawsik und Damadsaleh Pascha, sowie der Generalstabsches Oberst Fuad zeigten äußerste Fassung und ruhigen Ernst.

Ist Arbeitslohn oder Gehalt pfändbar?

r Für den Geschäftsmann heißt es noch mehr als für andere: die Augen auf oder den Beutel! Er sollte eben bei der Beurteilung der Kreditfähigkeit eines Kunden stets auch aus dessen Einkommensverhältnisie ein aufmerksames Auge haben, bevor es heißt: Durch Schaden wird man klug. Wenn er aber doch dann und wann aus's Eis gerät, dann fragt er sich, wie kann ich zu meinem Guthaben kommen! Vielfach ist der Glaube verbreitet, das Einkommen der kleinen wie der großen Bediensteten und Beamten sei der Pfändung gänzlich entzogen. Dem ist aber nicht so! In dieser Richtung belehrt uns die Reichszivilprozeßoidnung in § 850 eines andern. Hier heißt es zunächst:

Der Pfändung sind u. a. nicht unterworfen:

1. Der Arbeits- und Dienstlohn nach den Bestimmungen des Reichsgesetzes vom 21. Juni 1869, des sogen. Lohnbeschlagnahmegesetzes".

7. Die Pensionen der Witwen und Waisen, die Erzieh­ungsgelder. sowie die Pensionen invalider Arbeiter.

8. Das Diensteinkommen der Offiziere, Militärärzte und Deckoffiziere, der Beamten, der Geistlichen, sowie der Aerzie und Lehrer an öffentlichen Anstalten; die Pension dieser Personen nach deren B.:j,i?ng in den einst­

weiligen oder dauernden Ruhestand, sowie der nach ihrem Tode den Hinterbliebenen zu gewährende Sterbe- oder Gnadengehalt.

Zur Pfändung von Lohn oder Gehalt gehört selbst­redend gerade wie bei der Fahrnis ein vollstreckbarer Titel, der auf dem Weg des Mahnverfahrens oder der Zivilklage erlangt wird.

Was ist nun am Lohn oder Gehalt pfändbar? Eine Grenze bildet der Jahresbeitrag von 1500 Dabei ist aber der wesentliche Unterschied zwischen dem Einkommen eines Prioatangestellten und eines öffentlichen Beamten (oben Ziffer 7 und 8) zu beachten. Zu den Privatangestellten oben Ziffer 1 gehört, um zunächst den BegriffPri- vatangestellter" durch Beispiele zu erläutern, ebenso der ge­werbliche und andere Arbeiter, der Dienstbote, Gewerbe- und Handlungsgehilfe, als der Fabrikdirektor, der Redakteur, der Hauslehrer. Bei den Prioatangestellten kann das Einkommen bis zu 1600 gepfändet werden, wenn fol­gende Voraussetzungen sämtlich erfüllt sind. Es muß a) die Leistung der Arbeiten oder Dienste erfolgt sein, b) der Zahlungstermin abgelaufen sein (am Fälligkeitstage selbst ist die Pfändung noch unzulässig), und es muß e) der Ber- oütungsbercchtigte an dem Fälligkeitstermin (Zahltag) die Einsorderung unterlassen haben.

Sobald aber der Gesamtbetrag des Einkommens aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis die Summe von 1500 Mark übersteigt (z. B. 1800 ^ beträgt), ist der Mehrbe­trag (z. B. 1800 1500 gleich 300 ^) zu jeder Zeit und im vollen Betrage pfändbar.

Und nun oben Ziffer 7 und 8 das Einkommen der öffentlichen Beamten? Diesen gegenüber ist der Ge­schäftsmann, was die Pfändbarkeit anbelangt, nachteiliger daran, als beim Prioatangestellten, denn es ist das Ein­kommen bis zu 1500 ^ überhaupt jeder Pfändung ent­zogen und von dem das Einkommen von 1500 über­steigenden Mehrbetrag ist nur der dritte Teil der Pfändung unterworfen. Bezieht also ein Beamter 2000 Iahres- gehalt, so beträgt der pfändbare dritte Teil des Mehrbetrags (2000 1500 500 : 3 gleich) 166 ^ 66

Es ist nach unseren Wahrnehmungen merkwürdig, wie wenig Rechtskenntnisse darüber bestehen, daß auch der Lohn oder Gehalt über Forderungen gepfändet werden darf. Wir hoffen daher, durch vorstehende Belehrung den Beteiligten einige nützliche Winke gegeben zu haben.

