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AM- M AiM-Dlt für Kn WnMs-KkD NWld.

Fernsprecher Nr. 29.

87. Jahrgang.

Fernsprecher Nr. 29.

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Beilagen: Plauderstübchen, Jllustr. SonntagsblaU und

Schwül». Landwitt.

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Menstag, dev 11. März

ISIS

Amtliches.

Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Land­wirtschaft, betreffend die Abhaltung von Unterrichts­kursen im Hufbeschlag.

Um Schmieden die Vorbereitung zu der durch das Gesetz oom 28. April 1885, betreffend das Hufbeschlaggewerbe, vorgeschriebenen Prüfung behufs des Nachweises ihrer Be­fähigung zum Betrieb dieses Gewerbes zu ermöglichen, finden an den LehrwerksMen für Hufschmiede in a) Hall, k) Heilbronn, e) Reutlingen, ci) Ravensburg und o) Ulm a. .D

dreimonatige Unterichiskurse statt, welche am

Freitag, den S. Mai ds. Js.

ihren Anfang nehmen.

Die Anmeldungen zur Ausnahme in einen dieser Kurse find bis 1. April ds. Js. bei dem K Oberamt, in dessen Bezirk sich die betreffende Lehrwerkstätte befindet, vorschriftsmäßig einzureichen.

Dem Zulassungsgesuch sind in Form urkundlicher Be­lege anzuschließen:

1. ein Geburtszeugnis:

2. die urkundlichen Belege über die Erstehung der Gesel­lenprüfung im Schmiedehandweik und die Zurücklegung einer dreijährigen Gesellenzeit, wobei der Bewerber schon im Hufbeschlag beschäftigt gewesen sein muß. Bewerber, die vor dem 1. April 1884 geboren sind, haben anstatt der Erstehung der Gesellenprüfung wenigstens die Zu- rücklegung einer zweijährigen erfolgreichen Lehrzeit im SLmledehandrverk oder den Besitz der Befugnis zur Anl.itung von Lehrlingen in diesem Handwerk nachzu­weisen:

3. wenn der Bewerber minderjährig ist, die Einwilligungs­erklärung des gesetzlichen Vertreters;

4. ein von der Gemeindebehörde des Wohnsitzes des Be­werbers ausgestelltes Leumundszeugnis, sowie eine Be­scheinigung derselben darüber, daß dem Bewerber die erforderlichen Geldmittel zur Bestreitung seines Unterhalts während des Unlerrichiskurses zu Gebot stehen werden;

5. eine von dem Bewerber, und wenn derselbe minderjährig ist, auch von seinem gesetzlichen Vertreter oder Vormund, Unterzeichnete Erklärung, durch welche die Verbindlichkeit übernommen wird, die der Staatskasse erwachsenen Unterrichtskosten zu ersetzen, wenn von dem Schüler der Unterrichtskurs vor seiner Beend gung ohne Genehmi­gung der Zentralstelle für die Landwirtschaft verlassen oder durch sein Verschulden die Entfernung aus dem­selben veranlaßt oder die Prüfung binnen einer gesetzten Frist nicht erstanden wird (§ 4 Abs. 2 der Verfügung des K. Ministeriums des Innern oom 29. Avril 1912.) Da erfahrungsgemäß der Zudrang zu den Lehrkurssn.

welche im Winter abgehalten werden, ein sehr starker ist,

so daß stets Zulassungsgesuche zurückgewiesen werden müssen, empfiehlt es sich für alle diejenigen, welche in nächster Zeit an einem Kurs sich beteiligen wollen, sich zu den im Mai ds. Js. stattfindenden Unterricho-Kursen anzumelden.

Stuttgart, den 1. März 1913. I. B.: Krais.

A. tzberanit Wagokd.

Die Schultheißenämter

werden veranlaßt, spätestens bis 1. k. Mts. zu berichten, ob die Ausstände vom Rechnungsjahr 1S11/LS vollständig eingegangen sind, verneinendenfalls, welche Beträge noch im Rückstand sich befinden.

Den 10. März I9l3._ Kommerell.

Die Ortsbehörden

wollen dafür sorgen, daß die Erftpfangsbescheinigungen über diejenigen Familienunterstützungen einberufener Mannschaften, welche von der Gemeindepslege vorschuß­weise bezahlt, aber noch nicht wieder ersetzt worden sind, sofort der Oberamtspflege übergeben werden.

Den 10. März 1913. Kommerell.

Die Herren Gemeindepfieger werden angewiesen, sämtliche im Rechnungsjahr 1912 und früher vorschußweise gezahlten Marfchgebührniffe, die noch nicht verrechnet sind, bis spätestens Ende März 1913 auf dem vorgeschriebenen Weg zur Verrechnung zu bringen.

Den 10. März 1913. Kommerell.

Bekanntmachung betr. Beiträge der Amtskörperschaft zur Erwerbung von Farren.

