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Fernsprecher Nr. 29.
87. Jahrgang.
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Beilagen: Plauderstllbcheu, Illustr. Souutagsblatt und
Schwäb. Landwirt.
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Donnerstag, dm 6. März
1813
NrMches.
Wekclnntrncrchung dev K. Zentralstelle.
Landesa«ssteM«g von Lehrlingsarbeiten im Jahre LSI».
Indem wir aus unsere Bekanntmachung vom 4. Jan. 1901 (Gewrrbeblalt S. 9 ff.) und auf unser Ausschreiben an die gewerblichen Bereinigungen des Landes vom 24. Januar 1901 uns beziehen, bringen wir zur öffentlichen Kenntnis. daß wir im Laufe des KrüUahrs i» Stuttgart wieder eine Ausstellung von Lehritngsorbeiten nach den Bestimmungen über die Landesausstellungen von Lehrlings- arbeiten veranstalten werden.
Wir machen auf folgende Bestimmungen besonders mrsmerksam.
1. Bon den am Ende der Lehrzeit stehenden Lehrlingen werden nur diejenigen zur Ausstellung zugelaffen, die die Gesellenprüfung mindestens mit dem Zeugnis „gut" bestanden und das Gesellenstück in fremder Weckstätte hergestellt haben. Befreiungen von letzterer Vorschrift können gewährt werden, wenn die Herstellung in fremder Werkstätte rächt möglich ist. Befreiungsgesuche sind von dem Vorsitzenden der Gesellenprüsungsausschüsse womöglich vor Anfertigung der Arbeiten, spätestens aber mit Einsendung der Anmeldung uns vorzulegen. Soweit die diesjährigen Gesellenprüfungen bis zum Ablauf dxr Anmeldefrist noch nicht beendigt sind, sind die Anmeldungen mit entsprechendem Vermerk inzwischen vorzuiegen und erfolgt die Entscheidung über die Zulassung erst nach Vorlage des Prüfungszeugniffes.
Auslernende Lehrlinge aus staatlich unterstützten Lehr- ltngswerkstätten haben auszustellen, auch wenn sie in der Gesellenprüfung ein geringeres Zeugnis erlangt haben.
2. Als Ausstellungsstücke der in Ziffer 1 genannten Lehrlinge dürfen nur die Gesellenstücke e ngesendet werden, lieber deren Preiswürdtgkeit entscheiden die zur Beurteilung der Ausstellungsstücke berufenen Sachverständigen vollständig frei. Sogenannte Srunkkücke Haben keine Aussicht «ritt Erlangung eines Preises. Die Sachverständigen werden angehalten, mit der Ausscheidung solcher Stücke möglichst streng vorzugehen.
3. Lehrlinge mit kürzerer Lehrzeit dürfen andere als die in dem Ausgabenoerzeichnis, das dem Heft „Bestimmungen über die Landesausstellungen von Lehrltngsarbeilen" angehängt ist. bezeichneten Arbeiten nicht zur Ausstellung bringen. Dieses Verzeichnis kann bei den gewerblichen Vereinigungen und den K. Oberännern eingesehen werden. Bemerkt wird, daß nur das im Jahre 1906 ausgegeben Heft „Bestimmungen" nebst Ausgabenoerzeichnis maßgebend und daß das alte Aufgaöeuverzcichnis nicht mehr güktig ist.
4. Die Anmeldung der Gesellenprüslinge kann außer durch die gewerblichen Bereinigungen auch durch die Vorsitzenden der Gesellenprüsungsausschüsse erfolgen. In den Anmeldungen ist zu bestätigen, daß das angemeldete Stück das Gesellenstück ist. sowie daß der Prüfling bei der Gesellenprüfung das Zeugnis „gut" erlangt hat (s. übrigens auch Ziffer 1 Abs. 1 letzter Satz).
