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Amts- und Anzeigeblatt für den Bezirk (Lalw

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Erscheint Dienstag, Donnerstag und SamStag. Di- EinrücknngSgebnhr beträgt im Bezirk und nächster Um­gebung S Pfg. die Zeile, sonst 12 Psg.

Dienstag, den 11. Mar? 1890.

LbannementSPreiS vierteljährlich in der Stadt X) Pfg. und 20 Pfg. TrLgerlohn, durch die Post bezogen Mk. 1. 1V, sonst in ganz Württemberg Mk. 1. 36.

Amtliche Bekanntmachungen.

Die Ortsvorsteher

werden zum Bericht in acht Tagen darüber veranlaßt, auf welchen den Gemeinden oder den Stiftungen ge­hörigen Gebäuden sich Blitzableiter befinden.

Calw, 8. März 1890.

K. Oberamt. Supper.

De« Ortsvorstehern

ehen demnächst die Brandschadens-Einzugsregister für as Kalenderjahr 1890 zur Aushändigung an die Gemeindepfleger und mit der Weisung zu, dafür Sorge zu tragen, daß die Umlage nach Abzug der gesetzlichen Gebühren hälftig auf 1. April, und hälf­tig auf 1. August d. I. an die Oberamtspflege Calw zur Ablieferung gelangt.

Calw, den 8. März 1890.

K. Oberamt.

Supper.

Die Gemeindebehörden

werden auf den Ministerialerlaß vom 24. Februar 1890, betreffend die in den Gemeinderegistraturen aufbewahrten Vermessungsgkten gegen Feuersgefahr, Amtsblatt Seite 52 zur genauen Nachachtung hingewiesen. Ueber das Geschehene ist bis 1. Juli d. I. Bericht zu erstatten.

Calw, 10. März 1890.

K. Oberamt. Supper.

Die Ortsvorsteher

werden angewiesen, binnen 5 Tagen an das Oberamt zu berichten, daß die Umlagekataster für die land­wirtschaftliche Berufsgenossenschaft dem Genossenschafts­vorstand nach Vollzug des durch Erlaß vom 18. Jan. d. I. erteilten Auftrags wieder vorgelegt sind. Wo dies nicht bereits geschehen sein sollte, sind die Umlagekataster an das Oberamt einzusenden.

Calw, den 8. März 1890.

K. Oberamt.

Amtm. Bertsch.

A« die K. evarrg. Pfarrämter.

Für die im laufenden Monat vorzunehmende Neuwahl der weltlichen Abgeordneten zur Diözesan- synode werden die mit Konsistorialerlaß vom 20. April 1855 (Amtsblatt I, Nr. 7) gegebenen Vorschriften in Betreff der Wahl und des dem Dekanatamt ein- zusendcnden Auszugs aus dem Sitzungsprotokoll zur Nachachtung ausdrücklich in Erinnerung gebracht. Calw, 10. März 1890.

K. ev. Detanatamt. Braun.

Bekanntmachung der K Zentralstelle für die Landwirtschaft- betreffend die Abhaltung von Unterrichtskursen im Hufbeschlag.

Um Schmieden die Vorbereitung zu der durch das Gesetz vom 28. April 1885, betreffend das Huf­beschlaggewerbe, vorgeschriebenen Prüfung behufs des Nachweises ihrer Befähigung zum Betrieb dieses Gewerbes zu ermöglichen, finden an den Lehrwerk­stätten für Hufschmiede in a. Heilbronn, b. Reut­lingen, o. Hall, ck. Ulm, und 6. Ravensburg dreimonatliche Unterrichtskurse im Hufbeschlag statt, s

welche am Donnerstag den 1. Mai 1890 ihren Anfang nehmen. Die Anmeldungen zur Aufnahme in einen dieser Kurse sind bis 2. April d. I. bei dem Oberamt, in dessen Bezirk sich die betreffende Lehrwerkstätte befindet, vor­schriftsmäßig einzureichen.

1) ein Geburtszeugnis;

2) der Nachweis der mit Erfolg bestandenen Lehr­zeit im Schmiedhandwerk und einer 2jährigen Thätigkeit als Schmiedgeselle, wobei der Bewerber schon im Hufbeschlagbeschäftigt gewesen sein muß; die Zeugnisse hierüber müssen von den betreffenden Meistern selbst aus­gestellt und von der Ortsbehörde beglaubigt sein;

3) wenn der Bewerber minderjährig ist, eine Ein­willigungserklärung des Vaters ooer Vormunds;

4) ein von der Gemeindehörde des Wohnsitzes des Bewerbers ausgestelltes Prädikatszeugnis, sowie eine Bescheinigung derselben darüber, daß dem Bewerber die erforderlichen Geldmittel zur Bestreitung seines Unterhalts während des Unterrichtskurses zu Gebot stehen werden;

5) eine von dem Bewerber, und wenn derselbe minderjährig ist, auch vom Vater oder Vor­mund Unterzeichnete Erklärung, durch welche die Verbindlichkeit übernommen wird, die der Staatskasse erwachsenen Kosten zu ersetzen, wenn von dem Schüler der Unterrichtskurs vor seiner Beendigung ohne Genehmigung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft ver­lassen oder durch eigenes Verschulden die Ent­fernung aus demselben veranlaßt oder die Prüfung binnen einer gesetzten Frist nicht er­standen wird (Z 4 Abs. 2 der Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom 11. Juni 1885).

