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Schwäb. Landwirt.

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Ireilag, sen 25. April

1913

Amtliches.

K. gemeirrsch. Gbevamt in Schutsachen Hla-gold. An die Herren geschäftsführenden Vorsitzenden der Ortsschulräte.

Da die ordentliche Wahlperiode der Vertreter der Schulgemeinden und der Lehrerverireter im Ortsschulrat am 31. Mürz d. I. abgelaufen war, wird bis 1. Mai d. I. einem Bericht über die vorschriftsmäßige Erneuerung der Orlsschulräte entgegengesehen (Art. 5860 V.S.G. und Z 21 Bollzugsversügung hiezu.)

Nagold, 23. April 1913. Kommerell. Schott.

Deutscher Reichstag.

r Berlin, 24. April. Vizepräsident Dr. Paasche er­öffnet die Sitzung um 2.20 Uhr und teilt mit, daß eine Anzahl Wahlurnen im Hause ausgestellt sind. Am Bun- desratsrisch .st Kriegs minister v. Heeringen erschienen. Die zweite Beratung des Militäretats wird beim Kapitel Gouverneure, Kommandanten, Platzmajore" fortgesetzt. Kriegsminister v. Heertngen: Der Beschluß der Kom­mission, die Kommandanten von Karlsruhe und Darmsladt zu streichen, greift in bestehende Staatsvertiüge ein. Preußen muß noch mit den beteiligten Staaten zunächst Ver­handlungen pflegen. Dazu bitte ich ihm Gelegenheit zu geben und den Antrag jür dieses Jahr noch obzulehnen. Hessischer Bundesratsbeoollmächttgter Frhr. v. Biegeleben: Durch die Umwandlung des Kommissioneantrages, die Kommandantur in Darmstadt nicht zu streichen, sondern in eine andere Form umzugestalten, wird ein Verstoß gegen die bestehende Konvention vermieden. Badischer Ministerial­direktor Dr. Nieser: Aus staatsrechtlichen Bedenken bitte ich dem Kommissionsbrschluß nicht beizutreten. Abgeordn. Schöpsiin (Soz.): An den unbefestigten Plätzen sind Kommandanturen sicherlich überflüssig. Ich beantrage auch, die Kommandantur in Königstrin zu streichen. Kriegsmin. von Heerin gen: Uns binden die Beiträge Baden und Hessen gegenüber. Abg. Fehrenbach (Ztc.): Dis staats­rechtlichen Verpflichtungen Baden und H jsm gegenüber bestehen zweifellos. Ich werde bis zur d.mcn Lesung einen Bekmitrlrmgsvorschlag machen, der allen Wünschen Rechnung trägt und wonach die Kommandanturen mit inaktiven Offi­zieren und zwar in Karlsruhe und Darmsladt mit solchen mit dem Range eines Regimentskommandeurs und in Dresden und Stuttgart mit dem Range eines Brigadekommandeurs besetzt werden. Das würde pro Platz nur 3000 ^ kosten. Abg. Blankenhorn (na?.): Wir stimmen dem Vorschlag des Abg. Fehrenbach zu. Abg. o. Liebert (Rp.): Die Kommandantur in Dresden ist dringend notwendig. Die Garnison ist zu groß und zu wichtig. Ich bitte, diese Stelle tm Hauptamts beizubehalten. Abg. NosKe (Soz): Der Reichstag muß Rückgrat zeigen und der Bundesrat den Willen haben, wirklich Sparsamkeit zu üben. Verbriefte Rechte liegen nicht vor. Für die Sch'agfsrtigkeit des Heeres haben diese Stellen gar keine Bedeutung. Frhr. v. Biege­leben: Es sind tatsächlich hohe staatsrechtliche Bedenken vorhanden, die nicht für eine Bagatelle zu halten sind. Erzberger (Z,): Die heutigen Kämpfe um die Komman­danturen waren symptomatisch. Alle Parteien haben Ab­striche schon unternommen und heute, wo dieser Versuch, 100000 Mark zu sparen, verwirklicht werden soll, kommt man uns mit staatsrechtlichen Bedenken. Meines Erachtens sind noch lange nicht alle überflüssigen Kommandanturen ge­strichen. Ein großer Teil meiner Freunde tritt auch für die Streichung des Königsteinpostens ein. Kriegsmtnister von Heertngen: Es kann kein Zwefel sein, daß Bedenken von Hessen und Baden zu Recht bestehen. Auf Königstein lagert viel Material, wozu eine besondere Verwaltungsstelle nötig ist. Becke r-Hessen (bei keiner Partei): Der Reichs- tag hat allen Anlaß, darauf zu achten, daß die Bundes­staaten Vertragstreue Hallen. Fehrenbach (Z.): Wenn wir unsere bundesstaatlichen Interessen, die in der Militär­konvention sestgelegt sind, sichern, sichern wir damit auch die In- reressen des Reichs. Wmtt. Generalmajor o. Grävenitz: Die Kommandantur Stuttgart hat erhebliche militärische Bedeutung, namentlich im Mobilmachungsfall. Sächsischer Generalmajor Freiherr Leuckhardt von Weißdorsf: Die Abschaffung der Kommandanturen in Dresden und Königstetn würde die Mobilisation erheblich erschweren. Gans Edler Herr zu Putlitz (Kons.): Die staatsrechtlichen Bedenken sind nicht von der Hand zu weisen. Wir sind daher für die Etat­position Schöpflin (Soz ): In Baden und Hessen glaubt kein Mensch an die Notwendigkeit der Beibehaltung dieser Posten. Erzbergex (Z): Weder die Stuttgarter noch die Karlsruher Kommandantur ist durch die Konvention garan­tiert. Die Reichsfreudigkeit leidet nicht unter der Streich­

ung. Liesching (F.B.): Es wäre eine Unklugheit, wenn die Heeresverwaltung nicht mit diesen Abstrichen einverstanden wäre. Der sozialdemokratische Antrag auf Streichung der Kommandantur in Königstein wird angenommen, ebenso die Anträge der Budgetkommission, die Kommandanturen von Karlsruhe, Darmstadl, Dresden und Stuttgart als am 1. OKI. 1913 in Wegfall kommend zu bezeichnen. Damit ist der Militäretat erledigt. Darauf wird der Etat des Reichsmilitärgerichts ohne Debatte erledigt. Nach kurzer Debatte wird dann der Etat des Rechnungshofes erledigt.

(Schluß folgt.)

Vom Landtag.

r Stuttgart, 24 April. In der heute fortgesetzten Beratung des Iustizetals erwiderte zunächst Iustizminister v. Schmidlin in längeren Ausführungen auf die von verschiedenen Rednern in der letzten Sitzung zur Sprache gebrachten Frage der Rechtspflege. Dabei machte der Mi­nister interessante Mitteilungen über die Wirkung des be­dingten Begnadigungsrechts auf Grund von Erhebungen des Justizministeriums. Darnach sind von Verurteilten, die des bedingten Begnadigungsrechts nicht teilhaftig geworden sind, 40,42 °/g rückfällig geworden, während von bedingten Begnadigten nur 27,66 °/g rückfällig geworden sind. Nach den neuesten Erhebungen hat sich allerdings der Prozentsatz der Rückfälligkeit aus 33 erhöht. Die Verfügung, die be­dingte Begnadigung zu einer regelmäßigen und ständigen Einrichtung nicht nur gegenüber Jugendlichen, sondern auch gegenüber Erwachsenen zu machen, hat sich erfreulicherweise bewährt. Weiter teilte der Minister mit, daß von der Re­gierung ein Gesetzentwurf über die Regelung Äs Mirführens von Schußwaffen ausgearbeitet worden sei. Die vom Abg. Eisele angeregte Frage der Revision des Polizei-Strafge­setzes sei ausschließlich eine Angelegenheit des Ministeriums des Innern. Gegenüber dem vom Abg. Mattuta 1 erhobenen Borwurf der Klassenjustiz bemerkte der Minister, daß in einer außerordentlich großen Zahl von Fällen, in denen es sich um Terrorismus nicht bloß bei Streiks, sondern auch bei kleinen Verhältnissen handelte, Arbeiter sehr milde abgeurteilt worden seien. Es liege ein System der organisierten sozialdemokratischen Arbeiter darin, ihre Macht in brutaler Weise zu zeigen und von dieser Macht kimn sittlich verwerflichen Gebrauch zu machen. Der Minister ging dann ausführlich auf den Fall Thalheimer ein und glaubte nach dem Dargelegien den Beweis dafür geliefert zu haben, daß der wiirlt. Richterstcmd auch gegen­über den neuen sozialdemokratischen Angriffen intakt dastehe. Der Abg. Haußmann (B.) sprach sich bezüglich der Schaffung neuer Richterstellen nur für Erwägung nicht für Berücksichtigung aus; er wandte sich gegen ein Spezia­listentum bei der Staatsanwaltschaft und trat für die technisch-wirtschaftliche Ausbildung der Referendare, für eine humane Durchführung der Gerichtsverhandlungen und für eine Aenderung der Bezüge der Anwälte ein. Dieser Redner, wie auch der Abg. Körner (BK.) polemisierten scharf gegen die Sozialdemokratie, insbesondere wegen des von dieser Seite erhobenen Vorwmsscher Klassen­justiz. Der Abg. Körner bezeichnete es"ms bedauerlich, daß Staatsanwaltschaft und Rechtspflege bei Verspottung christlicher Einrichtungen durch bestimmte Witzblätter und bei Ausschreitungen von Fastnachtszeitungen zu versagen scheinen. Da noch mehrere Redner zum Wort gemeldet waren, wurde abgebrochen. Nächste Sitzung Freitag 9 Uhr.

Tages-Reuigkeiterr.

Au- Vtadt Md Amt.

Nagold, 25. April 1913.

* Eisenbahnsache. Die Abgeordneten der an der Bahnlinie Stuttgart-Horb-Immendingen liegenden Bezirke hatten bei der Generaldirektion der Siaatseisenbahnen be­antragt, die Eilzüge 277 und 278 auch fernerhin als solche zu führen, und auf ihre Umwandlung in Schnellzüge zu verzichten. Die Geneialdirektion antwortete, der Zuschlag decke nicht einmal den Mehraufwand, den die Verwaltung infolge der Verbesserung der Züge habe. Sie könne aus die Umwandlung der Eilzüge in Schnellzüge nicht verzichten.

r Sind Ansländer wehrbeitragspslichtig? Die Frage, ob den Wehrbetirag auch Ausländer zu zahlen haben, wird gegenwärtig viel diskutiert. Sie ist zu bejahen. Bei­tragspflichtig sind nämlich Angehörige außerdeutscher Staaten, die sich im Deutschen Reiche dauernd des Erwerbs wegen aushallen. Also Gewerbetreibende, die innerhalb der Reichs­grenzen ständig eine gewerbliche Niederlassung haben, sind wehrbeitragspslichtig, und zwar mit ihrem gesamten Ver­mögen mit Ausnahme des ausländischen Grund- und Be­

triebsvermögens. Unter dem gesamten Vermögen versteht der Gesetzentwurf das Grundvermögen, d. h. Grundstücke einschließlich des Zubehörs, sodann das Betriebsvermögen, d. h. das dem Betriebe der Land- und°Forstwirtschaft, des Bergbaus oder eines Gewerbes dienende Vermögen, und endlich das Kapitalvermögen, d. h. das gesamte sonstige Vermögen, das nicht Grund- und Betriebsvermögen ist. Ferner sind sämtliche Ausländer, die sich nicht dauernd des Erwerbs wegen im Deutschen Reiche aufhalten, wehrbeitrags- pflichlig, mit ihrem inländischen Grundvermögen und inlän­dischen Betriebsvermögen. Für diese Kategorie fällt die Wehrbeiiragspslicht aus dem Kapitalvermögen weg. Die Angehörigen fremder Staaten von der Wehrbeitragspflicht wegen des vaterländischen Zweckes, der Abgabe sreizulaflen, erscheint ebensowenig angezeigt, wie die Freilassung der heimatlosen Personen aus diesem Grunde gerechtfertigt wäre. Die Heimatlosen haben aber die gleiche Beitragspslicht wie die Angehörigen des Deutschen Reiches, sie steuern aus dem gesamten Vermögen im Inlande während die fremden Unter­tanen mit Rücksicht aus ihre Beziehungen zum Heimaistaat nur eine beschränkte Wehrbeitragspflichl haben.