Zu den Anmeldungen wollen die vom Sekretariat der Zentralstelle zu beziehenden Vordrucke verwendet werden. Me etwa noch im Besitz b-r gewervlichen Bereinigungen Sefindlichen älteren Kgrdrncke können nicht mehr gebraucht «erden. Die Anmeldungen sind durch Der- mittlung der am Wohnorte des Ausstellers befindlichen gewerblichen Bereinigung bezw. der nächstgelegenen gwerblichen Bereinigung oder in oem Fall 4 oben auch durch den betreffenden Vorsitzenden des Prüfungsausschusses spätestens bis zum ». April an uns einzusenden. Zugleich mit den Anmeldungsoordrucken erhalten die Vereinigungen und Borsitzenden der Prüfungsausschüsse Kärtchen, die bei der Einsendung an den Ausstellungsstücken zu befestigen sind.
Die Arbeiten sind zwischen dem 11. und 17. April einzusenden, soweit die einzelnen Aussteller nicht bis zum 9. April von ihrer Nichtzulassung benachrichtigt worden sind. Die Ausstellung wird voraussichtlich vom 4. bis 22. Mai ds. Is. dauern. Näheres über die Einsendung und Eröffnung wird noch bekannt gemacht werden.
Me gewerblichen Bereinigungen des Landes ersuchen wir, ihre Mitglieder ans die Abhaltung dieser Ausstellung aufmerksam z« mache» und z« lebhafter Beteiligung anznregeu. Das gleiche Krsuchen richten wir au die Mitglieder der Hesellenprüfungsausschnffe bezüglich der Brüslinge.
Stuttgart, 20. Februar 1913. Mosthaf.
K. evcrng. WezivksfcHirkrrrrt Wcrgolö.
A« die Schulvorstände, ersten «nd einzigen Lehrer des Bezirks.
Jeder Lehrstelle wird ein Feuerschutzmerkblatt zugestellt werden mit dem Ersuchen, dem Inhalt des Merkblatts Aufmerksamkeit zu schenken, es ins Schulwochenbuch einzulegen und regelmäßig im Zusammenhang mit den vorge- schriebenen Hebungen im raschen planmäßigen Verlassen des Schulgebäudes für den Fall eines Brandes (Min.Abl. 1908, S. 106) und mit dem gleichfalls vorgeschriebenen Hinweis aus die Wichtigkeit der Mobiliarfeuerversicherung (Kons.Erl. o. 20. Juli 1905) in geeigneter Weise bei der Belehrung der Schüler davon Gebrauch zu machen.
Nagold, 6. März 1913. Schulrat Schott.
Im Bollmachtsnamen Seiner Majestät des Königs ist durch Entschließung des K. Staatsministeriums vom 28. Februar d. I. die Stelle des zweiten wissenschaftlichen Hauptlehrers am Lehrerseminar in Nagold dem Seminaroberlehrer Dr. Matscheck daselbst unter Verleihung des Titels eines Professors übertragen worden.
Die Kriegssteuer.
Von der Berliner Redaktion der „Bad. Presse."
Berlin, 4. März. Die Vermögensabgabe, die den besitzenden Klassen zur Deckung der einmaligen neuen Heeresabgaben, zugemutet wird, ist eine außerordentliche Maßregel, die nur durch außerordentlich; Umstände gerechtfertigt werden kann. In der bayrischen Staatszeitung wird die Maßregel gerechtfertigt durch den Hinweis, daß die
Aufbringung der gewaltigen Summen aus laufenden Mittel« unmöglich und daß deren Beschaffung durch Anleihen nicht ratsam sei. In der Tat, welcher Finanzleiter in Deutschland könnte sich zu dem Entschluß aufraffen, eine Anleihe von einer vollen Milliarde aufzunehmen, da der Kurs der Reich- und Staatspapiere ohnehin seit langer Zeit auf einem bedenklich niedrigen Stande sich bewegt.
Wie es mit den lausenden Mitteln beschaffen ist, wissen wir ebenfalls. Die Ueberschüsse des Jahres 1911 sind aus- gebraucht zur Deckung der Kosten der vorigen Wehroorlagen. und für die neue Militäroorlage könnten nur die aus dem Rechnungsjahr 1912 zu erwartenden Ueberschüsse im Betrage von vielleicht 70—80 Millonen verwendet werden, wenn der Reichstag von der programmäßigen Schuldentilgung ausnahmsweise Abstand zu nehmen beschließt. Diese Ueberschüsse hätten nur als vorläufiger Notbehelf gellen können, und sie wären auch nur der Tropfen auf den heißen Stein gewesen bei der Forderung von einer Milliarde für die einmalige« und von jährlich etwa 200 Millionen für die dauernde« Ausgaben der neuen Heeresvorlage. So hoch belaufe« sich die Gesamtzifferu. Die Heeresverwaltung macht ebe« diesmal volle Arbeit und hoffentlich auf recht lange Zeit.
Verbot sich der Anleiheweg und erwiesen sich die vorhandenen Mittel als völlig unzugänglich, so mußte sich der Gedanke einer Art Kliegskontribution von selber ausdrängen, wenn mit einem Schlage die neuen Forderungen der Heeresverwaltung in die Wirklichkeit umgesetzt werden sollten, wenn man also nicht wie bisher mit einer allmählichen Einführung der neuen Maßnahme sich begnügen wollte. Der Gedanke einer Vermögensabgabe ist schwerlich im Kopfe des Staatssekretärs Kühn oder eines anderen verantwortlichen Finanzstaatsmannes entstanden, da es deren Ausgabe nicht sei« kann Kciegskontributionen aufzuerlegen, aber der Gedanke ist von Herrn Kühn gewiß mit Wärme aufgegriffen und mit den süddeutschen Ministern besprochen worden. Ein Be.liner Blatt w-ll wisst.?, der G-danke sei vom Kaiser ausgegangen und der Kaiser habe auch die deutschen Bun- dessürsten zum Verzicht auf ihre Steuerfreiheit für diesen Ausnahmefall bewogen — das mag sein, wie es will — der Kaiser hat jedenfalls den Plan gebilligt, sonst hätte der Reichskanzler den Staatssekretär nicht beauftragt, sich nach den süddeutschen Residenzstädten zu begeben und das Einverständnis der dortigen Regierungen heimzubringen. Aus dem bezeichnenden Artikel der bayrischen Staatszeitung darf man schließen, daß der Gedanke dort auf sehr fruchtbaren Boden gefallen ist. Ob alle Regierungen dieselbe Begeisterung empfinden, mag dahingestellt bleiben. Ganz gewiß wird aber die „Kontributionsoorlage" einstimmig im Bundesrat angenommen werden.
Zur Zeit wird die Vorlage im Retchsschatzamt ausgearbeitet. Gegen Ostern soll sie für den Bundesrat fertig- gestellt sein, sie wird also erst nach Ostern an den Reichstag gelangen können. Wie im einzelnen ihr Inhalt beschaffen sein wird, läßt sich vorerst nicht sagen, jedoch wird man wohl bis auf die Vermögen von 20000 Mk. oder noch tiefer herabgehen, um die Milliarde desto sicherer einzubringe».
Des Heilands Kindheit,
geistliche Hvilogie von Kektov Wevttoz.
(Schluß.)
Zweiter Teil: dir Fischt «ach Aegyptr».
Ein Vorspiel, das den Zug durch die Wüste schildert, bleibt bei der Aufführung weg, da es schwer auf das Klavier zu übertragen ist.
Szene 1. Abschiedsgesang der Hirten beim Scheiden der heiligen Familie (eemischjer Chor).
Szene 2. Die Ruhe der heiligen Familie (Gesang des Erzählers). Schluß des zweiten Teils: ein Hallelujah der Engel.
Dritter Teil: Nie Ankunft iu 5ais.
Dieser Teil wird eröffnet mit einer Schilderung des Wüstenzuges durch den Erzähler. Der Komponist verwendet dazu die Musik des Vorspiels zu dem zweiten Teil.
