an der Karussell schob, hinweg, wobei das Mädchen schwere innere Verletzungen daoontrug. Es wurde in ihre elterliche Wohnung verbracht und hauchte nach einer Viertelstunde das Leben aus.

Gerichtsfarl.

Tübingen, 9. Mai. (Strafkammer). Straf­sache gegen den Rechtsanwalt Dr. Josef Kander von Pforzheim wegen Beleidigung (vor Gericht). Kander ist beschuldigt, am 10. Februar vor der hiesigen Strafkammer in einer Strafsache gegen Wirt Gumbinger von Neuhausen bei Liebenzell als dessen Verteidiger in Bezug auf den Zeugen Wilh. Mater, Goldarbeiter von Weißenstein gesagt zu haben: M. fei ein Verbrecher, der unter der Maske eines Bieder­manns vor Gericht auftrete". Darauf war er vom Vor­sitzenden des Gerichts darauf aufmerksam gemacht, daß dieser Ausdruck zu weit gehe und daß er eo. eine Klage wegen Beleidigung zu gewärtigen habe. Gumbinger war damals wegen Hehlerei und Anstiftung zum Diebstahl vom Schöffen­gericht Neuenbürg zu fünf Tagen Gefängnis verurteilt, in zweiter Instanz fretgesprochen worden. Es handelte sich um gestohlene Forellen, die angeblich in T.'s Wirtschaft ^gerichtet und gegessen worden sein sollen. Maier war Zeuge und Anzeiger der auf einem .früheren Gespräch be- -uhenden Sache. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Kander, wies in jener Verhandlung aus die 1! Vorstrafen des Maier bin, darunter mehrere wegen Fischereivergehens, andererseits auf die dem Wirt G. drohende Entziehung der Wmschasts- konzejsion, und gebrauchte, um das abgegebene Zeugnis d-s jetzt im Zuhörerraum sitzenden Zeugen Maier in seinem Playdoyer zu entwerten, den AusdruckVerbrecher", den er festhielt unter Berufung darauf, daß er als Anwalt unter dem Schutz des § 193 St.G.B. steh? (Wahrung berechtigter Interessen). Er habe Ssbei keine Absicht der Beleidigung uehavt. Vor dem Schöffengericht ist der Ausdruckge- wissintoser Zeuge" gebraucht worden von G. Der Angekl. beruft sich heute daraus, daß er das WortVerbrecher" nicht im technischen Sim- des St.G.B. gebraucht habe und daß es keine öffentliche Beleidigung sei, da außer dem Gerichtshof niemand anwesend war im Sitzungssaal. Einen Verbrecher nenne man aber tt« Bolksmund auch eine-! wegen 11 Verbrechen (Fischereioergehen, Bettel, Beleidigung, Haus- siiedens'omch rc.) vorbestraften Menschen. Der Staatsanwalt bewirte das Interesse des Gerichts für den Schn» eines Zeugen überhaupt im Gerichtssaal gegen Angriffe, welche das Maß des Erlaubten überschreiten und beantragte 50 Geldstrafe für dieseEntgleisung". Der Verteidiger R.A. Haas bestritt, daß ein jo oft vorbestrafter Mensch, der sich als Biedermann ausgsbe, ein Anrecht aus diesen Schutz seitens des amtierenden Verteidigers habe. Eine rhetorische Wendung, wie diese, dürfe nicht unter eine so scharfe Lupe genommen werden, daß eine Anklage gerechtfertigt «-scheine. Jedenfalls liege sin Schulfall des Z 193 St.G.B. vor. Er wollte nicht den M. beleidigen, sondem die Verteidigung -o führen, daß sein Mandant freigespwchen werde. Nach Reiche ger. Band 40, Nr. 93 S. 312 stehen auch Uede.- lrribungen unter jenem Schutz. Das öffentliche Interesse sei in diesem Fall sehr dürftig begründet worden. Bon einemVerbrechen" der Beleidigung oder Körperverletzung reden auch manche juristische Lehrbücher. Der Ausdruck fei wuübsrlegt in der Hitze des Gefechts gefallen. Der Staats­anwalt erwiderte: Wenn ein Laie strafbar sei, La sei es auch ein Rechtsanwalt, der als juristisch gebildeter Mann sich der Grenzen der zulässigen Rede bewußt bleiben müsse, dennoch aber den gefallenen Ausdruck sesthielt und wiederholte. Die prinzipielle Bedeutung dieses Falls wurde von beiden Seilen betont. Das Urteil lautete auf Freisprechung unter Zubilligung des Schutzes § 193, Wahrung berechtigter Interessen seines Klienten. Aus der Form des Ausdrucks «ehe die Absicht der Beleidigung nicht hervor, wenn der Inhalt des Satzes auch beleidigend sei.

r Stuttgart, 9. Mai. (Ein Stoßseufzer am Telephon.) Ein hiesiger Kaufmann hatte am Telephon im Unwillen wegen der Verbindung einen Ausdruck ge­braucht, den Göthe dem Götz von Bcrlichingen in dev Mund legt, und der, wie ältere Leute versichern, früher im Schwaben­land bei der Einladung auf die Kirbe angewandt wurde. Wegen Anwendung des klassischen Zitats wurde gegen ihn wegen Beleidigung der Telephonbeamtin Anklage erhoben. Es konnte ihm aber nicht nachgewiesen werden, daß ec die Aufforderung zu Gehör des Telephonfräuleins kommen lassen wollte. Der Stoßseufzer blieb zwar unerhört, aber nicht ungehört. Der Kaufmann hatte ihn ausgestoßen, als er den Hörer aushängte, und dabei auch leiser gesprochen. Gegen das freisprechende Urteil des Schöffengerichts hatte die Amtsanwaltschaft Berufung eingelegt. Die Strafkammer verwarf jedoch die Berufung.

r Colmar, 10 Mai. In dem WelterlöschenNou- velliste" war seinerzeit ein Artikel erschienen, in dem von den nach dem Siebziger Krieg eingewänderten Alldeutschen Hungerleidem" (lamöligues) und von den Nachkommen dieser Hungerleider die Rede war. Durch die verächtlichen Worte jenes Artikels fühlten sich u. a. die Herren Rent­meister Mörs, Steuerrat Klein, Rechnungsrat Heckelmann und Oberförster Touraine sowie Landgerichtsdirektor a. D. Rauschkolb hier beleidigt und stellten Strafantrag. Nach sechsstündiger Verhandlung erging seitens der Strafkammer folgendes Urteil: Redakteur Siedel vomNouvelliste" 600-6. Geldstrafe ev. 60 Tage Hast, und Redakteur Adolf vom Elsässer Kurier" 20 -4t Geldstrafe eo. 2 Tage Hast. Gleich­zeitig wurde der Zeichner Waltz (Haust") von hier, weil er in seinem BuchHistoire d'Aisace", die bekannte Schmäh­schrift auf das Deutschtum, Karikaturen nebst Text veröffent­licht hat, die geeignet erschienen, die gleich nach dem Kriege elngewanderten Alldeutschen verächtlich zu machen, zu 900 Mark Geldstrafe, eo. 90 Tage Hast verurteilt. Der Staats­

anwalt hatte gegen Waltz 4 Monate Gefängnis, gegen Stedel 2 Monate Gefängnis und gegen Adolf 100 Mark Geldstrafe beantragt.

Deutsches Reich.

Der zukünftige Statthalter der Reichslaude.

Berlin, 10. Mai. Es darf als sicher gelten, daß der jetzige Regent von Braunschweig, Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg, nach der Thronbesteigung des Prinzen Ernst August von Braunschweig und Lüneburg, Statthalter der Reichslande wird. Die Führung der Regentschaft in Braunschweig empfiehlt nach der Ansicht maßgebender Kreise den Herzog für diesen Posten.

