Amts- und Anzeigeblatt für den Bezirk (Lalw

65. Jahrgang.

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Erscheint Dienstag, Donnerstag und SamStag. Die Einrückungsgebühr beträgt im Bezirk und nächster Um­gebung S Pfg. die Zeile, sonst 12 Pfg.

Dienstag, den 18. Mär; 1890.

Abonnementspreis vieneljahrlich in der Stadt »0 Pfg. und 2<) Pfg. Trägerlohn, durch d e Post bezogen Mk. 1. 15, sonst i» ganz Württemberg Mk. 1. 35.

Amtliche Bekanntmachungen.

Die Ortsvorsteher

werden vorläufig benachrichtigt, daß nach dem Ge­schäftsplan im laufenden Jahr am Freitag, den 18. April, die Musterung in Liebenzell, Samst ag, den 19. April, die Musterung in Gechingen, Montag, den 21. April, die Musterung in Neuweiler, Dienstag, den 22. April, die Musterung in Calw, Mittwoch, den 23. April, die Loosung in Calw stattfinden wird.

Calw, den 14. März 1890.

K. Oberamt. Supper.

Die Ortsvorsteher uud Ortssteuerbeamtea

werden angewiesen. Nachstehendes ungesäumt auf orts­übliche Weise bekannt zu machen und die Aufnahme der Hunde zu besorgen.

" Calw, den 15. März 1890.

K. Oberamt. Supper.

Aufforderung

<rn die Hundebesitzer zur Versteuerung ihrer Hunde

auf das Etatsjahr 1. April 1890 bis 31. März 1891.

In Gemäßheit der Gesetze vom 8. Sept. 1852 (Reg. Bl. S. 187) und vom 16. Januar 1874 (Reg. Bl. S. 79) werden sämtliche Hundebesitzer zur Ver­steuerung ihrer Hunde auf das Etatsjahr 1. April 1890 bis 31. März 1891 aufgefordert, indem zu­gleich folgendes bemerkt wird:

1) Von allen im Lande befindlichen Hunden, welche über 3 Monate alt sind, ist eine Abgabe zu entrichten, welche 8 für jeden Hund, ohne Unterschied der Benützung desselben beträgt.

2) Steuerpflichtig ist der Inhabe r des Hundes. Wer in dem Etatsjahr 1. April 1889 bis 31. März 1890 einen Hund versteuert hat und denselben in der Zeit vom 1. bis 15. April 18NO nicht abmeldet, hat die Steuer von demselben für das Etatsjahr 1. April 1890 bis 31. März 1891 fortzuentrichten, wenn er gleich am 1. April 1890 keinen Hund mehr besitzt.

3) Auf den 1. April 18S0 haben daher nur diejenigen Steuerpflichtigen Anzeige zu machen, welche am 1. April einen Hund von steuer­pflichtigem Alter besitzen, ohne schon in dem Vorjahr einen Hund angezeigt und versteuert zu haben, sowie diejenigen, welche am 1. April mehr steuerpflichtige Hunde besitzen, als sie in dem Vorjahre angezeigt und versteuert haben (Anmeldung). Diese Anzeige ist spätestens bis 15. April zu machen.

Wer am 1. April einen in dem Vorjahr ver­steuerten Hund nicht mehr hat und auch keinen andern Hund an Stelle desselben besitzt, hat hievon ebenfalls spätestens bis 15. April Anzeige zu machen, wenn er von der Steuer für das neue Etatsjahr befreit werden will (Abmeldung).

4) Wie die Anzeige der Hunde, so hat auch die Abmeldung schriftlich oder mündlich bei dem Ortssteuerbeamten desjenigen Orts zu geschehen, an welchem der Hundebesitzer (Inhaber) am 1. April wohnt.

Dabei werden die Hundebesitzer darauf auf­merksam gemacht, daß der Ortssteuerbeamte für jede Abmeldung eine Bescheinigung zu erteilen hat.

5) Wer nach dem 1. April im Laufe der drei Quartale April bis Juni, Juli bis September

Feuilleton. Nachdruck »°rb°..n.

Nach hartem Ringen.

Roman von L. Aohrmann.

(Fortsetzung.)

Sein Herz hatte den Todesstoß empfangen. Nicht allein zurückgewiesen war seine heiße, innige Neigung, auch der geringste Funken von Hoffnung war ihm ge­raubt. Margarethe's Liebe gehörte bereüs einem Anderen. Er konnte ihr keinen Vorwurf machen, sie war gegen ihn nie freundlicher gewesen, als gegen Jedermann - aber doch hatte er auf ihre Gegenliebe gehofft und der Regierungsrat hatte sein Werben sichtlich begünstigt. Welche selige Freude hatte ihn noch diesen Nachmittag durchbebt bei Helene's unbefangener Plauderei von der Schwester Sehnsucht nach der Heimat. Nun war er jäh, unerwartet aus allen seinen Himmeln gestürzt. Er ächzte laut auf. Zu welch einem Versprechen hatte er sich durch ihre flehenden Bitten Hinreißen lassen! Er sollte mit ihr verkehren, nach wie vor, damit die Eltern nichts von dem Vorgefallenen erführen und nicht vorzeitig ihre verborgene Liebe zu seinem unbekannten Nebenbuhler entdeckten, von welcher sie bislang noch keine Ahnung hatten. Er hatte, halb sinnlos vor Schmerz, Alles versprochen, was sie begehrte, und würde nun ruhig dabei stehen müssen, wenn ihr Auge erstrahlte bei dem Anblick deS Geliebten. Bei diesem Gedanken wallte das Blut ihm siedend heiß zum Kopfe und die Besinnung drohte ihm zu schwinden. Aber er hatte ihr sein Wort gegeben und es mußte sein, und wenn sein Herz dabei zu Tode bluten sollte.