Szene 1. Inneres der Stadt Sais. Joses und Maria bitten vor einem römischen und dann vor einem ägyptischen Hause um Aufnahme und werden beidemal ab- gewlesen. Ein driltesmal findet ihre Bitte Gehör: Ein is- maelitischer Hausvater mit den Seinen gewährt ihnen Obdach. Emsig eilt das Gesinde des Hausvaters den Eintretenden entgegen und bteiet ihnen Hilsedienste an. Hier eröffnet sich dem Komponisten wieder die Gelegenheit zu einem allgemeinen Gesang: der gemischte Chor singt das Lied der Gastfreundschaft. Ohne eine eigentliche Fuge zu
sein ist dieses Stück aus der Gesinnung erzeugt, vermöge der ein Komponist dieser Form Verehrung entgegenbcingt. wie sie denn der Komponist auch ausfallend häufig zur musikalischen Entwicklung benützt. Ist nun die Fuge für einen Komponisten von tüchtigem Können eine selbstverständliche Auskunft, so blickt sie im allgemeinen bei der Zuhörerschaft infolge der hohen Anforderungen, die sie an den Hörer stellt, einer weitgehenden Unbeliebtheit ins Angesicht. In unserem Fall kommt indessen der Komponist dem Zuhörer insofern entgegen, als dieses Fugato symbolisch genommen werden darf. In dem Gewühle der durchweg selbständig gehenden Stimmen kann man eine musikalische Schilderung des Durcheinanderetlens oder -redens der hilfsbereiten Ismaeliten sehen. Man kann die Fuge aber noch in tieferem Sinn sinnbildlich nehmen. Das Thema, („daß man den wunden Fuß in linde Salben hülle!"), von den einzelnen Stimmen der Reihe nach übernommen, taucht immer wieder aus den durcheinanderwogenden Stimmen aus, sich behauptend, kräftigend nid schließlich dem Ganzen eine sichere Existenz verleihend, gleich einem Dogma, das von verschiedenen Seiten beleuchtet, begründet und bestärkt, zuletzt zur allgemeinen Herrschaft gelangt. Der Glaubenssatz aber, den dis Ismaliten singen, ist der der opferwilligen Nächstenliebe. Wir sehen, hier reichen sich reine und angewandte Musik friedlich und mit Erfolg die Hand, wie es in den Chorwerken von Bach oft der Fall ist; den größeren Vorteil davon hat aber in jedem Fall die angewandte Musik.
Skizzieren wir nun vollends den Ausgang des Stückes. Josef und Maria bleiben bei den Ismaeliten, bis Jesus
herangewachsen ist, worauf er mit seinen Eltern in die Heimat zurückkehrt, um dort das Erlösungswerk zu vollbringen.
Der Epilog wird von dem Erzähler und dem gemischten Chor gesungen. „Meine Seele, für dich, was bleibet noch zu schaffen, als in Demut zu knie'n vor diesem große« Wunder!" hebt der Erzähler an, und nach und nach fallen die Stimmen des Chores ein. In einer Richtung bildet dieser Chor eine Steigerung gegenüber allem vorangehenden: So groß der Reichtum an Schönheit und Geist ist, den der Komponist vorher entfaltet, hier ist eine Innigkeit, Süße und Glut der Empfindung, die in ihrer Alt das andere noch übertrifft.
Mit einer Antwort der Engel auf das Amen des Chores schließt der letzte Teil: der Glaube der Mensche« wird auch hier durch einen Widerhall aus dem Reiche de» Unsichtbaren bestätigt.
Wenn nun der Geist, der diese und die Musik überhaupt schuf, ein Echo im Gemüt der Zuhörer und namentlich der singenden Jugend weckt, so haben wir den Lohn für unsere Mühe gefunden, den wir suchen. Möge in der Jugend, während sie allmählich die Sprache dieses Geistes verstehen lernt, das Gefühl aufgehen, daß sie ihm zum Dienste des Schönen verpflichtet ist, und daß dieser Dienst ein Beruf de» Menschen ist. Und möge das Ge ühl der Verpflichtung getragen sein von dem Bewußtsein, daß wir uns dem großen Geiste, der die Kunst in die Well brachte, verwandt zeigen, indem wir ihn begreifen; getragen sein von dem stolzen, sicher führenden Glauben, dem das Apostelwort Ausdruck verleiht: Wir sind göttlichen Geschlechts.
Karl Schmid.