Berlin, 11 . Mai. ' Der Berliner Lehrergrsangverrin der aus dem Gesangswettstreit in Frankfurt a. M. als Sieger hervorgegangen ist, wurde gestern aus einer von schönem Wetter begünstigten Rhetnsahrt überall mit Jubel begrüßt. Er trifft heute abend V 2 II Uhr im Sonderzuge wieder in Berlin ein. Der Sängerchor der Tumeroereinigung in Offenbach hatte den 23. Ehrenpreis erhalten. Der Verein beschloß gestern, obwohl der Vorsitzende vor übereilten Schritten wamte, den erhaltenen Ehrenpreis abzulehnen.

r Sigmariugen, 10. Mai. (Hochzeitstermin.) Die Hochzeit des Königs Manuel von Portugal, der sich in letzter Zeit in München aufhielt und jetzt zum B- such seiner Braut, der Prinzessinn Auguste Viktoria von HohenZollem auf Schloß Wrinburg bei Reineck (Schweiz) abgereist ist, finde! voraussichtlich im September statt.

r Wiesbaden, 10. Mai. Die Wiesbadener Flug­lage, die dem diesjährigen Prinz Heinrich-Fluge voraus- gehen, haben gestern nachmittag begonnen. Der gestrige Tag war in der Hauptsache der Abnahme der nicht der Heeresverwaltung gehörigen Flugzeuge durch die Oberleitung des Prinz Heinrich-Fluges gewidmet. Prinz Heinrich trifft heute früh in Wiesbaden ein.

Usedom, 10. Mai. Der seit dem 28. März spurlos verschwundene Bürgermeister Trömmel, hat, wie kurz ge­meldet, jetzt ein Lebenszeichen an seine Verwandten gelangen iasftn und zwar in Gestalt eines Brieses, der aus Saida in Algier abgegangen ist und worin der Verschwundene mitteilt, daß er sich aus fünf Jahre für den Dienst in der französischen Fremdenlegion hat anwerben lassen. Bon seiten ferner Verwandten sind bereits Schritte singeleitet worden um den unglücklichen Mann, der im Dämmerzu­stand gehandelt hat, frei zu bekommen. Diese Schritte dürften durch das Auswärtige Amt nachdrücklich unterstützt werden. Zu dem Vorfall werden noch folgende Einzelheiten bekannt: Der jetzt 32 Jahre alte Bürgermeister Trömmel nahm am Freitag, 28. März, an einer Kreistagssitzung in Swinemünde teil. Nach der Sitzung begab er sich mit mehreren anderen Teilnehmern zum Bahnhof, um sofort nach Usedom zu sichren, wo, wie er sagte, dringende Ge­schäfte ihn erwarteten. Er löste jedoch ein Billet Nach Berlin. Am Sonnabend schrieb -r aus Berlin nach Usedom, daß er dort durch den Beigeordneten vertreten sein möchte. Am 2. Mai erhielt nun eine Schwester Trömmels, die an den Regierungsossessor Bernpolntner in Landshut in Bayern verheiratet ist, Len in Saida abgestempeltsn Brief, dessen Aufschrift sie sofort als von ihrem Bruder herrührend er­kannte. Die in dem Schreiben enthaltenen Mitteilungen waren so niederschmetternd, daß sie heftig erkrankte. Er schrieb, daß er dem 2. Regiment der Fremdenlegion einge- reiht sei und daß er in einem Dämmerzustand gehandelt habe. Er bittet seine Schwester, alles zu seiner Befreiung auszudietkn und auch seine Frau schonend aufzuklären. Der Fall Trömmel gehört unter die Gruppe der krankhaften Bewußtseinsstörungen; es handelt sich hier um krankhaften Wandertrieb. Die Kranken können sich nur meist erin­nern, daß sie sich vor dem Antritt ihrer Reise leidend fühlten und seelisch schwer deprimiert waren. So dürste auch manche Desertion zu erklären sein. Es liegt der Tatbestand des § 51 Sir.G.B. vor, wonach eins krankhafte Störung der Geistes tätig keir, die die freie Willendestimmung aus- fchlietzt, den Täter als geisteskrank betrachten läßt. Fälle von psychischem Doppelleben sind in der medizinischen Lite­ratur mehrfach bekannt.

