Dung herbei, überläßt aber die Festsetzung der Löhne den örtlichen Verhandlungen. Die Arbeitnehmervertreter erklärten sich bereit, auf der Grundlage des Musters die örtlichen und die Bezicksverhandlungen zu führen, die Arbeitgeber erklärten, sie bedürften erst der Zustimmung ihres Gesamt- Vorstandes, würden diesem aber das Bertragsmuster empfehlen. Wenn die Arbeitgeber zustimmen, so sollen die örtlichen und die Bezirksverhandlungen am 19. April beendet fein. Bis dahin läuft der letzte Vertrag stillschweigend weiter.

r Berlin, 13. März. Die Wahl der Wahlmänner für den preußischen Landtag ist auf den 16. Mai, die Wahl der Abgeordneten auf den 3. Juni festgesetzt worden.

Hagen i. Wests., 13. März. Auf einem Ausflug, den heute nachmittag eine Mädchenklasse der hiesigen Volks­schule unternahm, ereignete sich ein schweres Bootsunglück. Beim Uebersetzsn über die Lenne kippte der Nachen um und 7 Mädchen fielen ins Wasser. Drei konnten gerertet werden, die vier anderen im Alter von 1314 Fahren ertranken.

r Kiel, 12. März. Heute fand die Probefahrt des MotorschiffesHagen" der Deutsch-Amerikanischen Petro- leumgesellschast statt. Dos Schiss wurde von der Germania­werft Krupp erbaut und stellt dos erste deutsche Ozeanschiff mit deutschen Oelmotoren deutschen Systems dar. Die Trag­fähigkeit des Schiffes beträgt 8350 Tonnen. An der Probe­fahrt nahm auch Prinz Heinrich von Preußen persönlich teil, der sich über zwei Stunden im Maschinenraum aufhielt und sich alle Details der Anlage erklären ließ.

Ausland.

r Rom, 12. März. DerOffervatore Romano" schreibt: Die Besserung in dem Befinden des Papstes hält an, sodaß man feine vollkommene Wiederherstellung für bevorstehend hält. Da indessen die Aerzte dem Past noch einige Ruhetage anempfohlen haben und da die Karwoche, während welcher die üblichen täglichen Empfänge gewöhnlich ausgesetzt werden, beoorsteht, werden diese Empfänge erst nach Ostern wieder ausgenommen werden.

r Christian»«, 13. März. In Sjaak (Gutbrands- d 4) sind in der letzten Nacht durch zwei Lawinen drei Bauernhöfe zerstört worden, wobei 16 Personen, da­runter 5 Kinder, um kamen.

r Odessa, 13. z. Der von Ntkolajew abgegan­gene PassagrerdampferIsmail" rannte in der Nähe von Otschakow auf einen durch Ets verdeckten Damm auf, er­hielt ein Leck und san k. Passagiere und Mannschaften wurden geredet.

r London, 13. März. Der Flottenetat für 1913/14 beläuft sich aus 46 309 300 Psd. Sterling gegen 45075400 Pfund Sterling des lausenden Jahres. Der Etat steht eine Vermehrung des Personalbestandes um 8500 Mann vor. Diese sollen bis zum März 1914 insgesamt 146 000 Offi­ziere und Mannschaften erreichen. Eine Summe von 2 052 400 Pfund Sterling wird angefordert für den Be­ginn des Baues der Schiffe des neuen Programms, das 5 Schlachtschiffe, 8 kleine Kreuzer, 16 Torpedobootszer­störer und eine Anzahl von Unterseebooten und Hitfsschiffen umfaßt.

r Madrid, 13. März. Ministerpräsident Romanones und Gemahlin empfingen gestern in ihrer Wohnung eine Abordnung von 35 Damen, die eine Kundgebung zur Frage des Katechismusunterrichts überreichten. Der Ministerpräsi­dent versicherte ihnen, es sei seine Absicht, die Frage des Religionsunterrichts im Einklang mit der Verfassung zu erledigen.

Der BalkanLrieg.

r Konstantmopel, 13. März. Gestern ist kein Kriegsbulletin veröffentlicht worden. Nach Prioatmeldungen dauern die Borpostenscharmützel bei Bulatr fort und ge­stalten sich seit Montag, seitdem die türkische Flotte sich beteiligt, lebhafter.

r Cetinje, 13. März. Die Vertreter der Großmächte unternahmen heute im Ministerium des Aeußern einen ge­meinsamen Schritt um zu verlangen, daß der gesamten Zivilbevölkerung von Skutari gestattet wird, die Stadt zu verlassen. Der Minister des Aeußern erklärte, er werde dieses Verlangen dem Ministerrat miltcilen und heute nach­mittag die Antwort bekannt geben.

r Cetinje, 13. März. Nach den an hiesiger amt­licher Stelle angelangten Nachrichten sind bei dem gestrigen Bombardement von San Giovanni di Medua durch den türkischen KreuzerHamidije" 4 griechische Transportschiffe schwer beschädigt worden. 2 von diesen 4 Dampfern, die Lebensrnittel für die Armee führten, gerieten durch das Auf­schlagen der Geschosse in Brand. Die ganze Ladung ist vernichtet. Die anderen Dampfer hatten Soldaten und Munition an Bord, doch war d e Ausschiffung bereits be­endet. Etwa zehn Personen sollen dem Bombardement zum Opfer gefallen sein.

Die Beschießung Adrianopels. Konstantiuopel, 13. März. Der Kommandant Adrianopels, Schukri Pascha, kündigte der Regierung an, daß der Widerstand wegen Proviant- und Munitionsmangel,

sowie infolge von Ueberschwemmungen und Krankheiten er­lahme. Er b tte dringend um Nachrichten über den Friedens - schluß. Falls er keine Antwort erhallen sollte, werde er spätestens am Donnerstag den Durchbruch versuchen, lehne aber jede Verantwortung für einen Mißerfolg ab.

Crnente Beschießung Durazzos durch de« Hamidje".

London, 13. März.Exchange Telegraph Company" meldet von 5 Uhr morgens, daß der türkische Kreuzer Hamidie" seine Beschießung von Durazzo wieder ausge­nommen hat. Unter der Bevölkerung brach eine Panik aus. * *

London, 13. März. Weil die Antwort der Balkan­staaten noch nicht eingetroffen ist, hat eine formelle Sitzung der Botschasterkonserenz nicht stattgesunden. Die meisten Botschafter erschienen indessen heute nachmittag auf dem Auswärtigen Amt. Die nächste Sitzung der Botschafter- konferenz wird wahrscheinlich am Samstag statifindcn.

Auswärtige Todesfälle.

Franz Ott, Bauer, Rottenburg: Karoline Göttler, geb. Bronner, 51 F, Rexingen.

Seit zwei Jahren litt ich an fast täglichem heftigen Nasenbluten, und die durch dieses fortwährende heftige Bluten hervorgerusenen an­deren Krankheiten wie Magenbeschwerden, Appetitlosigkeit, Kopfschmer­zen, allgemeine Schwäche rc. nahmen so überhand, daß ich fortwährend in ärztlicher Behandlung bleiben mußte. Nach Gebrauch des Lamscheider Stahlbrunnens ließ das Bluten sofort nach und hoben sich meine Kräfte zusehends.

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welche jetzt nach noch einer Kiste vollkommen erfolgt ist, worüber auch mein Arzt mit mir einig ist und dies anerkennt. Rehmen Sie den ergebensten Dank eines einfachen Menschen hiermit entgegen und seien Sie versichert, daß ich es nicht unterlassen werde, jeden meiner leiden­den Mitmenschen, wo und wie mir Gelegenheit geboten wird, auf Ihr vorzügliches Wasser aufmerksam zu machen." Ausführliche Mittei­lungen über Anwendungsgebiet. Kurerfolge. Bezug des Brunnens kosten­los durch: Lamscheider Stahlvrunnen, Boppard a. Rh. 8. 0. 197.

Briefkasten.

N. N. Das Los Nr. 52157 hat nicht gewonnen. Ein andermal mehr Glück, aber auch Namensangabe! Anonyme

Anfragen werden sonst nicht beantwortet. _

Mntmaßl. Wetter am Samstag «nd Sonntag.

Für Samstag und Sonntag ist zeitweilig tlübes, aber in der Hauptsache immer noch trockenes und mildes Wetter zu erwarten.