Nach dem Beschluß der Amteversammlung oom 3. April 1909 werden den Gemeinden und Farrenhaltern zur Er­werbung von Farren 12°/g de^ Anschaffungskofte« Kaufpreis einschließlich Trinkgeld und Transportkosten als Korporationsbeitrag gewährt unter der Bedingung, daß die Farren nachweislich Original- oder Vollblnt- Simmentaler-Farren sind, Zulafsnngsscheine erster Klaffe erhalten haben und mindestens zwei Jahre im Bezirk als Zuchtfarren verwendet werden. Bei früherer, nicht nachweislich notwendig gewordener Abschaffung muß ein der Zeit der Nichtverwendung des Farrens im Bezirk entsprechender Teil des Beitrags zurückbezahlt werden, wozu sich die Empfänger des Beitrags und zwar die Prival- farrenhalter unter Stellung eines Bürgen zu verpflichten haben.

Etwaige Gesuche um Gewährung von Beiträgen wollen mit den erforderlichen Nachweisen und der Psrpflichtungs- urkunde vorgelegt werden.

Den 10. März 1913. Kommerell.

Deutscher Reichstag.

Berlin, 9. März. Das Etatsnotgesetz, das gestern zur dritten Lesung stand, wurde nach unwesentlicher Debatte bewilligt.

der MW HW «m Zmim.

Herr Sandoe Glaucz, der Filialleiter der Austro-Orien- talischen Gesellschaft in Ianina berichtet aus der belagerten Festung spannende Erlebnisse imNeuen Wiener Tagblatt". Er ist der Ueberzeugung, daß Ianina, bezw. das von den Griechen belagerte Fort Bisani in absehbarer Zeit nicht fallen wird?)Die türkischen Soldaten, die so erzählt Herr Glaucz mit der altgerühmten Bravour kämpsen, beher­bergen in den Forts noch für geraume Zeit Proviant. Der Zivilbevölkerung geht es allerdings schlechter. Manche Be­wohner haben sich bei Ausbruch des Krieges mit Nahrungs­oorräten vorgesehen; wer dies aber aus So glofigkeit oder Armut nicht getan, war schon vor Monatsfrist nur noch auf die Hilfsbereitschaft seiner Nachbarn angewiesen. Am 22. Januar richtete beispielsweise der Direktor einer großen Bereinigung an mich die schriftliche Bitte, ich möchte ihm sechs Oka Mehl überlassen! Die Lebensmittelteuerung nimmt täglich zu. So stieg Weizenmehl in kurzer Zeit von 3 aus 6 Piaster für jedes Oka. (Ein Oka ist beiläufig 1.2 Kilo­gramm, ein Piaster 20 Heller.) Als der Weizenvorrat gänz­lich zur Neige gegangen war, wurde grobkörniges Mehl "us Mais und Hafer bereitet, und selbst die minderen Qualitäten wurden Ende Januar schon mit 5 Piaster per Qka bezahlt. Ganz horrend ist der Pieis für Zucker in Ae Höhe gegangen; man bezahlte für das Oka rund 35 B-aster. das sind 7 K. Es hätten aus Prevesa 3000 Sack

L dieser Artikel wurde inzwischen von den Ereignissen (Ei »ahme der Festung) Überholt. D. R.

Mehl nach Ianina kommen sollen, doch unterblieb dies auf Einspruch des dortigen Bürgermeisters. Nur von Santi Quaranta holte man 300 Sack Mehl. Auch andere Be­darfsartikel, wie Heizmaterial, stiegen enorm im Preise; Holzkohle von 18 bis 20 Para per Oka auf 3 Piaster, Holz von 3 auf16 Para usw. Was es noch irgendwie an Vorräten gab, wurde durch die Militärbehörden ausgekaust.

In Ianina lagen im Dezember etwa 35000 Mann türkischer Truppen unter dem Oberbefehl des Festangs- kommandaten Vehib-Bei. Sein Bruder Effad-Pascha ist neben ihm Truppenkommandant und leitet den Feldkrieg. Beide Befehlshaber sind verhältnismäßig jung, sie stehen an der Schwelle der Vierziger und sind Militärs von groß­artiger und erprobter Bravour. Die ganze Ianina vorge­lagerte Befestigungslinie beträgt ungefähr 30 Klm. Die Linie, auf der faktisch gekämpft wird, dürfte aber nicht länger als 2 Klm. sein. Vom 20. bis zum 22. Januar fand der Angriff der griechischen Armee auf das Fort von Bisani statt, der aber, wie bekannt, zurückgeschlagen wurde. Nach­her verloren die Türken freilich einen strategisch sehr wicht­igen Hügel vor den Befestigungslinien. Die Anhöhe war schon eintgemale abwechselnd in die Hände der Griechen gefallen und von den Türken wieder erobert worden; jetzt gelang den Griechen neuerlich die Einnahme. Einmal, als der Hügel von den Türken geräumt worden war, erklärte einer ihrer Generale Dschawid-Pascha bündig, die Anhöhe müsse wieder genommen werden. Mit einer Pistole in der Hand stellte er sich an die Spitze seiner Truppen und stürmte gegen die Anhöhe. Unter den ersten Todesopfern dieses blutigen Wagnisses befand sich aber Dschawid-Pascha

In der Einzelberatung des Kolonialetats steht Krätzig (Soz.) der kolonialen Baumwollkultur skeptisch gegenüber, da der deutsche Bedarf durch unsere Kolonie» nie ganz gedeckt werden könne.

Schiffer-Borken (Z.) ist entgegengesetzter Ansicht, da für Baumwollkulturen mehrere Gebiete in den Kolonie» vorhanden find.

Dr. Paasche (natl.) wünscht in der Baumwollkultur Unabhängigkeit von der amerikanischen Spekulation.

Staatssekretär Dr. Solf erklärt: Auch andere Staate« rüsten in dieser Frage gegen Amerika. Das ist eine große Kulturarbeit, die wir aber leisten müssen.

Böhlendorff (Kons.) tritt für größere Förderung der Baumwollkultur ein. Die gleiche Ansicht äußerte Gothei« (f. Bp.), der bessere Verkehrswege verlangt, um den Anbau der Baumwolle zu fördern. Nach weiteren kurzen Bemerk­ungen schließt die Besprechung und der Etat wird genehmigt.

Es folgt der Etat für Kamerun, der nach kurzer Be­sprechung den Beschlüssen der Kommission gemäß erledigt wird.

Der Etat für Togo wird ohne Erörterung genehmigt. Es folgt der Etat für Südwestafrika. Die Resolution der Kommission, im nächsten Etat die Stärke der Schutztruppe zu verringern, wird angenommen. Der Etat wird nach den Kommissionsbeschlüssen angenommen, ebenso der Etat für Neuguinea und für Samoa. Der Etat für Kiautschou wird im ganzen angenommen.

Hierauf vertagt sich das Haus auf Mittwoch, 2. April.

Tages-Neuigteile«.

Au« Stadt imd Amt.

Nagold. 11. März ISIS.

Gewerbebank Nagold e. G. m. b. H. Unter dem Vorsitze des Herrn Landtagsabgeordneten Schaible fand am Sonntag die 48. ordentliche Generalversammlung dieser Bank statt. Nach den üblichen begrüßenden und einleiten­den Worten gab der Vorsitzende die Tagesordnung, sowie den Bericht und den Gewinnoerteilungsplan des Vorstandes bekannt, wonach neben reichlichen Zuweisungen zu den Re­serven, und Abschreibungen am Bankgebäude und am Mo­biliar, noch eine Dividende von 5 o/g zur Verteilung oorge- sch'agen wurde. Der Aussichtsratsvorsitzcnde, Herr Rechts­anwalt Knödel, der hierauf das Wort nahm, erklärte sich namens des Aufsichtsrates mit diesem Vorschläge einver­standen und berichtete weiter, daß die Geschäftsführung sich tn bester Ordnung befinde. Hierauf erstattete Herr Kassier Bernhardt der Versammlung über die Geschäftstätigkett im Jahre 1912 einen ausführlichen Berwaltungsbericht, dem u. a. zu entnehmen war, daß trotz der bedenklichen politi­schen Lage, die bereits im Jahre 1911 das Geschäftsleben beeinträchtigte, die Bank Gelegenheit zu lebhafter Geschäfts­tätigkeit hatte. Als bemerkenswert bezeichnte er. daß am hiesigen Platze im Berichtsjahr das Baugewerbe und die damit zusammenhängenden Branchen recht gut beschäftigt

selbst, und seither führt der Hügrl den NamenKanli- Töpe", das ist derblutige Hügel".

Unter den 35 000 Mann in Ianina waren 10000 Anatolier, die glänzende und wirklich bewundernswürdige Kerntruppe. Dazu kamen etwa 15000 Redifs, auch sehr brave Leute, und dann 12 OM Albanesen. Der unterdessen in Konstantinopel plötzlich erfolgte politische Umschwung aber hatte zur Folge, daß die Albanesen die türkische Besatzung in Hellen Scharen verließen.

Ich kann nicht umhin, auch der bei so vielen Gelegen­heiten bewährten, wirklich glänzenden Tapferkeit der griech­ischen Truppen Erwähnung zu tun. Ihre Stürme auf de« blutigen Hügel waren außerordentliche Leistungen. Aber wie gesagt, die Türken bewiesen hier vollkommen ihre alte» militärischen Tugenden. Und auch ihre alte große Mensch, lichkeit. Die Behandlung, die sie den griechischen Ge­fangenen angedeihen ließen, war wirklich human. Nach privaten Schätzungen betrug die türkische Verlustziffer bis Ende Januar an Toten und Verwundeten etwa 8000 Mann. Bon gesunkenem Mut ist bei ihnen keine Rede. Nahib- Bei erklärte, selbst wenn man in Konstantinopel Frieden schließen würde, unerbittlich weiter zu Kämpfen.Wir er­geben uns nicht", war sein stetiges Wort.

Schwäbische Gedenktage.

In der Nacht vom 7/8. März 1849 brannten i« Güglingen OA. Brackenheim 144 Gebäude ab, am 24 25. April 1850 nochmals 33.

Am 9. März 1805 wurde in Friedrichshasen gebcre«