Bilder «ms der Arbeit der Eoholgegrrerischerr Jugendorganisationen wurden kürzlich auf dem 1. Deutschen Kongreß für alkoholfreie Jugenderziehung von Vertretern und Kennern der verschiedenen vorhandenen Verbände entrollt. Welchen Umfang die größeren Iugend- Enthaltsamkeitsvereine jetzt besitzen, davon geben folgende Ziffern eine Anschauung. Der Internationale Guitempler- ardsn in Deutschland (Grotzloge II) zählt zur Zeit 550 Iugendoerbände Iugendlogen für Kinder von 1014 Jahren, Wehrlogen für Schulentlassene mit zusammen 22 000 Jugendlichen. Der seit 1904 bestehende Schutzengel­bund, die Iugendabteilung des katholischen Kreuzbündnisses, umfaßt jetzt etwa 100000 Kinder. Dasselbe gilt von dem Schutzengelbund (jugendliche Abstinenzvereinigung) des ka­tholischen Mäßigkeilsbundes, dgr sich neuerdings zum Verband gegen den Aikoholismus für das katholische Deutschland erweitert hat. Der Hoffnungsbund des Deutschen Haupt­vereins vom Blauen Kreuz zählt etwa 50 Iugendvereine mit rund 15000 Mitglieder. Der Bund evangelisch-kirch­licher Blaukreuzverbände, der erst neuerdings mit dieser speziellen Arbeit eingesetzt hat, hat doch in der kurzen Zeit bereits eine stattliche Zahl Hoffnungsbundgruppen mit zur Zeit wohl 2000 Mitgliegern gesammelt.

Prinz Heinrich Flug.

Wiesbaden, 11. Mai. In Gegenwart des Prinzen Heinrich von Preußen begann heute früh der Start zum Prinz Heinrich-Flug. Der gestern abend zunächst aus 4 Uhr

morgens angesetzte Start mußte infolge des die Nacht über währenden Regens aus 6 Uhr früh verschoben werden. Aber auch um diese Zeit ließen die ungünstigen Witterungsver­hältnisse den Start nicht zu, sodaß die Oberleitung den Start erst um 7 Uhr 30 Min. freigeben konnte.

Wiesbaden, 10. Mai. Der Flieger Hirth ist heute morgen bei der Abnahme der nicht der Heeresverwaltung gehörigen Flugzeuge abgestürzt. Der Apparat kippte beim Aufstieg um, Hirth blieb unverletzt, dagegen wurde sein Begleiter Oberleutnant Palmer vom Gren.Regt. 123 in Ulm an den Schultern und Füßen schwer verletze. Der Apparat ist zertrümmert. Die Teilnahme Hirths am Prinz-Heinrich-Flug ist nunmehr in Frage gestellt.

r Wiesbaden, 11. Mai. Leutnant Vierling, Otto- Zweidecker, mit Oberleutnant König als Beobachter ist bet Massenheim abgestürzt. Der Apparatist vollständig zer­stört, die Flieger sind jedoch mwerretzt.

r Kassel, 12. Mai. Heute morgen 8 Uhr waren alle Flieger zum Start bereit, Prinz Heinrich war bereits urn 5 Uhr früh im Automobil nach Koblenz abgefahren. Das Wetter ist windstill und wenig sichtig, beginnt aber sich auf­zuklären. Die Flieger haben sehr schwieriges Terrain, nämlich das Sauerland mit seinem mauiwmfhügelähnlichen Kuppen, zu durchfliegen. Gegen 9 Uhr begann der Start. Sämtliche gestern abend hier eingetroffenen Flieger stiegen ohne Unfall in der Richtung nach Koblenz auf.

r Kassel, 12. Mai. Nach hier eingegangener Meld­ung ist Garganico um 6.42 Uhr in Koblenz ängskommen unb Suroelack um 6.34 Uhr. Der Dormeoert-Apparat wird repariert. Der Flieger steigt frühestens morgen abend nach Koblenz aus. Während des ganzen Tages herrschte hier schönes Wetter, so daß die Flugverhälmisse günstig waren. Von vormittags 10 Uhr bis nachmittags 3 Uhr war Pause, da die Flieger wegen der von der Flugstrecke gemeldeten Gewitter nicht starteten. Später gegen 5V 2 Uhr wurde au» allen Gebieten heftiger Regen gemeldet.