Als er endlich nach stundenlangem Umherirren ein wenig gefaßter die Stadt «reichte, kreuzte zu seinem größten Verdruß ein Bekannter seinen Weg.

Heda, Baron, wohin so eilig?* rief der Assessor von Wildung lachend, als Jener, flüchtig grüßend, an ihm vorüberschreiten wollte.Wenn Sie nichts Be-

und Oktober bis Dezember 1890 in den Besitz eines über 3 Monate alten Hundes kommt, hat, sofern nicht der letztere an die Stelle eines andern von demselben Besitzer bisher ver­steuerten Hundes tritt, innerhalb 14 Tagen An­zeige hievon zu machen und vom nächsten Quar- ^ tale an die Abgabe für den Rest des Etats­jahres zu entrichten, ohne Rücksicht darauf, ob der Hund schon von einem früheren Be­sitzer auf dieselbe Zeit versteuert worden ist.

6) Sobald ein Hund, welcher bisher unangezeigt geblieben ist, weil derselbe das abgabepflichtige Alter von 3 Monaten noch nicht erreicht hatte, in dieses Alter eintritt, hat der Besitzer in gleicher Weise innerhalb 14 Tagen Anzeige hievon zu machen und vom nächsten Quartale an die Abgabe für den Rest des Etatsjahres zu entrichten.

7) Die vorgeschriebene Anzeige eines Hundes (Ziff. 3 Abs. 1, Ziff. 5 und 6 oben) ist auch dann zu erstatten, wenn der Besitz vor Ablauf der Anzeige­frist (Ziff. 3 Abs 1 und Ziff. 5 und 6 oben) wieder aufgehört hat.

8) Wer die vorgeschriebene Anzeige eines Hundes nicht oder nicht rechtzeitig macht, oder wer un­richtigerweise einen Hund, welchen er am 1. April noch besaß innerhalb der Aufnahmezeit abmeldet und nicht bis zum 15. April die Abmeldung zurücknimmt, hat den 4fachen Betrag der ge­setzlichen Abgabe zu bezahlen.

9) Wenn in einer Gemeinde auf Grund des Ge­setzes vom 2. Juli 1889 (Reg. Bl. S. 215) ein örtlicher Zuschlag zur Hundeabgabe erhoben wird, so wird derselbe gleichzeitig mit der staat­lichen Abgabe angesetzt und eingezogen.

Sind in einer Gemeinde die zum Hüten von Schafen verwendeten Hunde in einer Gemeinde von dem Zuschlag ausgenommen, so haben die Besitzer

sonders Vorhaben, so gehen Sie mit mir und lassen Sie uns ein Glas Wein mit einander leeren."

Baldern schwankte einige Sekunden, doch das Verlangen, seinen Schmerz zu betäuben, zu vergessen, errang sich schnell den Sieg. Er schob seinen Arm in den des Assessors und schritt mit ihm zusammen die Straße hinauf.

In einem Zimmer des Hotels, wo die Hautevolee der Stadt zu verkehren pflegte, saßen, abgesondert von den übrigen, die Zeitungen lesenden, oder im Ge­spräch vertieften Herren, mehrere junge Leute beim eifrigen Skatspiel.

Die aufgeregten, erhitzten Gesichter derselben zeigten genügend, daß ihre Auf­merksamkeit sich gänzlich auf das Spiel concentrierte. Einem der Spielenden, einem schlanken, eleganten Kavalier, schien die launische Glücksgöttin heute absolut un­günstig gesinnt zu lein. Auf seiner Stirn lagerte eine drohmde Falte und unwillig biß er sich auf die Unterlippe, wenn ein Einsatz nach dem andern ihm verloren ging

Er hatte ein sehr schönes, etwas blasses, interessantes Gesicht, doch bei näherer Prüfung zeigten die seingeschnittenen Züge einen schlaffen, müden Ausdruck. Um die jetzt zornig funkelnden Augen lagen bläuliche Ringe und die Winkel des schönge­schnittenen Mundes, der von einem hübschen, blonden Bärtchen überschattet war zogen sich nach unten, was dem Antlitz einen Ausdruck von Verdrossenheit gab', welcher das Anziehende desselben stark beeinträchtigte.

Als er eben wieder mit heftiger Geberde den abermals verlorenen Einsatz von sich fortschob, wandte der neben ihm sitzende Herr sich lachend zu ihm, indem er sprach:

Nimm es Dir nicht so sehr zu Herzen, Hagen. Du weißt ja: Unglück im Spiel, Glück in der Liebe! und ich glaube, darin hast Du ein fabelhaftes Glück! Sage doch wie weit bist Du denn eigentlich mit der schönen Margarethe? Hast Du den Baron noch immer nicht Ms dem Sattel gehoben?"

In diesem Augenblick bettat Baldern mit dem Assessor von Wildung das Restaurant und der neben dem letzten Sprecher Sitzende stieß denselben leicht an und flüsterte ihm zu: