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Fernsprecher Rr. 2V.
87. Jahrgang.
Fernsprecher Nr. 29.
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Beilagen: Plauderstübcheu, Illustr. SouMagrblatt und
Schwüb. Landwirt.
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Mittwoch, dm 18. Attni
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Amtliches.
K. Hbevarnt Nagold.
Bekanntmachung, betr. die Feldbereinignng auf der Markung Pfrondorf.
Der Gemeinderat Pfrondorf hat den Antrag auf Bor- nähme einer Feldbereinignng in den Gewänden: „Kirchenweg. Geigeräcker, Ried. Berg. Bolaim. Nagolder Gasse, Eßlinger, Sparren, Agnise, Am Wasser, Bronnkolben, Bändle und Edelmann" der Markung Pfrondorf gestellt.
Nachdem das Unternehmen von der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, Abteilung für Feldbereinigung, auf Grund einer vorläufigen Prüfung, als für die Landeskultur nützlich und im Allgemeinen zweckmäßig erkannt und zur Abstimmung dem gestellten Antrag gemäß zugelassen worden ist, wird hiemit
Tagfahrt zur Abstimmung über den vorliegenden Antrag und zur Wahl der Mitglieder der Bollzugskmmnission auf Samstag, den 2«. Juli -s. Js. vorm. 11^4 Uhr anberaumt.
Hiebei werden die beteiligten Grundeigentümer bezw. deren Vertreter aus das Rathaus zu Psrondois unter Androhung des Rechtsnachteils eingeladen, daß diejenigen, welche bei der Abstimmungstagsahrt weder in Person noch durch einen seine Bertretungsbesugnis rechtsgültig nachweisenden Vertreter erscheinen, als dem beantragten Unternehmen zustimmend angesehen und von der Teilnahme an der Wahl der Mitglieder der Dollzugskommisfion ausgeschlossen werden und daß ein Einspruch oder eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen diese gesetzliche Folge des Ausbleibens nicht stattfindet.
Für den Fall, daß die nach der Abstimmung eventuell vorzunehmende Wahl der Landwirte und ihrer Ersatzmänner für die Bollzugskömmiffion aus irgerld einem Grunde nicht zustande käme, so werden die Landwirte auf Antrag des Oderamts nach oorgängiger Vernehmung des Gemeinderats von der Zentralstelle berufen.
Von dem Plan, der Beschreibung der Feldbereinigung, dem Verzeichnis der Grundeigentümer, dem allgemeinen Ueberschlag über die mu'maßlichcn Kosten und dem Ergebnisse der vorläufigen Prüfung der Zentralstelle kann bis zum Abstimmuagstaz jedermann aus dem Rathaus in Pfrondorf Einsicht nehmen.
Zugleich ergeht die öffentliche Aufforderung, etwaige noch nicht bekannte Ansprüche auf Freilassung von dem Unternehmen, oder auf Anteilnahme an demselben, innerhalb der Ausschließungsfrist von zwei Wochen, von dem Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung an gerechnet. beim Schultheißenamt oder beim Oberamt hier geltend zu machen.
Den 17. Juni 1913.Komme re ll.
Heer und Politik.
In Deutschland gilt wie in Frankreich das strenge Gebot, daß das Heer keine Politik treiben darf. Auch in Frankreich find den Soldaten politische Kundgebungen jeder Art verboten. Aber es oesteht ein wesentlicher Unterschied: in Deutschland sind tatsächlich Heer und Politik von einander getrennt, während in Frankreich dies nicht der Fall ist, wie augenblicklich die Vorgänge bezeugen, die dort der Kampf um die Wiedereinführung der dreijährigen Dienstzeit gezeitigt hat. In Toul, Beiforl, Orleans, Paris und vielen anderen Städten haben Soldaten unter mehr oder weniger schweren Beistößen wider die Mannszucht, die zum Teil an offene Meuterei grenzten, gegen den Beschluß der Regierung Stell- ung genommen, die im Herbst mit der zweijährigen Dienstzeit fertigen Mannschaften noch ein drittes Jahr unter den Fahnen zu halten. Zugleich richtet sich diese Stellungnahme gegen den Regierungsentwurf, der die Rückkehr zur dreijährigen Dienstzeit fordert. Die unbotmäßigen Soldaten haben bei der Auflehnung gegen die Dtenstoerlängerung revolutionäre Lieder gesungen, Rufe ausgestoßen, die das Bekenntnis zu der Umsturzpartei ausdrücken, ihre Vorgesetzten bedroht und sich sogar gegen diese tätlich vergangen. In einer Pariser Kaserne ist es dahin gekommen, daß eine Regimentskapelle revolutionäre Weisen gespielt hat; in Toul ist der Ungehorsam gegen die Offiziere so weit gegangen, daß die Bürgersleute die Offiziere gegen die Meuterer in Schutz nehmen mußten, und in einer Stadt in Südfrankreich lag den Ausschreitungen eine Verschwörung zu Grunde, die eine Ber- orüderung von Soldaten mit sozialdemokratisch gesinnten Arbeitern bezweckte.
Solche Vorgänge in der Republik Frankreich erweisen mittelbar den Segen der monarchischen Verfassung unseres Heeres. Dessen Grundstein bildet das Verhältnis zum
obersten Kriegsherrn und zu den angestammten Bundesund Landesfürsten. Dem Kaiser und diesen sind unsere Offiziere und Mannschaften zu persönlicher Treue verpflichtet, und diese Pflicht schließt aus, daß sie politisch Partei ergreifen. Denn eine politische Parteinahme, die sich gegen Maßnahmen und Absichten, Vorschläge oder Vorlagen der Regierung richtete, wendete sich zugleich gegen die Persönlichkeit des obersten Kriegsherrn, dem der Eid der Treue geleistet worden ist. Der oberste Kriegsherr ist als Staatsoberhaupt der höchste Träger der Regierungsgewalt, und gegen ihn oder gegen die von ihm zur Bekundung und Ausführung seines Willens Beauftragten Partei ergreifen, nichts anderes als gegen den Eid unverbrüchlicher reue und unbedingten Gehorsams verstoßen.
Das deutsche Heer hat keinen anderen Willen als den einzigen einheitlichen seines obersten Kriegsherrn. Anders tu Frankreich: des Heeres Wille soll dort zusammenfallen mit dem Willen, der in Frankreich herrscht. Das soll der selbstherrliche Bolkswille sein. Daran hat aber jeder einzelne. der das Wahlrecht besitzt, Anteil. Mit dem 21. Jahre erlangt der französische Bürger das Wahlrecht, und auch die fühlen sich als Teilhaber der „Souveränität", die unter den Fahnen stehen. Einen höchsten, einheitlich persönlichen Willen, den im Deutschen Reiche der Kaiser als oberster Kriegsherr verkörpert, gibt es in Frankreich nicht: dort setzt sich der oberste Regierungswille aus Hunderten von Volksvertretern und aus dm Ministern zusammen, die den Mehrheitswillen der Bolksvertretung darstellen und aussühren. Dieser vielköpfige Wille wechselt und mit ihm der Oberbefehl der Armee, der von einem vielköpfigen Ministerrat und einem aus verschiedenen Generalen bestehen- den Kriegsrat abhängig ist und ausgeübt wird.
Bei diesem Mangel einer festen, in einem einzigen persönlichen Willen verkörperten Einheit lassen sich aus der Armee nicht politische Einflüsse und Bewegungen ausschalten. Das französische Heer ist ein Parlamentsheer. Der parlamentarische Wille geht aus Wahlen hervor, bei denen alle Bürger vom 21. Jahre an Mitwirken. General Pan, der Hüchstbefehlende der drei Armeekorps an der deutschen Grenze, hat aus die Wurzel des Uebels, woraus die Sol- datenkundgebungen gegen die dreijährige Dienstzeit stammen, hingewiesen, wenn er von den Soldaten, die sich gegen die Mannszucht aufgelehnt haben, sagte: „Sie bilden sich ein, sie können in der Uniform fortfahren, Wahlbürger zu sein!" Er fügte hinzu: „Die Militärbehörde kann begangene Fehler bestrafen und auf die Quelle des Uebels Hinweisen; diesem Uebel vorzubeugen, ist sie nicht imstande!"