r Koblenz, 12, Mai. Dis bisher hier eingetrofsensn Teilnehmer am Prinz Heinrich Flug haben folgende Zeilen für die Zurücklegrmg der Strecke Kassel-Koblenz gebraucht: Thelen 1 Stunde 42 Min., von Bcaulieu 1 Stunde 53 Min.. Schlegel 1 Stunde 54 Min., Freiherr von Haller 1 Stunde 55 Mia., Freiherr von Thüna 1 Stunde 55 Min., von Hiedessen 2 Stunden 15 Min.. Lanter 2 Stunden 7 Min., Ioly 2 Stunden 8 Min. Prinz Heinrich von Preußen traf im Kraftwagen, von Montabaur kommend, um 12 Uhr aus dem Flugplatz ein, Während die Prinzessin Heinrich bereits um 10 Uhr dort angelangle. Das Prinzenparn hat bei dem Oberprästdenten Freiherrn von Rheinbade:: Wohnung genommen.

r Bern, 12. Mai. Die Kdnssrenz der deutschen und französischen Parlamentarier endete mit einer ungezwungenen Bereinigung im Berner Hof. Zwischen den Demschen und Franzosen herrschte große Herzlichkeit. Wie es heißt, be­standen innerhalb der französischen Abordnung starke Mei­nungsverschiedenheiten wegen der Stelle der Resolution, die den elsaß-lothringischen Landtag berührt. Me Sozialistisch- Radikalen verlangten Streichung, weil die Stelle mißver­standen werden könne. Iaurös zerstreute jedoch ihre Be­denken, sodaß der Resolurwnsentwurf von der Abordnung angenommen wurde. Einige opponierende Radikale wollten später eine Protestnote verfassen, doch gelang es ihren Freunden, sie davon adzuhalten, der Zusammenkunft im Berne? Hof bliekrm sie jedoch fern.

London, 10. Mai. Die Farington Hall, ein großes Privathaus bei Dundee ist heute morgen in Brand gesteckt worden. Der Schaden soll sich auf zehntausend Pfund; Sterling belaufen. Die Brandstiftung wird den Anhänger- mnen des Frauenstimmrechts zugeschrieben.

London, 10. Mai. Die Suffragetten Ausschreitungen nehmen ihren Fortgang und beunruhigen die Bsvölkerung. Aus allen Teilen des Landes laufen Nachrichten über Bries- kastenrrttentüte und Feuersbrünste ein. Das Organ der militärischen FrauenrechtlerinnenDis Suffragette" erscheint trotz aller Maßnahmen nach wie vor. Auch das Polizei- verbot der Hydepark-Meetings kann nicht vollständig aus­recht erhalten werden.

Dom Balkan.

r Cetinje, 9. Mai. Die montenegrinische Regierung hat ihrem Vertreter in San Giovanni di Medua den Auf­trag erteilt, der Forderung des britischen Admirals betreffend den Tag und die Modalitäten der Uebergabe der Skutaris zu entsprechen. Ein Einverständnis über diese Frage dürste bereits erzielt worden sein.

Rom, 12. Mai. Nach einer Meldung der Tribun« aus Skutari sind die zur Besetzung von Skntari bestimmten Malrosenabteilungen der Blockadeslotte gestern in San Giovanni di Medua gelandet. Man erwartet das Eintreffen in Skutari heute abend oder morgen früh. Am 15. d. Mts. wird die feierliche Uebergabe der Stadt an die Truppen der Mächte erfolgen.

Saloniki, 12. Mai. Die bulgarischen Behörden haben gestern die Schließung des Häsens Cavalla angeordnrt.

Wien, 10. Mai. DasNeue Wiener Abendblatt" melder, die Uebergabe Skutaris werde Mittwoch erfolgen. Die Details seien bereits fertiggestelli.

r Sofia, 12. Mai. Die Antwortnote der Verbündeten ist beute vormittag überreicht worden. Darin werden für die Friedenskonferenz in London dieselben Friedensdelegierten ernannt wie für die erste Friedenskonferenz.

r Sofia, 12. Mai. In Regierungskreisen wird er­klärt. daß die bu' arische Regierung jede Aktion, die den Verschleppungen em Ende setzen könne, günstig aufnehmen