Landwirtschaft, Handel und BeÄehr.

r Ulm, 24. Juni. (Vom Wollmar kt). Der Ulmer Wall- markt vom 19.21. Juni war gut beschickt und nahm für die Mehr­zahl der Verkäufer einen recht befriedigenden Verlauf. Umgesetzt wurden rund 3113,5 Zentner im Werte von 499150 ,/ch. Der Vor­mittag des ersten Tages verlief resultatlos, erst mittags regte sich die Kauflust, die gegen das Ende des Marktes aber wieder empfindlich abflaute, sodatz einzelne Verkäufer, die den Bogen zu stark spannten, mehrere Mark für den Zentner weniger erhielten, als ihnen am ersten Tag geboten worden war. Der Aufschlag bewegte sich je nach Qualität zwischen 15 und 20 Letzteren Preis erzielten Wollen aus gut behandelten Zuchtschäfereien, während Hammelwollen weniger begehrt waren und minder hoch bezahlt wurden. Die Preise bewegten sich zwischen 140 und 168 der Zentner, r Stuttgart,

Zugetrieben:

Ochsen

Bullen

Jungvieh u. Jungrinder

i, 24. Juni. Schlachtviehmarkt.

Großvieh Kälber

Schweine

234

299

936

Erlös aus r/, Lx. Schlachtgewicht.

Pfennig l

Pfennig

von 100 bis 105 >

Kühr

»«» bis

,, -

» 70 .. 80

« 91 .. 94 !

Kälber

. 108 . 113

84 89

, 93 106

103 106

, 85 95

100 102

Schweine

.. 71 .. 73

98 100

.. 68 .. 71

.. 65

Verlauf des Marktes: mäßig belebt.

Auswärtige Todesfälle.

Dr. v. Herter, Domkapitular, Rottenburg: Johanna Gideon, geb. Blumenthal, alt Kaiserwirtin, 71 I., Reringen.

Eingesandt.

(Für Artikel unter dieser Rubrik übernimmt die Redaktion nur di« preßrechtliche Verantwortung.)

Nagold, 24. Juni. Gegenwärtig werden in dem hies. Eoang. Etadtpfarrhause bauliche Veränderungen vorge­nommen. Will man nun einen Besuch in demselben machen, so findet man leider im Haus selbst keine Treppe vor, sondern nur eine Leiter; hat nun jemand Lust an derselben hinauszuklettern, so kann er mittelst derselben auch ins Amts­zimmer des geistlichen Herrn gelangen. Wohl führt auch eine Nottreppe vom Hose hinter dem Hause durch ein Fenster, aber dabei kann man Gefahr lausen, den Fuß zu brechen, wenn man den Sprung vom Fenster auf den Boden macht. Angesichts solcher Zustände kommt einem unwillkürlich der Gedanke:Und solches läßt die zuständige Behörde ohne weiteres zu?" Stehen denn die finanziellen Verhältnisse der Staatskasse so schlecht, daß man nicht einmal in einem anderen Hause ein Zimmer mieten kann so lange die baulichen Veränderungen dauern um daselbst das Stodtpsarramt zu führen, oder ist dieser seltene Fall der schwäbischen Ge­mütlichkeit zu vergleichen? Möchten diese Zeilen dazu bei­tragen, daß alsbaldige Abhilsc geschaffen wrrde.

Mutmaß!. Wetter am Donnerstag «vd Freitag.

Der neue Lustwirbel im Westen scheint zwar in der Hauptsache nordöstlich vorüberzuziehen, macht sich aber durch seichte Störungen bemerkbar. Deshalb ist auch für Donners­tag und Freitag zwar vorwiegend trockenes und warmes, aber strichweise trübes oder gewittriges Wetter zu erwarten.

Hiezu das Plauderstübchen Nr. 26

Kr dt« Redaktion verantwortlich: Kort Pcvr Vrvck k> r«7t»tz

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