Daß Heeressein bliche Treibereien und planmäßige Vergiftung des Geistes der Soldaten durch Umsturzgedanken zur Unbolmäßtgkeit und Aufrührerei im französischen Heere beitragen, steht fest. Weit mehr als das in Frankreich bei seiner stattlichen und der entsprechenden militärischen Verfassung geschehen kann, ist das Heer in Deutschland vor zersetzenden Einwirkungen der Politik bewahrt. Wir danken das der Monarchie. Pflegen wir darum den monarchischen Geist, der am sichersten den Geist der Einheit nnd der Mannszucht im Heere verbürgt?
Das Regierungsjubiläum des Raffers.
-I- Alteusteig, 17. Juni. Die Feier des 25jähr!gen Regierungsjubiläums unseres Kaisers wurde hier vormittags von der Reallateinschule in einem Schullokal, von der Volksschule in der Turnhalle gefeiert. Der von beiden Seiten ergangenen Einladung an die Erwachsenen hatte namentlich für die geräumige Turnhalle ganz netten Erfolg. Mittags war Kinderfest, begünstigt von prächtigem Wetter, und es war eine Lust, zuzusehen, wie sich unsere Schuljugend aus dem schattigen Festplatz „unter den Eichen" vergnügte. Der Kriegcroerein hatte zu einer Feier auf den Abend in die „Linde" eingeladen, bei der der „Liederkranz" milwirkte. Der Vorstand, Oberförster Pfister, brachte das Hoch auf den Kaiser aus; Stadlwundarzt Vogel gedachte der Bundestreue der deutschen Fürsten und schloß mit einem Hoch auf dieselben.
'M' Wildberg. 17. Juni, lieber das „Kaiserwetter" war hier große Freude, das deshalb eisrigst zum Heuen verwendet wurde. Don einer Kaiserseier im großen Stil wurde abgesehen; in Kirche und Schule wurde der Iudi- läumstag gefeiert. Den hiesigen Vereinen winde die Anregung gegeben, in Verbindung mit dem 18. Oktober eine größere Feier zu veranstalten, was ja bei so viel guten Kräften leicht möglich ist.
r Stuttgart, 16. Juni. (Der offizielle Glückwunsch). Zum Kaiserjubiläum schreibt der „Staatsanz.":
Das 25jährige Regierungsjubiläum Seiner Majestät des Deutschen Kaisers, Königs von Preußen, vereinigt die Deutschen Fürsten, ganz Deutschland, alle Deutschen auf dem ganzen Erdball tn festlicher Huldigung. Schwer war die Aufgabe, die dem Enkel des Begründers des neuen Deutschlands, dem Sohne des von tragischem Ge- schick hinweggerafsten Kaisers Friedrich in jungen Jahren zufiel. Mancher Deutsche legte sich damals die Frage vor: Wird von Bestand sein, was die große Zeit dem deutschen Volke nach heißem Ringen beschert hatte 7 Werden die Söhne und Enkel zu erhalten, auszubauen wissen, was die Däter unter Leitung eines Herrschers von unvergleichlichen Tugenden, eines Staatsmanns von säkularer Größe, eines Feldherrn von seltenster Meisterschaft gegründet hatten? Wird Deutschland im unaufhörlichen Wettkampf der Völker den errungenen Platz in der Welt behaupten und befestigen? Mit froher Genugtuung bejahen wir heute nach 25 Jahren diese Fragen, und diese Bejahung gibt dem Regierungsjublläum Kaiser Wilhelms II. ihre besondere Weihe, die kein äußerer Punkt zu ersetzen vermöchte. Wer zurückblickt auf diese Zeit, der wird nicht ohne innere Erhebung sxststellen: Das deutsche Volk hat diese 25 Jahre nicht nutzlos verlebt; es zeigt uns das Bild einer von jugendlicher Kraft getragenen, von Ernst und