r Der Kasseuverkehr der Ortssteuerämter. Die Ortssteuerämter haben bezüglich des Geldwesens neue Instruktionen erhalten. Danach sind zulässige Zahlungs­mittel die Reichsmünzen, ausgenommen Taler sowie Fünf- zigpsennigstücke der älteren Geprägeform mit der Wertan­gabe50 Pfennig", sodann die Reichskassenscheine zu 10 Mark und 5 Mark, die letzteren dann nicht, wenn sie ein früheres Datum als 31. Oktober 1904 tragen, ferner Bank­noten aus Mark lautend und zwar der Reichsbank und der früheren Preußischen Bank, mit ausnahme der 200 Mark-Noten der Preußischen Bank vom 1. Mai 1874, die längst zur Einlösung aufgerusen sind, der Württem- bergischen, Bayerischen, Sächsischen und Badischen Noten­banken. Die Reichsbanknoten lauten auf 1000 100 -6.

50 ^ und 20 -H, die der übrigen Banken auf 100 von der Sächsischen Bank sind auch noch Noten zu 500 im Umlauf. Endlich sind Zahlungsmittel bei den Orts- steuerämtern Zinsscheine (Coupons) von Reichs- und württ. Staa.sschuidverschreibungen (Obligationen) vom 14. Tage vor ihrem Fälligkeitstermin an. Es kann aber bei den Orlssteuerämtern mit Zinsscheinen nur bezahlt werden, da­gegen dürfen die Ortssteuerbeamten Zinsscheine nicht eintösen. Das besorgen nach wie vor die Kameralämter. Fremde Münzen oder Banknoten anzunehmen, ist den Ortssteuer­ämtern nicht gestattet. Abgenützte Münzen dürfen nicht wieder ausgegeben werden, beschädigte sind anzuhalten, ebenso außer Kurs gesetzte Münzen. Beschädigte Reichs­kassenscheine, zerissene, wieder zusammengeklebte, beschmutzte sind in Zahlung zu nehmen, wenn noch mehr als die Hälfte des ganzen Scheines vorgelegt wird. Beschädigte nicht mehr umlauffähige Banknoten sind nicht anzunehmen. Zins- scheine, an denen eine Ecke fehlt, oder die sonst wesentlich beschädigt sind, sind von der Annahme an Zahlungsstatt ausgeschlossen. Falsche Münzen, Scheine und Noten sind anzuhalten, der Name des Borlegenden ist protokollmäßig sestzulegen und das Protokoll mit den falschen Stücken sofort dem Amtsgericht oorzulegen.

* Am gestrigen Markttag ist einer älteren Frau ein größerer Geldbetrag abhanden gekommen

r Altensteig, 24. April. (Eine Himmelsleiter). Altenstetg ist um eine Sehenswürdigkeit reicher geworden. Bei den Hellesbergweganlagen wurde in letzter Zeit eine Treppenanlage fertiggestellt, die nahezu 400 Stufen zählt und vom Tale in gerader Linie zur Höhe führt. Ein Witz­bold hat ihr den NamenHimmelsleiter" gegeben und es ist nicht zu zweifeln, daß ihr dieser Name erhalten bleibt.

Lavde-nachrichtell.

Tagung des ev. Pfarrvereins. kp. Der eb. Pfarrverein für Württemberg, der 1086 Mitglieder zählt, hielt unter dem Vorsitz von Stadtpfarrer Traub-Stuttgart am 23. April seine stark besuchte Mitglieder­versammlung in Stuttgart ab. Dem Jahresbericht über die umfangreiche Arbeit des Bereinsansschusses und den Berichten über besondere Arbeitszweige des Verbands folgte ein ge­dankenreicher Vortrag von Stadtpfarrer F i n ck H-Eßlingen überBibel und Protestantismus". Im weiteren Verlaus wurde über die Schaffung einer Zentralbibltoihek neben den Dtözesanbibliotheken und die Errichtung eines Psarrtöchter- alumnats verhandelt. Zur Organistenstage faßte die Der- sammlung folgende Resolutton: 1. Die 23. Hauptversamm­lung des Ev. Pfarrvereins in Württemberg erkennt dankbar die Verdienste an, welche sich die evangelischen Organisten, sowie die Schule um die Pflege der kirchlichen Tonkunst erworben haben. 2. Sie spricht sich für die Gewährung