F»! ote Rrüairttoo vrrantworrliL Karl Paar Drucku. der G. W. Zaistrichen Bu-vdruckrret (Emil Zaiseri Nagold

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vorm. 9^2 Uhr, auf der ForstamtL- kanzlei: Durchforstungsholz aus Staatswald Döbele, Abt. Mar- quardtswald, Längenharvt, Abt. Salzbrunnen. Weiherhalde, Kernen- holz, Abt. Mit:!. Kernenholz, Sattel­acker, Abt. Reute, Ob. Schlicht, Ob. Finstersteigle,!

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zur Abgabe der Kaprtalsteuer- erklärungerr für das Steuerjahr 1913.

In Gemäßheit von Art. 11 Abs. 2 des Gesetzes vom 8. August 1903, betreffend die Kapitalsteuer (Reg.Bl. S. 313), werden alle Steuer­pflichtigen (natürliche Personen, rechtsfähige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, rechtsfähige Stiftungen und Vereine, die Gesell­schaften mit beschränkter Haftung, die rechtsfähigen Erwerbs- und Wirt- fchastsgenossenschasten, sowie die Personenvereine von nicht geschloffener Mitgliederzahl), welche einen steuerbaren Ertrag aus Kapitalen und Renten beziehen, aufgefordert,

spätestens bis 8. April d. I.,

jedoch nicht vor dem I. April, eine Steueret Klärung abzugeben. Die Steuerpflichtigen, welche ein Formular zur Steuererklärung nicht zu­gesandt erhalten, können die kostenfreie Aussolge eines solchen bei dem Kameralamt oder bei dem Aufnahmebeamten für die Kapitalsteuer (dem Octsoorsteher oder der Gemeindebehörde für die Einkommensteuer) verlangen.

Für steuerpflichtige Personen, welche unter elterlicher Gewalt oder unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen, sowie für die steuerpflichtigen juristischen Personen jeder Art und die steuerpflichtigen Personenvereine von nicht geschlossener Mitgliederzahl sind die Steuerelkläiungen nach Art. 13 des Gesetzes von deren Vertretern abzugeben. An Stelle des im Konkurs befindlichen Gemeinschuldners hat in Ansehung der Konkurs­masse der Konkursverwalter die Steuererklärung abzugeben. Die Vertreter sind für die Richtigkeit ihrer Steuererklärungen und für die Entrichtung der Steuer verantwortlich. Personen, welche infolge von Abwesenheit oder Krankheit nicht imstande sind, die Steuererklärungen selbst abzugeben, können hiezu Bevollmächtigte bestellen. Die Bevollmächtigten haben sich den Steuerbehörden gegenüber durch eine in Urschrift oder beglaubigter Abschrift zu den Akten des Kameralamts zu gebende Bollmachts- urkunde auszuweisen. Die Abgabe der Steuererklärungen seitens eines von mehreren Vertretern befreit die übrigen Verpflichteten von ihrer Ver­bindlichkeit zur Abgabe der Steuererklärung.

Die Steuererklärung ist schriftlich nach dem vorgeschriebenen Formular oder zu Protokoll abzugeben. Zur schriftlichen Form ist erforderlich, daß die Erklärung von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrist unterzeichnet wird, und zwar von Bevollmächtigten mit einem ihr Boll- machtsoerhältnis andeutenden Zusatz. Die Abgabe der Steuererklärung hat am Sitz des Kameralamts bei diesem, im übrigen nach freier Wahl entweder bei dem Ausnahmebeamten für die Kapitalsteuer oder bei dem Kameralamt zu erfolgen. Soweit hienach gestattet ist, die Steuererklärung bei dem Aufnahmebeamten abzugeben, hat der letztere eine verschlossen abgegebene schriftliche Steuererklärung uneröffnet dem Kameralamt vorzulegen, wenn sich der Name des Steuerpflichtigen auf der Außenseite des Umschlags angegeben findct, auch daselbst die Schrift ausdrücklich als Steuererklärung bezeichnet ist.

Wenn der Steuerpflichtige zugleich eine Steuere: Klärung für die Einschätzung zur Einkommensteuer gemäß Art. 38 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes abzugeben hat, so ist die Kapitalsteuererklärung an demselben Ort wie die Einkommens! uererklärung abzugebcn.