Pflichtgefühl beseelten Nation, die durch die entschlossene Arbeit jeden Tages ihre Zukunft erobert. In dem verflossenen Bierteljahrhundert ist die Führerschaft dem Kaiser Wilhelm zugefallen, nicht allein seiner hohen Stellung wegen. Er hat die ihm im Jahre 1888 gewordene Führerschaft durch seine ganze Persönlichkeit, durch seine unermüdliche fürstliche Arbeit zum zweiten Male sich erworben. Ueberall auf den verschiedensten Gebieten ist er, dessen seltene Eigenschaften die Anerkenn- ung des In- und Auslandes finden, schaffend und schirmend, sördemd und unterstützend, anregend und anspornend mitten hineingetreten in das öffentliche Leben seiner Zeit. Er hat vor allem in fortschreitender Entwicklung die deutsche Wehrmacht auf einer Höhe erhallen, die uns den Frieden bis heute bewahrt hat, die eine Stütze unserer Freunde, eine Warnung für unsere Feinde ist. Kein deutscher Fürst, soweit die deutsche Geschichte zurückreicht, hat um die deutsche Seewehr entfernt das Verdienst, das er sich errungen. So behauptet auch heute Deutschland das innige Schwergewicht, das diese waffenfrohe und zugleich friedliebende Nation beanspruchen darf. Unter dem äußeren Schutze sind die Werke des Friedens gediehen. Große Gesetzgebungswerke, die Vereinheitlichung des bürgerlichen Rechts, die wettere Entwicklung der sozialen Gesetzgebung sind zustande gebracht worden. Wer hätte vor 25 Jahren den Aufschwung ahnen können, den uns die inzwischen verflossene Zeit auf allen wirtschaftlichen Gebieten gebracht hat? Daß die weitesten Kreise des Volkes Anteil daran hatten, beweist das erstaunliche Wachstum unserer Bolkszahl. Mit aufrichtigem Dank und hoher Verehrung gedenkt das deutsche Volk der Person und der Herrschertätigkelt des Kaisers. Auch das württembergische Volk bringt seiner Majestät dem Kaiser in Ehrfurcht und Treue die herzlichsten Glück- und Segenswünsche dar. Möge auch ferner Gottes Gnade und Huld über dem Kaiser und seinem Hause walten und möge ihm noch eine lange, gesegnete Regie- rungszeit beschicken sein!
r Stuttgart, 17. Juni. Herzog Philipp Al- brecht, der älteste Sohn des Herzogs Albrecht, wurde aus Anlaß des Regierungsjubiläums des Kaisers vom Kaiser zum Oberleutnant in der preußischen Armee L 1» suite des Kürrassieregiments Herzog Friedlich Eugen von Württemberg, westpreußisches Nr. 5. ernannt.
r Tübingen, 16. Juni. (Die akademische Kaiserfeier). Heute vormittag 11 Uhr fand in der Aula der Universität der Festakt zum Regierungsjublläum des Kaisers statt, der zugleich dem Gedächtnis an die Freiheitskriege galt. Pros. Dr. Wahl hielt die Festrede, die mit einem dreifachen Hoch auf den Kaiser schloß. Der Gesang der Nationalhymne beendete die akademische Feier.
r Berlin, 16. Juni. Der König von Württemberg traf um 10.30 Uhr aus dem Anhalter Bahnhof ein, wo er vom Kronprinzen empfangen wurde; er nahm im königlichen Schlöffe Wohnung.
Berlin, 16. Juni. Um 12 Uhr begab sich der Kai- s er zu Fuß nach dem Zeughause, begleitet von seinen sechs Söhnen sowie seinem Schwiegersöhne, sowie den Herren des Hauptquartiers, unter dem Jubel einer ungeheuren Menschenmenge. Bor dem Zeughause stand eine Ehren-
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