Stuttgart, den 8. März 1890.

O w.

Jeuilleton.

Nach hartem Ningen.

Roman von L. Dostrmann.

1. Kapitel.

Glühend sandte die Sonne ihre Strahlen nieder. Die Lust war schwül und drückend und schlaff hingen die Blätter und Blüten. Die Landhäuser, welche in langer Front die Chaussee vor der Stadt begrenzten, lagen heute in tiefster Ruhe da und sahen mit den herabgelassenen Jalousien wie ausgestorben aus. Doch da, aus dem Garten der einen Villa erschallte plötzlich ein klägliches Geschrei und dazwischen tönte eine laute, scheltende Stimme. Gleich darauf wurden zwei Personen sichtbar. Ein alter Mann, augenscheinlich ein Diener, hatte einen bettelhaften Jungen erfaßt und zerrte ihn auf das eiserne Gitterthor des Gartens zu.

Warte, Du nichtsnutzige Zigeunerbrut! Sehe ich noch einmal Dein spitz­bübischer Gesicht hier wieder auftauchen, dann kommst Du mir nicht so leichten Kaufs davon!"

Inzwischen war die Straße erreicht und kaum fühlte der Knabe sich von den Händen seines Angreifers befreit, als er spornstreichs davonrannte und nach wenigen Minuten im nahen Walde verschwand.

Mit zornig funkelnden Augen schaute der Alte ihm nach, um sich dann wie­der dem Hause zuzuwenden, als in demselben Moment von der Veranda her ein junges Mädchen auf ihn zugeeilt kam.

Pfui, Heinrich, den Knaben zu schlagen! Das hätte ich von Dir nicht er­wartet !" rief sie, vor dem Alten stehen bleibend.

Es war eine schlanke, graziöse Gestalt, ein halbes Kind noch, mit einem schmalen, blaffen Gesicht, aus welchem die dunklen Augen in momentaner Entrüstung gleichsam hervorsprübten. Unter dem breiten Strohhut flatterten tiefschwarze Locken, wodurch die krankhafte Blässe deS Antlitzes noch stärker ausgeprägt ward.

Der Alte fuhr sich verlegen mit der Hand über seinen grauen Bart und deutete nach einem arg zerzausten Rosenbcet hinüber, um welches eine Menge abge­rissener Blüten zerstreut lagen.

Da schauen Sie, Fräulein Hella, was der Schlingel angerichtet hat. Was wird der Herr Regierungsrat sagen! Die schönsten Rosen im ganzen Garten hat der Spitzbube sich für sein Zerstörungswerk ausgesucht! Nichts kann man vor den gierigen Händen dieser Zigeuner bewahren, das Stehlen ist ihnen jawohl angeboren!"

Zigeuner?! Das war ein Zigeunerbube?" fragte das junge Mädchen erstaunt.

Nun freilich!" entgegnete der Alte grollend.Schon seit acht Tagen treibt sich das Gelichter hier hemm, und überall, wohin man blickt, tauchen ihre Galgen­gesichter auf. Eine ganze Bande bat ihr Lager dort hinter dem Walde aufgeschlagen."

O, das ist prächtig, da» muß ich sehen!" jubelte sie.,Die Zigeuner sind ein äußerst musikalisches Volk. In S. war während der letzten Wochen eine Zigeunerkapelle. Die hättest Du hören müssen! Selbst Papa war ganz entzückt von ihrem Spiel."

Um Gotte» willen, Fräulein Hella, Sie werden doch nicht im Emst daran denken, zu gehen?" rief er erschreckt, als das junge Mädchen sich bei den letzten Worten der Pforte zuwandte.Sie haben keine Ahnung von der Zudringlichkeit dieser Menschen!'

Mache Dir keine Sorgen, Heinrich," gab Helene zurück,ich will nur Margarethe aufsuchen, die im Holze ist."

Der Alte zuckte erschreckt zusammen und griff bestürzt nach seiner Stirn.

Fräulein Margarete im Walde?" stammelte er.

Aber schon hörte Helene ihn nicht mehr; lachend eilte sie fort.

Kopfschüttelnd blickte der alle Diener ihr nach. Helene war die jüngste Tochter seiner Herrschaft, de» Regierungsrats von Amheim, und deS Vaters besonderer Liebling, obgleich das junge Mädchen einen starren, trotzigen Charakter hatte. Von Jugend auf zart und schwächlich, hatten die um sie besorgten Eltern stets alle ihre eigensinnig geäußerten Wünsche erftillt und dies hatte auf da» exaltierte, leidenschaft-