Wegen Steuergefährdung wird nach Art. 23 des Gesetzes mit der Geldstrafe des sieben- bis zehnfachen Betrags der gefährdeten Steuer bestraft, wer wissentlich in der Steuererklärung oder bei Beantwortung der im Steueranfnahme- oder Beschwerdeverfayren von der zuständigen Behörde gestellten bestimmten Fragen über den der Besteuerung unter­liegenden Ertrag aus seinen Kapitalen und Renten oder aus Kapitalen und Renten des von ihm zu vertretenden Steuerpsl.chtigen unrichtige oder unvollständige tatsächliche Angaben macht, welche geeignet sind, zur Verkürzung der Steuer zu führen, oder wer wissentlich durch gänzliche Unterlassung einer Steuererklärung oder Erstattung einer unwahren Fehl­anzeige einen solchen Ertrag, welchen er nach den Vorschriften des Ge­setzes anzugeken verpflichtet ist, ganz verschweigt.

Als gefährdet gilt die Steuer je für das betreffende Steuerjahr, wofern sich nicht aus Art. 15 Abs. 4 des Gesetzes die Berechnung der Steuer auf eine kürzere Zeit ergibt.

Die Steuergefährdung ist im Falle unvollständiger oder unrichtiger Steuererklärung mit Abgabe der schriftlichen oder mündlichen Erklärung bei der betreffenden amtlichen Stelle, bei gänzlicher Unterlassung der Anzeige aber mit Ablauf des Steuerjohres vollendet.

Bon Jahr zu Jahr wiederkehrende Umichügkeiten oder Unterlass­ungen der Steuererklärungen einer Person bilden eine fortgesetzte Steuer- gesährdung, ohne Unterschied der Zeitenlsernung, auf welche sie sich zurück­erstrecken. Doch ist das Strafverfahren nicht über 10 Jahre rückwärts, von dem Zeitpunkt der Vollendung der letzten, zum Tatbestand der fort­gesetzten Steuergefährdung gehörigen Tätigkeit an gerechnet, zu erstrecken.

Hinsichtlich der Teilnahme an der strafbaren Handlung und der Begünstigung kommen die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs mit der Maßgabe zur Anwendung, daß die Beihilfe und die Begünstigung auch dann strafbar sind, wenn auf seilen des Täters nur eke Uebertretung vorliegt. Für die von einem Bevollmächtigten verwirkte Geldstrafe haftet der Auftraggeber.

Die Verfehlung ist straffrei zu lassen, wenn von dem Steuer­pflichtigen oder seinem verantwortlichen Vertreter oder Bevollmächtigten, bevor eine Anzeige der Verfehlung bei der Behörde gemacht wurde oder ein strafrechtliches Einschreiten erfolgte, die unteilassene oder zu nieder abgegebene Steuererklärung bei einer mit der Anwendung dieses Ge­setzes oder des Einkommensteuergrsetzes befaßten Behörde nachgetragen oder berichtigt und hiedu ch die Nachsorderung der sämtlichen nicht ver­jährten Steuerbeträge ermöglicht wird.

Sind - die Verfehlung mehrere Personen verantwortlich, jo befreit eine Richtigstellung von seiten einer dieser Personen die übrigen von ihrer Verantwortung. Ebenso ist im Falle einer entsprechenden Richtigstellung von seilen des Steuerpflichtigen die dem Bevollmächtigten desselben zur Last fallende Verfehlung straffrei zu lassen.

Diejenigen, welche der Vorschrift des Artikels 11 Absatz 4 bezw. Art. 15 Abs. 5 des Gesetzes zuwider ungeachtet nochmaliger, gegen Empfangsbescheinigung zuzustellender Mahnung eine Steuererklärung oder Fehlanzeige nicht rechtzeitig abgeden, ferner die Vertreter der in Art. 7 des Gesetzes bezeichneten Kassen. Anstalten, Gesellschaften und Vereine, welche die ihnen nach Art. 11 Abs. 4 bezw. Art. 15 Abs. 5 und nach Art. 12 Abs. 4 des Gesetzes obliegenden Verpflichtungen un­geachtet nochmaliger, gegen Empfangsbescheinigung zuzustellender Mahn­ung nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllen, unterliegen der Be­strafung nach Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes.

Altenfteig, den 12. März 1913.

K Kameralmnt.